Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz darauf ab, durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen.
Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher sind insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren, wirtschaftliche Berechtigungen abzuklären und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsvorfälle der beim Zoll ansässigen FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören aber auch die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Das GwG verlangt von den Verpflichteten zunächst das Vorliegen eines wirksamen Risikomanagements. Daneben müssen sie allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten beachten.
Oft ist gerade kleineren Unternehmen und Organisationen nicht klar, wie sie die rechtlichen Anforderungen umsetzen können, um etwaige Sanktionen zu vermeiden.
Der „Praxisleitfaden Geldwäscheprävention“ gibt eine gebündelte Übersicht zu den Rechten und Pflichten der Verpflichteten auf dem aktuellen Stand des Geldwäschegesetzes (GwG). Darüber hinaus informiert er die beratenden Berufe, wie Mandanten umfassend und rechtssicher bei Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz darauf ab, durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen.
Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher sind insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren, wirtschaftliche Berechtigungen abzuklären und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsvorfälle der beim Zoll ansässigen FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören aber auch die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Das GwG verlangt von den Verpflichteten zunächst das Vorliegen eines wirksamen Risikomanagements. Daneben müssen sie allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten beachten.
Oft ist gerade kleineren Unternehmen und Organisationen nicht klar, welche Konsequenzen die Verschärfung des GwG mit sich gebracht hat und wie sie die rechtlichen Anforderungen umsetzen können, um etwaige Sanktionen zu vermeiden.
Der „Praxisleitfaden Geldwäscheprävention“ gibt eine gebündelte Übersicht zu den Rechten und Pflichten der Verpflichteten auf dem aktuellen Stand des Geldwäschegesetzes (GwG). Darüber hinaus informiert er die beratenden Berufe, wie Mandanten umfassend und rechtssicher bei Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.
Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.
Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:
- Deutschland:
- im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetz
- im Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetz
- unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019
- Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) Regulations
- Schweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes
- Österreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:
- Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
- Durchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen
- Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen
- Transaktionsüberwachung unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen
- Datenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen Datenschutzgrundverordnung
- Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG
- Pflichten nach der EU-Geldtransferverordnung
- Prävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und Korruption
- Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Jahresabschlussprüfung
- Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos
- Überblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Klaus Alten,
Laura Covill,
Ivan Dunjic,
Bernhard Gehra,
Norbert LL.M. Gittfried,
Katharina Hefter,
Felix Hildebrand,
Eva Garcia Jurado,
Joachim Kaetzler,
Jannik Leiendecker,
Georg LL.M. Lienke,
Beat LL.M. Mathys,
Bernhard Moitzi,
Malaika LL.M. Nolde,
Oliver Pauly,
Carla Pohle,
Knut Clemens Reiser,
Raimund Röhrich,
Barbara LL.M. Roth,
Katharina Skalnik,
Wolfgang Vahldiek,
Stephan A. Vitzthum,
Mike White
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Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz darauf ab, durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen.
Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher sind insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren, wirtschaftliche Berechtigungen abzuklären und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsvorfälle der beim Zoll ansässigen FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören aber auch die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Das GwG verlangt von den Verpflichteten zunächst das Vorliegen eines wirksamen Risikomanagements. Daneben müssen sie allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten beachten.
Oft ist gerade kleineren Unternehmen und Organisationen nicht klar, welche Konsequenzen die Verschärfung des GwG mit sich gebracht hat und wie sie die rechtlichen Anforderungen umsetzen können, um etwaige Sanktionen zu vermeiden.
Der „Praxisleitfaden Geldwäscheprävention“ gibt eine gebündelte Übersicht zu den Rechten und Pflichten der Verpflichteten auf dem aktuellen Stand des Geldwäschegesetzes (GwG). Darüber hinaus informiert er die beratenden Berufe, wie Mandanten umfassend und rechtssicher bei Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Zum Werk
Ohne eine funktionierende Compliance-Organisation können Dritte Unternehmen leicht zur illegalen Geldwäsche missbrauchen - mit desaströsen Folgen: Rufschädigung und Verlust der Solidität für das Unternehmen, erhebliche Schäden für die Volkswirtschaft. Bereits im Jahr 2011 lag die jährliche Schadenssumme, die durch Geldwäsche entstand, in Deutschland bei rund 50 Milliarden Euro.
Doch die Unsicherheit bei Industrie- und Handelsunternehmen beim Umgang mit Geldwäsche-Themen ist nach wie vor groß. Hier setzt der neue Praxisleitfaden an. Er bietet praktische Hilfestellung zur Umsetzung der komplexen Anforderungen des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) vom 23. Juni 2017 und der Richtlinie (EU) 2015/849 (Geldwäsche-RL 2015) im Unternehmen. Durch das Aufzeigen konkreter Organisations- und Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen das Rüstzeug erhalten, um präventiv gegen mögliche Geldwäschehandlungen vorgehen zu können. Auch die Besonderheiten in Konzernen sind Thema der Ausführungen. Viele Beispiele und Praxishinweise informieren die Leserschaft optimal.
Vorteile auf einen Blickumfassende, praxisgerechte Darstellung der Geldwäsche-Compliance in einem Bandaus der Feder eines erfahrenen Praktikerszahlreiche Praxistipps, Beispiele und Übersichten
Zur Neuauflage
Neben der neusten Literatur sowie den zahlreichen zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen der Obergerichtsbarkeit berücksichtigt das Werk insbesondere die jüngsten Rechtsentwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene wie das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz.
Zielgruppe
Für mittelständische Unternehmen, Compliance-Verantwortliche, Rechtsabteilungen, Compliance Officer und Geldwäschebeauftragte in Konzernen sowie Rechtsanwaltschaft und Wirtschaftsprüfung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.
Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.
Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:
- Deutschland:
- im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetz
- im Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetz
- unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019
- Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) Regulations
- Schweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes
- Österreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:
- Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
- Durchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen
- Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen
- Transaktionsüberwachung unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen
- Datenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen Datenschutzgrundverordnung
- Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG
- Pflichten nach der EU-Geldtransferverordnung
- Prävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und Korruption
- Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Jahresabschlussprüfung
- Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos
- Überblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich
Aktualisiert: 2023-02-14
Autor:
Klaus Alten,
Laura Covill,
Ivan Dunjic,
Bernhard Gehra,
Norbert LL.M. Gittfried,
Katharina Hefter,
Felix Hildebrand,
Eva Garcia Jurado,
Joachim Kaetzler,
Jannik Leiendecker,
Georg LL.M. Lienke,
Beat LL.M. Mathys,
Bernhard Moitzi,
Malaika LL.M. Nolde,
Oliver Pauly,
Carla Pohle,
Knut Clemens Reiser,
Raimund Röhrich,
Barbara LL.M. Roth,
Katharina Skalnik,
Wolfgang Vahldiek,
Stephan A. Vitzthum,
Mike White
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Aktualisiert: 2023-02-08
Autor:
Klaus Alten,
Laura Covill,
Ivan Dunjic,
Eva Garcia Jurado,
Bernhard Gehra,
Norbert LL.M. Gittfried,
Katharina Hefter,
Felix Hildebrand,
Joachim Kaetzler,
Jannik Leiendecker,
Georg LL.M. Lienke,
Beat LL.M. Mathys,
Bernhard Moitzi,
Malaika LL.M. Nolde,
Oliver Pauly,
Carla Pohle,
Knut Clemens Reiser,
Raimund Röhrich,
Barbara LL.M. Roth,
Katharina Skalnik,
Wolfgang Vahldiek,
Stephan A. Vitzthum,
Mike White
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Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz darauf ab, durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen.
Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher sind insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren, wirtschaftliche Berechtigungen abzuklären und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsvorfälle der beim Zoll ansässigen FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören aber auch die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Das GwG verlangt von den Verpflichteten zunächst das Vorliegen eines wirksamen Risikomanagements. Daneben müssen sie allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten beachten.
Oft ist gerade kleineren Unternehmen und Organisationen nicht klar, wie sie die rechtlichen Anforderungen umsetzen können, um etwaige Sanktionen zu vermeiden.
Der „Praxisleitfaden Geldwäscheprävention“ gibt eine gebündelte Übersicht zu den Rechten und Pflichten der Verpflichteten auf dem aktuellen Stand des Geldwäschegesetzes (GwG). Darüber hinaus informiert er die beratenden Berufe, wie Mandanten umfassend und rechtssicher bei Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Neben dem Aspekt der Strafverfolgung zielt das präventiv ausgerichtete Geldwäschegesetz darauf ab, durch Sorgfalts- und Aufsichtspflichten für bestimmte Personenkreise Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig zu erkennen.
Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher sind insbesondere Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren, wirtschaftliche Berechtigungen abzuklären und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsvorfälle der beim Zoll ansässigen FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) zu melden. Zum Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten gehören aber auch die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Das GwG verlangt von den Verpflichteten zunächst das Vorliegen eines wirksamen Risikomanagements. Daneben müssen sie allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten beachten.
Oft ist gerade kleineren Unternehmen und Organisationen nicht klar, welche Konsequenzen die Verschärfung des GwG mit sich gebracht hat und wie sie die rechtlichen Anforderungen umsetzen können, um etwaige Sanktionen zu vermeiden.
Der „Praxisleitfaden Geldwäscheprävention“ gibt eine gebündelte Übersicht zu den Rechten und Pflichten der Verpflichteten auf dem aktuellen Stand des Geldwäschegesetzes (GwG). Darüber hinaus informiert er die beratenden Berufe, wie Mandanten umfassend und rechtssicher bei Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Berücksichtigt die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum GwG vom Dezember 2018!
Durch Geldwäsche werden organisierte Kriminalität und Terrorismus finanziert. Insbesondere Banken sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu diesem Zweck missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher strengen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen bei der Konzeption und Implementierung der erforderlichen Verfahren, Systeme und Kontrollen.
Aus dem Inhalt:
• Organisatorische Rahmenbedingungen, insbesondere Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
• Jährliche Risikoanalyse nach § 5 GwG
• Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten
• Transaktionsmonitoring nach § 25h Abs. 2 KWG
• Datenschutzrechtliche Aspekte nach DSGVO
• Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG
• Pflichten nach der EU-Geldtransferverordnung
• Prävention von Bestechung, Korruption und sonstigen strafbaren Handlungen
• Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos
• Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Jahresabschlussprüfung
• Überblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich
Aktualisiert: 2021-07-07
Autor:
Klaus Alten,
Laura Covill,
Ivan Dunjic,
Bernhard Gehra,
Norbert LL.M. Gittfried,
Katharina Hefter,
Felix Hildebrand,
Joachim Kaetzler,
Jannik Leiendecker,
Georg LL.M. Lienke,
Beat LL.M. Mathys,
Bernhard Moitzi,
Malaika LL.M. Nolde,
Oliver Pauly,
Carla Pohle,
Knut Clemens Reiser,
Hartmut T. Renz,
Raimund Röhrich,
Eva Roters,
Barbara LL.M. Roth,
Katharina Skalnik,
Wolfgang Vahldiek,
Stephan A. Vitzthum,
Mike White
> findR *
Geldwäscheprävention in der Versicherungsvermittlung gerät zunehmend in den Fokus der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden.
Auch Versicherungsvermittler sind nach dem geltenden Geldwäschegesetz sogenannte „Verpflichtete“ und haben deswegen betriebsorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um nicht zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Dies ist ihnen oft jedoch gar nicht bewusst. Internationale Organisationen kritisieren seit langem auch die mangelnden Kontrollen der Verpflichteten durch die deutschen Behörden.
Die Autoren Glotz, Brüggemann und Kramer haben viele praktische Hinweise und Lösungen für den Vermittleralltag parat. Beispielsfälle aus der polizeilichen Praxis machen die Thematik greifbar und präsent.
Geldwäscheprävention in der Versicherungsvermittlung
– zeigt auf, welchen Pflichten der Vermittler unterliegt.
– macht deutlich, wie der Vermittler den Präventionsgedanken des Geldwäschegesetzes mit wenig Aufwand in seinen Geschäftsablauf integrieren kann.
– vermittelt Ordnungsbehörden einen Einblick in die Geschäftsabläufe von Vermittlerbetrieben.
– visualisiert zahlreiche Praxisfälle und -beispiele für das Verständnis der Geldwäscheprävention in Versicherungsvermittlerbetrieben.
– geben wichtige Hinweise, wie Vermittler die Geldwäschethematik in Kundengespräche und den Arbeitsalltag integrieren können.
Tendenzen in der zu erwartenden gesetzgeberischen Entwicklung, neue Entwicklungen in der Kontroll- und Überwachungsmethodik der Ordnungsbehörden sowie Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe beim Landeskriminalamt NRW fließen in die Darstellung ein.
Zielgruppe sind alle sog. „Verpflichteten“ wie zum Beispiel Versicherungsvermittler und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Berücksichtigt die Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum GwG vom Dezember 2018!
Durch Geldwäsche werden organisierte Kriminalität und Terrorismus finanziert. Insbesondere Banken sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu diesem Zweck missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher strengen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen bei der Konzeption und Implementierung der erforderlichen Verfahren, Systeme und Kontrollen.
Aus dem Inhalt:
• Organisatorische Rahmenbedingungen, insbesondere Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
• Jährliche Risikoanalyse nach § 5 GwG
• Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten
• Transaktionsmonitoring nach § 25h Abs. 2 KWG
• Datenschutzrechtliche Aspekte nach DSGVO
• Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG
• Pflichten nach der EU-Geldtransferverordnung
• Prävention von Bestechung, Korruption und sonstigen strafbaren Handlungen
• Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos
• Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Jahresabschlussprüfung
• Überblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich
Aktualisiert: 2020-08-03
Autor:
Klaus Alten,
Laura Covill,
Ivan Dunjic,
Bernhard Gehra,
Norbert LL.M. Gittfried,
Katharina Hefter,
Felix Hildebrand,
Joachim Kaetzler,
Jannik Leiendecker,
Georg LL.M. Lienke,
Beat LL.M. Mathys,
Bernhard Moitzi,
Malaika LL.M. Nolde,
Oliver Pauly,
Carla Pohle,
Knut Clemens Reiser,
Hartmut T. Renz,
Raimund Röhrich,
Eva Roters,
Barbara LL.M. Roth,
Katharina Skalnik,
Wolfgang Vahldiek,
Stephan A. Vitzthum,
Mike White
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Geldwäscheprävention in der Versicherungsvermittlung gerät zunehmend in den Fokus der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden.
Auch Versicherungsvermittler sind nach dem geltenden Geldwäschegesetz sogenannte „Verpflichtete“ und haben deswegen betriebsorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um nicht zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Dies ist ihnen oft jedoch gar nicht bewusst. Internationale Organisationen kritisieren seit langem auch die mangelnden Kontrollen der Verpflichteten durch die deutschen Behörden.
Die Autoren Glotz, Brüggemann und Kramer haben viele praktische Hinweise und Lösungen für den Vermittleralltag parat. Beispielsfälle aus der polizeilichen Praxis machen die Thematik greifbar und präsent.
Geldwäscheprävention in der Versicherungsvermittlung
– zeigt auf, welchen Pflichten der Vermittler unterliegt.
– macht deutlich, wie der Vermittler den Präventionsgedanken des Geldwäschegesetzes mit wenig Aufwand in seinen Geschäftsablauf integrieren kann.
– vermittelt Ordnungsbehörden einen Einblick in die Geschäftsabläufe von Vermittlerbetrieben.
– visualisiert zahlreiche Praxisfälle und -beispiele für das Verständnis der Geldwäscheprävention in Versicherungsvermittlerbetrieben.
– geben wichtige Hinweise, wie Vermittler die Geldwäschethematik in Kundengespräche und den Arbeitsalltag integrieren können.
Tendenzen in der zu erwartenden gesetzgeberischen Entwicklung, neue Entwicklungen in der Kontroll- und Überwachungsmethodik der Ordnungsbehörden sowie Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe beim Landeskriminalamt NRW fließen in die Darstellung ein.
Zielgruppe sind alle sog. „Verpflichteten“ wie zum Beispiel Versicherungsvermittler und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Der Autor befasst sich in seiner Arbeit mit der Geldwäschebekämpfung in den Kreditinstituten und deren rechtlichen Grundlagen. Ziel ist es, durch Handlungsempfehlungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Risiken und Kosten der Kreditinstitute zu senken. Es wird untersucht, welchen Rechts- und Reputationsrisiken die Kreditinstitute im Rahmen der Geldwäschebekämpfung ausgesetzt sind und wie das Geldwäsche-Risikomanagement in das Gesamtrisikomanagement der Banken einzuordnen ist. Die Arbeit untersucht die einzelnen Schritte der Gefährdungsanalyse in den Kreditinstituten als Grundlage für die Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung und erörtert die Vor- und Nachteile eines regel- bzw. risikobasierten Ansatzes. Insbesondere wird geprüft, welche Beurteilungs- und Ermessensspielräume der Geldwäschebeauftragte hat. Im Ergebnis werden Vereinfachungs- und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt, aber auch auf die Notwendigkeit kumulativer Maßnahmen und Kontrollen hingewiesen. Schließlich wird festgestellt, dass ein risikobasierter Ansatz nicht nur Vorteile für die Kreditinstitute bringt, vielmehr der Staat diesen das Restrisiko in der Geldwäschebekämpfung aufbürdet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Zum Werk
Ohne eine funktionierende Compliance-Organisation können Dritte Unternehmen leicht zur illegalen Geldwäsche missbrauchen - mit desaströsen Folgen: Rufschädigung und Verlust der Solidität für das Unternehmen, erhebliche Schäden für die Volkswirtschaft. Bereits im Jahr 2011 lag die jährliche Schadenssumme, die durch Geldwäsche entstand, in Deutschland bei rund 50 Milliarden Euro.
Doch die Unsicherheit bei Industrie- und Handelsunternehmen beim Umgang mit Geldwäsche-Themen ist nach wie vor groß. Hier setzt der neue Praxisleitfaden an. Er bietet praktische Hilfestellung zur Umsetzung der komplexen Anforderungen des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) vom 23. Juni 2017 und der Richtlinie (EU) 2015/849 (Geldwäsche-RL 2015) im Unternehmen. Durch das Aufzeigen konkreter Organisations- und Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen das Rüstzeug erhalten, um präventiv gegen mögliche Geldwäschehandlungen vorgehen zu können. Auch die Besonderheiten in Konzernen sind Thema der Ausführungen. Viele Beispiele und Praxishinweise informieren den Leser optimal.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende, praxisgerechte Darstellung der Geldwäsche-Compliance in einem Band
- aus der Feder eines erfahrenen Praktikers
- zahlreiche Praxistipps, Beispiele und Übersichten
Zielgruppe
Für mittelständische Unternehmen, Compliance-Verantwortliche, Rechtsabteilungen, Compliance Officer und Geldwäschebeauftragte in Konzernen sowie Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Aktualisiert: 2022-03-16
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