Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Aus der Vorrede zur ersten Auflage -- Zur zweiten Auflage -- Inhalt -- Erklärung der Abkürzungen -- I. Verordung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808. §§ 34–48 -- II. Gesinde-Ordnung vom 8. November 1810 -- III. Gesetz wegen des Wasserstauens bei Mühlen und Verschaffung der Vorflut, vom 15. November 1811 -- IV. Staatsministerial-Beschluß vom 20. Juli 1818 (Rheinisches Ressort- Reglement -- V. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Geltendmachung von Verwaltungs- Ansprüchen aus der Zeit der ehemaligen Fremdherrschaft, vom 4. Februar 1823 -- VI. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Einziehung der Kirchen-, Pfarr- und Schulabgaben usw., vom 19. Juni 1836 -- VII. Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf Polizeiliche Verfügungen, vom 11. Mai 1842 -- VIII. Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse, vom 28. Februar 1843 -- IX. Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kaffen- und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte, vom 24. Januar 1844 -- X. Gesetz über die Polizeiverwaltung, vom 11. März 1850 -- XI. Gesetz, betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen, vom 13. Februar 1854 -- XII. Gesetz wegen Verschaffung der Vorflut in den Bezirken des Appellations- Gerichtshofes zu Cöln und des Justizsenates zu Ehrenbreitstein, sowie in den Hohenzollernschen Landen, vom 14. Juni 1859 -- XIII. Gesetz, betreffend die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 -- XIV. Gesetz über den Unterstützungswohnsitz, vom 6. Juni 1870/12. März 1894 und Gesetz, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnfltz, vom 8. März 1871 -- XV. Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum, vom 11. Juni 1874 -- XVI. Verordnung, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879 -- XVII. Verordnung, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Bei-treibung von Gelbbeträgen, vom 15 November 1899 -- Berichtigungen und Zusätz -- Sachverzeichnis nach der Buchstabenfolge -- Verzeichnis der besprochenen und erwähnten Gesetze in der Zeitfolge
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Kompetenz-Konflikte -- Nachwort
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalts-Uebersicht -- Berichtigung -- I. Die richterliche Gewalt und ihre Forderungen -- II. Der wahre Grund der Staatsanwaltschaft -- III. Fortsetzung -- IV. Fortsetzung -- V. Begrenzung der Gerichte gegen die Staatsanwaltschaft -- VI. Begrenzung der Kollegial-Gerichte gegen die Einzeln- (Friedens-) Richter und deren Kompetenz als Spruchbehörden -- Rückblick
Aktualisiert: 2023-05-29
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Aus der Vorrede zur ersten Auflage -- Zur zweiten Auflage -- Inhalt -- Erklärung der Abkürzungen -- I. Verordung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808. §§ 34–48 -- II. Gesinde-Ordnung vom 8. November 1810 -- III. Gesetz wegen des Wasserstauens bei Mühlen und Verschaffung der Vorflut, vom 15. November 1811 -- IV. Staatsministerial-Beschluß vom 20. Juli 1818 (Rheinisches Ressort- Reglement -- V. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Geltendmachung von Verwaltungs- Ansprüchen aus der Zeit der ehemaligen Fremdherrschaft, vom 4. Februar 1823 -- VI. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Einziehung der Kirchen-, Pfarr- und Schulabgaben usw., vom 19. Juni 1836 -- VII. Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf Polizeiliche Verfügungen, vom 11. Mai 1842 -- VIII. Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse, vom 28. Februar 1843 -- IX. Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kaffen- und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte, vom 24. Januar 1844 -- X. Gesetz über die Polizeiverwaltung, vom 11. März 1850 -- XI. Gesetz, betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen, vom 13. Februar 1854 -- XII. Gesetz wegen Verschaffung der Vorflut in den Bezirken des Appellations- Gerichtshofes zu Cöln und des Justizsenates zu Ehrenbreitstein, sowie in den Hohenzollernschen Landen, vom 14. Juni 1859 -- XIII. Gesetz, betreffend die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 -- XIV. Gesetz über den Unterstützungswohnsitz, vom 6. Juni 1870/12. März 1894 und Gesetz, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnfltz, vom 8. März 1871 -- XV. Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum, vom 11. Juni 1874 -- XVI. Verordnung, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879 -- XVII. Verordnung, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Bei-treibung von Gelbbeträgen, vom 15 November 1899 -- Berichtigungen und Zusätz -- Sachverzeichnis nach der Buchstabenfolge -- Verzeichnis der besprochenen und erwähnten Gesetze in der Zeitfolge
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalts-Uebersicht -- Berichtigung -- I. Die richterliche Gewalt und ihre Forderungen -- II. Der wahre Grund der Staatsanwaltschaft -- III. Fortsetzung -- IV. Fortsetzung -- V. Begrenzung der Gerichte gegen die Staatsanwaltschaft -- VI. Begrenzung der Kollegial-Gerichte gegen die Einzeln- (Friedens-) Richter und deren Kompetenz als Spruchbehörden -- Rückblick
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Frontmatter -- Aus der Vorrede zur ersten Auflage -- Zur zweiten Auflage -- Inhalt -- Erklärung der Abkürzungen -- I. Verordung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808. §§ 34–48 -- II. Gesinde-Ordnung vom 8. November 1810 -- III. Gesetz wegen des Wasserstauens bei Mühlen und Verschaffung der Vorflut, vom 15. November 1811 -- IV. Staatsministerial-Beschluß vom 20. Juli 1818 (Rheinisches Ressort- Reglement -- V. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Geltendmachung von Verwaltungs- Ansprüchen aus der Zeit der ehemaligen Fremdherrschaft, vom 4. Februar 1823 -- VI. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Einziehung der Kirchen-, Pfarr- und Schulabgaben usw., vom 19. Juni 1836 -- VII. Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf Polizeiliche Verfügungen, vom 11. Mai 1842 -- VIII. Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse, vom 28. Februar 1843 -- IX. Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kaffen- und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte, vom 24. Januar 1844 -- X. Gesetz über die Polizeiverwaltung, vom 11. März 1850 -- XI. Gesetz, betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen, vom 13. Februar 1854 -- XII. Gesetz wegen Verschaffung der Vorflut in den Bezirken des Appellations- Gerichtshofes zu Cöln und des Justizsenates zu Ehrenbreitstein, sowie in den Hohenzollernschen Landen, vom 14. Juni 1859 -- XIII. Gesetz, betreffend die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 -- XIV. Gesetz über den Unterstützungswohnsitz, vom 6. Juni 1870/12. März 1894 und Gesetz, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnfltz, vom 8. März 1871 -- XV. Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum, vom 11. Juni 1874 -- XVI. Verordnung, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879 -- XVII. Verordnung, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Bei-treibung von Gelbbeträgen, vom 15 November 1899 -- Berichtigungen und Zusätz -- Sachverzeichnis nach der Buchstabenfolge -- Verzeichnis der besprochenen und erwähnten Gesetze in der Zeitfolge
Aktualisiert: 2023-03-27
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Frontmatter -- Kompetenz-Konflikte -- Nachwort
Aktualisiert: 2023-03-27
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Vorteile auf einen Blick
- stets aktuelles Werk
- großes Stichwort-ABC zu den unterhaltsrechtlichen Einkünften und Abzugsposten
- regelmäßige Einarbeitung der neuesten Rechtsprechung in sämtlichen Bereichen
- umfassende systematische Darstellung der wichtigen Schnittstellengebiete Unterhaltsrecht und Steuerrecht bzw. Unterhaltsrecht und Sozialrecht
Zur Ergänzungslieferung
Neben der Einarbeitung der Düsseldorfer Tabelle enthält die Lieferung eine Überarbeitung der Kapitel
- Familienunterhalt
- Gerichtliche Zuständigkeit
- Kindesunterhalt sowie des gesamten Abschnitts zum Steuerrecht.
Zielgruppe
Für Familienrichter, Fachanwälte für Familienrecht, Rechtsanwälte, Notare, Familienberatungsstellen, Jugendämter und Sozialbehörden.
Aktualisiert: 2020-10-22
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Frontmatter -- Aus der Vorrede zur ersten Auflage -- Zur zweiten Auflage -- Inhalt -- Erklärung der Abkürzungen -- I. Verordung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808. §§ 34–48 -- II. Gesinde-Ordnung vom 8. November 1810 -- III. Gesetz wegen des Wasserstauens bei Mühlen und Verschaffung der Vorflut, vom 15. November 1811 -- IV. Staatsministerial-Beschluß vom 20. Juli 1818 (Rheinisches Ressort- Reglement -- V. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Geltendmachung von Verwaltungs- Ansprüchen aus der Zeit der ehemaligen Fremdherrschaft, vom 4. Februar 1823 -- VI. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Einziehung der Kirchen-, Pfarr- und Schulabgaben usw., vom 19. Juni 1836 -- VII. Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf Polizeiliche Verfügungen, vom 11. Mai 1842 -- VIII. Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse, vom 28. Februar 1843 -- IX. Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kaffen- und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte, vom 24. Januar 1844 -- X. Gesetz über die Polizeiverwaltung, vom 11. März 1850 -- XI. Gesetz, betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen, vom 13. Februar 1854 -- XII. Gesetz wegen Verschaffung der Vorflut in den Bezirken des Appellations- Gerichtshofes zu Cöln und des Justizsenates zu Ehrenbreitstein, sowie in den Hohenzollernschen Landen, vom 14. Juni 1859 -- XIII. Gesetz, betreffend die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 -- XIV. Gesetz über den Unterstützungswohnsitz, vom 6. Juni 1870/12. März 1894 und Gesetz, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnfltz, vom 8. März 1871 -- XV. Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum, vom 11. Juni 1874 -- XVI. Verordnung, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879 -- XVII. Verordnung, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Bei-treibung von Gelbbeträgen, vom 15 November 1899 -- Berichtigungen und Zusätz -- Sachverzeichnis nach der Buchstabenfolge -- Verzeichnis der besprochenen und erwähnten Gesetze in der Zeitfolge
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die sich entwickelnde internationale Strafgerichtsbarkeit ist auf die Kooperation mit nationalen Behörden angewiesen. Von deutscher Seite ist diese Zusammenarbeit auch geprägt durch die Justizgrundrechte des Grundgesetzes. Diese Arbeit zeigt als Problem auf, dass die konkurrierende Gerichtszuständigkeit aller internationalen Strafgerichte nicht mit dem gängigen Verständnis des Prinzips des gesetzlichen Richtens aus Art. 101 GG vereinbar ist. Zur Herstellung eines Einklangs der Normen wird eine Einengung des Anwendungsbereichs des Art. 101 GG auf der Schrankenebene vorgeschlagen, welche die internationale Strafjustiz insoweit ausnimmt vom Verbot konkurrierender Zuständigkeit.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Das Reisevertrags- und das Reiseversicherungsrecht stellen ein Rechtsgebiet mit erheblicher wirtschaftlicher Relevanz dar. Eine Reise verbindet der Urlauber häufig mit hohen Erwartungen. Entwickelt sich diese nicht wunschgemäß, ist das nicht nur für den Reisenden sehr unbefriedigend, sondern auch für den Reiseveranstalter, was umso mehr gilt, wenn die Erschwernisse für den Urlaub nicht aus dessen Sphäre resultieren, sondern durch Einflüsse von außen hervorgerufen werden. In Betracht kommt beispielsweise die hohe und leider auch ansteigende Zahl von Naturkatastrophen und Terroranschlägen, bei denen häufig Touristen betroffen sind. Neben den Bedenken, die sich dem Reisenden angesichts solcher Gefahren aufdrängen können, ist der finanzielle Aspekt zu sehen: Für den Urlaub wird häufig ein beträchtlicher Teil des Einkommens aufgewendet. So ist es zu erklären, dass gerade Reisen in einem höherklassigen Preissegment immer öfter versichert werden. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf eine medizinische Versorgung, die gerade bei Fernreisen nicht oder zumindest nicht im gewohnten Umfang gewährleistet ist. Auch falls die Reise wegen gesundheitlicher Probleme gar nicht erst angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, dient der Abschluss eines Versicherungsschutzes in zunehmendem Maße dazu, das finanzielle Risiko gering zu halten. Derartige Umstände lassen das Reiserecht nicht unberührt. Es ist im Wandel und mit Zweifelsfragen behaftet. Eine Reform der Pauschalreiserichtlinie ist geplant. Mirja Brüning untersucht vor diesem Hintergrund, ob das Reiserecht den aktuellen Anforderungen noch gerecht wird und wendet sich ausgewählten Problemen zu, die Gegenstand der Diskussion sind. Hierbei handelt es sich zunächst um solche in Zusammenhang mit der Frist des § 651g Abs. 1 BGB, innerhalb derer Ansprüche des Reisenden anzumelden sind. Die Verfasserin widmet sich weiter der Kündigung wegen höherer Gewalt gemäß § 651j BGB und weiteren Möglichkeiten der Abstandnahme vom Vertrag im Fall höherer Gewalt. Dieser Begriff hat eine umfangreiche Kasuistik und zahlreiche Fragen hervorgebracht. Es wird ein Vorschlag zur Modifikation des § 651j BGB entwickelt mit Hilfe von Kriterien, die dem Recht zur Kündigung wegen höherer Gewalt schärfere Konturen verleihen. Der Begriff der "unerwarteten schweren Erkrankung" als versichertes Risiko verdient angesichts der enormen praktischen Bedeutung im Reiseversicherungsrecht besondere Beachtung. Probleme entstehen vor allem dann, wenn eine Dauererkrankung vorliegt, bei der es typischerweise zu einem schubweisen Verlauf kommt. Es fragt sich dann, wann ein Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Der Begriff der "unerwarteten schweren Erkrankung" wird zudem einer Kontrolle an den Maßstäben für Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) unterzogen. Im Anschluss daran wird geklärt, ob der aufgrund der Vorfälle des 11. September 2001 und der im Anschluss daran sprunghaft gestiegenen Reisestornierungen wegen Terrorangst neu eingefügte § 3 Nr. 2 AVB-RR 02 einer Kontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB Stand hält. Schließlich wird die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Pauschalreise- und Reiseversicherungsrecht untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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In der Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Instanz bei Menschenrechtsverletzungen in Europa das letzte Wort hat. Insbesondere der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg konkurrieren beim Schutz der Menschenrechte auf europäischer Ebene. Anhand der aktuellen Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichtshöfe wird aufgezeigt, dass dem EGMR in Straßburg de lege lata die Letztentscheidungskompetenz in Menschenrechtsfragen zusteht. Zudem stellt die Abhandlung dar, welche rechtlichen Probleme für einen kohärenten Grundrechtsschutz nach wie vor bestehen und wie diese de lege ferenda aufgelöst werden können.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-03-27
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