Trinkwasser ist das wertvollste Lebensmittel und durch nichts zu ersetzen. Es ist in Deutschland eine Selbstverständlichkeit, dass jeder Bürger den Wasserhahn aufdreht und Trinkwasser jederzeit und in beliebiger Menge erhält.
Wer die Welt bereist, weiß, dass diese Versorgungssicherheit von in öffentlichen Netzen befördertem Trinkwasser ein kostbares Gut darstellt.
Dieses Buch will ein Grundverständnis für die Trinkwasserversorgung in Bayern vermitteln. Es stellt Technik und Recht gleichermaßen dar und verschafft damit dem Leser einen echten Überblick. Die Regeln, denen die öffentliche Trinkwasserversorgung zu folgen hat, werden aufgezeigt. Dabei wird von der Aufgabe der Trinkwasserversorgung ausgegangen, jedoch der Blick geweitet für das ganze Thema der Wasserversorgung, also einschließlich Brauchwasser und Löschwasser.
Darüber hinaus greift auch die 5. Auflage zahlreiche aktuelle, im Fluss befindliche und kontrovers diskutierte Themen auf. Ein "zeitloses" Fachbuch zu schreiben hätte bedeutet, an der Oberfläche bleiben zu müssen. Bei "Zeitgeistthemen" wird also bewusst vertieft und Stellung bezogen.
Das Buch wendet sich an Bürgermeister, Verbandsvorsitzende und Verwaltungsmitarbeitende sowie an technisches Personal, das über den Tellerrand hinausblicken mag. Auch Kommunalaufsichten, Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Studenten und Richter sind zur Lektüre eingeladen. Schließlich sollen Stadt-, Gemeinde- und Verbandsräte und die interessierte Öffentlichkeit Zugang zu einer durchaus komplexen Materie erhalten.
Dr. jur. Juliane Thimet, Direktorin, Wasserrechts-Expertin, Autorin; Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds des Bayerischen Gemeindetags, Vorsitzende der Wasserwerksnachbarschaften Bayern e.V., Präsidiumsmitglied der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft und Beirätin des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Privatdozent Dr.-Ing. habil. Steffen Krause wirkt an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften an der Universität der Bundeswehr in München.
"[Thimet und Krause] gelingt es, ihr selbst gestecktes Ziel zu erreichen, ein Grundverständnis für die Trinkwasserversorgung in Bayern zu vermitteln. Und auch über Bayern hinaus wird eine gut lesbare Einführung in die Strukturen, die Technik und den Betrieb der Wasserversorgung gegeben."
(Manfred Krause, Fachzeitschrift "Alternative Kommunal Politik", Mai/Juni 2018)
"Die vorliegende vierte Auflage zeigt, dass der Titel das Zeug zu einem Klassiker hat."
("Unternehmerin Kommune", Ausgabe 2, November 2017)
Aktualisiert: 2023-06-28
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Über die Grenzen vorteilsabschöpfender Verwaltungsgebühren wird gestritten. Das liegt einerseits an strengeren Anforderungen, die in der Rückmeldegebührenentscheidung des BVerfG aus der Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung abgeleitet werden. Andererseits wird - auch unter Berufung auf Rechtsprechung des EuGH - (wieder) verstärkt gefordert, dass die Höhe der Verwaltungsgebühren durch die Kosten der staatlichen Leistung begrenzt werden müsse.
Claudia Perlitius untersucht die verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Grenzen der Erhebung vorteilsabschöpfender Verwaltungsgebühren. Schwerpunkt des verfassungsrechtlichen Teils stellt die Untersuchung der "Kehrseite" des mitunter als nahezu schrankenlos betrachteten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Gebührenrechts dar. Schwerpunkt des gemeinschaftsrechtlichen Teils ist eine Systematisierung der rechtlichen Vorgaben, die sich der Vielzahl von gemeinschaftsrechtlichen Einzelvorschriften mit Auswirkungen auf mitgliedstaatliche Gebühren entnehmen lassen.
Die Untersuchung wird vertieft am Beispiel der Umsetzung der verwaltungsgebührenrechtlichen Bestimmungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an Gebühren im Bereich der Kostenordnung sowie der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Wertgebühren im Baurecht.
Im Ergebnis wird deutlich, dass das Gemeinschaftsrecht zum Teil eine radikale Umstellung deutscher Gebührengrundsätze verlangt und insofern von ihm - anders als vom Verfassungsrecht - eine größere Dynamik für das deutsche (Verwaltungs-)Gebührenrecht ausgeht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bäuerle-Tabelle
ist seit Jahrzehnten eines der bekanntesten und zuverlässigsten Arbeitsmittel der Notariate. Für Notare und deren fachkundige Mitarbeiter ist die Neuauflage mit allen für die tägliche Bewertungsarbeit nützlichen Tabellen, Übersichten und weiteren relevanten Kostenregelungen ein unverzichtbares und mit ihrer alltagserprobten Spiralbindung auch robustes Hilfsmittel.
Besonders praxisnah
durch die Aufnahme für Notare relevanter Vorschriften des GNotKG und des Kostenverzeichnisses. Zudem wurden die für die tägliche Bewertungspraxis besonders nützlichen Kostenstichworte ergänzt und aktualisiert.
Jetzt neu:
Änderungen des Kostenverzeichnisses durch neue Kostentatbestände und Anpassung der Gebühren
Zusätzliche Gebührenspalte 0,1
Die Highlights der bewährten Inhalte:
Gebührentabelle Notargebühren/ermäßigte Notargebühren
Übersicht wichtiger Gebühren für den schnellen Zugriff
Schnelle Information über Zusatzgebühren
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Staat handelt zum Wohle seiner Bürger. Alle hoheitlichen Akte müssen sich messen lassen an ihrem Nutzen für das Gemeinwohl, dem bonum commune. Verstößt der Staat gegen dieses "Ziel der Ziele", wenn er für die Erfüllung von solchen Aufgaben, die nur er erfüllen kann und muss, vom Bürger eine besondere Geldleistung in Form der Gebühr verlangt? Am Beispiel der "Staatsaufgabe Sicherheit" soll die Untersuchung klären, welche (verfassungsrechtlichen) Vorgaben der Staat bei dem Einsatz des Finanzierungsinstruments der Gebühr zu beachten hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sebastian Walter schafft ein tiefgehendes Verständnis vom Autobahnmautgesetz, nunmehr Bundesfernstraßenmautgesetz, das die zentrale rechtliche Grundlage die Lkw-Maut in der Bundesrepublik Deutschland ist. Der Autor richtet besonderes Augenmerk auf den verfassungsrechtlichen sowie europarechtlichen Zusammenhang. Mit Schwerpunkt auf die originäre Mauterhebung werden die einschlägigen Normen kommentatorisch abgehandelt sowie spezifische Themen vertieft, beispielsweise die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Maut, die Definition ihrer Abgabenqualität oder auch das ehedem von der Bundesregierung geplante und von der Kommission verhinderte Mauterstattungssystem.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort zur sechsten Auflage -- Vorwort zur siebenten Auflage -- Vorwort zur neunten Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- Der Text der Gesetze -- Einleitung -- I. Gebührenordnung für Rechtsanwälte -- Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen 1 — 8 -- Zweiter Abschnitt. Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. 9 - 31 -- Zweiter Abschnitt. Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. 32 - 52 -- Dritter Abschnitt. Gebühren im Konkursverfahren und im Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses. Vorbemerkung. 53 — 62 -- Vierter Abschnitt. Gebühren in Strafsachen. Vorbemerkungen. 63 - 75 -- 4a Abschnitt. Gebühren für Beistandsleistung im zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehr Vorbemerkungen. 75a—75 -- Fünfter Abschnitt. Auslagen. Vorbemerkungen. 76—83 -- Sechster Abschnitt: Einforderung von Gebühren und Auslagen. 84—86 -- Siebenter Abschnitt. Schlußbestimmungen. 87 - 94 -- II. Die landesrechtlichen Gebührenvorschristen -- Vorbemerkung -- III. Nachträge und Berichtigungen -- I. Die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 -- IV. Sachregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Über die Grenzen vorteilsabschöpfender Verwaltungsgebühren wird gestritten. Das liegt einerseits an strengeren Anforderungen, die in der Rückmeldegebührenentscheidung des BVerfG aus der Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung abgeleitet werden. Andererseits wird - auch unter Berufung auf Rechtsprechung des EuGH - (wieder) verstärkt gefordert, dass die Höhe der Verwaltungsgebühren durch die Kosten der staatlichen Leistung begrenzt werden müsse.
Claudia Perlitius untersucht die verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Grenzen der Erhebung vorteilsabschöpfender Verwaltungsgebühren. Schwerpunkt des verfassungsrechtlichen Teils stellt die Untersuchung der "Kehrseite" des mitunter als nahezu schrankenlos betrachteten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Gebührenrechts dar. Schwerpunkt des gemeinschaftsrechtlichen Teils ist eine Systematisierung der rechtlichen Vorgaben, die sich der Vielzahl von gemeinschaftsrechtlichen Einzelvorschriften mit Auswirkungen auf mitgliedstaatliche Gebühren entnehmen lassen.
Die Untersuchung wird vertieft am Beispiel der Umsetzung der verwaltungsgebührenrechtlichen Bestimmungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an Gebühren im Bereich der Kostenordnung sowie der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Wertgebühren im Baurecht.
Im Ergebnis wird deutlich, dass das Gemeinschaftsrecht zum Teil eine radikale Umstellung deutscher Gebührengrundsätze verlangt und insofern von ihm - anders als vom Verfassungsrecht - eine größere Dynamik für das deutsche (Verwaltungs-)Gebührenrecht ausgeht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird das Kostenrecht umfassend geändert. Die Reform betrifft die gesamte Justiz: Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Kostenbeamte, aber auch Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer.
Wesentliche Änderungen: Die Kostenordnung aus dem Jahr 1936 wird durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt. Kostenregelungen für Gerichte und Notare werden klarer strukturiert, z.B. werden ihre Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis dargestellt und in ihrer Höhe verändert; Gerichtsgebühren werden zu Verfahrensgebühren. Das neue Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) ersetzt die JVKostO; zudem werden die Gebühren, Vergütungen und Entschädigungen angehoben. Weiterhin wurden die neuen Kostengesetze aus dem Jahr 2004 (JVEG und RVG) einer ersten systematischen Überprüfung unterzogen und haben eine Vielzahl von Änderungen erfahren.
Mit diesem Werk erhalten Sie als Rechtsanwender einen ersten Überblick über die Neuregelungen sowie wertvolle Auslegungs- und Anwendungshilfen aus erster Hand. Die Autoren waren maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beteiligt.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Der Staat handelt zum Wohle seiner Bürger. Alle hoheitlichen Akte müssen sich messen lassen an ihrem Nutzen für das Gemeinwohl, dem bonum commune. Verstößt der Staat gegen dieses "Ziel der Ziele", wenn er für die Erfüllung von solchen Aufgaben, die nur er erfüllen kann und muss, vom Bürger eine besondere Geldleistung in Form der Gebühr verlangt? Am Beispiel der "Staatsaufgabe Sicherheit" soll die Untersuchung klären, welche (verfassungsrechtlichen) Vorgaben der Staat bei dem Einsatz des Finanzierungsinstruments der Gebühr zu beachten hat.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird das Kostenrecht umfassend geändert. Die Reform betrifft die gesamte Justiz: Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Kostenbeamte, aber auch Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer.
Wesentliche Änderungen: Die Kostenordnung aus dem Jahr 1936 wird durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt. Kostenregelungen für Gerichte und Notare werden klarer strukturiert, z.B. werden ihre Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis dargestellt und in ihrer Höhe verändert; Gerichtsgebühren werden zu Verfahrensgebühren. Das neue Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) ersetzt die JVKostO; zudem werden die Gebühren, Vergütungen und Entschädigungen angehoben. Weiterhin wurden die neuen Kostengesetze aus dem Jahr 2004 (JVEG und RVG) einer ersten systematischen Überprüfung unterzogen und haben eine Vielzahl von Änderungen erfahren.
Mit diesem Werk erhalten Sie als Rechtsanwender einen ersten Überblick über die Neuregelungen sowie wertvolle Auslegungs- und Anwendungshilfen aus erster Hand. Die Autoren waren maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beteiligt.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird das Kostenrecht umfassend geändert. Die Reform betrifft die gesamte Justiz: Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Kostenbeamte, aber auch Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer.
Wesentliche Änderungen: Die Kostenordnung aus dem Jahr 1936 wird durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt. Kostenregelungen für Gerichte und Notare werden klarer strukturiert, z.B. werden ihre Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis dargestellt und in ihrer Höhe verändert; Gerichtsgebühren werden zu Verfahrensgebühren. Das neue Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) ersetzt die JVKostO; zudem werden die Gebühren, Vergütungen und Entschädigungen angehoben. Weiterhin wurden die neuen Kostengesetze aus dem Jahr 2004 (JVEG und RVG) einer ersten systematischen Überprüfung unterzogen und haben eine Vielzahl von Änderungen erfahren.
Mit diesem Werk erhalten Sie als Rechtsanwender einen ersten Überblick über die Neuregelungen sowie wertvolle Auslegungs- und Anwendungshilfen aus erster Hand. Die Autoren waren maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beteiligt.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Mit den Neuerungen des 2. KostRÄG 2021 erfolgt – erstmals seit 2013 – eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung durch
lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 Prozent
Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen
Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent
strukturelle Änderungen.
Nicht nur die Änderungen der Gebührentabelle, sondern auch die Neuerungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen müssen zur Ausnutzung des Potentials der Reform erkannt und im Tagesgeschäft der Vergütungsabrechnung richtig umgesetzt werden. Der Einführungsband hilft mit einer umfangreichen Darstellung der reformierten Bereiche des RVG, die Struktur der Gesetzesänderungen zu erfassen und unterstützt mit einer Vielzahl von vergleichenden Berechnungsbeispielen bei der Implementierung der neuen Abrechnungstatbestände in der Kanzlei.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Bisher war das Erfolgshonorar nur ein Angebot an die Anwaltschaft, unter engen Voraussetzungen Erfolgshonorarvereinbarungen abzuschließen. Dies hat sich nun grundlegend mit dem zum 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ geändert.
Seither müssen sich alle Anwältinnen und Anwälte mit dem Thema Erfolgshonorar befassen.
Die Kernpunkte der neuen Regelungen lauten:
Freigabe des Erfolgshonorars, wenn sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2.000 € bezieht.
Freigabe des Erfolgshonorars ohne Höchstgrenze bei einer außergerichtlichen Inkassodienstleistung, im gerichtlichen Mahnverfahren oder im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Im Übrigen sind Erfolgshonorarvereinbarungen unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen zulässig. Es ist lediglich erforderlich, dass der Auftraggeber im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde.
Der Einführungsband unterstützt bei einer raschen Einarbeitung in die wichtigen Gesetzesänderungen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Bäuerle-Tabelle
ist seit Jahrzehnten eines der bekanntesten und zuverlässigsten Arbeitsmittel der Notariate. Für Notare und deren fachkundige Mitarbeiter ist die Neuauflage mit allen für die tägliche Bewertungsarbeit nützlichen Tabellen, Übersichten und weiteren relevanten Kostenregelungen ein unverzichtbares und mit ihrer alltagserprobten Spiralbindung auch robustes Hilfsmittel.
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durch die Aufnahme für Notare relevanter Vorschriften des GNotKG und des Kostenverzeichnisses. Zudem wurden die für die tägliche Bewertungspraxis besonders nützlichen Kostenstichworte ergänzt und aktualisiert.
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Änderungen des Kostenverzeichnisses durch neue Kostentatbestände und Anpassung der Gebühren
Zusätzliche Gebührenspalte 0,1
Die Highlights der bewährten Inhalte:
Gebührentabelle Notargebühren/ermäßigte Notargebühren
Übersicht wichtiger Gebühren für den schnellen Zugriff
Schnelle Information über Zusatzgebühren
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die 8. Auflage des Mayer/Kroiß bringt die bewährte RVG-Kommentierung schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Reform durch das 2. KostRÄG mit
linearer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren um 10 Prozent, in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 Prozent
Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen
Berücksichtigung von Pausenzeiten in Strafsachen,
Deckelung der Anrechnung mehrfach angefallener Geschäftsgebühr
Terminsgebühr für privatschriftliche Vergleiche
Erhöhung Fahrtkostenpauschale, Tages- und Abwesenheitsgelder
auf den aktuellen Stand, präzise mit allen Änderungen und der detailreichen Rechtsprechung – er zeigt, wo in der Praxis Abrechnungsprobleme auftreten und wie diese zu lösen sind.
Die Autoren
Uwe Dinkat, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Inzlingen | Dr. Johannes Ebert, Präsident des Landgerichts, Würzburg | Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht, München | Christian Janeczek, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht, Dresden | Dr. Erik Kießling, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Zweibrücken | Dr. Hans Klees, Rechtsanwalt, Freiburg | Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Präsident des Landgerichts, Traunstein | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht, Bühl | Dr. phil. Albrecht Müllerschön, Dipl. Psych., Starzeln | Dr. Anke Nordemann-Schiffel, maître en droit, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz, Berlin | Christian Rohn, Rechtsanwalt, Bad Krozingen | Dr. Alexander Weinbeer, Rechtsanwalt, Frankfurt | Klaus Winkler, Rechtsanwalt, Freiburg
Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-15
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