Steuerliche Gemeinnützigkeit und allgemeine Rechtsordnung

Steuerliche Gemeinnützigkeit und allgemeine Rechtsordnung von Cremers,  Oliver
Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie normativ im Steuerrecht verankert. Darüber hinaus hat das Gemeinnützigkeitsrecht aufgrund der mannigfaltigen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten auch eine rechtsgebietsübergreifende Bedeutung: So gewährt der Gemeinnützigkeitsstatus einer Organisation dieser eine Vielzahl von außersteuerlichen Privilegien und Vorteilen. Die Arbeit erfasst systematisch das gesamte Konglomerat der begünstigenden außersteuerlichen nationalen Vorschriften, die tatbestandlich unmittelbar an den Gemeinnützigkeitsbegriff anknüpfen. Im Rahmen dieser normspezifischen Systematisierung wird der tatbestandliche Verweis auf den Gemeinnützigkeitsbegriff analysiert und bei mehrdeutiger Wortfassung ausgelegt.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die Not- und Selbsthilferechte

Die Not- und Selbsthilferechte von Klingbeil,  Stefan
In der Rechtslehre mehren sich seit längerem die Bedenken gegen die tradierte Gewaltrechtsdogmatik. Vor dem Hintergrund der wachsenden Kritik unterzieht Stefan Klingbeil die Not- und Selbsthilferechte einer eingehenden Revision. Er zeigt auf, dass sich diese Rechtsbehelfe nur dann friktionslos in das System der Gesamtrechtsordnung einfügen, wenn man die Selbsthilferechte stärker als bislang von den subsidiären Notrechten abschichtet. Dabei sind die Selbsthilferechte als Legitimationsgrundlagen zum Handeln im eigenen Namen zu begreifen. Die Notrechte ermöglichen dem Einzelnen dagegen ein Auftreten im Namen des Staates. Dementsprechend wird der Selbsthelfer 'auf eigene Faust' tätig, während der Notrechte ausübende Bürger als 'verlängerter Arm' des Staates agiert. Besonderes Augenmerk legt das Rekonstruktionsvorhaben auf die stimmige Integration des Verhältnismäßigkeitsprinzips in die Gewaltrechtsdogmatik sowie auf die Ausleuchtung der einschlägigen Haftungsfragen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Steuerliche Gemeinnützigkeit und allgemeine Rechtsordnung

Steuerliche Gemeinnützigkeit und allgemeine Rechtsordnung von Cremers,  Oliver
Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie normativ im Steuerrecht verankert. Darüber hinaus hat das Gemeinnützigkeitsrecht aufgrund der mannigfaltigen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten auch eine rechtsgebietsübergreifende Bedeutung: So gewährt der Gemeinnützigkeitsstatus einer Organisation dieser eine Vielzahl von außersteuerlichen Privilegien und Vorteilen. Die Arbeit erfasst systematisch das gesamte Konglomerat der begünstigenden außersteuerlichen nationalen Vorschriften, die tatbestandlich unmittelbar an den Gemeinnützigkeitsbegriff anknüpfen. Im Rahmen dieser normspezifischen Systematisierung wird der tatbestandliche Verweis auf den Gemeinnützigkeitsbegriff analysiert und bei mehrdeutiger Wortfassung ausgelegt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Steuerliche Gemeinnützigkeit und allgemeine Rechtsordnung

Steuerliche Gemeinnützigkeit und allgemeine Rechtsordnung von Cremers,  Oliver
Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie normativ im Steuerrecht verankert. Darüber hinaus hat das Gemeinnützigkeitsrecht aufgrund der mannigfaltigen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten auch eine rechtsgebietsübergreifende Bedeutung: So gewährt der Gemeinnützigkeitsstatus einer Organisation dieser eine Vielzahl von außersteuerlichen Privilegien und Vorteilen. Die Arbeit erfasst systematisch das gesamte Konglomerat der begünstigenden außersteuerlichen nationalen Vorschriften, die tatbestandlich unmittelbar an den Gemeinnützigkeitsbegriff anknüpfen. Im Rahmen dieser normspezifischen Systematisierung wird der tatbestandliche Verweis auf den Gemeinnützigkeitsbegriff analysiert und bei mehrdeutiger Wortfassung ausgelegt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Kartellbußgeldregress

Der Kartellbußgeldregress von Leclerc,  Stefanie
Kartellgeldbußen dienen dazu, Unternehmen zur Einhaltung der den freien Wettbewerb schützenden Vorschriften anzuhalten. Die Empfänglichkeit von Unternehmen für verhaltenssteuernde Sanktionen erscheint indes zweifelhaft, wenn der Unternehmensträger keine natürliche Person, sondern eine Kapitalgesellschaft und damit ein bloßes rechtliches Konstrukt ist. Der Ruf nach einer persönlichen Inanspruchnahme der für die Gesellschaften handelnden Geschäftsleitungsmitglieder im Regresswege wird daher lauter. Doch begeht der Vorstand einer Aktiengesellschaft stets eine Pflichtwidrigkeit, wenn er durch sein Handeln einen Rechtsverstoß der Gesellschaft verursacht? Und können Kartellgeldbußen einen zivilrechtlich erstattungsfähigen Schaden darstellen, wenn das Sanktionsrecht das Bußgeld doch gerade mit Blick auf den Bußgeldadressaten feinjustiert, um so die verfolgten Zwecke anlassangemessen zu erreichen? Diesen Fragen geht Stefanie Leclerc aus der Perspektive des Aktienrechts nach.
Aktualisiert: 2022-05-31
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Der Kartellbußgeldregress

Der Kartellbußgeldregress von Leclerc,  Stefanie
Kartellgeldbußen dienen dazu, Unternehmen zur Einhaltung der den freien Wettbewerb schützenden Vorschriften anzuhalten. Die Empfänglichkeit von Unternehmen für verhaltenssteuernde Sanktionen erscheint indes zweifelhaft, wenn der Unternehmensträger keine natürliche Person, sondern eine Kapitalgesellschaft und damit ein bloßes rechtliches Konstrukt ist. Der Ruf nach einer persönlichen Inanspruchnahme der für die Gesellschaften handelnden Geschäftsleitungsmitglieder im Regresswege wird daher lauter. Doch begeht der Vorstand einer Aktiengesellschaft stets eine Pflichtwidrigkeit, wenn er durch sein Handeln einen Rechtsverstoß der Gesellschaft verursacht? Und können Kartellgeldbußen einen zivilrechtlich erstattungsfähigen Schaden darstellen, wenn das Sanktionsrecht das Bußgeld doch gerade mit Blick auf den Bußgeldadressaten feinjustiert, um so die verfolgten Zwecke anlassangemessen zu erreichen? Diesen Fragen geht Stefanie Leclerc aus der Perspektive des Aktienrechts nach.
Aktualisiert: 2022-05-31
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Besitzverbot und Eigentumsschutz

Besitzverbot und Eigentumsschutz von Lichtenthäler,  Sören
Inwiefern können Sachen, deren Besitz ihrem Eigentümer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermögensqualität zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhältnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es möglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begründbar sein - durch das Vermögensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Besitzverbot und Eigentumsschutz

Besitzverbot und Eigentumsschutz von Lichtenthäler,  Sören
Inwiefern können Sachen, deren Besitz ihrem Eigentümer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermögensqualität zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhältnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es möglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begründbar sein - durch das Vermögensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Einheit der Rechtsordnung am Beispiel unzureichender Compliance in Versicherungsunternehmen

Die Einheit der Rechtsordnung am Beispiel unzureichender Compliance in Versicherungsunternehmen von Kübler,  Daniel, Looschelders,  Dirk, Michael,  Lothar
Das Werk arbeitet die den Gedanken der Einheit der Rechtsordnung betreffende Dogmatik heraus und beleuchtet die Unitarisierungsbestrebungen, denen das Recht unterworfen ist. Zugleich wird der Begriff der Compliance im VAG erläutert und in den Kontext weiterer Rechtsgebiete gestellt, um den Gedanken zu präzisieren und Rückschlüsse für die Compliance in VU zu ziehen. Damit hat die vorliegende Arbeit den Anspruch, dem Gedanken der Einheit der Rechtsordnung eine Kontur zu verleihen, um den Blick für die Arbeit mit ihm zu schärfen. Zugleich möchte sie aber auch eine praktische Hilfestellung für die Praxis sein, um den Anforderungen der Rechtsordnungen an die Compliance in VU gerecht zu werden.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Einheit der Rechtsordnung am Beispiel unzureichender Compliance in Versicherungsunternehmen

Die Einheit der Rechtsordnung am Beispiel unzureichender Compliance in Versicherungsunternehmen von Kübler,  Daniel, Looschelders,  Dirk, Michael,  Lothar
Das Werk arbeitet die den Gedanken der Einheit der Rechtsordnung betreffende Dogmatik heraus und beleuchtet die Unitarisierungsbestrebungen, denen das Recht unterworfen ist. Zugleich wird der Begriff der Compliance im VAG erläutert und in den Kontext weiterer Rechtsgebiete gestellt, um den Gedanken zu präzisieren und Rückschlüsse für die Compliance in VU zu ziehen. Damit hat die vorliegende Arbeit den Anspruch, dem Gedanken der Einheit der Rechtsordnung eine Kontur zu verleihen, um den Blick für die Arbeit mit ihm zu schärfen. Zugleich möchte sie aber auch eine praktische Hilfestellung für die Praxis sein, um den Anforderungen der Rechtsordnungen an die Compliance in VU gerecht zu werden."
Aktualisiert: 2023-02-07
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Verhaltensnorm und Kollisionsrecht

Verhaltensnorm und Kollisionsrecht von Kalin,  Christian
Der zunehmenden Bedeutung der grenzüberschreitenden Korruptionsbekämpfung hat der deutsche Gesetzgeber durch eine beträchtliche Ausweitung strafrechtlicher Sanktionsdrohungen Rechnung getragen. In zivilrechtlicher Hinsicht sind indes allein die diesen normtheoretisch vorgelagerten Verhaltensnormen ‒ insbesondere als "gesetzliche Verbote" ‒ von Bedeutung. Unter konsequenter Beachtung der Einheit der Rechtsordnung untersucht Christian Kalin das komplexe Zusammenspiel in- und ausländischer korruptionsbezogener Verhaltensnormen sowohl im privatrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Kontext. Dabei entwickelt er ein normtheoretisch begründetes, differenziertes kollisionsrechtliches Anknüpfungssystem, welches neben der Heranziehung von Verhaltensnormen als gesetzliche Verbote auch eine abgeschwächte Beachtung ausländischer Verhaltensnormen innerhalb eines kollisionsrechtlichen Subsystems zu erklären vermag und so ein neues Licht auf die traditionelle Problematik der Eingriffsnormen wirft.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Einheit der Rechtsordnung

Die Einheit der Rechtsordnung von Hellwege,  Phillip, Soniewicka,  Marta
Der vorliegende Band geht aus dem 9. Krakauer-Augsburger Symposion hervor, das sich dem Generalthema "Die Einheit der Rechtsordnung" gewidmet hat. Neben grundlagenorientierten Annäherungen an den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung aus Perspektive der Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Methodenlehre enthält der Band dogmatische und rechtsgebietsbezogene sowie rechtsgebietsübergreifende Reflexionen. Er spannt den Bogen dabei von den Grund- und Menschenrechten, über das Verfassungsrecht, dem Verhältnis von Privatrecht und öffentlichem Recht, von Privatrecht und Steuerrecht, von Deliktsrecht und Strafrecht bis hin zum Privat- und Verbraucherschutzrecht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Einheit der Rechtsordnung

Die Einheit der Rechtsordnung von Hellwege,  Phillip, Soniewicka,  Marta
Der vorliegende Band geht aus dem 9. Krakauer-Augsburger Symposion hervor, das sich dem Generalthema "Die Einheit der Rechtsordnung" gewidmet hat. Neben grundlagenorientierten Annäherungen an den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung aus Perspektive der Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Methodenlehre enthält der Band dogmatische und rechtsgebietsbezogene sowie rechtsgebietsübergreifende Reflexionen. Er spannt den Bogen dabei von den Grund- und Menschenrechten, über das Verfassungsrecht, dem Verhältnis von Privatrecht und öffentlichem Recht, von Privatrecht und Steuerrecht, von Deliktsrecht und Strafrecht bis hin zum Privat- und Verbraucherschutzrecht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Not- und Selbsthilferechte

Die Not- und Selbsthilferechte von Klingbeil,  Stefan
In der Rechtslehre mehren sich seit längerem die Bedenken gegen die tradierte Gewaltrechtsdogmatik. Vor dem Hintergrund der wachsenden Kritik unterzieht Stefan Klingbeil die Not- und Selbsthilferechte einer eingehenden Revision. Er zeigt auf, dass sich diese Rechtsbehelfe nur dann friktionslos in das System der Gesamtrechtsordnung einfügen, wenn man die Selbsthilferechte stärker als bislang von den subsidiären Notrechten abschichtet. Dabei sind die Selbsthilferechte als Legitimationsgrundlagen zum Handeln im eigenen Namen zu begreifen. Die Notrechte ermöglichen dem Einzelnen dagegen ein Auftreten im Namen des Staates. Dementsprechend wird der Selbsthelfer 'auf eigene Faust' tätig, während der Notrechte ausübende Bürger als 'verlängerter Arm' des Staates agiert. Besonderes Augenmerk legt das Rekonstruktionsvorhaben auf die stimmige Integration des Verhältnismäßigkeitsprinzips in die Gewaltrechtsdogmatik sowie auf die Ausleuchtung der einschlägigen Haftungsfragen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Gesellschafts- und steuerrechtliche Behandlung von Tracking Stocks bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Gesellschafts- und steuerrechtliche Behandlung von Tracking Stocks bei Personen- und Kapitalgesellschaften von Winkels,  Günter
In der Wirtschaftspraxis besteht häufig der Wunsch (z.B. bei Familiengesellschaften oder Joint Ventures), die Gewinnverteilung von Personen- und Kapitalgesellschaften unabhängig von der Beteiligungshöhe und den diesbezüglichen Verwaltungsrechten (z.B. Stimmrechte) zu regeln. Weicht die Gewinnverteilungsquote der Gesellschaft von der Beteiligungshöhe ab, liegen sog. Disquotale Gewinnverteilungen vor. Eine besondere Form der disquotalen Gewinnverteilung sind Tracking Stocks. Dabei bemisst sich das Gewinnbezugsrecht der Gesellschafter nicht in Abhängigkeit vom Ergebnis des gesamten Unternehmens, sondern in Abhängigkeit vom Ergebnis eines bestimmten Unternehmenssegments (z.B. Betriebsstätte, Produktionsbereich, Tochtergesellschaft). Bei der Einführung von Tracking Stocks besteht gesellschaftsrechtlich ein weiter Gestaltungsspielraum. Es stellt sich die Frage, ob die gesellschaftsvertraglichen Gestaltungen steuerrechtlich anzuerkennen sind. Dies hängt insbesondere vom Verhältnis des Gesellschaftsrechts zum Steuerecht (Thematik der sog. Maßgeblichkeit) ab. Bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht hätte die gesellschaftsrechtliche Gestaltung keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Beurteilung der Gewinnzurechnung. Tracking Stocks-Gestaltungen können der Besteuerung sowohl im Ertrag- als auch im Schenkungsteuerrecht unterliegen. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden ist.
Aktualisiert: 2019-06-18
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Verhaltensnorm und Kollisionsrecht

Verhaltensnorm und Kollisionsrecht von Kalin,  Christian
Der zunehmenden Bedeutung der grenzüberschreitenden Korruptionsbekämpfung hat der deutsche Gesetzgeber durch eine beträchtliche Ausweitung strafrechtlicher Sanktionsdrohungen Rechnung getragen. In zivilrechtlicher Hinsicht sind indes allein die diesen normtheoretisch vorgelagerten Verhaltensnormen ‒ insbesondere als "gesetzliche Verbote" ‒ von Bedeutung. Unter konsequenter Beachtung der Einheit der Rechtsordnung untersucht Christian Kalin das komplexe Zusammenspiel in- und ausländischer korruptionsbezogener Verhaltensnormen sowohl im privatrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Kontext. Dabei entwickelt er ein normtheoretisch begründetes, differenziertes kollisionsrechtliches Anknüpfungssystem, welches neben der Heranziehung von Verhaltensnormen als gesetzliche Verbote auch eine abgeschwächte Beachtung ausländischer Verhaltensnormen innerhalb eines kollisionsrechtlichen Subsystems zu erklären vermag und so ein neues Licht auf die traditionelle Problematik der Eingriffsnormen wirft.
Aktualisiert: 2022-12-22
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