§ 52 Abs. 1 GmbHG bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber ist das in Bezug genommene Aktienrecht vollständig dispositiv? Die Arbeit behandelt die Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, die eingreifenden Organpflichten und die Frage ihrer Gestaltbarkeit durch Satzungsregeln. Im Mittelpunkt stehen die Grenzen der Gestaltungsfreiheit – etwa in Bezug auf Haftung, Weisungsrecht und Fehlerfolgen – die sich aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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§ 52 Abs. 1 GmbHG bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber ist das in Bezug genommene Aktienrecht vollständig dispositiv? Die Arbeit behandelt die Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, die eingreifenden Organpflichten und die Frage ihrer Gestaltbarkeit durch Satzungsregeln. Im Mittelpunkt stehen die Grenzen der Gestaltungsfreiheit – etwa in Bezug auf Haftung, Weisungsrecht und Fehlerfolgen – die sich aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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§ 52 Abs. 1 GmbHG bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber ist das in Bezug genommene Aktienrecht vollständig dispositiv? Die Arbeit behandelt die Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, die eingreifenden Organpflichten und die Frage ihrer Gestaltbarkeit durch Satzungsregeln. Im Mittelpunkt stehen die Grenzen der Gestaltungsfreiheit – etwa in Bezug auf Haftung, Weisungsrecht und Fehlerfolgen – die sich aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die praxisnahe Arbeit beleuchtet anhand konkreter Fallbeispiele Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Zusatzgremien in der GmbH. Sie entwickelt Kriterien zur Einordnung von Beiräten, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten als Organe und untersucht die Rechtsfolgen der Organqualität. Schwerpunkte bilden die Anforderungen an Öffnungsklauseln zur Errichtung von Organen sowie die Frage, ob Organrechtsfolgen mit Errichtung schuldrechtlicher Beiräte vermieden werden können. Diese Gestaltungen erweisen sich im Einzelfall als unwirksame, da fehlerhafte Errichtung von Organen.
Die Grundsätze zur Errichtung und Ausgestaltung von Organen sowie Leitfragen zur Einordnung existenter Zusatzgremien kommen Wissenschaft und Praxis gleichermaßen zugute.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Die praxisnahe Arbeit beleuchtet anhand konkreter Fallbeispiele Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Zusatzgremien in der GmbH. Sie entwickelt Kriterien zur Einordnung von Beiräten, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten als Organe und untersucht die Rechtsfolgen der Organqualität. Schwerpunkte bilden die Anforderungen an Öffnungsklauseln zur Errichtung von Organen sowie die Frage, ob Organrechtsfolgen mit Errichtung schuldrechtlicher Beiräte vermieden werden können. Diese Gestaltungen erweisen sich im Einzelfall als unwirksame, da fehlerhafte Errichtung von Organen.
Die Grundsätze zur Errichtung und Ausgestaltung von Organen sowie Leitfragen zur Einordnung existenter Zusatzgremien kommen Wissenschaft und Praxis gleichermaßen zugute.
Aktualisiert: 2023-04-04
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§ 52 Abs. 1 GmbHG bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber ist das in Bezug genommene Aktienrecht vollständig dispositiv? Die Arbeit behandelt die Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, die eingreifenden Organpflichten und die Frage ihrer Gestaltbarkeit durch Satzungsregeln. Im Mittelpunkt stehen die Grenzen der Gestaltungsfreiheit – etwa in Bezug auf Haftung, Weisungsrecht und Fehlerfolgen – die sich aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts ergeben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Es kommt nicht selten vor, dass ein Mitglied eines Aufsichtsrats durch Urlaub oder Krankheit an der Teilnahme einer Aufsichtsratssitzung gehindert ist. Um die Aufsichtsratssitzung nicht zu gefährden, kann die physische Teilnahme des abwesenden Mitglieds durch verschiedene fernmündliche Kommunikationsmittel ersetzt werden. In fakultativen Aufsichtsräten, vor allem in den Beteiligungen von Bund, Ländern und Kommunen, hat sich der Einsatz von stellvertretenden Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsmitgliedern etabliert. Diese stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder werden für ein ordentliches Mitglied bestellt und nehmen im Verhinderungsfall dessen Platz ein. Sie werden in der Regel durch das ordentliche Mitglied auf die Aufsichtsratssitzung vorbereitet und stimmen nach dessen Vorgaben ab. Wer jedoch einen Blick in die Kommentarliteratur wirft, sucht vergeblich nach Ausführungen über stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder. Es wird nur allgemeinhin darauf verwiesen, dass aufgrund des mangelnden Verweises in § 52 Abs. 1 GmbHG auf § 101 Abs. 3 S. 1 AktG die Stellvertretung nicht verboten ist. Dabei bleibt aber offen, ob mit „Stellvertretung“ auch eine solche i.S.d. § 164 BGB gemeint ist. Dies führt zu Problemen wie beispielsweise die Rechte und Pflichten des Stellvertreters, die Haftung zwischen diesem und dem ordentlichen Mitglied sowie die Einbeziehung des stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds in die Höchstzahl der Aufsichtsratsmandate. Das Buch geht auf diese und andere Probleme der Stellvertretung von Aufsichtsratsmitgliedern ein und eignet sich als Ratgeber für die Praxis. Unter Bezugnahme auf die Historie sowie die Rechtslage in Österreich und in der Schweiz erfolgt eine ausführliche Erläuterung über die Rechtsstellung des stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds. Darüber hinaus umfasst dieses Buch auch Themen zur Zulässigkeit der Vorbereitungshandlungen von Dritten sowie die Weisungsgebundenheit von fakultativen Aufsichtsräten und ihrer Mitglieder.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Beirat ist Produkt gesellschaftsvertraglicher Gestaltungsfreiheit, gleich ob er berät oder auch aufsichtsratsähnlich die Geschäftsführung kontrolliert. Da es keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften für Beiräte in Familienunternehmen gibt, sind die Erscheinungsformen sehr heterogen. Daraus ergibt sich das Bedürfnis, sich mit Beiräten in Familienunternehmen zu befassen. Denn in der Rechtswissenschaft kaum behandelt ist die Verfassung des Beirats in der Praxis. Wie nutzen Familienunternehmen in ihrer Rechtswirklichkeit die Gestaltungsfreiheit? Anknüpfend an die Distanz zwischen wissenschaftstheoretischer Auseinandersetzung und praktischer Verwirklichung wird das rechtlich-organisatorische Konzept der Beiräte von 34 Familienunternehmen anhand von über 40 Kriterien untersucht; die Befunde werden abgebildet und analysiert. Weiterführend werden ausgewählte Ergebnisse der Untersuchung in anschließenden Interviews durch Experten bewertet. Das besondere Vorgehen macht die Arbeit für die Wissenschaft wie auch die Praxis gleichermaßen relevant.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Als Instrument guter Unternehmensführung nimmt der Beirat mittlerweile einen festen Platz in mittelständischen Unternehmen ein. Dabei sind die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die passgenaue Abstimmung des Beirats auf die spezifischen Belange des Unternehmens gleichermaßen wichtige Erfolgsfaktoren. Das Werk greift beide Aspekte am Beispiel der mittelständischen GmbH auf. Anhand der vier Themenbereiche Aufgaben, Kompetenzen, Besetzung und Haftung werden die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Beiratserrichtung systematisch erläutert und in engen Kontext zu dem Lebenszyklus mittelständischer Unternehmen gesetzt. Auf diese Weise vermittelt das Buch Gestaltungsempfehlungen vom jungen Gründerunternehmen bis zum reifen Nachfolgeunternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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