Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Zum Werk
Das Gerichtsverfassungsgesetz und sein Einführungsgesetz sind das Kernstück unserer Gerichtsverfassung und regeln nicht nur den organisatorischen Aufbau der ordentlichen Gerichte, sondern konkretisieren wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze und prägen dadurch die gesamte Tätigkeit unserer Gerichte.
Neben den Regelungen zum Aufbau der ordentlichen Gerichte, zu ihrer personellen Zusammensetzung und ihrer Tätigkeit, soweit das GVG ausdrückliche Regelungen trifft, werden auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung dargelegt. Zusätzlich werden auch diverse Vorschriften außerhalb des GVG im Sachzusammenhang erörtert, z.B. die einschlägigen Bestimmungen des DRiG bei der Erläuterung von § 1 GVG (Richterliche Unabhängigkeit).
Ferner sind solche Entscheidungen und Fakten, die im einschlägigen Zusammenhang mit dem GVG stehen, in ihrer gerichtsverfassungsrechtlichen Relevanz aufgezeigt, wie u.a. die gesamte Justizverwaltung, das Haushaltsrecht oder die Gefahren für die Unabhängigkeit jenseits der formalisierten Dienstaufsicht.
Vorteile auf einen Blickzahlreiche Übersichtenalle gerichtsverfassungsrechtlichen Probleme, ob Zivilverfahren, Strafverfahren oder öffentliches Recht, in einem Band vereintmit EGGVG und weiteren mit der Gerichtsverfassung zusammenhängenden Normen
Zur Neuauflage
Das GVG ist regelmäßig zahlreichen Änderungen unterworfen. So sind seit Erscheinen der letzten Auflage zehn Gesetzesänderungen in Kraft getreten, u.a. das Gesetz zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage u.v.m.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Angehörige der Justizverwaltung, Verbände, Hochschullehrer, Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der prozessualen Rechte zur Garantie eines transparenten, fairen Strafverfahrens ist ein unerlässlicher Baustein der Subjektstellung des Beschuldigten. Insofern bedarf es – auch im Hinblick auf Art. 18 AEUV – der Sicherstellung eines ausdifferenzierten Systems, mit dem sprachlich, örtlich oder kulturell bedingte Nachteile auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der prozessualen Rechte zur Garantie eines transparenten, fairen Strafverfahrens ist ein unerlässlicher Baustein der Subjektstellung des Beschuldigten. Insofern bedarf es – auch im Hinblick auf Art. 18 AEUV – der Sicherstellung eines ausdifferenzierten Systems, mit dem sprachlich, örtlich oder kulturell bedingte Nachteile auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der prozessualen Rechte zur Garantie eines transparenten, fairen Strafverfahrens ist ein unerlässlicher Baustein der Subjektstellung des Beschuldigten. Insofern bedarf es – auch im Hinblick auf Art. 18 AEUV – der Sicherstellung eines ausdifferenzierten Systems, mit dem sprachlich, örtlich oder kulturell bedingte Nachteile auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Juristen gelten nicht als die humorvollsten Menschen. Zu Unrecht, wie dieses Buch beweist. Denn ihr Kauderwelsch mit seiner nicht immer leicht nachvollziehbaren und oftmals kleinlich übertriebenen Sprache steckt voller Komik. Wer hätte gedacht, dass der Jurist Hemmungen nur bei Verjährungen kennt oder Sachen nicht herausgibt, sondern ausantwortet und er sich lieber exkulpiert als entschuldigt?
Von kuriosen Begriffen über zivilrechtliche Unverständlichkeiten bis zu Gesetzen, die wirklicher keiner versteht (nicht einmal ein Anwalt), versucht dieses Buch ein wenig mehr Klarheit in jenes Sprachverbrechen zu bringen, mit dem sich Juristen unentbehrlich machen. Lacher inklusive!
Aktualisiert: 2023-05-11
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Juristen gelten nicht als die humorvollsten Menschen. Zu Unrecht, wie dieses Buch beweist. Denn ihr Kauderwelsch mit seiner nicht immer leicht nachvollziehbaren und oftmals kleinlich übertriebenen Sprache steckt voller Komik. Wer hätte gedacht, dass der Jurist Hemmungen nur bei Verjährungen kennt oder Sachen nicht herausgibt, sondern ausantwortet und er sich lieber exkulpiert als entschuldigt?
Von kuriosen Begriffen über zivilrechtliche Unverständlichkeiten bis zu Gesetzen, die wirklicher keiner versteht (nicht einmal ein Anwalt), versucht dieses Buch ein wenig mehr Klarheit in jenes Sprachverbrechen zu bringen, mit dem sich Juristen unentbehrlich machen. Lacher inklusive!
Aktualisiert: 2023-05-11
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Juristen gelten nicht als die humorvollsten Menschen. Zu Unrecht, wie dieses Buch beweist. Denn ihr Kauderwelsch mit seiner nicht immer leicht nachvollziehbaren und oftmals kleinlich übertriebenen Sprache steckt voller Komik. Wer hätte gedacht, dass der Jurist Hemmungen nur bei Verjährungen kennt oder Sachen nicht herausgibt, sondern ausantwortet und er sich lieber exkulpiert als entschuldigt?
Von kuriosen Begriffen über zivilrechtliche Unverständlichkeiten bis zu Gesetzen, die wirklicher keiner versteht (nicht einmal ein Anwalt), versucht dieses Buch ein wenig mehr Klarheit in jenes Sprachverbrechen zu bringen, mit dem sich Juristen unentbehrlich machen. Lacher inklusive!
Aktualisiert: 2023-05-11
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Juristen gelten nicht als die humorvollsten Menschen. Zu Unrecht, wie dieses Buch beweist. Denn ihr Kauderwelsch mit seiner nicht immer leicht nachvollziehbaren und oftmals kleinlich übertriebenen Sprache steckt voller Komik. Wer hätte gedacht, dass der Jurist Hemmungen nur bei Verjährungen kennt oder Sachen nicht herausgibt, sondern ausantwortet und er sich lieber exkulpiert als entschuldigt?
Von kuriosen Begriffen über zivilrechtliche Unverständlichkeiten bis zu Gesetzen, die wirklicher keiner versteht (nicht einmal ein Anwalt), versucht dieses Buch ein wenig mehr Klarheit in jenes Sprachverbrechen zu bringen, mit dem sich Juristen unentbehrlich machen. Lacher inklusive!
Aktualisiert: 2023-05-11
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Gerichts- und Behördenterminologie von Ulrich Daum ist eine Handreichung zur
Sprache von Gericht und Verwaltung und ein Vademecum angehender Gerichtsdolmetscher.
Kandidaten der Staatsprüfung für Übersetzer und Bewerber um Beeidigung
als Dolmetscher finden hier die wichtigsten einschlägigen Informationen und
sprachlichen Besonderheiten.
Aktualisiert: 2023-03-30
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Zum Werk
Das Gerichtsverfassungsgesetz und sein Einführungsgesetz sind das Kernstück unserer Gerichtsverfassung und regeln nicht nur den organisatorischen Aufbau der ordentlichen Gerichte, sondern konkretisieren wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze und prägen dadurch die gesamte Tätigkeit unserer Gerichte.
Neben den Regelungen zum Aufbau der ordentlichen Gerichte, zu ihrer personellen Zusammensetzung und ihrer Tätigkeit, soweit das GVG ausdrückliche Regelungen trifft, werden auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung dargelegt. Zusätzlich werden auch diverse Vorschriften außerhalb des GVG im Sachzusammenhang erörtert, z.B. die einschlägigen Bestimmungen des DRiG bei der Erläuterung von § 1 GVG (Richterliche Unabhängigkeit).
Ferner sind solche Entscheidungen und Fakten, die im einschlägigen Zusammenhang mit dem GVG stehen, in ihrer gerichtsverfassungsrechtlichen Relevanz aufgezeigt, wie u.a. die gesamte Justizverwaltung, das Haushaltsrecht oder die Gefahren für die Unabhängigkeit jenseits der formalisierten Dienstaufsicht.
Vorteile auf einen Blickzahlreiche Übersichtenalle gerichtsverfassungsrechtlichen Probleme, ob Zivilverfahren, Strafverfahren oder öffentliches Recht, in einem Band vereintmit EGGVG und weiteren mit der Gerichtsverfassung zusammenhängenden Normen
Zur Neuauflage
Das GVG ist regelmäßig zahlreichen Änderungen unterworfen. So sind seit Erscheinen der letzten Auflage zehn Gesetzesänderungen in Kraft getreten, u.a. das Gesetz zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage u.v.m.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Angehörige der Justizverwaltung, Verbände, Hochschullehrer, Studierende.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-03
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Juristen gelten nicht als die humorvollsten Menschen. Zu Unrecht, wie dieses Buch beweist. Denn ihr Kauderwelsch mit seiner nicht immer leicht nachvollziehbaren und oftmals kleinlich übertriebenen Sprache steckt voller Komik. Wer hätte gedacht, dass der Jurist Hemmungen nur bei Verjährungen kennt oder Sachen nicht herausgibt, sondern ausantwortet und er sich lieber exkulpiert als entschuldigt?
Von kuriosen Begriffen über zivilrechtliche Unverständlichkeiten bis zu Gesetzen, die wirklicher keiner versteht (nicht einmal ein Anwalt), versucht dieses Buch ein wenig mehr Klarheit in jenes Sprachverbrechen zu bringen, mit dem sich Juristen unentbehrlich machen. Lacher inklusive!
Aktualisiert: 2023-02-15
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Juristen gelten nicht als die humorvollsten Menschen. Zu Unrecht, wie dieses Buch beweist. Denn ihr Kauderwelsch mit seiner nicht immer leicht nachvollziehbaren und oftmals kleinlich übertriebenen Sprache steckt voller Komik. Wer hätte gedacht, dass der Jurist Hemmungen nur bei Verjährungen kennt oder Sachen nicht herausgibt, sondern ausantwortet und er sich lieber exkulpiert als entschuldigt?
Von kuriosen Begriffen über zivilrechtliche Unverständlichkeiten bis zu Gesetzen, die wirklicher keiner versteht (nicht einmal ein Anwalt), versucht dieses Buch ein wenig mehr Klarheit in jenes Sprachverbrechen zu bringen, mit dem sich Juristen unentbehrlich machen. Lacher inklusive!
Aktualisiert: 2023-02-15
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Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der prozessualen Rechte zur Garantie eines transparenten, fairen Strafverfahrens ist ein unerlässlicher Baustein der Subjektstellung des Beschuldigten. Insofern bedarf es – auch im Hinblick auf Art. 18 AEUV – der Sicherstellung eines ausdifferenzierten Systems, mit dem sprachlich, örtlich oder kulturell bedingte Nachteile auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Das Gerichtsverfassungsgesetz und sein Einführungsgesetz sind das Kernstück unserer Gerichtsverfassung und regeln nicht nur den organisatorischen Aufbau der ordentlichen Gerichte, sondern konkretisieren wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze und prägen dadurch die gesamte Tätigkeit unserer Gerichte.
Neben den Regelungen zum Aufbau der ordentlichen Gerichte, zu ihrer personellen Zusammensetzung und ihrer Tätigkeit, soweit das GVG ausdrückliche Regelungen trifft, werden auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung dargelegt.
Entscheidungen und Fakten, die im einschlägigen Zusammenhang mit dem GVG stehen, werden umfassend in ihrer gerichtsverfassungsrechtlichen Relevanz aufgezeigt, wie u.a. die gesamte Justizverwaltung, das Haushaltsrecht oder die Gefahren für die Unabhängigkeit jenseits der formalisierten Dienstaufsicht.
Vorteile auf einen Blick
- alle gerichtsverfassungsrechtlichen Probleme, ob Zivilverfahren, Strafverfahren, öffentliches Recht u.a., in einem Band vereint
- mit EGGVG und weiteren mit der Gerichtsverfassung zusammenhängenden Normen
Zur Neuauflage
Folgende GVG-Änderungen sind eingearbeitet:
- Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit (EMöGG)
- Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
- Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
- Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz
- Gesetz zur Änderungen des GWB
- Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
- Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- Gesetz zur Änderungen des Völkerstrafgesetzbuches
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Angehörige der Justizverwaltung, Verbände, Hochschullehrer, Studierende.
Aktualisiert: 2020-10-30
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Juristen gelten nicht als die humorvollsten Menschen. Zu Unrecht, wie dieses Buch beweist. Denn ihr Kauderwelsch mit seiner nicht immer leicht nachvollziehbaren und oftmals kleinlich übertriebenen Sprache steckt voller Komik. Wer hätte gedacht, dass der Jurist Hemmungen nur bei Verjährungen kennt oder Sachen nicht herausgibt, sondern ausantwortet und er sich lieber exkulpiert als entschuldigt?
Von kuriosen Begriffen über zivilrechtliche Unverständlichkeiten bis zu Gesetzen, die wirklicher keiner versteht (nicht einmal ein Anwalt), versucht dieses Buch ein wenig mehr Klarheit in jenes Sprachverbrechen zu bringen, mit dem sich Juristen unentbehrlich machen. Lacher inklusive!
Aktualisiert: 2021-10-24
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Von Sprachproblemen im Strafverfahren sind als Folge der internationalen Verflechtung alle Länder der westlichen Staatengemeinschaft betroffen. Gleichwohl findet das Verständigungs- und Verständnisproblem des fremdsprachigen Beschuldigten in den nationalen Strafprozeßordnungen nur geringe Beachtung. Im Schrifttum überwiegt die isolierte Abhandlung einzelner Sprachrisikoaspekte, Ansätze zu einer rechtssystematischen Erforschung des Problemkreises sind rar. Vor diesem Hintergrund ist ein wesentliches Ziel der Arbeit, bei methodischem Rückgriff auf die verfahrensstrukturellen Grundprinzipien der Dynamik und Dialektik des Strafprozesses die Interdependenz einzelner Kommunikationssituationen aufzuzeigen und aus ihr Lösungsansätze zur Bewältigung des Sprachrisikos zu entwickeln. Einen weiteren Schwerpunkt bildet eine empirische Untersuchung zur Dolmetscherpraxis im deutschen und schweizerischen Strafprozeß. In einem rechtsvergleichenden Querschnitt weist der Verfasser schließlich nach, daß die fragmentarische Regelungsstruktur der Prozeßordnungen beider Länder den Anforderungen eines «fair trial» nicht genügt und auf normativer wie justizorganisatorischer Ebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die §§ 184 und 185 GVG schreiben seit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahr 1879 beinahe unverändert vor: Die Gerichtssprache ist Deutsch. Bei Beteiligung von fremdsprachigen Personen vor Gericht ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Die Arbeit hebt zunächst hervor, dass der Dolmetschereinsatz, wie im § 185 GVG vorgeschrieben, verfassungsmäßig erforderlich ist, die Gegebenheiten des Dolmetschereinsatzes in der Praxis jedoch dem verfassungsmäßigen Erfordernis nicht gerecht werden. Die fehlende Überprüfbarkeit der Dolmetscherleistung, der unzureichende Umfang der Übersetzungspflicht und letztlich die in den meisten Fällen fehlende Kulturkompetenz der Gerichtsdolmetscher können keine Gewähr für die Überwindung sprachlicher Verfahrenshindernisse bieten. Unter Einbeziehung der einschlägigen Theorien aus dem Bereich der Psycholinguistik zeigt der Verfasser auf, wie herausragend die Rolle des Gerichtsdolmetschers und wie einschneidend dessen Leistung in einem Gerichtsverfahren, insbesondere in einem Strafverfahren, ist. Nach einem Exkurs über den von Paul Watzlawick u.a. entwickelten Kommunikationsbegriff setzt sich der Verfasser mit den Thesen der "Skopostheorie" sowie der Lehren von "channel reduction and channel amplification" sowie von "scenes-and-frames semantics" auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Professionalisierung von Gerichtsdolmetschern unumgänglich ist und dass die im Ansatz auf diese Professionalisierung zielenden unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer zur allgemeinen Beeidigung und/oder öffentlichen Bestellung von Dolmetschern völlig unzulänglich sind. Abschließend erläutert der Verfasser seine Vorschläge zum Erreichen einer Qualitätssicherung im Bereich des Dolmetschereinsatzes im Justizwesen.
Aktualisiert: 2020-12-04
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