Beiheft 10 zu »Die Verwaltung« behandelt Stand und Perspektiven des Europäischen Verwaltungsrechts. Ausgehend von der These, dass der Integrationsprozess nach dem Vertrag von Lissabon in eine "Konsolidierungsphase" eingetreten ist, werden Grundlagen, Referenzgebiete, Methoden, Rechtsschutzfragen und Herausforderungen der Europäisierung des Verwaltungsrechts untersucht.
U. Mager zeichnet Entwicklungsphasen des Europäischen Verwaltungsrechts nach. W. Kahl bindet den Europäisierungsprozess rück an die Idee der Kodifikation und das Konzept der Systembildung. B. Grzeszick beleuchtet die demokratische Legitimation der EU. Dem schließen sich Analysen zu den Referenzgebieten des Sozialversicherungsrechts (P. Axer) und des Finanzrechts (E. Reimer) an, ehe die Fragen nach der Methode der Europäisierung (O. Lepsius, M. Ruffert) und nach der Integrationsverantwortung in der EU aufgeworfen werden (A. Voßkuhle, Th. von Danwitz). E. Schmidt-Aßmann zeigt Perspektiven für die zukünftige Beschäftigung mit dem Europäischen Verwaltungsrecht auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Beiheft 10 zu »Die Verwaltung« behandelt Stand und Perspektiven des Europäischen Verwaltungsrechts. Ausgehend von der These, dass der Integrationsprozess nach dem Vertrag von Lissabon in eine "Konsolidierungsphase" eingetreten ist, werden Grundlagen, Referenzgebiete, Methoden, Rechtsschutzfragen und Herausforderungen der Europäisierung des Verwaltungsrechts untersucht.
U. Mager zeichnet Entwicklungsphasen des Europäischen Verwaltungsrechts nach. W. Kahl bindet den Europäisierungsprozess rück an die Idee der Kodifikation und das Konzept der Systembildung. B. Grzeszick beleuchtet die demokratische Legitimation der EU. Dem schließen sich Analysen zu den Referenzgebieten des Sozialversicherungsrechts (P. Axer) und des Finanzrechts (E. Reimer) an, ehe die Fragen nach der Methode der Europäisierung (O. Lepsius, M. Ruffert) und nach der Integrationsverantwortung in der EU aufgeworfen werden (A. Voßkuhle, Th. von Danwitz). E. Schmidt-Aßmann zeigt Perspektiven für die zukünftige Beschäftigung mit dem Europäischen Verwaltungsrecht auf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beiheft 10 zu »Die Verwaltung« behandelt Stand und Perspektiven des Europäischen Verwaltungsrechts. Ausgehend von der These, dass der Integrationsprozess nach dem Vertrag von Lissabon in eine "Konsolidierungsphase" eingetreten ist, werden Grundlagen, Referenzgebiete, Methoden, Rechtsschutzfragen und Herausforderungen der Europäisierung des Verwaltungsrechts untersucht.
U. Mager zeichnet Entwicklungsphasen des Europäischen Verwaltungsrechts nach. W. Kahl bindet den Europäisierungsprozess rück an die Idee der Kodifikation und das Konzept der Systembildung. B. Grzeszick beleuchtet die demokratische Legitimation der EU. Dem schließen sich Analysen zu den Referenzgebieten des Sozialversicherungsrechts (P. Axer) und des Finanzrechts (E. Reimer) an, ehe die Fragen nach der Methode der Europäisierung (O. Lepsius, M. Ruffert) und nach der Integrationsverantwortung in der EU aufgeworfen werden (A. Voßkuhle, Th. von Danwitz). E. Schmidt-Aßmann zeigt Perspektiven für die zukünftige Beschäftigung mit dem Europäischen Verwaltungsrecht auf.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Aufgaben der deutschen Verwaltung sind nicht zuletzt aufgrund föderaler, unionaler und internationaler Vorgaben vielfältig miteinander verflochten. Angesichts dieses Befundes stellt sich die Frage, ob der Ordnung der Aufgaben im Staat ein bestimmtes verfassungsrechtliches Modell zugrunde liegt. Ariane Berger bestimmt die verfassungsrechtlichen Komponenten einer solchen Aufgabenordnung und definiert als verfassungsrechtliches Ordnungsmodell die Idee des einen richtigen Entscheidungssubjektes. Auf seiner Grundlage entfaltet sie die Anforderungen an eine punktgenaue, parzellenscharfe und arbeitsteilige Aufgabenordnung, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Aufgabenordnung beachten muss. Ob und inwieweit die gesetzliche Ausgestaltung diesen Anforderungen genügt, untersucht die Autorin anhand verschiedener nationaler, unionaler sowie internationaler Aufgabenverflechtungen der Verwaltung.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Am Beispiel des europäischen Regulierungsverbundes für elektronische Kommunikation untersucht Eike Westermann die demokratische Legitimation der europäischen Verbundverwaltung und des Regulierungsrechts. Im europäischen Regulierungsverbund für die Telekommunikationsmärkte stehen die prozedurale und institutionelle Kooperation zwischen Regulierungsbehörden und europäischer Kommission sowie die besonderen Strukturmerkmale des Regulierungsrechts in einem Spannungsverhältnis zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der demokratischen Verwaltungslegitimation. Auf der Basis einer Auseinandersetzung mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen demokratischer Legitimation sowie unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher und demokratietheoretischer Grundlagen entwickelt der Autor ein erweitertes Legitimationsmodell für den Regulierungsverbund.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Ausbau der Transeuropäischen Energienetze für Strom und Gas ist zentraler Baustein der Energieinfrastrukturpolitik der EU und von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung des europäischen Energiebinnenmarkts. Denn ohne leistungsfähige und bedarfsgerechte transeuropäische Energienetze können die klima- und energiepolitischen Ziele der Energieunion nicht verwirklicht werden. Die Aufgabe des Energienetzausbaus wird dabei durch ein komplexes Akteursgeflecht von EU, Mitgliedstaaten und Netzbetreibern wahrgenommen. Jakob von Nordheim analysiert das gemeinsame Regelwerk, welches die Zusammenarbeit der Ebenen im Bereich des Netzausbaus prägt, und identifiziert anhand der Regelungen des EU-Winterpakets und der TEN-E-Verordnung die konkreten netzausbauspezifischen Verbundstrukturen im Mehrebenensystem von EU und Mitgliedstaaten. Auf diese Weise werden die prägenden Strukturelemente herausgearbeitet und der Netzausbauverbund als Referenzgebiet des Europäischen Verwaltungsverbunds eingeführt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Ausbau der Transeuropäischen Energienetze für Strom und Gas ist zentraler Baustein der Energieinfrastrukturpolitik der EU und von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung des europäischen Energiebinnenmarkts. Denn ohne leistungsfähige und bedarfsgerechte transeuropäische Energienetze können die klima- und energiepolitischen Ziele der Energieunion nicht verwirklicht werden. Die Aufgabe des Energienetzausbaus wird dabei durch ein komplexes Akteursgeflecht von EU, Mitgliedstaaten und Netzbetreibern wahrgenommen. Jakob von Nordheim analysiert das gemeinsame Regelwerk, welches die Zusammenarbeit der Ebenen im Bereich des Netzausbaus prägt, und identifiziert anhand der Regelungen des EU-Winterpakets und der TEN-E-Verordnung die konkreten netzausbauspezifischen Verbundstrukturen im Mehrebenensystem von EU und Mitgliedstaaten. Auf diese Weise werden die prägenden Strukturelemente herausgearbeitet und der Netzausbauverbund als Referenzgebiet des Europäischen Verwaltungsverbunds eingeführt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Nationale Behörden müssen aufgrund des EU-Rechts „unabhängig“ agieren und sind in Verwaltungsverbünden integriert. Anhand von drei Referenzgebieten (Telekommunikationsregulierung, Datenschutz, amtliche Statistik) arbeitet diese Untersuchung heraus, dass dies eine allgemeine Entwicklung im EU-Verwaltungsrecht ist.
Vor dem Hintergrund des EU-Mehrebenensystems werden die unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt. Dabei zeigt sich, dass die EU durch den Erlass der Rechtsakte weder die nationale Identität noch die institutionelle Autonomie der Mitgliedstaaten verletzt. Ferner können die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes gewahrt werden. Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht besteht hingegen an vielen Stellen noch Nachbesserungsbedarf.
Insgesamt entwickelt die Untersuchung ein aktuelles und umfassendes Bild des institutionellen Rechts unabhängiger nationaler Behörden im EU-Verwaltungsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Autorin beleuchtet mit dieser Untersuchung endlich ein Thema, das bislang zu wenig Beachtung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion findet.
Der Europäische Verwaltungsverbund ist allgegenwärtig und führt zu einem intensiven Informationsaustausch zwischen den europäischen Verwaltungen auch mittels Informationssystemen. Wie wird die Qualität der über diese Systeme ausgetauschten Informationen sichergestellt? Was ist überhaupt unter einer qualitativ hochwertigen Information zu verstehen? Welche Verpflichtungen treffen die beteiligten Behörden zur Sicherstellung der Informationsqualität? Und welche Instrumente sind hierzu bereits etabliert?
Strukturiert und umfassend geht die Autorin diesen Fragen durch Analyse von Referenzgebieten (Lebensmittel- und Produktsicherheitsrecht, Steuerverwaltungsrecht, Zollverwaltungsrecht) nach und lenkt damit den Blick auf wichtige Anforderungen im Austausch von Informationen über europäische Informationssysteme.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Autorin beleuchtet mit dieser Untersuchung endlich ein Thema, das bislang zu wenig Beachtung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion findet.
Der Europäische Verwaltungsverbund ist allgegenwärtig und führt zu einem intensiven Informationsaustausch zwischen den europäischen Verwaltungen auch mittels Informationssystemen. Wie wird die Qualität der über diese Systeme ausgetauschten Informationen sichergestellt? Was ist überhaupt unter einer qualitativ hochwertigen Information zu verstehen? Welche Verpflichtungen treffen die beteiligten Behörden zur Sicherstellung der Informationsqualität? Und welche Instrumente sind hierzu bereits etabliert?
Strukturiert und umfassend geht die Autorin diesen Fragen durch Analyse von Referenzgebieten (Lebensmittel- und Produktsicherheitsrecht, Steuerverwaltungsrecht, Zollverwaltungsrecht) nach und lenkt damit den Blick auf wichtige Anforderungen im Austausch von Informationen über europäische Informationssysteme.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Nationale Behörden müssen aufgrund des EU-Rechts „unabhängig“ agieren und sind in Verwaltungsverbünden integriert. Anhand von drei Referenzgebieten (Telekommunikationsregulierung, Datenschutz, amtliche Statistik) arbeitet diese Untersuchung heraus, dass dies eine allgemeine Entwicklung im EU-Verwaltungsrecht ist.
Vor dem Hintergrund des EU-Mehrebenensystems werden die unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt. Dabei zeigt sich, dass die EU durch den Erlass der Rechtsakte weder die nationale Identität noch die institutionelle Autonomie der Mitgliedstaaten verletzt. Ferner können die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes gewahrt werden. Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht besteht hingegen an vielen Stellen noch Nachbesserungsbedarf.
Insgesamt entwickelt die Untersuchung ein aktuelles und umfassendes Bild des institutionellen Rechts unabhängiger nationaler Behörden im EU-Verwaltungsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aufgrund der normativen Vorstrukturierung des Telekommunikationssektors durch den europäischen Gesetzgeber stellt sich die Frage, ob und wie die sektorspezifische Marktregulierung im Telekommunikationssektor demokratisch legitimiert werden könnte und sollte. Dabei könnte zum einen die klassische demokratische Legitimationsstruktur der (Ministerial-)Verwaltung in Deutschland berührt werden. Zum anderen wird dadurch die europäische Regulierungsverbundstruktur im Regulierungsvollzugsregime eingefügt, die die demokratischen Folgeprobleme bedingt. Um diesen Problemen auf den Grund zu gehen, wird die demokratische Legitimation aus der Perspektive des Grundgesetzes und des Lissabonner Vertrags analysiert. Darauf gestützt wird die Zulässigkeit der weisungsfreien Regulierungsbehörde im Rahmen der grundgesetzlichen demokratischen Legitimationsstruktur überprüft. Darüber hinaus wird untersucht, wie die europäische Regulierungsstruktur verbessert werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Aufgaben der deutschen Verwaltung sind nicht zuletzt aufgrund föderaler, unionaler und internationaler Vorgaben vielfältig miteinander verflochten. Angesichts dieses Befundes stellt sich die Frage, ob der Ordnung der Aufgaben im Staat ein bestimmtes verfassungsrechtliches Modell zugrunde liegt. Ariane Berger bestimmt die verfassungsrechtlichen Komponenten einer solchen Aufgabenordnung und definiert als verfassungsrechtliches Ordnungsmodell die Idee des einen richtigen Entscheidungssubjektes. Auf seiner Grundlage entfaltet sie die Anforderungen an eine punktgenaue, parzellenscharfe und arbeitsteilige Aufgabenordnung, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Aufgabenordnung beachten muss. Ob und inwieweit die gesetzliche Ausgestaltung diesen Anforderungen genügt, untersucht die Autorin anhand verschiedener nationaler, unionaler sowie internationaler Aufgabenverflechtungen der Verwaltung.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zu den strukturellen Herausforderungen der europäischen Integration gehört es, dass öffentliche Aufgaben zunehmend in hybriden Konstruktionen erfüllt werden, in denen verschiedene Stellen unterschiedlicher Ebenen zusammenwirken. In diesem Kontext untersucht Nikolaos I. Simantiras Netzwerke als eine sich etablierende Governance-Struktur in der Europäischen Union aus der Perspektive ihrer Verantwortungs- und Legitimationsproblematik. Auf der Suche nach möglichen alternativen Legitimationsoptionen wird aufgrund einer verfassungstheoretischen und -rechtlichen Rekonstruktion des Demokratieprinzips auch das demokratische Legitimationspotential des Individualrechtschutzes aufgezeigt, den es in Netzwerken zu optimieren gilt. Für die rechtswissenschaftliche Erfassung der Netzwerke wählt der Autor einen funktionalen methodischen Ansatz, der die öffentlich-rechtliche Dogmatik durch die Perspektiven von Steuerung und Governance ergänzt. Dies ermöglicht nicht nur die Bewertung von faktischen Entwicklungen, sondern auch die Kombination von abstrakter Theorieverarbeitung mit der Entwicklung von praktischen Lösungen einzelner verfassungs- und verwaltungsrechtsdogmatischer Probleme des europäischen Integrationsprojekts.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Autoren der Beiträge dieses Bandes schildern die Vielfalt der miteinander verbundenen Verwaltungsvorgänge, in denen auf Unions- und mitgliedstaatlicher Ebene das europäische Recht vollzogen wird. Im Zentrum stehen Formen der Verwaltungszusammenarbeit: im Umwelt- und im Veterinärrecht, bei Polizei und Zoll, bei den Strukturfonds und im Produktsicherheitsrecht. Rechtsgebiete werden vorgestellt, Institute wie die Amtshilfe, die Inspektionen, die Entscheidungen als Instrument individuell-konkreter und abstrakt-genereller Steuerung sowie Agenturnetzwerke werden in ihrer rechtlichen Substanz entfaltet, Rechtsschutz- und Haftungsprobleme werden untersucht. Die Zusammenarbeit erfolgt vertikal zwischen EG und Mitgliedstaaten, aber auch horizontal zwischen den mitgliedstaatlichen Exekutiven. Es wird deutlich, dass die europäischen Verwaltungen zu einem Informations-, Handlungs- und Kontrollverbund zusammen gewachsen sind. Rechtsstaatlich akzeptable Regelungen für Rechtsformen, Verfahren und Organisation dieser Verbundverwaltung bereitzustellen ist eine wichtige Aufgabe des Europäischen Verwaltungsrechts.
Aktualisiert: 2022-12-22
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An der Verflechtung von nationalen und supranationalen Verwaltungen im Europäischen Verwaltungsverbund scheitert die klassische Theorie demokratischer Verwaltungslegitimation. Die von ihr herkömmlich geforderten ununterbrochenen Legitimationsketten werden durch Governance im Europäischen Verwaltungsverbund gesprengt. Enrico Peuker begründet dieses Legitimationsdefizit und legt zugleich ein Defizit der rechtswissenschaftlichen Diskussion über Legitimation offen. Der meist auf die demokratische Legitimation verengten normativen Perspektive stellt er den rechtswissenschaftlichen Nutzen einer empirischen Legitimitätsperspektive entgegen. Gestützt auf Max Weber entwickelt er eine Theorie bürokratischer Legitimität im Europäischen Verwaltungsverbund, die das demokratische Legitimationsdefizit kompensieren kann.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Beiheft 10 zu »Die Verwaltung« behandelt Stand und Perspektiven des Europäischen Verwaltungsrechts. Ausgehend von der These, dass der Integrationsprozess nach dem Vertrag von Lissabon in eine "Konsolidierungsphase" eingetreten ist, werden Grundlagen, Referenzgebiete, Methoden, Rechtsschutzfragen und Herausforderungen der Europäisierung des Verwaltungsrechts untersucht.
U. Mager zeichnet Entwicklungsphasen des Europäischen Verwaltungsrechts nach. W. Kahl bindet den Europäisierungsprozess rück an die Idee der Kodifikation und das Konzept der Systembildung. B. Grzeszick beleuchtet die demokratische Legitimation der EU. Dem schließen sich Analysen zu den Referenzgebieten des Sozialversicherungsrechts (P. Axer) und des Finanzrechts (E. Reimer) an, ehe die Fragen nach der Methode der Europäisierung (O. Lepsius, M. Ruffert) und nach der Integrationsverantwortung in der EU aufgeworfen werden (A. Voßkuhle, Th. von Danwitz). E. Schmidt-Aßmann zeigt Perspektiven für die zukünftige Beschäftigung mit dem Europäischen Verwaltungsrecht auf.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die EU entwickelte sich von einem primär wirtschaftlichen Staatenbund zu einer – im Sinne der europäischen Integration – alle Bereiche des Lebens prägenden Gemeinschaft. Dies bedingt auch ein immer engeres Zusammenarbeiten der Verwaltungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, die aus ihrer jeweiligen innerstaatlichen Perspektive heraustreten und in diversen Formen vertikaler und horizontaler Verknüpfung mit einander kooperieren. Die Grenzen einer ausschließlich mitgliedstaatlichen oder gemeinschaftsrechtlichen Vollziehung beginnen zu verschwimmen.
In der deutschen Rechts- und Verwaltungswissenschaft hat sich für dieses Phänomen der Begriff „Europäischer Verwaltungsverbund“ ausgebildet, der inzwischen auch in Österreich und anderen europäi-schen Staaten zunehmend an Aufmerksamkeit gewinnt. Auf dem Weg zu einer solchen europäischen „Verbundverwaltung“ sind jedoch sensible Fragen rechtlicher, institutioneller und organisatorischer Natur zu klären.
Die oftmals sehr unterschiedlichen Verwaltungs- und Rechtstraditionen der einzelnen Mitgliedstaaten und die vielfach komplexen innerstaatlichen Strukturen – etwa in föderalen Staaten – stellen administrative Integrationsbemühungen auf europäischer Ebene vor große Herausforderungen.
Aktualisiert: 2022-03-18
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Am Beispiel des europäischen Regulierungsverbundes für elektronische Kommunikation untersucht Eike Westermann die demokratische Legitimation der europäischen Verbundverwaltung und des Regulierungsrechts. Im europäischen Regulierungsverbund für die Telekommunikationsmärkte stehen die prozedurale und institutionelle Kooperation zwischen Regulierungsbehörden und europäischer Kommission sowie die besonderen Strukturmerkmale des Regulierungsrechts in einem Spannungsverhältnis zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der demokratischen Verwaltungslegitimation. Auf der Basis einer Auseinandersetzung mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen demokratischer Legitimation sowie unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher und demokratietheoretischer Grundlagen entwickelt der Autor ein erweitertes Legitimationsmodell für den Regulierungsverbund.
Aktualisiert: 2022-12-22
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