Das kriminologisch angelegte Thema behandelt das aktuelle und selten empirisch untersuchte Phänomen sogenannter Amoktaten – Mehrfachtötungen aus unklarer Motivlage, die vornehmlich im öffentlichen Raum begangen werden. Die Autorin liefert einen umfangreichen Überblick über bisherige Erkenntnisse zu verschiedenen Tötungsphänomenen. Dabei wird der Aspekt der Rekonstruktion der Tätersicht in ausgewählten Fällen besonders berücksichtigt, um aufzuzeigen, dass den Taten gemeinsame Strukturen zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das kriminologisch angelegte Thema behandelt das aktuelle und selten empirisch untersuchte Phänomen sogenannter Amoktaten – Mehrfachtötungen aus unklarer Motivlage, die vornehmlich im öffentlichen Raum begangen werden. Die Autorin liefert einen umfangreichen Überblick über bisherige Erkenntnisse zu verschiedenen Tötungsphänomenen. Dabei wird der Aspekt der Rekonstruktion der Tätersicht in ausgewählten Fällen besonders berücksichtigt, um aufzuzeigen, dass den Taten gemeinsame Strukturen zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das kriminologisch angelegte Thema behandelt das aktuelle und selten empirisch untersuchte Phänomen sogenannter Amoktaten – Mehrfachtötungen aus unklarer Motivlage, die vornehmlich im öffentlichen Raum begangen werden. Die Autorin liefert einen umfangreichen Überblick über bisherige Erkenntnisse zu verschiedenen Tötungsphänomenen. Dabei wird der Aspekt der Rekonstruktion der Tätersicht in ausgewählten Fällen besonders berücksichtigt, um aufzuzeigen, dass den Taten gemeinsame Strukturen zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Jahr 1714 wurde die erste eigenständige, unabhängige und kollegial ausgestaltete Kontrollinstanz zur Prüfung von Rechnungen des Staatshaushalts gegründet. Im Jahr 2017 - über 300 Jahre später - unterliegt die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes der externen Finanzkontrolle des Bundesrechnungshofes. Obwohl die Rechnungshofkontrolle ursprünglich auf den staatlichen Bereich beschränkt war, sind heute Private vielfältig in Verfahren des Bundesrechnungshofes durch dessen Prüfungen und Erhebungen betroffen. Es ist zwischen den folgenden Fallgruppen privater Betroffenheit zu differenzieren:
Amtsträger, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüfter oder erhebungsunterworfener staatlicher Stellen,
Beliehene, d.h. Private, denen zur selbständigen Wahrnehmung staatliche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind,
Private Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist,
Private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen,
Private Zuwendungsempfänger, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen und
Drittbetroffene, die von Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes nicht unmittelbar, aber mittelbar betroffen sind.
Die Grundrechte der Betroffenen und Drittbetroffenen können in den verschiedenen Verfahrensstadien der Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes sowie vor und nach Abschluss des Prüfungsverfahrens mit unterschiedlicher Intensität betroffen sein. Die Eingriffsintensität der Prüfungs- und Erhebungshandlungen und der Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes sind bestimmende Kriterien für die Bewertung der Rechtsstellung der Betroffenen und Drittbetroffenen in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das kriminologisch angelegte Thema behandelt das aktuelle und selten empirisch untersuchte Phänomen sogenannter Amoktaten – Mehrfachtötungen aus unklarer Motivlage, die vornehmlich im öffentlichen Raum begangen werden. Die Autorin liefert einen umfangreichen Überblick über bisherige Erkenntnisse zu verschiedenen Tötungsphänomenen. Dabei wird der Aspekt der Rekonstruktion der Tätersicht in ausgewählten Fällen besonders berücksichtigt, um aufzuzeigen, dass den Taten gemeinsame Strukturen zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Bei der Bedürftigkeit handelt es sich um den Schlüsselbegriff des schweizerischen Sozialhilferechts. Die Bedürftigkeit rollt das Recht auf Sozialhilfe vom Tatbestand her auf und umschreibt dessen sachlichen Geltungsbereich. In der Sozialhilfepraxis kommt bedürftigkeitsrechtlichen Fragestellungen eminente Bedeutung zu. Diese Fragen sind für die Betroffenen existentiell und sozialpolitisch bedeutsam. In der Schweiz wurde das Sozialhilferecht bislang allerdings von der Rechtswissenschaft stiefmütterlich behandelt. Die Dissertation, die gleichzeitig als Handbuch gelten darf, beleuchtet die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit auf verschiedenen normativen Ebenen und versucht, mithilfe eines modernen Gerechtigkeits-, Grundrechts- und Methodenverständnisses jene sozialhilferechtlichen Positionen zu konturieren, die einen gesamtschweizerischen 'minimal standard of living' ermöglichen. Armut stellt einen Mangel an Verwirklichungschancen dar und untergräbt die Menschenwürde. Ein wesentliches Anliegen besteht denn darin, die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit mit den Grund- und Menschenrechten zusammenzuführen. Ins Auge gefasst werden auch die demokratische und rechtsstaatliche Ausgestaltung der Bedürftigkeit, die sie prägenden Strukturprinzipien sowie Fragen des erstinstanzlichen Sozialhilfeverfahrens. Im Zentrum steht die detaillierte Herausarbeitung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums und der anrechenbaren Eigenmittel, die Bildung zentraler Fallgruppen und fallbezogener Regeln entlang der einschlägigen Rechtsgrundlagen, der Rechtsprechung und der Literatur.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Im Jahr 1714 wurde die erste eigenständige, unabhängige und kollegial ausgestaltete Kontrollinstanz zur Prüfung von Rechnungen des Staatshaushalts gegründet. Im Jahr 2017 - über 300 Jahre später - unterliegt die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes der externen Finanzkontrolle des Bundesrechnungshofes. Obwohl die Rechnungshofkontrolle ursprünglich auf den staatlichen Bereich beschränkt war, sind heute Private vielfältig in Verfahren des Bundesrechnungshofes durch dessen Prüfungen und Erhebungen betroffen. Es ist zwischen den folgenden Fallgruppen privater Betroffenheit zu differenzieren:
Amtsträger, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüfter oder erhebungsunterworfener staatlicher Stellen,
Beliehene, d.h. Private, denen zur selbständigen Wahrnehmung staatliche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind,
Private Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist,
Private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen,
Private Zuwendungsempfänger, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen und
Drittbetroffene, die von Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes nicht unmittelbar, aber mittelbar betroffen sind.
Die Grundrechte der Betroffenen und Drittbetroffenen können in den verschiedenen Verfahrensstadien der Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes sowie vor und nach Abschluss des Prüfungsverfahrens mit unterschiedlicher Intensität betroffen sein. Die Eingriffsintensität der Prüfungs- und Erhebungshandlungen und der Veröffentlichungen des Bundesrechnungshofes sind bestimmende Kriterien für die Bewertung der Rechtsstellung der Betroffenen und Drittbetroffenen in Prüfungsverfahren des Bundesrechnungshofes.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Das kriminologisch angelegte Thema behandelt das aktuelle und selten empirisch untersuchte Phänomen sogenannter Amoktaten – Mehrfachtötungen aus unklarer Motivlage, die vornehmlich im öffentlichen Raum begangen werden. Die Autorin liefert einen umfangreichen Überblick über bisherige Erkenntnisse zu verschiedenen Tötungsphänomenen. Dabei wird der Aspekt der Rekonstruktion der Tätersicht in ausgewählten Fällen besonders berücksichtigt, um aufzuzeigen, dass den Taten gemeinsame Strukturen zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Markengesetz sieht in § 8 Abs. 2 Nr. 10 vor, dass Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die bösgläubig angemeldet wurden. Der Autor untersucht den Begriff der Bösgläubigkeit, vor allem unter Berücksichtigung seiner rechtshistorischen Entwicklung sowie der hierzu unter Geltung des Markengesetzes von der deutschen Rechtsprechung und Literatur gebildeten Fallgruppen. Daneben widmet sich dieses Buch der Beurteilung der Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung unter außermarkenrechtlichen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Das Werk setzt sich nachhaltig und grundlagenorientiert mit der Konkretisierung des Sittenbegriffs bei § 826 BGB auseinander. Der Autor schafft ein eigenständiges Bewegliches System zur Bestimmung der Sittenwidrigkeit für Fälle, in denen die Fallgruppenmethode an ihre Grenzen stößt. Dezidiert werden Ausgestaltung und Reichweite des Beweglichen Systems erarbeitet und mögliche Erkenntnisquellen der beweglichen Elemente analysiert. Die Leistungsfähigkeit des vorgestellten Systems wird an der aktuellen Frage geprüft, ob Eigentümern von Dieselfahrzeugen Ersatzansprüche gegenüber dem Hersteller zustehen, falls die Abgaswerte des entsprechenden Fahrzeugs manipuliert wurden.
Die Erkenntnisse des methodisch übergreifenden Ansatzes sind dabei nicht etwa auf einen Sachverhalt oder eine Norm beschränkt. Vielmehr leistet das Werk einen Beitrag zur fortwährend notwendigen Reflexion, die überall dort erforderlich ist, wo sich in einer Rechtsordnung Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe finden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Hinter dem im Steuerrecht regelmäßig bemühten Schlagwort des „Gesamtplans“ verbirgt sich ein nur scheinbar einheitliches Argumentationsmuster zur zusammenfassenden Betrachtung mehraktiger Gestaltungen. Der Autor deckt verschiedene Strukturen des Gesamtplans auf, in denen der Zusammenfassungsgedanke jeweils auf einer eigenständigen Auslegung beruht. Die herausgearbeiteten Fallgruppen des Gesamtplans unterfallen jeweils unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Auch die Voraussetzungen der Zusammenfassung weichen konsequenterweise voneinander ab.
Im Ergebnis ist der Gesamtplan als bewährtes Instrument nur für einen Teilbereich der momentanen Anwendungsfälle dogmatisch haltbar. Wird der Gesamtplan dagegen (weiterhin) als abstrakt tragfähiges Argumentationsmuster zur Begegnung mehraktiger Gestaltungen angesehen, führt dies zu erheblichen Rechtsanwendungsfehlern.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Seit April 2017 sind die Inhalte der „Anfechtungsnovelle“ geltendes Recht für alle neuen Insolvenzverfahren! Vor allem bei den zentralen Themen "Inkongruente Deckungen", "Vorsatzanfechtung" und bei den "Bargeschäften" kamen eine Vielzahl von sicher geglaubten Erkenntnissen auf den Prüfstand. Damit stehen alle an einem Insolvenzverfahren Beteiligten nun vor ganz neuen Herausforderungen, denn Konflikte um tatsächlich oder vermeintlich gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen gehören zu den Brennpunkten eines jeden Insolvenzfalls. Die Neuauflage des Kummer/Schäfer/Wagner lässt den Leser mit dem neuen Recht nicht allein: Alles ist komplett eingearbeitet!
Die besonderen Stärken des Werkes wurden dabei natürlich beibehalten: Der Kommentar arbeitet die Voraussetzungen, Wirkungen und Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung einerseits in besonders übersichtlicher Weise auf, durchdringt andererseits aber tiefgründig die Details und Besonderheiten der Materie.
Über die Einarbeitung der Reform hinaus haben die Autoren auch sonst für Top-Aktualität gesorgt und alle relevanten neuen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt.
An vielen Stellen des Werkes wurden zudem Ergänzungen vorgenommen und weiterführende Überlegungen angestellt, um dem Leser auch die Lösung bislang noch nicht entschiedener Fälle zu erleichtern oder Zweifel an der Rechtsprechung der Gerichte aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Es besteht grundsätzlich Finanzierungsfreiheit im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Gesellschafter können entscheiden, ob sie neben dem gesetzlichen Mindesteigenkapital der Gesellschaft weiteres Eigenkapital oder Fremdkapital zur Verfügung stellen. Nach wie vor besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter zur risikoangemessenen Ausstattung einer Gesellschaft mit Eigenkapital. Das Eigenkapitalersatzrecht statuiert aus Gläubigerschutzgründen eine Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters, der der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), Gesellschafterleistungen als Fremdkapital zur Verfügung stellt. Die in der Krise gewährte bzw. stehen gelassene Gesellschafterfinanzierung wird bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen als eigenkapitalersetzende Leistung behandelt. Das Problem der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen tritt vor allem in der Insolvenz der Gesellschaft auf. Die Studie versucht, die Problemschwerpunkte des Kapitalersatzrechts bei der Insolvenzabwicklung herauszuarbeiten und anhand einer Darstellung der klassischen und modernen Fallgruppen den relevanten Anwendungsbereich abzustecken.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Bei der Bedürftigkeit handelt es sich um den Schlüsselbegriff des schweizerischen Sozialhilferechts. Die Bedürftigkeit rollt das Recht auf Sozialhilfe vom Tatbestand her auf und umschreibt dessen sachlichen Geltungsbereich. In der Sozialhilfepraxis kommt bedürftigkeitsrechtlichen Fragestellungen eminente Bedeutung zu. Diese Fragen sind für die Betroffenen existentiell und sozialpolitisch bedeutsam. In der Schweiz wurde das Sozialhilferecht bislang allerdings von der Rechtswissenschaft stiefmütterlich behandelt. Die Dissertation, die gleichzeitig als Handbuch gelten darf, beleuchtet die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit auf verschiedenen normativen Ebenen und versucht, mithilfe eines modernen Gerechtigkeits-, Grundrechts- und Methodenverständnisses jene sozialhilferechtlichen Positionen zu konturieren, die einen gesamtschweizerischen 'minimal standard of living' ermöglichen. Armut stellt einen Mangel an Verwirklichungschancen dar und untergräbt die Menschenwürde. Ein wesentliches Anliegen besteht denn darin, die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit mit den Grund- und Menschenrechten zusammenzuführen. Ins Auge gefasst werden auch die demokratische und rechtsstaatliche Ausgestaltung der Bedürftigkeit, die sie prägenden Strukturprinzipien sowie Fragen des erstinstanzlichen Sozialhilfeverfahrens. Im Zentrum steht die detaillierte Herausarbeitung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums und der anrechenbaren Eigenmittel, die Bildung zentraler Fallgruppen und fallbezogener Regeln entlang der einschlägigen Rechtsgrundlagen, der Rechtsprechung und der Literatur.
Aktualisiert: 2020-01-08
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