Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des "Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit" in einen größeren dogmatischen Zusammenhang. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Rechtsschutz gegen privatrechtsgestaltende Verwaltungsakte wie beispielsweise Entgeltgenehmigungen illustriert die rechtlichen Herausforderungen, die sich im Rahmen multipolarer Beziehungsgefüge im Verwaltungsrecht stellen, in anschaulicher Weise. Ursprünglich an der Bürger-Staat-Beziehung Unbeteiligte können in die Position eines Mitadressaten aufrücken. Die damit verbundenen Rechtsschutzfragen müssen innerhalb des geltenden subjektiven Rechtsschutzsystems mit seinem Nukleus des subjektiven öffentlichen Rechts beantwortet werden. Die Arbeit widmet sich diesen Fragen und stellt sie unter Hinzuziehung des Topos des „Funktionswandels der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in einen größeren dogmatischen Zusammenhang. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der EuGH hat 2017 in seiner Entscheidung "CTL Logistics" eine eigenständige zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle neben der behördlichen Regulierung von Eisenbahnnutzungsentgelten für unzulässig erklärt. Der Band spürt der Frage nach, welche Konsequenzen diese Entscheidung für das Kartellrecht hat. Insbesondere wird der Frage nachgespürt, ob Art. 102 AEUV im Lichte der EuGH-Entscheidungen "Deutsche Telekom" und "Crehan/Courage" auch weiterhin in Stand alone-Verfahren durch die Zivilgerichte für eine Entgeltkontrolle angewendet werden kann, wie der BGH 2019 in der Entscheidung "Trassenentgelte" vertreten hat. Der Band enthält ein Gutachten im Auftrag der DB Netz AG. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der EuGH hat 2017 in seiner Entscheidung „CTL Logistics“ eine eigenständige zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle neben der behördlichen Regulierung von Eisenbahnnutzungsentgelten für unzulässig erklärt. Der Band spürt der Frage nach, welche Konsequenzen diese Entscheidung für das Kartellrecht hat. Insbesondere wird der Frage nachgespürt, ob Art. 102 AEUV im Lichte der EuGH-Entscheidungen „Deutsche Telekom“ und „Crehan/Courage“ auch weiterhin in Stand alone-Verfahren durch die Zivilgerichte für eine Entgeltkontrolle angewendet werden kann, wie der BGH 2019 in der Entscheidung „Trassenentgelte“ vertreten hat. Der Band enthält ein Gutachten im Auftrag der DB Netz AG. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bei Verträgen über Massengüter setzt die Vertragsfreiheit als Funktionsbedingung einen wirksamen Wettbewerb auf der Marktgegenseite voraus, der durch das Wettbewerbsrecht und das Recht der Regulierung der Netzsektoren Energie, Telekommunikation und Eisenbahnen geschützt wird. Diese Rechtsbereiche können das Vertragsrecht aber nur dann von den negativen Folgen privater Machtbildung entlasten, wenn sie ihrerseits der chancengleichen Selbstbestimmung der Bürger verpflichtet sind. Eben dies wird derzeit unter Berufung auf wohlfahrtsökonomische und gemeinwohlbezogene Gesichtspunkte in Abrede gestellt. So sieht die herrschende Ansicht Folgeverträge von Unternehmen mit der Marktgegenseite als wirksam an, obwohl sich in ihnen der Wettbewerbsverstoß gerade manifestiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Untersuchung zum Ziel, die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen des wirtschaftsbezogenen Vertragsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Regulierungsrechts aufeinander abzustimmen, um die Marktteilnehmer effektiv vor antikompetitiven Verhaltensweisen zu schützen. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2022-12-22
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Bei Verträgen über Massengüter setzt die Vertragsfreiheit als Funktionsbedingung einen wirksamen Wettbewerb auf der Marktgegenseite voraus, der durch das Wettbewerbsrecht und das Recht der Regulierung der Netzsektoren Energie, Telekommunikation und Eisenbahnen geschützt wird. Diese Rechtsbereiche können das Vertragsrecht aber nur dann von den negativen Folgen privater Machtbildung entlasten, wenn sie ihrerseits der chancengleichen Selbstbestimmung der Bürger verpflichtet sind. Eben dies wird derzeit unter Berufung auf wohlfahrtsökonomische und gemeinwohlbezogene Gesichtspunkte in Abrede gestellt. So sieht die herrschende Ansicht Folgeverträge von Unternehmen mit der Marktgegenseite als wirksam an, obwohl sich in ihnen der Wettbewerbsverstoß gerade manifestiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Untersuchung zum Ziel, die rechtlichen und ökonomischen Grundlagen des wirtschaftsbezogenen Vertragsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Regulierungsrechts aufeinander abzustimmen, um die Marktteilnehmer effektiv vor antikompetitiven Verhaltensweisen zu schützen. ..weiterlesen
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der vorliegende Band der Schriftenreihe zum Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht enthält die Referate, die auf der vom Eisenbahn-Bundesamt, der Bundesnetzagentur und der Forschungsstelle für Planungs-, Verkehrs-, Technik- und Datenschutzrecht vom 2. bis 3. September 2009 an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen veranstalteten Tagung "Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XV" gehalten wurden. Sie tragen dazu bei, das zwischen öffentlichem und privatem Recht oszillierende Eisenbahnrecht an vorderster Front weiterzuentwickeln und stellen den Praxisbezug dieses wissenschaftlich zu durchdringenden Rechtsgebietes her. Grußwort des Vizepräsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes (Ralf Schweinsberg) Grußwort der Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur (Dr. Iris Henseler-Unger) Datenschutz bei der Bahn (Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch) Aktuelle europäische Entwicklungen der Interoperabilität (Dr. Stefan Remmert, LL.M. eur.) Der Minderungsanspruch von Zugangsberechtigten gegenüber Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Jan J. Kirchhartz) Die rechtlichen Schranken der Stationsentgelte - das SPS auf dem Prüfstand (Dr. Bernd H. Uhlenhut) Aktuelle Fragen des Eisenbahnregulierungsrechts (Dr. Erik Staebe) Grenzabkommen und Infrastrukturverknüpfungsverträge - Auswirkungen auf die Rechte der Eisenbahnverkehrsunternehmen (Swenja Bartkowski) Beihilfenkontrolle von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr (Dr. Thomas Schmitt) Vergabe und Finanzierung von SPNV-Leistungen (Dr. Ute Jasper) Das EIU ohne Gleise (Ulrike Weyers) Markteintritt von Zugangsberechtigten durch geeignete Rahmenverträge (Christoph Döbber) Risikoakzeptanzkriterien (Dr. Bernd Zirkler) Rück- und Ausblick 2008/2009 (Prof. Dr. Urs Kramer) ..weiterlesen
Aktualisiert: 2019-12-20
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Eisenbahnrecht, Eisenbahn-Bundesamt, Bundesnetzagentur, Eisenbahnregulierungsrecht, Eisenbahnsicherheitsrecht, Eisenbahnzugangsrecht, Planfeststellungsrecht, Infrastrukturrecht, Fahrgastrecht
Aktualisiert: 2021-12-03
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