Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es den Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne Hinzuziehung weiterer Spezialliteratur zu lösen. Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Strafgerichte ebenso wie an Landesmedienanstalten, private Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter und Plattformbetreiber.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-05-30
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Aktualisiert: 2023-05-30
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Aktualisiert: 2023-04-30
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Aktualisiert: 2023-04-30
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Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es den Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne Hinzuziehung weiterer Spezialliteratur zu lösen. Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Strafgerichte ebenso wie an Landesmedienanstalten, private Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter und Plattformbetreiber.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Der Vortrag von PD Dr. theol. habil. Dr. phil. Nils Ole Oermann diente als Einstieg in die Be-schäftigung mit dem Thema Ethik. Es handelt sich um eine allgemeine Einführung, die sich mit den Aspekten des Fachs Ethik an sich beschäftigt und dann mit Wirtschafts- und Unternehmensethik im Besonderen. Die Aktualität des Themas Ethik für den Wirtschaftsbereich an sich ist nicht erst seit den Diskussionen um Heuschreckenkapitalismus, Korruptionsvorwürfe gegen Vorstandsmitglieder unterschiedlicher Branchen oder auch um die Höhe von Managergehältern gegeben. Insbesondere für den Bereich des Versicherungsrechts hat sich bereits Egon Mahr Anfang des 19. Jahrhunderts in einer Schrift befasst, die allen Teilnehmern zur Vorbereitung auf das Symposium vorlag. Die weiteren Vorträge enthalten spezifischere Problemstellungen. Der Vortrag von Prof. Dr. Jochen Axer erläutert die Untersuchung, ob Versicherungsunternehmen grundsätzlich anderen ethischen Anforderungen in ihrer Unternehmensführung unterliegen als andere Wirtschaftsbereiche und worin die ggf. abweichenden Anforderungen ihre Ursache haben. Prof. Dr. Hans-Balz Peter befasst sich demgegenüber insbesondere mit der Produktgestaltung und ihren ethischen Anforderungen. Der letzte Beitrag von Michael Grusa ermöglicht den Blick über die Versicherungswirtschaft hinaus auf die Pharmabranche, die bereits vor einiger Zeit mit einem ethisch als sehr bedenklich eingestuften Branchenverhalten Schlagzeilen schrieb und diese zum Anlass nahm, ihre Geschäftspraktiken einer Revision zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Revision ist die freiwillige Selbstkontrolle, deren Entstehung und Werdegang Grusa erläutert und mögliche Ansätze zur Nachahmung durch die Versicherungswirtschaft anregt.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es den Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne Hinzuziehung weiterer Spezialliteratur zu lösen. Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Strafgerichte ebenso wie an Landesmedienanstalten, private Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter und Plattformbetreiber.
Aktualisiert: 2023-04-04
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»Heute Disco, morgen Umsturz, übermorgen Landpartie«: Die Band Freiwillige Selbstkontrolle (F.S.K.) betreibt Pop als mobile Anpassung, Camp, dissidente Störung aus unerwarteter Position – und singt auf deutsch. Thomas Meinecke, der sich lange als Nicht-Autor und Nicht-Musiker bezeichnete, schreibt die Texte. Sie sind schräg, bewußt schief und in sich gebrochen genug, um nach 27 Jahren Konzertgebrauch auch alleine stehen zu können. Lyrics: nicht zu verwechseln mit Lyrik. Sie spiegeln die Entwicklung der Band wider, von der subversiven Affirmation und dem Hippie Bashing der Anfängerjahre (»und wir sagen Ja zur Modernen Welt«) über Polka- und Jodel-Transatlantik-Rück-Rück-Übersetzungsspiele (»Wenn du einmal in Liebe bist«) und die wilde Zitathölle bis hin zum Text als quere Metaebende oder Bildunterschrift zur repetitiven analog-handgemachten House-Musik (»Dana International / Arabian Boy a Jewish Girl / gewann den Grand Prix de la Chanson / in eurovisueller Dekonstruktion«). In seinem Nachwort erläutert der Literaturwissenschaftler Eckhard Schumacher die Band- und Text-Prinzipien der permanenten Revolte, der Verfremdung durch Authentizität und des transatlantischen Folklore-Feedback.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Seit mehr als 25 Jahren ist der Loseblattkommentar zum Bayerischen Mediengesetz ein verlässlicher Begleiter von Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis, der die rasante Entwicklung im Medienrecht im Blick hat.
Mehr als nur das BayMG
Zahlreiche Verweisungen im Bayerischen Mediengesetz auf die Staatsverträge bringen es mit sich, dass die Kommentierung der Normen des bayerischen Landesrechts ohne Erläuterungen zu den Staatsvertragsbestimmungen nicht auskommt. Mit der Erweiterung der Kommentierung auf den neuen Medienstaatsvertrag (MStV) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) erlangt der Großkommentar überregionale Bedeutung. Das gilt in besonderer Weise für
die Übertragung von Großereignissen und das Kurzberichterstattungsrecht,
das gesamte Werberecht (Produktplatzierung, Rundfunkwerbung, Sponsoring und Teleshopping),
das Gewinnspielrecht und
das Jugendschutzrecht.
Immer aktuell
Der ständig aktualisierte Textteil enthält alle für die Rundfunkveranstaltung wichtigen Rechtsquellen des bayerischen Landesrechts, alle bundeseinheitlich geltenden Vorschriften für private Rundfunkangebote einschließlich der Gemeinsamen Richtlinien und übereinstimmenden Satzungen der Landesmedienanstalten und der europarechtlichen Bestimmungen.
Ausgewiesene Medienrechtsexperten
Der Kommentar wird von einer fünfköpfigen Herausgeberschaft betreut, die alle Beiträge selbst und gemeinschaftlich verfasst. Die Autoren sind durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen wissenschaftlich ausgewiesen:
Prof. Roland Bornemann, Justiziar der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien; Prof. Dr. Christian von Coelln, Universität Köln; Dr. Stefan Hepach, Rechtsanwalt, Ingolstadt; Prof. Dr. Gero Himmelsbach, Rechtsanwalt, München, Prof. Dr. Jörg Gundel, Universität Bayreuth
Auch als Online-Modul erhältlich!
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Weitere Informationen zu den Herausgebern mit aktuellem Newsfeed: nomos-shop.de/Medienrecht
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Ereignisse von Erfurt haben das Thema auf die Tagesordnung gebracht: Welche Rolle kann und soll die Freiwillige Selbstkontrolle der Sender bei der Umsetzung des Jugendmedienschutzes spielen? Laut Rundfunkstaatsvertrag lag die Aufsicht über kinder- und jugendgefährdende Fernsehinhalte bisher bei den Landesmedienanstalten.
Für den Autor ergeben sich aus der Übertragung der Verantwortung im Jugendschutz zwei Optionen: eine effektivere Prüfung von medialen Produkten sowie ein notwendiger Diskurs über deren wissenschaftliche Begründungen. Angesichts der Entwicklung des internationalen Medienmarktes müssen auch in dieser Frage europäische Antworten gefunden werden. Hierfür bietet ein Überblick über die verschiedenen entwicklungspsychologischen Konzepte in anderen EU-Ländern Vergleichsperspektiven.
Den Bestrebungen einer immer differenzierteren Altersabstufung wird dabei in diesem Report ein zweistufiges Modell gegenüber gestellt, welches davon ausgeht, dass Begrenzungen und Verbote für Kinder aus anderen Gründen plausibel sind als gegenüber Jugendlichen. Weitere Differenzierungen wären nur in Einklang mit einer konsequenten Erziehungspraxis im familiären Medienverhalten sinnvoll. Diese mit dem Jugendmedienschutz zusammenhängende Verantwortung kann jedoch nicht von den Eltern allein wahrgenommen werden; auch gesellschaftliche Gruppen sind gefordert, sich im Rahmen eines demokratischen Konsenses über Normen und Rituale öffentlich zugänglicher Informationen zu verständigen.
Aktualisiert: 2020-03-26
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Aktualisiert: 2018-10-02
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Diese Arbeit untersucht die Zulässigkeit und Grenzen des Aufsichtssystems der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 01.04.2003 anhand verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben. In diesem System nehmen die privaten Selbstkontrolleinrichtungen die Aufsicht über die ihnen angeschlossenen Anbieter wahr. Die Länder geben lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und richten eine Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen ein. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das gewählte Aufsichtsmodell im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag grundsätzlich zulässig ist. Jedoch werden insbesondere die Vorgaben des Demokratieprinzips und der Rundfunkfreiheit unzureichend umgesetzt. Danach muss im Bereich des Jugendmedienschutzes die Aufsicht von sachkundigen und staatsfreien Gremien durchgeführt und eine effektive hoheitliche Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen eingerichtet werden. Vor allem die Ausgestaltung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Befugnisse zur Kontrolle der Selbstkontrolleinrichtungen genügen diesen Vorgaben nur teilweise, so dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag diesbezüglich nachbesserungsbedürftig ist.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Aktualisiert: 2020-10-21
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Begriffe wie ´Media Governance´ und ´Selbstregulierung´ haben in der wissenschaftlichen und politischen Debatte Hochkonjunktur. Dabei wird zumeist vergessen, dass Regulierungsakteure Organisationen sind. Für ein Verständnis von Medienregulierung ist eine Beschäftigung mit Regulierungsorganisationen notwendig. In der vorliegenden Studie wird daher, basierend auf dem Neoinstitutionalismus, ein organisationaler Ansatz der Medienregulierung entwickelt.Das Potenzial des Ansatzes wird am Beispiel von Presse- und Medienräten demonstriert. Nach einem Vergleich sämtlicher EU- und EFTA-Mitgliedstaaten werden die Presseräte in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Irland vertieft analysiert. Die Resultate verdeutlichen, dass Presseräte nicht von ihren Umwelten determiniert sind. Vielmehr verstehen es diese Organisationen der Medienselbstregulierung, strategisch mit Umweltanforderungen umzugehen und ihre Legitimität zu organisieren.
Aktualisiert: 2023-01-19
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