Seit dem 1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt in Deutschland liberalisiert. Die früheren Monopole der Deutschen Telekom AG sind durch das Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) aufgehoben worden. Damit herrscht auf einem der wesentlichen Zukunftsmärkte Wettbewerbsfreiheit. Trotz der Liberalisierung stellen sich für die nächsten Jahre jedoch erhebliche Regulierungsprobleme. Der freie Wettbewerb kann nicht dadurch sichergestellt werden, daß staatliche Restriktionen völlig abgebaut werden. Vielmehr ist es erforderlich, daß der Staat wettbewerbsgestaltend und wettbewerbsregulierend tätig wird. Die entsprechenden Regelungen enthält das Telekommunikationsgesetz.
Von herausgehobener praktischer und juristischer Bedeutung sind insoweit die Bestimmungen des dritten Teils des TKG über die Entgeltregulierung (§§ 23-31 TKG). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat seit 1998 eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die ihre Rechtsgrundlage in den genannten Bestimmungen finden. Aufgrund der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der Anordnungen waren Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Was bisher fehlt, ist eine systematische und dogmatische Untersuchung der Befugnisse der Regulierungsbehörde. Diese Lücke soll durch die vorliegende Arbeit geschlossen werden.
Die Autorin analysiert nach allgemeinen Ausführungen zur Entstehungsgeschichte und Regulierungskonzeption des TKG zunächst eingehend das Widerspruchsverfahren bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 23 TKG. Dabei werden neben dem Wesen des Widerspruchsverfahrens und seiner Wirkung vor allem die verfassungs- und europarechtlichen Probleme diskutiert, die sich aus der dynamischen Verweisung auf gemeinschaftsrechtliche Richtlinien und Empfehlungen zur Festlegung eines Prüfungsmaßstabes in § 23 TKG ergeben. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der eigentlichen Entgeltregulierung nach §§ 24 ff. TKG. Die §§ 24 ff. TKG werden im Hinblick auf Anwendungsbereich, Prüfungsmaßstab und die verschiedenen Regulierungsverfahren umfassend beleuchtet. Der privatrechtsgestaltende Verwaltungsakt wird hierbei als wesentliches Instrument der Entgeltregulierung herausgearbeitet. Aufgrund der Verknüpfung der zivilrechtlichen mit der öffentlich-rechtlichen Ebene durch die privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakte der Entgeltregulierung ergibt sich eine Reihe interessanter Fragestellungen im Hinblick auf deren Wirkung und verwaltungsrechtliche Behandlung, an die sich Überlegungen zum Rechtsschutz anschließen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unternehmen können sich mit höchst unterschiedlicher Intensität mit anderen Unternehmen verbinden. Für das Kartellrecht ist diese Tatsache eine doppelte Herausforderung. Zum einen muß das Kartellrecht sehr verschiedene Unternehmensverbindungen daraufhin untersuchen, ob die Verbindung als solche wettbewerbsbeschränkende Wirkungen hat. Zum anderen muß das Kartellrecht, wenn es das Handeln einzelner Mitglieder eines Unternehmensverbundes auf seine wettbewerbsbeschränkende Wirkungen hin überprüft, die Verbindung zu den anderen Verbundmitgliedern berücksichtigen.
Zum ersten Punkt wird in der Arbeit eine der Grundfragen des Kartellrechts, das Verhältnis von Marktstrukturkontrolle und Marktverhaltenskontrolle, erörtert, rechtspolitische Lösungsmöglichkeiten werden vorgestellt und bewertet. Zum zweiten Punkt wird ein einheitlicher Tatbestand für die Zurechnung von Verhalten oder von Merkmalen innerhalb eines Unternehmensverbundes vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Buch enthält eine Gesamtdarstellung zu Fragen der Systembildung im Europäischen Vertragsrecht. Mit ihrem Grünbuch vom 11. Juli 2001 hat die Europäische Kommission die Frage nach dem wünschenswerten Harmonisierungskonzept erneut aufgeworfen. Daran anschließend hat sie am 12. Februar 2003 einen Aktionsplan für "Ein kohärentes Europäisches Vertragsrecht" vorgelegt. Beide Themenkreise werden in der vorliegenden Arbeit bereits zusammenhängend erörtert. Der Verfasser legt zunächst Grundlagen für die Arbeit: Im ersten Teil werden Grundfragen des Systemdenkens im Privatrecht erörtert und der Begriff des Europäischen Privatrechts näher konturiert. Im zweiten Teil untersucht der Verfasser, ob sich die zahlreichen einzelnen Angleichungsrechtsakte als Ausprägungen eines Gesamtplans verstehen lassen: Lässt sich den Einzelrechtsakten ein Harmonisierungskonzept entnehmen, das Grund und Grenzen der Rechtsangleichung erkennen läßt? Den Hauptteil der Arbeit bildet die systematische Gesamtdarstellung des materiellen Vertragsrechts im dritten Teil. In einer nach Sachfragen des Vertragsrechts geordneten Weise werden hier die zahlreichen Einzelregelungen erörtert, die sich über verschiedene Richtlinien verstreut finden. Es handelt sich um den- wohl ersten - Versuch einer Dogmatik des Europäischen Vertragsrechts. Über den Autor:Dr. Karl Riesenhuber ist Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Buch enthält eine Gesamtdarstellung zu Fragen der Systembildung im Europäischen Vertragsrecht. Mit ihrem Grünbuch vom 11. Juli 2001 hat die Europäische Kommission die Frage nach dem wünschenswerten Harmonisierungskonzept erneut aufgeworfen. Daran anschließend hat sie am 12. Februar 2003 einen Aktionsplan für "Ein kohärentes Europäisches Vertragsrecht" vorgelegt. Beide Themenkreise werden in der vorliegenden Arbeit bereits zusammenhängend erörtert. Der Verfasser legt zunächst Grundlagen für die Arbeit: Im ersten Teil werden Grundfragen des Systemdenkens im Privatrecht erörtert und der Begriff des Europäischen Privatrechts näher konturiert. Im zweiten Teil untersucht der Verfasser, ob sich die zahlreichen einzelnen Angleichungsrechtsakte als Ausprägungen eines Gesamtplans verstehen lassen: Lässt sich den Einzelrechtsakten ein Harmonisierungskonzept entnehmen, das Grund und Grenzen der Rechtsangleichung erkennen läßt? Den Hauptteil der Arbeit bildet die systematische Gesamtdarstellung des materiellen Vertragsrechts im dritten Teil. In einer nach Sachfragen des Vertragsrechts geordneten Weise werden hier die zahlreichen Einzelregelungen erörtert, die sich über verschiedene Richtlinien verstreut finden. Es handelt sich um den - wohl ersten - Versuch einer Dogmatik des Europäischen Vertragsrechts. Über den Autor:Dr. Karl Riesenhuber ist Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Seit dem 1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt in Deutschland liberalisiert. Die früheren Monopole der Deutschen Telekom AG sind durch das Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) aufgehoben worden. Damit herrscht auf einem der wesentlichen Zukunftsmärkte Wettbewerbsfreiheit. Trotz der Liberalisierung stellen sich für die nächsten Jahre jedoch erhebliche Regulierungsprobleme. Der freie Wettbewerb kann nicht dadurch sichergestellt werden, daß staatliche Restriktionen völlig abgebaut werden. Vielmehr ist es erforderlich, daß der Staat wettbewerbsgestaltend und wettbewerbsregulierend tätig wird. Die entsprechenden Regelungen enthält das Telekommunikationsgesetz.
Von herausgehobener praktischer und juristischer Bedeutung sind insoweit die Bestimmungen des dritten Teils des TKG über die Entgeltregulierung (§§ 23-31 TKG). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat seit 1998 eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die ihre Rechtsgrundlage in den genannten Bestimmungen finden. Aufgrund der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der Anordnungen waren Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Was bisher fehlt, ist eine systematische und dogmatische Untersuchung der Befugnisse der Regulierungsbehörde. Diese Lücke soll durch die vorliegende Arbeit geschlossen werden.
Die Autorin analysiert nach allgemeinen Ausführungen zur Entstehungsgeschichte und Regulierungskonzeption des TKG zunächst eingehend das Widerspruchsverfahren bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 23 TKG. Dabei werden neben dem Wesen des Widerspruchsverfahrens und seiner Wirkung vor allem die verfassungs- und europarechtlichen Probleme diskutiert, die sich aus der dynamischen Verweisung auf gemeinschaftsrechtliche Richtlinien und Empfehlungen zur Festlegung eines Prüfungsmaßstabes in § 23 TKG ergeben. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der eigentlichen Entgeltregulierung nach §§ 24 ff. TKG. Die §§ 24 ff. TKG werden im Hinblick auf Anwendungsbereich, Prüfungsmaßstab und die verschiedenen Regulierungsverfahren umfassend beleuchtet. Der privatrechtsgestaltende Verwaltungsakt wird hierbei als wesentliches Instrument der Entgeltregulierung herausgearbeitet. Aufgrund der Verknüpfung der zivilrechtlichen mit der öffentlich-rechtlichen Ebene durch die privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakte der Entgeltregulierung ergibt sich eine Reihe interessanter Fragestellungen im Hinblick auf deren Wirkung und verwaltungsrechtliche Behandlung, an die sich Überlegungen zum Rechtsschutz anschließen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Unternehmen können sich mit höchst unterschiedlicher Intensität mit anderen Unternehmen verbinden. Für das Kartellrecht ist diese Tatsache eine doppelte Herausforderung. Zum einen muß das Kartellrecht sehr verschiedene Unternehmensverbindungen daraufhin untersuchen, ob die Verbindung als solche wettbewerbsbeschränkende Wirkungen hat. Zum anderen muß das Kartellrecht, wenn es das Handeln einzelner Mitglieder eines Unternehmensverbundes auf seine wettbewerbsbeschränkende Wirkungen hin überprüft, die Verbindung zu den anderen Verbundmitgliedern berücksichtigen.
Zum ersten Punkt wird in der Arbeit eine der Grundfragen des Kartellrechts, das Verhältnis von Marktstrukturkontrolle und Marktverhaltenskontrolle, erörtert, rechtspolitische Lösungsmöglichkeiten werden vorgestellt und bewertet. Zum zweiten Punkt wird ein einheitlicher Tatbestand für die Zurechnung von Verhalten oder von Merkmalen innerhalb eines Unternehmensverbundes vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Seit dem 1. Januar 1998 ist der Telekommunikationsmarkt in Deutschland liberalisiert. Die früheren Monopole der Deutschen Telekom AG sind durch das Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) aufgehoben worden. Damit herrscht auf einem der wesentlichen Zukunftsmärkte Wettbewerbsfreiheit. Trotz der Liberalisierung stellen sich für die nächsten Jahre jedoch erhebliche Regulierungsprobleme. Der freie Wettbewerb kann nicht dadurch sichergestellt werden, daß staatliche Restriktionen völlig abgebaut werden. Vielmehr ist es erforderlich, daß der Staat wettbewerbsgestaltend und wettbewerbsregulierend tätig wird. Die entsprechenden Regelungen enthält das Telekommunikationsgesetz.
Von herausgehobener praktischer und juristischer Bedeutung sind insoweit die Bestimmungen des dritten Teils des TKG über die Entgeltregulierung (§§ 23-31 TKG). Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat seit 1998 eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die ihre Rechtsgrundlage in den genannten Bestimmungen finden. Aufgrund der enormen wirtschaftlichen Bedeutung der Anordnungen waren Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Was bisher fehlt, ist eine systematische und dogmatische Untersuchung der Befugnisse der Regulierungsbehörde. Diese Lücke soll durch die vorliegende Arbeit geschlossen werden.
Die Autorin analysiert nach allgemeinen Ausführungen zur Entstehungsgeschichte und Regulierungskonzeption des TKG zunächst eingehend das Widerspruchsverfahren bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 23 TKG. Dabei werden neben dem Wesen des Widerspruchsverfahrens und seiner Wirkung vor allem die verfassungs- und europarechtlichen Probleme diskutiert, die sich aus der dynamischen Verweisung auf gemeinschaftsrechtliche Richtlinien und Empfehlungen zur Festlegung eines Prüfungsmaßstabes in § 23 TKG ergeben. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der eigentlichen Entgeltregulierung nach §§ 24 ff. TKG. Die §§ 24 ff. TKG werden im Hinblick auf Anwendungsbereich, Prüfungsmaßstab und die verschiedenen Regulierungsverfahren umfassend beleuchtet. Der privatrechtsgestaltende Verwaltungsakt wird hierbei als wesentliches Instrument der Entgeltregulierung herausgearbeitet. Aufgrund der Verknüpfung der zivilrechtlichen mit der öffentlich-rechtlichen Ebene durch die privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakte der Entgeltregulierung ergibt sich eine Reihe interessanter Fragestellungen im Hinblick auf deren Wirkung und verwaltungsrechtliche Behandlung, an die sich Überlegungen zum Rechtsschutz anschließen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Unternehmen können sich mit höchst unterschiedlicher Intensität mit anderen Unternehmen verbinden. Für das Kartellrecht ist diese Tatsache eine doppelte Herausforderung. Zum einen muß das Kartellrecht sehr verschiedene Unternehmensverbindungen daraufhin untersuchen, ob die Verbindung als solche wettbewerbsbeschränkende Wirkungen hat. Zum anderen muß das Kartellrecht, wenn es das Handeln einzelner Mitglieder eines Unternehmensverbundes auf seine wettbewerbsbeschränkende Wirkungen hin überprüft, die Verbindung zu den anderen Verbundmitgliedern berücksichtigen.
Zum ersten Punkt wird in der Arbeit eine der Grundfragen des Kartellrechts, das Verhältnis von Marktstrukturkontrolle und Marktverhaltenskontrolle, erörtert, rechtspolitische Lösungsmöglichkeiten werden vorgestellt und bewertet. Zum zweiten Punkt wird ein einheitlicher Tatbestand für die Zurechnung von Verhalten oder von Merkmalen innerhalb eines Unternehmensverbundes vorgeschlagen.
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Buch enthält eine Gesamtdarstellung zu Fragen der Systembildung im Europäischen Vertragsrecht. Mit ihrem Grünbuch vom 11. Juli 2001 hat die Europäische Kommission die Frage nach dem wünschenswerten Harmonisierungskonzept erneut aufgeworfen. Daran anschließend hat sie am 12. Februar 2003 einen Aktionsplan für "Ein kohärentes Europäisches Vertragsrecht" vorgelegt. Beide Themenkreise werden in der vorliegenden Arbeit bereits zusammenhängend erörtert. Der Verfasser legt zunächst Grundlagen für die Arbeit: Im ersten Teil werden Grundfragen des Systemdenkens im Privatrecht erörtert und der Begriff des Europäischen Privatrechts näher konturiert. Im zweiten Teil untersucht der Verfasser, ob sich die zahlreichen einzelnen Angleichungsrechtsakte als Ausprägungen eines Gesamtplans verstehen lassen: Lässt sich den Einzelrechtsakten ein Harmonisierungskonzept entnehmen, das Grund und Grenzen der Rechtsangleichung erkennen läßt? Den Hauptteil der Arbeit bildet die systematische Gesamtdarstellung des materiellen Vertragsrechts im dritten Teil. In einer nach Sachfragen des Vertragsrechts geordneten Weise werden hier die zahlreichen Einzelregelungen erörtert, die sich über verschiedene Richtlinien verstreut finden. Es handelt sich um den - wohl ersten - Versuch einer Dogmatik des Europäischen Vertragsrechts. Über den Autor:Dr. Karl Riesenhuber ist Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2022-12-22
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