Der Großkommentar
ist auf die Bedürfnisse von Praxis und Wissenschaft gleichermaßen zugeschnitten. In seiner 2. Auflage erläutert das Werk dogmatisch fundiert – und zugleich stets den Rechtsanwender im Blick – die Normen der DS-GVO und sämtliche Bestimmungen des BDSG 2018 (einschließlich der Umsetzung der Richtlinie im Bereich der Strafverfolgung) stringent und mit Blick auf das Wesentliche. Auf die Darstellung des Zusammenwirkens von europäischem und nationalem Recht wird dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet. Ebenso wird die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung der Wirtschaft berücksichtigt.
Die 2. Auflage
berücksichtigt u.a. neue Anpassungen des sektorspezifischen Datenschutzrechts auf Bundes- und Landesebene, die es seit Erscheinen der 1. Auflage gab, die ersten Stellungnahmen und Entscheidungen der Gerichte und Aufsichtsbehörden, die Schrems II-Entscheidung des EuGH vom Juli 2020 in den Art. 44 ff. DS-GVO sowie Änderungen des neuen BDSG durch das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz-EU.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Die Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz
gelten ab dem 25.5.2018. Alle mit Datenschutzrecht befassten Unternehmen, Aufsichtsbehörden, die Rechtsanwaltschaft wie die Gerichte müssen sich argumentativ mit den Neuregelungen auseinandersetzen.
Die 2. Auflage des Handkommentars zur Datenschutzgrundverordnung
ermöglicht eine gezielte Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen. Die Neuauflage zeigt auf, wo die Praxisprobleme liegen, wann welche Regelungen gelten.
Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche:
Verhältnis der DSGVO zum neuen BDSG
Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung
Recht auf Vergessenwerden
Einwilligungs-Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen
Arbeitnehmerdatenschutz
Rechtschutzmöglichkeiten
Besonders hilfreich
Die ausführliche Einleitung vermittelt auf einen Blick grundlegendes Orientierungswissen über den neuen Rechtsrahmen und die Abgrenzungsfragen zum neuen BDSG.
Herausgeber und Autoren:
Linda Bienemann, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M., Universität Wien | Dr. Holger Greve, Oberregierungsrat, z.Zt. Wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Marcus Helfrich, Rechtsanwalt, FOM Hochschule München | Prof. Dr. Ansgar Hense, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Albert Ingold, Johannes Gutenberg-Universität Mainz | Dr. David Kampert, Richter, VG Gelsenkirchen | PD Dr. Bernhard Kreße, LL.M., MaÎtre en droit, Technische Universität Dortmund | Dr. Reto Mantz, Dipl.-Inf., RiLG, LG Frankfurt a.M. | Dr. Enrico Peuker, Akad. Rat a.Z., Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz | Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Universität Liechtenstein | Bartholomäus Regenhardt, LL.B., Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Prof. Dr. Philipp Reimer, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Universität Gießen | Sabine Schwendemann, Rechtsanwältin, Tübingen | Prof. Dr. Louisa Specht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn | Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster | Dr. Jens Tiedemann, RiArbG, ArbG Köln | Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden, Research Affiliate am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern | Jacob Ulrich, M.A., EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Maria Wilhelm, Referentin, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg | Dr. Wolfgang Ziebarth, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stadt Mannheim.
Aktualisiert: 2022-09-13
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Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung
wird zum ersten Mal ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht verankert. Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und viele bereichsspezifische Datenschutznormen werden weitgehend abgelöst.
Der Nomos-Kommentar zum Datenschutzrecht erläutert in der Tradition des BDSG-Kommentars von Simitis alle sich stellenden Fragen und wirkt damit meinungsbildend. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen werden.
Den Schwerpunkt legt der Großkommentar auf
die freiheitsrechtsorientierte Auslegung der Vorschriften
die Kommentierung der verbleibenden Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten
den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung
und die zu erwartenden Einflüsse der zunehmenden Europäisierung (europarechtliche Interpretation, faktische Einflüsse der Stellungnahmen des künftigen Europäischen Datenschutzausschusses als Nachfolger der Art. 29-Datenschutzgruppe).
Die breite Diskussion über die Anwendungsbereiche der einzelnen Vorschriften, insbesondere in Sektoren wie dem Arbeitnehmerdatenschutz oder dem Internetdatenschutz, wird umfassend berücksichtigt.
Aktuell
Die Neuregelungen durch das ebenfalls seit 25.5.2018 geltende neue Bundesdatenschutzgesetz, auf der Grundlage des Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU), sind durchgehend berücksichtigt. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Justiz und Polizei (in Teil III BDSG neu).
Weitere Schwerpunkte
Rechte der Betroffenen einschließlich „Recht auf Vergessenwerden“
„One-Stop-Shop“, Kohärenz der Datenschutzaufsicht
Sanktionen und aufsichtsbehördliche Maßnahmen einschließlich Bußgeldern
Internationaler Datentransfer und Datenverarbeitung, auch im Cloud Computing
Profiling
Pseudonymisierung und Anonymisierung
Neuregelungen bei der Einwilligung und sonstige Erlaubnisse zur personenbezogenen Datenverarbeitung durch Unternehmen
Datenschutz durch Technik und Ansätze zur IT-Sicherheit
Datenschutzaudit und -zertifizierung
Umgang mit statistischen Daten und Big Data.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Am Ende eines langen Verhandlungsweges steht die Neuregelung des Europäischen Datenschutzrechts.
„Das neue Datenschutzrecht der EU“
informiert Sie zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt über die Entstehungsgeschichte und die rechtlichen Grundlagen der Neuregelungen im Wege der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Bei allen wichtigen thematischen Neuerungen erfährt der Leser, welche Argumente in den letzten Jahren von den beteiligten Akteuren vorgebracht, wie sie im Verfahren behandelt und zu welchem Ergebnis mit welchen Argumenten schließlich die Reform gekommen ist.
Synoptische Gegenüberstellungen erleichtern den Zugang.
Diesen Band braucht jeder,
der sich vor Inkrafttreten der Normen darüber informieren muss,
was die Grundlage der Regelungen ist
wie im Gesetzgebungsprozess argumentiert wurde
wie entsprechend die Neuregelungen zu interpretieren sind.
Datenschutzrechtlern bietet sich eine Fundgrube an Informationen. Unternehmen werden ableiten können, wo die Grenzen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten liegen, Aufsichtsbehörden können ihre Positionen argumentativ untermauern. Alle brauchen diesen Band insbesondere in Bezug darauf, wie weit die Regelungen gehen und was vom nationalen Recht noch bleibt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Inhalt:
Gesetzentwurf und Begründung, Beiträge, Anhang Kommissionsentwurf, Rechtsakte
Der Entwurf bietet eine Grundlage für die dringend erforderliche Reform des geltenden Übereinkommens zu Europol. Unter Berücksichtigung der Grundrechte-Charta und der EMRK regelt er u.a.
1. den Schutz der Menschenwürde
2. grundlegende Verfahrensgarantien einschließlich der Strafverteidigung (z.B. durch Beweis- und Datenverwendungsverbote)
3. die Kompetenzen von Europol als ursprünglicher Koordinierungsstelle
4. Gemeinsame Ermittlungsgruppen
5. Initiativrecht von Europol für Ermittlungen in den Mitgliedstaaten
6. das Auskunftsrecht
7. Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche des Bürgers gegenüber Europol (Annäherung an gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung)
8. den Datenschutzbeauftragten für Europol sowie
9. den Ausbau des Rechtsschutzes sowie die Einschränkung des Datenaustausches mit Drittstaaten.
Gliederung:
Prof. Dr. Josef Ruthig, Prof. Dr. Hans-Werner Laubinger und Prof. Dr. Peter Baumeister behandeln den Abschnitt Rahmenbedingungen und Fundamente von Europol; mit dem Komplex Aufgaben und Befugnisse von Europol befassen sich Beiträge von Prof. Dr. Hans-Ulrich Paeffgen, Dr. Klaus Gärditz, Prof. Dr. Knut Amelung/StA Matthias Mittag und Armin Nack (Vors.Richter am BGH). Untersuchungen von Prof. Dr. Christoph Gusy, Prof. Dr. Robert Esser, Prof. Dr. Edda Weßlau, Prof. Dr. Sabine Gleß/Prof. Dr. Ingeborg Zerbes behandeln den Abschnitt Europäischer Datenschutz und Datenübermittlungen; abschließend erörtern Prof. Dr. Ralf P. Schenke und RA Dr. Dirk Lammer Fragen des Rechtsschutzes und der Strafverteidigung im Zusammenhang mit Europol.
Aktualisiert: 2019-01-24
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Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung
ist verabschiedet.
Kernfragen
für den deutschen Rechtsanwender in allen Bereichen, die mit Datenschutz zu tun haben, werden sein:
Was gilt im nationalen Regelungsbereich fort?
Wie weit geht der Anwendungsvorrang des europäischen Rechts?
Was wird konkret in den einzelnen Bereichen der Datenverarbeitung gelten?
Wer diese Fragen nicht schon frühzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung in seinen Verwaltungsstrukturen klärt, wird vor großen Anwendungsproblemen stehen.
Das Handbuch von Roßnagel
verschafft die notwendige Sicherheit im Umgang mit den neuen Regeln. Alle wichtigen Praxisbereiche der Datenverarbeitung werden daraufhin untersucht, welches Regelwerk jetzt anzuwenden ist, was national fort gilt und wo Regelungslücken bestehen in den Anwendungsfeldern:
Öffentlicher Bereich
Beschäftigungsverhältnisse
Wissenschaft, Forschung
Statistik
Archivierung
Meinungsfreiheit – Medienprivileg
Informationsfreiheit
Telekommunikation
Telemedien
Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte
Verarbeitung von Gesundheitsdaten und genetische Daten
Soziale Sicherheit
Berufsgeheimnisse
Aktualisiert: 2023-04-04
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