Die Untersuchung setzt sich mit dem Problem der vertraglichen bzw. außerdeliktischen Dritthaftung auseinander. Es geht dabei in erster Linie um die seit langem diskutierte Frage, auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung nach vertraglichen Grundsätzen möglich ist, wenn der Haftende gegenüber dem Geschädigten nicht vertraglich gebunden ist. Diese Frage hat vor dem Hintergrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001 eine neue Brisanz erlangt. Denn mit den §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und § 311 Abs. 3 BGB enthält das Gesetz nunmehr eine Rechtsgrundlage, die sich zur Lösung der Dritthaftungsproblematik anbietet. Die gesetzliche Regelung lässt jedoch eine Reihe von Fragen offen, denen mit dieser Untersuchung nachgegangen werden soll. Dabei wird in erster Linie das Ziel verfolgt, die mit der vertraglichen Dritthaftung verbundenen Probleme auf der Grundlage der §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und § 311 Abs. 3 BGB sachgerecht zu lösen und den Haftungstatbestand auf eine sichere dogmatische Grundlage zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Die Untersuchung setzt sich mit dem Problem der vertraglichen bzw. außerdeliktischen Dritthaftung auseinander. Es geht dabei in erster Linie um die seit langem diskutierte Frage, auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung nach vertraglichen Grundsätzen möglich ist, wenn der Haftende gegenüber dem Geschädigten nicht vertraglich gebunden ist. Diese Frage hat vor dem Hintergrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001 eine neue Brisanz erlangt. Denn mit den §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und § 311 Abs. 3 BGB enthält das Gesetz nunmehr eine Rechtsgrundlage, die sich zur Lösung der Dritthaftungsproblematik anbietet. Die gesetzliche Regelung lässt jedoch eine Reihe von Fragen offen, denen mit dieser Untersuchung nachgegangen werden soll. Dabei wird in erster Linie das Ziel verfolgt, die mit der vertraglichen Dritthaftung verbundenen Probleme auf der Grundlage der §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 und § 311 Abs. 3 BGB sachgerecht zu lösen und den Haftungstatbestand auf eine sichere dogmatische Grundlage zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ist seit fast einem Jahrhundert Bestandteil von Lehre und Praxis. Gleichwohl fehlt heute Klarheit im Umgang mit ihren Tatbestandsmerkmalen. Bei der Lösung von Einzelfällen verliert die Figur ihre Konturen und ihre gesicherte Stellung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung. Jede Erweiterung ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung, wie die Aufgabe der sog. »Wohl und Wehe«-Formel, die Ausdehnung von Schutz- auf Hauptleistungspflichten, die Unbeachtlichkeit gegenläufiger Interessen und zuletzt die Annahme einer stillschweigenden Abbedingung von § 334 BGB, konnte nur durch Aufweichung der ursprünglichen Tatbestandsmerkmale erreicht werden. Als Folge herrscht heute breite Unsicherheit über Anwendungsbereich und Auslegung. Offen wird bereits eine grundlegende Neuordnung der Rechtsfigur gefordert.
Michael Plötner nimmt diese Forderung auf und entwickelt für den Bereich der sogenannten Expertenhaftung (Haftung von Gutachtern, Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) unter Heranziehung der historischen Sachverständigenhaftung sowie der Aufdeckung systematischer Gemeinsamkeiten mit der Amtshaftung und der handelsrechtlichen Maklerhaftung den allgemeinen Satz einer Haftung von neutralen Leistungserbringern für primäre Vermögensschäden.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ist seit fast einem Jahrhundert Bestandteil von Lehre und Praxis. Gleichwohl fehlt heute Klarheit im Umgang mit ihren Tatbestandsmerkmalen. Bei der Lösung von Einzelfällen verliert die Figur ihre Konturen und ihre gesicherte Stellung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung. Jede Erweiterung ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung, wie die Aufgabe der sog. »Wohl und Wehe«-Formel, die Ausdehnung von Schutz- auf Hauptleistungspflichten, die Unbeachtlichkeit gegenläufiger Interessen und zuletzt die Annahme einer stillschweigenden Abbedingung von § 334 BGB, konnte nur durch Aufweichung der ursprünglichen Tatbestandsmerkmale erreicht werden. Als Folge herrscht heute breite Unsicherheit über Anwendungsbereich und Auslegung. Offen wird bereits eine grundlegende Neuordnung der Rechtsfigur gefordert.
Michael Plötner nimmt diese Forderung auf und entwickelt für den Bereich der sogenannten Expertenhaftung (Haftung von Gutachtern, Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) unter Heranziehung der historischen Sachverständigenhaftung sowie der Aufdeckung systematischer Gemeinsamkeiten mit der Amtshaftung und der handelsrechtlichen Maklerhaftung den allgemeinen Satz einer Haftung von neutralen Leistungserbringern für primäre Vermögensschäden.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ist seit fast einem Jahrhundert Bestandteil von Lehre und Praxis. Gleichwohl fehlt heute Klarheit im Umgang mit ihren Tatbestandsmerkmalen. Bei der Lösung von Einzelfällen verliert die Figur ihre Konturen und ihre gesicherte Stellung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung. Jede Erweiterung ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung, wie die Aufgabe der sog. »Wohl und Wehe«-Formel, die Ausdehnung von Schutz- auf Hauptleistungspflichten, die Unbeachtlichkeit gegenläufiger Interessen und zuletzt die Annahme einer stillschweigenden Abbedingung von § 334 BGB, konnte nur durch Aufweichung der ursprünglichen Tatbestandsmerkmale erreicht werden. Als Folge herrscht heute breite Unsicherheit über Anwendungsbereich und Auslegung. Offen wird bereits eine grundlegende Neuordnung der Rechtsfigur gefordert.
Michael Plötner nimmt diese Forderung auf und entwickelt für den Bereich der sogenannten Expertenhaftung (Haftung von Gutachtern, Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) unter Heranziehung der historischen Sachverständigenhaftung sowie der Aufdeckung systematischer Gemeinsamkeiten mit der Amtshaftung und der handelsrechtlichen Maklerhaftung den allgemeinen Satz einer Haftung von neutralen Leistungserbringern für primäre Vermögensschäden.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Kommt es zur Insolvenzverschleppung, wird zunächst meist die Haftung des Managements diskutiert. Jüngst weitet sich der Diskurs indes auch auf die Frage nach der (Mit-)Verantwortung der Berater des in Insolvenz gefallenen Unternehmens aus. Etwa gegen Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer gerichtete - mittelbar durch deren Haftpflichtversicherung abgesicherte - Schadensersatzansprüche werden als Instrument zur Auffüllung der oftmals unzureichenden Insolvenzmasse erkannt. Vor diesem Hintergrund geht Florian Schmitt der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Berater (insbesondere der Steuerberater) für die Insolvenzverschleppung ihres Mandanten nach. Er untersucht nicht nur die Beziehung des Beraters zum Mandanten selbst, sondern auch zu Dritten, wie etwa Geschäftsleitern, Gesellschaftern oder Gläubigern des Unternehmens, die ebenfalls häufig ein Interesse an der Inanspruchnahme des Beraters haben.
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
Die Arbeit befasst sich mit den Besonderheiten der Dritthaftung von Rechtsanwälten nach deutschem und US-amerikanischem Recht. Mit Blick auf die besondere Stellung von Rechtsanwälten wird aufgezeigt, dass die durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Expertenhaftung nicht übertragen werden können. Am Beispiel des für die juristische Praxis bedeutsamen Legal Due Diligence Reports wird anschließend dogmatisch untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung gegenüber Drittempfängern entstehen kann. Zudem wird der wachsende Einfluss der US-amerikanischen Vertragspraxis beleuchtet und analysiert, ob die Übernahme von anglo-amerikanischen Gestaltungsmitteln zur Haftungsbegrenzung in Deutschland sinnvoll ist.
Aktualisiert: 2023-02-14
> findR *
Die Arbeit befasst sich mit den Besonderheiten der Dritthaftung von Rechtsanwälten nach deutschem und US-amerikanischem Recht. Mit Blick auf die besondere Stellung von Rechtsanwälten wird aufgezeigt, dass die durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Expertenhaftung nicht übertragen werden können. Am Beispiel des für die juristische Praxis bedeutsamen Legal Due Diligence Reports wird anschließend dogmatisch untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung gegenüber Drittempfängern entstehen kann. Zudem wird der wachsende Einfluss der US-amerikanischen Vertragspraxis beleuchtet und analysiert, ob die Übernahme von anglo-amerikanischen Gestaltungsmitteln zur Haftungsbegrenzung in Deutschland sinnvoll ist.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Bereits im materiellen Recht verursacht die Haftung für Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Gutachten von Experten und Sachverständigen entstehen, zahlreiche Schwierigkeiten. Wenn es zu grenzüberschreitenden Haftungsfällen von Experten gegenüber Dritten kommt, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem international zuständigen Gericht. Auch insoweit wird deutlich, dass sich die Expertenhaftung im Zwischenbereich von vertraglicher und deliktischer Haftung abspielt. Auf der Grundlage eines Vergleichs des deutschen, englischen und französischen Sachrechts untersucht Carsten Sprenger die kollisions- und internationalverfahrensrechtlichen Grundfragen der Expertenhaftung. Im Mittelpunkt steht die Qualifikation der Expertenhaftung als vertragliche oder deliktische Haftung, für die neben materiellrechtlich geprägten Kriterien vor allem die kollisionsrechtlichen Interessen der beteiligten Personen entscheidend sind. Maßgebende Topoi sind der äußere und innere Entscheidungseinklang, die Verhaltenssteuerung durch Haftungsrisiken, die Verteilung der Informations- und Transaktionskosten sowie die Einbettung der Gutachterleistung in einen Leistungsverbund. Im Ergebnis befürwortet der Autor eine vertragsähnliche Qualifikation, für die auf der Ebene der Anknüpfung zahlreiche Folgefragen (wie etwa die Möglichkeit einer Rechtswahl im Gutachten) behandelt werden. Im Rahmen der Internationalen Zuständigkeit erörtert er den Gerichtsstand am Erfüllungs- und am Erfolgsort sowie die Einräumung eines zusätzlichen Gerichtsstandes im Gutachten.
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
Die Koordinierung konkurrierender Prospekthaftungsansprüche bereitet der Wissenschaft und Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Bereits auf Tatbestandsebene der spezialgesetzlichen und allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftungsvorschriften existieren norminterne Begründungsdefizite. Ein unkontrolliertes Zusammentreffen von geschriebenen Haftungsregeln und richterrechtlicher Gestaltungsmacht begründet auf Konkurrenzebene die Gefahr, dass gesetzgeberische Wertungsentscheidungen derogiert werden. Die spezialgesetzlichen Konkurrenzvorschriften sind Koordinationsinstrumente, die nur einen Teil der Konkurrenzproblematik erfassen. Besonders hinsichtlich einer Haftung sachkundiger Dritter aufgrund eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bedarf es aus konkurrenzrechtlicher Warte der Entwicklung schutzsystematisch verträglicher Methoden, um das System der Prospekthaftung vor dem Hintergrund einer einheitlichen Zivilrechtsordnung wertungswiderspruchsfrei zu gestalten.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
Die Arbeit behandelt das Problem der Dritthaftung für fehlerhafte Kunstexpertisen. Dabei werden die Voraussetzungen der Dritthaftung auf der Grundlage von § 311 Abs. 3 S. 2 BGB konkretisiert. Zudem werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners für die Begutachtung herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Die Arbeit behandelt das Problem der Dritthaftung für fehlerhafte Kunstexpertisen. Dabei werden die Voraussetzungen der Dritthaftung auf der Grundlage von § 311 Abs. 3 S. 2 BGB konkretisiert. Zudem werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners für die Begutachtung herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Die Arbeit behandelt das Problem der Dritthaftung für fehlerhafte Kunstexpertisen. Dabei werden die Voraussetzungen der Dritthaftung auf der Grundlage von § 311 Abs. 3 S. 2 BGB konkretisiert. Zudem werden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners für die Begutachtung herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Die Arbeit untersucht die Haftung von Experten gegenüber Kapitalanlegern de lege lata und de lege ferenda bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten für Kapitalanlagen unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10).
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Die Koordinierung konkurrierender Prospekthaftungsansprüche bereitet der Wissenschaft und Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Bereits auf Tatbestandsebene der spezialgesetzlichen und allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftungsvorschriften existieren norminterne Begründungsdefizite. Ein unkontrolliertes Zusammentreffen von geschriebenen Haftungsregeln und richterrechtlicher Gestaltungsmacht begründet auf Konkurrenzebene die Gefahr, dass gesetzgeberische Wertungsentscheidungen derogiert werden. Die spezialgesetzlichen Konkurrenzvorschriften sind Koordinationsinstrumente, die nur einen Teil der Konkurrenzproblematik erfassen. Besonders hinsichtlich einer Haftung sachkundiger Dritter aufgrund eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte bedarf es aus konkurrenzrechtlicher Warte der Entwicklung schutzsystematisch verträglicher Methoden, um das System der Prospekthaftung vor dem Hintergrund einer einheitlichen Zivilrechtsordnung wertungswiderspruchsfrei zu gestalten.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Expertenhaftung
Sie suchen ein Buch über Expertenhaftung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Expertenhaftung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Expertenhaftung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Expertenhaftung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Expertenhaftung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Expertenhaftung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Expertenhaftung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.