Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit umfasst zwei Untersuchungsgegenstände. Der normative Gehalt des völkerrechtlich verbürgten Rechts auf ein faires Strafverfahren ist der erste von ihnen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Garantie des Art. 6 EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des EGMR gelegt. Den zweiten Untersuchungsgegenstand bildet die Methode, derer sich die nationalen Verfassungsgerichte bedienten, um das Recht auf ein faires Strafverfahren zum Bestandteil der Grundrechtskataloge der einzelnen Verfassungsstaaten zu machen, soweit in diesen Katalogen das Recht auf ein faires Strafverfahren ausdrücklich entweder gar nicht oder nicht durch die Verwendung des Begriffes "fair" vorgesehen war. Hierbei wird auch die Übertragbarkeit dieser Methode auf andere Grund- und Menschenrechte bzw. Verfassungsprinzipien sowie deren dogmatische Fundierung erforscht. Der Untersuchungsgang verbindet die zwei Untersuchungsgegenstände, wobei der Letztere den Schwerpunkt der Arbeit bildet. Dem Untersuchungsgang liegt die Idee zugrunde, beim Konkreten anzusetzen und daraus auf das Allgemeine zu schließen. Mit dem "Konkreten" ist hier die Rezeption des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch die polnische Verfassungsrechtsprechung, mit dem "Allgemeinen" die Verwendung der völkerrechtlichen Menschenrechtsverbürgungen und Erkenntnisse der Rechtsvergleichung bei der Auslegung der Verfassung durch Verfassungsgerichte gemeint. So wird ein "dialogisches" Modell der Verfassungsauslegung entwickelt, welches unter anderem auf dem von P. Häberle entwickelten Konzept des "gemeineuropäischen Verfassungsrechts" aufbaut. Es wird zugleich an dem konkreten Beispiel des Rechts auf ein faires Verfahren gezeigt, wie dieses Modell operiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit umfasst zwei Untersuchungsgegenstände. Der normative Gehalt des völkerrechtlich verbürgten Rechts auf ein faires Strafverfahren ist der erste von ihnen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Garantie des Art. 6 EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des EGMR gelegt. Den zweiten Untersuchungsgegenstand bildet die Methode, derer sich die nationalen Verfassungsgerichte bedienten, um das Recht auf ein faires Strafverfahren zum Bestandteil der Grundrechtskataloge der einzelnen Verfassungsstaaten zu machen, soweit in diesen Katalogen das Recht auf ein faires Strafverfahren ausdrücklich entweder gar nicht oder nicht durch die Verwendung des Begriffes "fair" vorgesehen war. Hierbei wird auch die Übertragbarkeit dieser Methode auf andere Grund- und Menschenrechte bzw. Verfassungsprinzipien sowie deren dogmatische Fundierung erforscht. Der Untersuchungsgang verbindet die zwei Untersuchungsgegenstände, wobei der Letztere den Schwerpunkt der Arbeit bildet. Dem Untersuchungsgang liegt die Idee zugrunde, beim Konkreten anzusetzen und daraus auf das Allgemeine zu schließen. Mit dem "Konkreten" ist hier die Rezeption des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch die polnische Verfassungsrechtsprechung, mit dem "Allgemeinen" die Verwendung der völkerrechtlichen Menschenrechtsverbürgungen und Erkenntnisse der Rechtsvergleichung bei der Auslegung der Verfassung durch Verfassungsgerichte gemeint. So wird ein "dialogisches" Modell der Verfassungsauslegung entwickelt, welches unter anderem auf dem von P. Häberle entwickelten Konzept des "gemeineuropäischen Verfassungsrechts" aufbaut. Es wird zugleich an dem konkreten Beispiel des Rechts auf ein faires Verfahren gezeigt, wie dieses Modell operiert.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-05-28
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Band untersucht, wie europäische Rechtsprechungsverbünde wirken und welche Prägekraft sie auf die nationale Policy-Entwicklung und die Grundrechte in Europa haben. Der Gerichtshof der EU und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden weltweit geschätzt. Doch nur ihre Interaktion mit nationalen Gerichten und anderen Akteuren kann ihre Macht erklären. Wie Gerichte zwischen Kooperation und Konkurrenz interagieren und unter welchen Bedingungen Rechtsprechung Politikfelder maßgeblich prägen kann, wird theoretisch und empirisch untersucht. Anhand der Strukturen, Formate und Formen des Verbunds lassen sich Interaktionsmuster im Datenschutz, Arbeitsrecht, Patentrecht, Religionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Sicherheitspolitik, Asyl, Rüstung, Wirtschaft und Unternehmenskontrolle erkennen. Alle Autoren arbeiten seit Langem zum Verhältnis von Recht und Politik.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Band untersucht, wie europäische Rechtsprechungsverbünde wirken und welche Prägekraft sie auf die nationale Policy-Entwicklung und die Grundrechte in Europa haben. Der Gerichtshof der EU und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden weltweit geschätzt. Doch nur ihre Interaktion mit nationalen Gerichten und anderen Akteuren kann ihre Macht erklären. Wie Gerichte zwischen Kooperation und Konkurrenz interagieren und unter welchen Bedingungen Rechtsprechung Politikfelder maßgeblich prägen kann, wird theoretisch und empirisch untersucht. Anhand der Strukturen, Formate und Formen des Verbunds lassen sich Interaktionsmuster im Datenschutz, Arbeitsrecht, Patentrecht, Religionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Sicherheitspolitik, Asyl, Rüstung, Wirtschaft und Unternehmenskontrolle erkennen. Alle Autoren arbeiten seit Langem zum Verhältnis von Recht und Politik.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-17
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Die Arbeit umfasst zwei Untersuchungsgegenstände. Der normative Gehalt des völkerrechtlich verbürgten Rechts auf ein faires Strafverfahren ist der erste von ihnen. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Garantie des Art. 6 EMRK und die dazugehörige Rechtsprechung des EGMR gelegt. Den zweiten Untersuchungsgegenstand bildet die Methode, derer sich die nationalen Verfassungsgerichte bedienten, um das Recht auf ein faires Strafverfahren zum Bestandteil der Grundrechtskataloge der einzelnen Verfassungsstaaten zu machen, soweit in diesen Katalogen das Recht auf ein faires Strafverfahren ausdrücklich entweder gar nicht oder nicht durch die Verwendung des Begriffes "fair" vorgesehen war. Hierbei wird auch die Übertragbarkeit dieser Methode auf andere Grund- und Menschenrechte bzw. Verfassungsprinzipien sowie deren dogmatische Fundierung erforscht. Der Untersuchungsgang verbindet die zwei Untersuchungsgegenstände, wobei der Letztere den Schwerpunkt der Arbeit bildet. Dem Untersuchungsgang liegt die Idee zugrunde, beim Konkreten anzusetzen und daraus auf das Allgemeine zu schließen. Mit dem "Konkreten" ist hier die Rezeption des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch die polnische Verfassungsrechtsprechung, mit dem "Allgemeinen" die Verwendung der völkerrechtlichen Menschenrechtsverbürgungen und Erkenntnisse der Rechtsvergleichung bei der Auslegung der Verfassung durch Verfassungsgerichte gemeint. So wird ein "dialogisches" Modell der Verfassungsauslegung entwickelt, welches unter anderem auf dem von P. Häberle entwickelten Konzept des "gemeineuropäischen Verfassungsrechts" aufbaut. Es wird zugleich an dem konkreten Beispiel des Rechts auf ein faires Verfahren gezeigt, wie dieses Modell operiert.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Ein Jahr lang wurde der Journalist Deniz Yücel im Hochsicherheitsgefängnis Silivri Nr. 9 bei Istanbul gefangen gehalten. Ohne Anklage. Seine Inhaftierung sorgte für die größte Belastung der deutsch-türkischen Beziehungen seit dem Zweiten Weltkrieg. Im Februar 2018 wurde er unter abenteuerlichen Umständen freigelassen. In "Agentterrorist" erzählt Yücel, wie er dieses Jahr in Einzelhaft durchlebte und was ihm die »#FreeDeniz«-Kampagne und die Unterstützung seiner Frau bedeuteten. Zugleich zeichnet Yücel die politische Entwicklung der Türkei der vergangenen Jahre nach, vom hoffnungsvollen Aufbruch der Gezi-Revolte bis zum vorläufigen Ende: Erdogans Festigung der Macht mit den Wahlen vom Frühjahr 2016.
Aktualisiert: 2020-11-29
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Der Band untersucht, wie europäische Rechtsprechungsverbünde wirken und welche Prägekraft sie auf die nationale Policy-Entwicklung und die Grundrechte in Europa haben. Der Gerichtshof der EU und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werden weltweit geschätzt. Doch nur ihre Interaktion mit nationalen Gerichten und anderen Akteuren kann ihre Macht erklären. Wie Gerichte zwischen Kooperation und Konkurrenz interagieren und unter welchen Bedingungen Rechtsprechung Politikfelder maßgeblich prägen kann, wird theoretisch und empirisch untersucht. Anhand der Strukturen, Formate und Formen des Verbunds lassen sich Interaktionsmuster im Datenschutz, Arbeitsrecht, Patentrecht, Religionsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Sicherheitspolitik, Asyl, Rüstung, Wirtschaft und Unternehmenskontrolle erkennen. Alle Autoren arbeiten seit Langem zum Verhältnis von Recht und Politik.
Aktualisiert: 2023-04-04
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