Die verfassungs- und wasserrechtliche Rechtsstellung von privaten Gewässereigentümern

Die verfassungs- und wasserrechtliche Rechtsstellung von privaten Gewässereigentümern von Faßbender,  Kurt
Nennenswerte Teile der deutschen Oberflächengewässer, insbesondere der Tagebaurestseen, befinden sich in Privateigentum. Die Studie arbeitet im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 24.3.2018 betreffend die behördliche Zulassung der Schifffahrt auf einem Stichkanal des Mains (Az. 3 C 18/16) heraus, dass die Grundsätze des sog. Nassauskiesungsbeschlusses des BVerfG nicht unbesehen auf die eigentumsrechtliche Stellung von privaten Gewässereigentümern übertragen werden können. Ihre Stellung ist daher deutlich "wehrhafter" als bislang angenommen. In wasserrechtlicher Hinsicht werden der Eigentümergebrauch, der Gemeingebrauch und Fragen der Schiffbarkeit von Eigentümergewässern am Beispiel der Rechtslage in Sachsen und Sachsen-Anhalt behandelt.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die verfassungs- und wasserrechtliche Rechtsstellung von privaten Gewässereigentümern

Die verfassungs- und wasserrechtliche Rechtsstellung von privaten Gewässereigentümern von Faßbender,  Kurt
Nennenswerte Teile der deutschen Oberflächengewässer, insbesondere der Tagebaurestseen, befinden sich in Privateigentum. Die Studie arbeitet im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 24.3.2018 betreffend die behördliche Zulassung der Schifffahrt auf einem Stichkanal des Mains (Az. 3 C 18/16) heraus, dass die Grundsätze des sog. Nassauskiesungsbeschlusses des BVerfG nicht unbesehen auf die eigentumsrechtliche Stellung von privaten Gewässereigentümern übertragen werden können. Ihre Stellung ist daher deutlich „wehrhafter“ als bislang angenommen. In wasserrechtlicher Hinsicht werden der Eigentümergebrauch, der Gemeingebrauch und Fragen der Schiffbarkeit von Eigentümergewässern am Beispiel der Rechtslage in Sachsen und Sachsen-Anhalt behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz von Edhofer,  Manfred, Willmitzer,  Reiner
Straßen und Wege tragen als die Lebensadern eines Landes ganz wesentlich zu dessen struktureller und wirtschaftlicher Entwicklung bei. Von daher gehört das Bayerische Straßen- und Wegegesetz zu den in der Verwaltungspraxis und in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bedeutendsten Landesgesetzen des Freistaates Bayern. In die 17. Auflage der Kommentierung wurden die gesetzlichen Änderungen des BayStrWG seit 2018 aufgenommen, die insbesondere die Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, die Einführung einer Sondernutzungsregelung zum stationsbasierten Carsharing, die Berücksichtigung des Flächensparens und des Naturschutzes bei Erfüllung der Straßenbaulast und das Straßenbegleitgrün betreffen. Zusätzlich wird auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch die Änderung des KAG und die Sondernutzung durch Elektro-Ladestationen auf öffentlichen Straßenflächen eingegangen und die Weiterentwicklung des Straßenrechts und Planfeststellungsrechts durch die Umsetzung der WRRL und zahlreiche Gerichtsentscheidungen erläutert. Außerdem erfolgen Hinweise zur Reform der Autobahnverwaltung, die ab 1.1.2021 wirksam wird. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs brachte außerdem Antworten zu vielen spezifischen Straßenrechtsfragen. Die Erläuterungen sind klar und übersichtlich gegliedert. Durch die Hervorhebung von Stichwörtern sind die Antworten und Lösungen zu den einzelnen Fragen und Problemfeldern leicht aufzufinden. Im Anhang sind die für die Praxis wichtigsten Auszüge aus Gesetzen, Verordnungen, Vollzugsbekanntmachungen und Satzungsmustern abgedruckt. 17 Auflagen sprechen für sich – der aktuelle praxisorientierte Kommentar eignet sich für alle: Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter, Bezirksregierungen, Straßenbaubehörden und -unternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Dozenten, Studierende und interessierte Bürger. Manfred Edhofer war Leitender Regierungsdirektor und Sachgebietsleiter bei der Regierung von Niederbayern und Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule; Reiner Willmitzer war Leitender Regierungsdirektor und Sachgebietsleiter bei der Regierung von Oberfranken. "Alles in allem erweist sich auch die 16. Auflage des Kommentars als fachlich fundiertes und praxistaugliches Nachschlagewerk für alle im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sich stellenden Rechtsfragen." (Maria Halser-Friedl, Amtsblatt Regierung von Schwaben, Nr. 8/2018) "[Es macht] Sinn, bei tiefer gehenden Fragen sich die 80 Artikel des Gesetzes in ihrer Auslegung in einem Kommentar näher anzusehen. Der vorliegende Kommentar, der seit Jahrzehnten in der Praxis Verwendung findet, leistet das sehr gut.[...]. Das Werk erfüllt [...] in geeigneter Weise die Anforderungen an einen Gesetzeskommentar und ist in größeren Ratsfraktionen ggf. eine gute Ergänzung der kommunalrelevanten Gesetzesliteratur." (Peter Gack, GRIBS - Kommunalrundbrief Heft 1/2017)
Aktualisiert: 2021-06-23
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Straßengesetz für Baden-Württemberg

Straßengesetz für Baden-Württemberg von Schumacher,  Jochen, Schumacher,  Linda
Das Straßengesetz für Baden-Württemberg zählt zu den in der Verwaltungspraxis und in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bedeutendsten Landesgesetzen. Der Kommentar hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Straßenrecht umfassend, klar verständlich unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur darzustellen; der Anhang mit wichtigen Gesetzes- und Verordnungsauszügen rundet das Thema ab. Die Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtslage, die aktuelle verwaltungsrechtliche Rechtsprechung sowie die juristische Literatur zum Straßenrecht. Inbesondere wurden die Neuregelungen zu Radschnellverbindungen und der Sondernutzung durch Carsharing berücksichtigt. Die für die Praxis wichtigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (zur Widmung, Einziehung, zum Gemeingebrauch, Planfeststellungsrecht und zum Verkehrslärmschutz) wurden in den Ausführungen berücksichtigt. Aufgrund seiner Komplexität stellt der Kommentar somit eine wertvolle Arbeits- und Orientierungshilfe dar für jeden, der sich mit dem Thema befassen möchte, insbesondere für Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter, Regierungspräsidien, Straßenbaubehörden und -unternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Dozenten und Studierende. Ass. jur. Jochen Schumacher ist Geschäftsführer des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht in Tübingen. Ref. jur. Linda Schumacher ist Doktorandin an der Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU).
Aktualisiert: 2020-08-10
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz 29. Ergänzungslieferung

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz 29. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung Die 29. Ergänzungslieferung mit Stand März 2019 enthält die Überarbeitung der Kommentierungen folgender Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: - Art. 14. Gemeingebrauch - Art. 18. Sondernutzung nach öffentlichem Recht - Art. 18 a. Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing - Art. 18b. Unerlaubte Sondernutzung - Art. 22a. Abweichende Regelungen - Art. 32a. Kreuzungen mit Gewässern - Art. 37. Umweltverträglichkeitsprüfung - Art. 38. Verwaltungsverfahren - Art. 42. Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten - Art. 46. Einteilung der Gemeindestraßen - Art. 47. Straßenbaulast für Gemeindestraßen - Art. 49. Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen - Art. 51. Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungspflicht usw. - Art. 52. Straßennamen und Hausnummern - Art. 53. Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen - Art. 54. Straßenbaulast an öffentlichen Feld- und Waldwegen - Art. 56. Gemeinsame Vorschriften für sonstige öffentliche Straßen - Art. 66. Bußgeldvorschriften - Art. 68. Sondernutzung (Übergangsvorschrift) - Art. 69. Hoheitliche Wahrnehmung der Dienstaufgaben Zielgruppe Für Behörden, Richter, Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz von Edhofer,  Manfred, Willmitzer,  Reiner
Straßen und Wege tragen als die Lebensadern eines Landes ganz wesentlich zu dessen struktureller und wirtschaftlicher Entwicklung bei. Von daher gehört das Bayerische Straßen- und Wegegesetz zu den in der Verwaltungspraxis und in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bedeutendsten Landesgesetzen des Freistaates Bayern. Die 16. wesentlich geänderte und ergänzte Auflage des Jahrzehnte in Praxis und Ausbildung bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuelle Rechtslage, die höchstrichterliche Rechtsprechung und umfängliche juristische Literatur zum Straßen- und Wegerecht. Anlass für die neue Auflage der Kommentierung des BayStrWG sind insbesondere die Änderungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes zur Planfeststellung bei Störfallrisiko und zu Schnellstraßen, aber auch die gravierenden Änderungen des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs brachte außerdem Antworten zu vielen spezifischen Straßenrechtsfragen. Die Erläuterungen sind klar und übersichtlich gegliedert. Durch die Hervorhebung von Stichwörtern sind die Antworten und Lösungen zu den einzelnen Fragen und Problemfeldern leicht aufzufinden. Im Anhang sind die für die Praxis wichtigsten Auszüge aus Gesetzen, Verordnungen, Vollzugsbekanntmachungen und Satzungsmustern abgedruckt. 16 Auflagen sprechen für sich – der aktuelle praxisorientierte Kommentar eignet sich für alle: Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter, Bezirksregierungen, Straßenbaubehörden und -unternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Dozenten, Studierende und interessierte Bürger. Manfred Edhofer war Leitender Regierungsdirektor und Sachgebietsleiter bei der Regierung von Niederbayern und Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule; Reiner Willmitzer war Leitender Regierungsdirektor und Sachgebietsleiter bei der Regierung von Oberfranken.
Aktualisiert: 2020-05-15
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Straßengesetz für Baden-Württemberg

Straßengesetz für Baden-Württemberg von Schumacher,  Jochen
Das Straßengesetz für Baden-Württemberg zählt zu den in der Verwaltungspraxis und in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bedeutendsten Landesgesetzen. Der Kommentar hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Straßenrecht umfassend, klar verständlich unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur darzustellen; der Anhang mit wichtigen Gesetzes- und Verordnungsauszügen rundet das Thema ab. Die vorliegende Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtslage, die aktuelle verwaltungsrechtliche Rechtsprechung sowie die juristische Literatur zum Straßenrecht. Die für die Praxis wichtigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (zur Widmung, Einziehung, zum Gemeingebrauch, Planfeststellungsrecht und zum Verkehrslärmschutz) wurden in den Ausführungen berücksichtigt. Aufgrund seiner Komplexität stellt der Kommentar somit eine wertvolle Arbeits- und Orientierungshilfe dar für jeden, der sich mit dem Thema befassen möchte, insbesondere für Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landratsämter, Regierungspräsidien, Straßenbaubehörden und -unternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Dozenten und Studierende. Ass. jur. Jochen Schumacher ist Geschäftsführer des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht in Tübingen.
Aktualisiert: 2019-10-09
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Gemeingebrauch an oberirdischen öffentlichen Gewässern, insbesondere die Schiffahrt auf Schweizer Gewässern

Gemeingebrauch an oberirdischen öffentlichen Gewässern, insbesondere die Schiffahrt auf Schweizer Gewässern von Flückiger,  Andreas
Die Regelung des Gemeingebrauchs, bzw. der Benützung öffentlicher Sachen im allgemeinen, wird in zunehmendem Masse von Bundesrecht mitbestimmt. Die Arbeit versucht unter Berücksichtigung dieser bundesrechtlichen Einflüsse, eine zeitgemässe Darstellung der öffentlich-sachenrechtlichen Benützungsordnung wiederzugeben. Im ersten Teil wird dabei insbesondere der Frage nachgegangen, ob und inwiefern dem einzelnen aufgrund der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein bundesrechtlicher Anspruch auf die Benützung öffentlicher Sachen zusteht. Der zweite Teil widmet sich der schweizerischen Binnenschiffahrtsordnung. Neben einer eingehenden Darstellung der im BSG verankerten Schiffahrtsfreiheit, finden sich darin eine kommentarartige Übersicht über die weiteren Bestimmungen des BSG, ein Kapitel über die kantonalen Vollzugsnormen sowie eine Aufstellung der Rechtsmittel gegen Verfügungen und kantonale Erlasse im Bereiche der Binnenschiffahrt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Straßenrecht

Straßenrecht von Dürr,  Hansjochen, Heidorn,  Sebastian, Herber,  Franz-Rudolf, Kodal,  Kurt, Maas,  Karsten, Springe,  Christian, Stahlhut,  Ulrich
Zum Werk Dieses Standardwerk bietet eine umfassende systematische Darstellung aller Aspekte des Straßen- und Wegerechts des Bundes und der Länder. Zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis:Straßenrecht: Begriff, Rechtsquellen, AbgrenzungStraße als öffentliche SacheStraßenbaulast und StraßenaufsichtVerkehrswegekreuzung und ähnliche GemeinschaftsverhältnisseStraßengebrauchEigentumsbeschränkungen des öffentlichen StraßennachbarrechtsStraßenplanungGrunderwerb, Bau und Unterhaltung, Betrieb und Verkehr Vorteile auf einen Blickverfasst von ausgewiesenen Experten, darunter "Insider" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungumfassende systematische Darstellungmit zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis Zur Neuauflage Die Neuauflage verarbeitet alle einschlägigen Änderungen der vergangenen Jahre, so u. a.:das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahrenzahlreiche Modifikationen im umweltrechtlichen Bereich, der für das Straßenrecht eine weiterwachsende Bedeutung hatdie Reformbestrebungen zur Privatisierung des Baus, Betriebs und der Unterhaltung von Bundesfernstraßen und Übertragung dieser Aufgaben auf eine privatrechtliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaft Umfassend überarbeitet und teilweise ganz neu gestaltet wurden die Kapitel zur Straßenbaulast, Straßenplanung und zum Grunderwerb. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte und Verwaltungsbehörden, Tiefbauämter in Gemeinden, Landratsämter.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern von Sauthoff,  Michael, Witting,  Berthold
In der Kommentierung des StrWG M-V wird vor allem die Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern und der Verwaltungsgerichte Greifswald und Schwerin, aber auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs berücksichtigt. Der Praxis-Kommentar des StrWG M-V behandelt die alltäglichen Probleme von Planern, Nutzern und Anliegern von Straßen und Wegen kompetent, zuverlässig und leicht verständlich und bietet, z. B. in Form von Satzungs- oder Musterschreiben, Problemlösungen an. Eine informative Einleitung vermittelt zunächst einen zusammenfassenden Einblick in das Landesstraßenrecht Mecklenburg-Vorpommerns, der sich detaillierte Kommentierungen aller Paragrafen des StrWG M-V anschließen. Ergänzend berücksichtigt werden die tatsächlichen und rechtlichen Bezüge zum Straßenrecht des Bundes und zum ehemaligen Straßenrecht, insbesondere dem Straßenrecht der DDR, welches auch Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung noch bei Rechtsfragen, wie der Klassifizierung von Straßen, Wegen und Plätzen, Bedeutung hat. Die Kommentierung greift dabei die Rechtsprechung der Gerichte das Landes, der anderen Länder sowie des Bundes auf. Ein praxisorientierter Anhang beinhaltet die wesentlichsten begleitenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und des Bundes in aktueller Fassung. Die Verwaltungsvorschriften beleuchten auch die technischen Fragestellungen, wie z. B. die Nutzung von Straßen durch Leitungen u.a., und praktische Fragen, wie Kosten und Gebühren. Der Praxis-Kommentar ist so ein umfassendes Kompendium zur Lösung straßenbezogener Fragestellungen. Die vorliegende 9. Ergänzungslieferung aktualisiert die Kommentierung und den Anhang. Im Mittelpunkt stehen: - der Zweite Teil: Straßenbaulast und Eigentum (dort: §§ 12 – 20), - der Sechste Teil: Planfeststellung und Enteignung (§§ 46 – 48) - sowie der Achte Teil: Aufsicht und Zuständigkeiten (dort: §§ 53 – 60). Alle mit dieser wichtigen Rechtsmaterie befassten Institutionen und Personen – zu denken ist dabei vor allem an die Landkreise und kreisfreien Städte, die Amtsverwaltungen und Gemeinden, Straßenbauunternehmen, Planer und Architekten, Gerichte, Rechtsanwälte und Notare sowie Dozenten und Studierende - sollten den Kommentar „Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern” unbedingt zur Hand haben. Autoren dieses einzigen Kommentars zum StrWG Mecklenburg-Vorpommern sind Prof. Dr. Michael Sauthoff, Honorarprofessor an der Universität Greifswald, Präsident des Oberverwaltungsgerichts und des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern a. D. und Berthold Witting, Ministerialrat im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Aktualisiert: 2022-02-11
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WasserLos in Tirol

WasserLos in Tirol von Oberhöller,  Verena
Anhand von fünf Themensträngen wird die Entwicklung des Umgangs mit Wasser als mit einem Schwerpunkt für Tirol aufbereitet. Zusammengenommen sollen diese fünf Teile ein Gesamtbild liefern, das aufzeigt, dass die Weichen für den Weg des Wassers in die ökonomische Verfügung multinationaler Konzerne gestellt sind – auch in Tirol. Diese sozialwissenschaftliche Forschungsarbeit ist im Rahmen des Forschungsschwerpunktes und der Internationalen Tagung , die in Innsbruck anlässlich des Internationalen Jahrs des Süßwassers vom 14.-16. Mai 2003 veranstaltet wurde, entstanden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein

Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein von Behnsen,  Alexander, Gröller,  Günther, Hoefer,  Bernd, Steinweg,  Christian, Wilke,  Reinhard
Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein gehört mit seinen Auswirkungen auf die strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu den bedeutendsten schleswig-holsteinischen Landesgesetzen. Mit der Kommentierung wird die nach dem Landesrecht in Schleswig-Holstein maßgebliche Situation für die Praxis in Landesbehörden, Kreisen, Ämtern und Gemeinden wie auch für die Rechtsberatung und -anwendung dargestellt. Bei den Rechtsprechungsnachweisen wurden Entscheidungen der für Schleswig-Holstein zuständigen Gerichte vorrangig einbezogen. Sofern die Vorschriften der Straßengesetze anderer Bundesländer oder des Fernstraßengesetzes des Bundes inhaltlich der Rechtslage in Schleswig-Holstein entsprechen, sind auch Rechtsprechungsnachweise des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, gegebenenfalls auch der Zivilgerichte, anderer Länder umfassend berücksichtigt. Jede Vorschrift des Straßen- und Wegegesetzes ist einzeln kommentiert. Ausführliche Bearbeitungen finden sich insbesondere zur Widmung und Einziehung von Straßen, zum Inhalt und zu Rechtsfolgen beim Wechsel der Straßenbaulast, zu Gemeingebrauch und Sondernutzung, zu den Zufahrten, zu bürgerlich-rechtlichen Nutzungsregelungen, zum Anbau an Straßen, zur Straßenplanung, zur Straßenreinigung und zu den Zuständigkeitsvorschriften. In der 8. Nachlieferung werden die §§ 48-55 StrWG aktualisiert. Der Kommentar eignet sich als zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe für alle staatlichen und kommunalen Straßenbau-, Straßenverkehrs-, Verwaltungsbehörden, Straßenbauunternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Anwälte, Notare, Dozenten, Studierenden. Der Kommentar wurde von Reinhard Wilke und Günther Gröller begründet und in den Jahren 2011-2017 von Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoefer, Richter Dr. Alexander Behnsen sowie Richter am Verwaltungsgericht Dr. Christian Steinweg fortgeführt; ab dem Jahr 2020 wird der Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoefer, zusammen mit Ministerialrätin Dr. Johanna Litten und Regierungsrätin Natalie Sylvia Riedel, beide im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, fortgeführt.
Aktualisiert: 2021-12-17
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Grundrechte und straßenrechtliche Benutzungsordnung

Grundrechte und straßenrechtliche Benutzungsordnung von Hoffmann,  Christof
An der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht beleuchtet diese Arbeit die Grundrechtsdimension der straßenrechtlichen Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage der Vereinbarkeit von Grundrechtsverwirklichung und straßenrechtlichem Erlaubnisvorbehalt. In diesem Kontext werden die unterschiedliche Verortung des Grundrechtseinflusses in der straßenrechtlichen Benutzungsordnung sowie die divergierenden Ansätze bei der Auslegung des Verkehrsbegriffs untersucht. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird schließlich eine einheitliche Abgrenzungskonzeption favorisiert, die an einen modifizierten engen Verkehrsbegriff anknüpft.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz

Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz von Bitterwolf,  Ralf
Rechtsänderungen sowie die Auswertung der neueren Rechtsprechung und Literatur erfordern ständig Aktualisierungen des Praxis-Kommentars. Ein Vorwort führt in dieses für die strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes bedeutsame Thema ein. Die Erläuterungen sind betont praxisnah, flüssig und leicht verständlich geschrieben und gliedern sich wie folgt: - Grundlagen: Geltungsbereich des Gesetzes, Funktion und Einteilung der öffentlichen Straßen - Teil I - Bau und Unterhaltung der öffentlichen Straßen: Planung, Verpflichtung zum Bau und zur Unterhaltung öffentlicher Straßen, Kreuzungen und Umleitungen, Anbau an öffentlichen Straßen und Schutzmaßnahmen, Eigentum an öffentlichen Straßen - Teil II - Gemeingebrauch und Sondernutzung: Gebrauch der Straße, Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinaus - Teil III - Zuständigkeiten für Straßenbau und Straßenaufsicht: Straßenbau, Straßenaufsicht - Teil IV - Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen: Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen, Schlussbestimmungen. - Der Anhang enthält Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Landesstraßengesetz, Auszüge aus anzuwendenden Rechtsvorschriften, eine Übersicht der Technischen Richtlinien sowie Satzungs- und Vertragsmuster. In der 19. Lieferung wurden viele Paragrafen durchgesehen und umfassend überarbeitet: §§ 1, 3, 11, 12, 17, 36-38, 40, 41, 47, 49, 53 LStrG; erstmals kommentiert wurde der neue § 42a LStrG (Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing). Der zuverlässige Kommentar eignet sich für alle staatlichen und kommunalen Straßenbau-, Straßenverkehrs-, Verwaltungsbehörden, Straßenbauunternehmen, Architekten, Planer, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Dozenten und Studierende. Begründet von Walter Bogner, Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz a. D., fortgeführt von Rechtsanwalt Ralf Bitterwolf-de Boer, Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Willi Probstfeld, Regierungsdirektor a. D., Oberregierungsrat Jan Kaminski, Regierungsrat Bernd Schwarz und Amtsrat Martin Witte (alle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz) finden sich profunde Sachkenntnis und weitreichende Praxiserfahrung in der Kommentierung wieder.
Aktualisiert: 2021-06-14
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Das Staatseigentum an öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Das Staatseigentum an öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Biermann,  Marc
Die Arbeit behandelt das Staatseigentum an öffentlichen Sachen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ausgangspunkt ist der Baseler Schanzenstreit aus dem Jahr 1859/62. Dieser Rechtsstreit war der Anlass, das bisherige Verständnis des Staatseigentums näher zu untersuchen und dogmatisch einzuordnen. Die Untersuchung geht insbesondere auf die von Rudolph von Jhering vertretene Theorie des reinen Hoheitsrechts ein und ordnet die einzelnen Nutzungsbefugnisse dogmatisch ein. Anschließend vergleicht der Autor diese von der herrschenden Literatur vehement bekämpfte Ansicht mit den Darstellungen im gemeinen Recht, im preußischen allgemeinen Landrecht und im code civil. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das geltende Recht in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine genaue dogmatische Einordnung des Staatseigentums an öffentlichen Sachen nicht vornehmen konnte oder nicht vornehmen wollte. Es finden sich Gemeinsamkeiten mit der von Jhering vertretenen Theorie, ohne dass die Rechtswissenschaft sich dessen bewusst gewesen ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Straßenrecht

Straßenrecht von Aust,  Manfred, Bauer,  Konrad, Dürr,  Hansjochen, Herber,  Franz-Rudolf, Kodal,  Kurt, Leue,  Anke, Rinke,  Siegfried, Springe,  Christian, Stahlhut,  Ulrich, Tegtbauer,  Tatjana
Zum Werk Dieses Standardwerk bietet eine umfassende systematische Darstellung aller Aspekte des Straßen- und Wegerechts des Bundes und der Länder. Zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis veranschaulichen selbst komplizierte Sachverhalte: - Straßenrecht: Begriff, Rechtsquellen, Abgrenzung - Straße als öffentliche Sache - Straßenbaulast und Straßenaufsicht - Verkehrswegekreuzung und ähnliche Gemeinschaftsverhältnisse - Straßengebrauch - Eigentumsbeschränkungen des öffentlichen Straßennachbarrechts - Straßenplanung - Grunderwerb, Bau und Unterhaltung, Betrieb und Verkehr Vorteile auf einen Blick - verfasst von ausgewiesenen Experten, darunter "Insider" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - mit synoptischer Darstellung der Straßen- und Wegegesetze der Länder Zur Neuauflage Die Neuauflage verarbeitet alle einschlägigen Änderungen der vergangenen Jahre, so u.a. - die Neufassung des Bundesfernstraßengesetzes, die allein sieben Novellierungen dieses Gesetzes berücksichtigt sowie - zahlreiche Modifikationen in den Regelungsbereichen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Verkehrsfinanzgesetzes sowie der Fernverkehrswegbestimmungsverordnung. Entsprechend der wachsenden Bedeutung dieser Materie enthält das Handbuch nun auch zusätzliche umfassende Ausführungen zu den umweltrechtlichen Aspekten des Straßenrechts. In ganz neuen, separaten Kapiteln werden die praktisch besonders wichtigen Darstellungen zu den europarechtlichen Entwicklungen sowie zur Staatshaftung und Verkehrssicherungspflicht vertieft behandelt. Literatur und Rechtsprechung sind bis Anfang 2010 ausgewertet. Zu den Autoren Das Autorenteam setzt sich aus erfahrenen Praktikern aus den Bereichen Verwaltung, Justiz und Lehre zusammen und gewährleistet eine Darstellung, die sich ganz an den Bedürfnissen der Praxis orientiert. Bearbeitet von Dr. Manfred Aust, Ltd. Landesverwaltungsdirektor beim Landschaftsverband Rheinland a.D.; Konrad Bauer, Abteilungspräsident bei der Bundesanstalt für Straßenwesen a. D.; Dr. Hans-Jochen Dürr, Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe; Dr. Franz-Rudolf Herber, Regierungsdirektor, Otto-Friedrich Universität Bamberg; Anke Leue, Regierungsdirektorin im BMVBS; Siegfried Rinke, Regierungsdirektor im BMVBS; Christian Springe, Regierungsdirektor im BMVBS; Ulrich Stahlhut, Regierungsdirektor im BMVBS; Tatjana Tegtbauer, Regierungsdirektorin im BMVBS. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte und Verwaltungsbehörden, Tiefbauämter in Gemeinden, Landratsämtern.
Aktualisiert: 2020-10-01
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