Constanze Wilkes geht der Frage nach, unter welchen rechtlichen und diagnostischen Bedingungen das Selbstbestimmungsrecht psychisch kranker Erwachsener im allgemeinpsychiatrischen Kontext eingeschränkt wird und wie die Beteiligten in der Praxis damit umgehen. Hierfür werden die gesetzlichen Grundlagen von Zwangsbetreuungen, -einweisungen, -behandlungen und Fixierungen unter Rückbezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch und das Psychisch-Kranken-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erörtert. Zudem wird eine qualitative Forschung vorgestellt, in der die subjektive Sicht von fünf Fachleuten, einer Betroffenen und einer Vertreterin der Antipsychiatriebewegung eruiert wurde.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Constanze Wilkes geht der Frage nach, unter welchen rechtlichen und diagnostischen Bedingungen das Selbstbestimmungsrecht psychisch kranker Erwachsener im allgemeinpsychiatrischen Kontext eingeschränkt wird und wie die Beteiligten in der Praxis damit umgehen. Hierfür werden die gesetzlichen Grundlagen von Zwangsbetreuungen, -einweisungen, -behandlungen und Fixierungen unter Rückbezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch und das Psychisch-Kranken-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erörtert. Zudem wird eine qualitative Forschung vorgestellt, in der die subjektive Sicht von fünf Fachleuten, einer Betroffenen und einer Vertreterin der Antipsychiatriebewegung eruiert wurde.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Constanze Wilkes geht der Frage nach, unter welchen rechtlichen und diagnostischen Bedingungen das Selbstbestimmungsrecht psychisch kranker Erwachsener im allgemeinpsychiatrischen Kontext eingeschränkt wird und wie die Beteiligten in der Praxis damit umgehen. Hierfür werden die gesetzlichen Grundlagen von Zwangsbetreuungen, -einweisungen, -behandlungen und Fixierungen unter Rückbezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch und das Psychisch-Kranken-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erörtert. Zudem wird eine qualitative Forschung vorgestellt, in der die subjektive Sicht von fünf Fachleuten, einer Betroffenen und einer Vertreterin der Antipsychiatriebewegung eruiert wurde.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Unser modernes Strafrechtsbild ist geprägt von dem Gedanken, dass das Strafrecht den Bürgern ein freies und friedliches Zusammenleben unter Gewährleistung aller verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte sichert. Der Einsatz des Strafrechts bedarf der Legitimation und darf nicht aus moralischen Vorstellungen oder Gedanken abgeleitet werden. Strafbar kann es demnach nicht sein, wenn ein Rechtsgutsträger über ein ihm disponibles Rechtsgut frei verfügt. Oftmals stehen hierbei der strafrechtliche Lebensschutz und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in einem Spannungsverhältnis.
Die vorliegende Arbeit hat untersucht, wie sich dieses Spannungsverhältnis in der höchstrichterlichen Judikatur entwickelt hat und wie es nunmehr gelöst wird. Konkret stellt sich hierbei die Frage, wie es strafrechtlich bewertet wurde, wenn jemand einen Tötungserfolg mitverursacht hat, der zugleich auf einem freiverantwortlichen Willensentschluss des Opfers beruhte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Unser modernes Strafrechtsbild ist geprägt von dem Gedanken, dass das Strafrecht den Bürgern ein freies und friedliches Zusammenleben unter Gewährleistung aller verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte sichert. Der Einsatz des Strafrechts bedarf der Legitimation und darf nicht aus moralischen Vorstellungen oder Gedanken abgeleitet werden. Strafbar kann es demnach nicht sein, wenn ein Rechtsgutsträger über ein ihm disponibles Rechtsgut frei verfügt. Oftmals stehen hierbei der strafrechtliche Lebensschutz und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in einem Spannungsverhältnis.
Die vorliegende Arbeit hat untersucht, wie sich dieses Spannungsverhältnis in der höchstrichterlichen Judikatur entwickelt hat und wie es nunmehr gelöst wird. Konkret stellt sich hierbei die Frage, wie es strafrechtlich bewertet wurde, wenn jemand einen Tötungserfolg mitverursacht hat, der zugleich auf einem freiverantwortlichen Willensentschluss des Opfers beruhte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Unser modernes Strafrechtsbild ist geprägt von dem Gedanken, dass das Strafrecht den Bürgern ein freies und friedliches Zusammenleben unter Gewährleistung aller verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte sichert. Der Einsatz des Strafrechts bedarf der Legitimation und darf nicht aus moralischen Vorstellungen oder Gedanken abgeleitet werden. Strafbar kann es demnach nicht sein, wenn ein Rechtsgutsträger über ein ihm disponibles Rechtsgut frei verfügt. Oftmals stehen hierbei der strafrechtliche Lebensschutz und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in einem Spannungsverhältnis.
Die vorliegende Arbeit hat untersucht, wie sich dieses Spannungsverhältnis in der höchstrichterlichen Judikatur entwickelt hat und wie es nunmehr gelöst wird. Konkret stellt sich hierbei die Frage, wie es strafrechtlich bewertet wurde, wenn jemand einen Tötungserfolg mitverursacht hat, der zugleich auf einem freiverantwortlichen Willensentschluss des Opfers beruhte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die forensische Relevanz von Wahn und Schizophrenie ist keinesfalls nur ein Spezialthema der forensischen Psychiatrie, sondern ein Problem aus dem Alltag der Psychiatrie.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu auffordern, sich eingehend mit der forensischen Relevanz von schizophrenen Erkrankungen und Wahnsyndromen zu beschäftigen. Zum einen muss inzwischen als gesichert gelten, dass Patienten mit schizophrenen Psychosen ein höheres Risiko für die Ausübung von Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten aufweisen. Zum anderen gibt es in der Psychiatrie einen Schwund an psychopathologischem Wissen, der Fehleinschätzungen der vom Patienten ausgehenden Eigen- und Fremdgefährdung begünstigt.
Nicht nur im Rahmen von Begutachtungen muss im Ergebnis der Sichtung aller Unterlagen und der eingehenden Beschäftigung mit der Lebens-, Krankheits- und Delinquenzgeschichte des Patienten neben der Beurteilung seiner rechtlich relevanten Fähigkeiten eine Gefährlichkeitsprognose erstellt werden. Es braucht auch in der klinischen Psychiatrie über das Wissen hinaus ein Gefahrenbewusstsein, um methodengeleitet Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit treffen und verantworten zu können, die nicht risikofrei sind.
Dieses Buch bietet umfassende und vertiefende psychopathologische Orientierung, geht auf wichtige diagnostische Kategorien ebenso wie auf die juristischen Positionsbestimmungen ein und vergisst auch nicht die Schwierigkeit, die Phänomenologie des Wähnens, die Wahrnehmungsperspektive des Wähnenden und daraus resultierende Handlungsentwürfe dem Laien (Angehörigen, Juristen) verstehbar zu vermitteln. Es wendet sich vor allem an Psychiater, Juristen und Psychologen, aber auch an alle Interessenten an dieser Problematik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die forensische Relevanz von Wahn und Schizophrenie ist keinesfalls nur ein Spezialthema der forensischen Psychiatrie, sondern ein Problem aus dem Alltag der Psychiatrie.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu auffordern, sich eingehend mit der forensischen Relevanz von schizophrenen Erkrankungen und Wahnsyndromen zu beschäftigen. Zum einen muss inzwischen als gesichert gelten, dass Patienten mit schizophrenen Psychosen ein höheres Risiko für die Ausübung von Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten aufweisen. Zum anderen gibt es in der Psychiatrie einen Schwund an psychopathologischem Wissen, der Fehleinschätzungen der vom Patienten ausgehenden Eigen- und Fremdgefährdung begünstigt.
Nicht nur im Rahmen von Begutachtungen muss im Ergebnis der Sichtung aller Unterlagen und der eingehenden Beschäftigung mit der Lebens-, Krankheits- und Delinquenzgeschichte des Patienten neben der Beurteilung seiner rechtlich relevanten Fähigkeiten eine Gefährlichkeitsprognose erstellt werden. Es braucht auch in der klinischen Psychiatrie über das Wissen hinaus ein Gefahrenbewusstsein, um methodengeleitet Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit treffen und verantworten zu können, die nicht risikofrei sind.
Dieses Buch bietet umfassende und vertiefende psychopathologische Orientierung, geht auf wichtige diagnostische Kategorien ebenso wie auf die juristischen Positionsbestimmungen ein und vergisst auch nicht die Schwierigkeit, die Phänomenologie des Wähnens, die Wahrnehmungsperspektive des Wähnenden und daraus resultierende Handlungsentwürfe dem Laien (Angehörigen, Juristen) verstehbar zu vermitteln. Es wendet sich vor allem an Psychiater, Juristen und Psychologen, aber auch an alle Interessenten an dieser Problematik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach wie vor bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Indikation zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher „Zwangsunterbringungen“ und Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung der Obergerichte bezüglich der „Zwangsbehandlung“.
Was ist Eigen- und was ist Fremdgefährdung? Aus welchem Grunde darf man welchen Patienten gegen seinen Willen in die Klinik bringen, dort gegen seinen Willen festhalten und darüber hinaus gar gegen seinen Willen behandeln?
Nicht nur die Ausgestaltung der Begegnungssituation zwischen Patient, Arzt, Jurist und Öffentlichkeit, sondern auch das Gesetz über die Patientenverfügung vom 29.07.2009 fordern eine schlüssige Übersicht, die diese Problematik aktuell diskutiert und dem Leser in Fragen der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung Sicherheit gibt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach wie vor bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Indikation zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher „Zwangsunterbringungen“ und Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung der Obergerichte bezüglich der „Zwangsbehandlung“.
Was ist Eigen- und was ist Fremdgefährdung? Aus welchem Grunde darf man welchen Patienten gegen seinen Willen in die Klinik bringen, dort gegen seinen Willen festhalten und darüber hinaus gar gegen seinen Willen behandeln?
Nicht nur die Ausgestaltung der Begegnungssituation zwischen Patient, Arzt, Jurist und Öffentlichkeit, sondern auch das Gesetz über die Patientenverfügung vom 29.07.2009 fordern eine schlüssige Übersicht, die diese Problematik aktuell diskutiert und dem Leser in Fragen der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung Sicherheit gibt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit sucht nach einer Lösung für ein zentrales Problem der strafrechtlichen Zurechnungslehre, nämlich der Abgrenzung von eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und einverständlicher Fremdgefährdung. Zu einer befriedigenden Lösung, so die Überzeugung, kommt man nur, wenn man die Unterscheidung aufgibt. Verantwortungszurechnungen werden häufig zu einseitig vorgenommen und unterlaufen damit die reale Komplexität der Situation.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach wie vor bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Indikation zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher „Zwangsunterbringungen“ und Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung der Obergerichte bezüglich der „Zwangsbehandlung“.
Was ist Eigen- und was ist Fremdgefährdung? Aus welchem Grunde darf man welchen Patienten gegen seinen Willen in die Klinik bringen, dort gegen seinen Willen festhalten und darüber hinaus gar gegen seinen Willen behandeln?
Nicht nur die Ausgestaltung der Begegnungssituation zwischen Patient, Arzt, Jurist und Öffentlichkeit, sondern auch das Gesetz über die Patientenverfügung vom 29.07.2009 fordern eine schlüssige Übersicht, die diese Problematik aktuell diskutiert und dem Leser in Fragen der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung Sicherheit gibt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Problematik der »einverständlichen Fremdgefährdung« zählt zu den umstrittensten und gleichzeitig aktuellsten in der Allgemeinen Strafrechtslehre. In welchem Umfang das Opfer mit seinem Einverständnis straflos in Gefahr gebracht werden darf und an welcher Stelle im Deliktsaufbau diese Konstellationen zu lösen sind, ist auch nach Jahren der Auseinandersetzung ungeklärt. Marc Menrath gliedert die Diskussion, analysiert angebotene Lösungen und lotet die Grenzen der Straflosigkeit des Täters aus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autorin nimmt den durch den psychisch kranken Co-Piloten herbeigeführten Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 zum Anlass, zu hinterfragen, ob die ärztliche Schweigepflicht und ihre Grenzen im Hinblick auf Angehörige sog. sensibler Berufe neu bestimmt werden müssen. Dabei richtet die Untersuchung den Blick auf die Gemengelage verfassungs-, medizin- und strafrechtlicher, aber auch praktischer Anforderungen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Autorin den Vorschlag, zur Verstärkung des Schutzes der Allgemeinheit vor Fremdschädigungen eine generelle Pflicht des Arztes einzuführen, über den Träger der Krankenversicherung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Angehörigen sensibler Berufe an den Arbeitgeber zu übermitteln.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Die Autorin nimmt den durch den psychisch kranken Co-Piloten herbeigeführten Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 zum Anlass, zu hinterfragen, ob die ärztliche Schweigepflicht und ihre Grenzen im Hinblick auf Angehörige sog. sensibler Berufe neu bestimmt werden müssen. Dabei richtet die Untersuchung den Blick auf die Gemengelage verfassungs-, medizin- und strafrechtlicher, aber auch praktischer Anforderungen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Autorin den Vorschlag, zur Verstärkung des Schutzes der Allgemeinheit vor Fremdschädigungen eine generelle Pflicht des Arztes einzuführen, über den Träger der Krankenversicherung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Angehörigen sensibler Berufe an den Arbeitgeber zu übermitteln.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Autorin nimmt den durch den psychisch kranken Co-Piloten herbeigeführten Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 zum Anlass, zu hinterfragen, ob die ärztliche Schweigepflicht und ihre Grenzen im Hinblick auf Angehörige sog. sensibler Berufe neu bestimmt werden müssen. Dabei richtet die Untersuchung den Blick auf die Gemengelage verfassungs-, medizin- und strafrechtlicher, aber auch praktischer Anforderungen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Autorin den Vorschlag, zur Verstärkung des Schutzes der Allgemeinheit vor Fremdschädigungen eine generelle Pflicht des Arztes einzuführen, über den Träger der Krankenversicherung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Angehörigen sensibler Berufe an den Arbeitgeber zu übermitteln.
Aktualisiert: 2023-05-25
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