Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren.

Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. von Schulz-Arenstorff,  Achim
Die als Gesetzesevaluation konzipierte Studie befasst sich mit der Faktizität des Rechtsschutzes gegen materiell rechtskräftige, aber sachlich unrichtige Urteile bei Geltendmachung der von der ZPO hierzu als ultima ratio bereitgestellten außerordentlichen Rechtsbehelfe. Sie ist daher der Wirkungsforschung zuzuordnen. Gegenstand der Evaluation sind außer der Anhörungsrüge des § 321a ZPO und der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit § 339 StGB auch die Vorschriften der neuen bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO zum zivilprozessualen Wiederaufnahmerecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren.

Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. von Schulz-Arenstorff,  Achim
Die als Gesetzesevaluation konzipierte Studie befasst sich mit der Faktizität des Rechtsschutzes gegen materiell rechtskräftige, aber sachlich unrichtige Urteile bei Geltendmachung der von der ZPO hierzu als ultima ratio bereitgestellten außerordentlichen Rechtsbehelfe. Sie ist daher der Wirkungsforschung zuzuordnen. Gegenstand der Evaluation sind außer der Anhörungsrüge des § 321a ZPO und der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit § 339 StGB auch die Vorschriften der neuen bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO zum zivilprozessualen Wiederaufnahmerecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz.

Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz. von Schulz-Arenstorff,  Achim
Gegenstand dieser Gesetzesevaluation ist die Rechtswirklichkeit der richterlichen Entscheidungsfindung in ihrer Fehleranfälligkeit aus rechtssoziologischer Sicht. Sie ist gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes, den die außerordentlichen Rechtsbehelfe der ZPO und StPO den Prozessparteien zur Abwehr judikativen Unrechts in letztinstanzlichen Zivilurteilen bieten. Dabei unternimmt es der Autor, im Wege der Gesetzesevaluation die These zu verifizieren, dass die Ziele, die der Gesetzgeber bei der Implementierung der Verfahrensnormen zu diesen Rechtsbehelfen verfolgte, infolge nicht zweckentsprechender Anwendung sowie mangels Akzeptanz seitens der Richterschaft letztlich verfehlt wurden. Als Ergebnis der Studie wird eine Reform der Strafvorschrift des § 339 StGB vorgeschlagen und die Einführung eines Qualitätsbeauftragten angeregt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren.

Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. von Schulz-Arenstorff,  Achim
Die als Gesetzesevaluation konzipierte Studie befasst sich mit der Faktizität des Rechtsschutzes gegen materiell rechtskräftige, aber sachlich unrichtige Urteile bei Geltendmachung der von der ZPO hierzu als ultima ratio bereitgestellten außerordentlichen Rechtsbehelfe. Sie ist daher der Wirkungsforschung zuzuordnen. Gegenstand der Evaluation sind außer der Anhörungsrüge des § 321a ZPO und der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit § 339 StGB auch die Vorschriften der neuen bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO zum zivilprozessualen Wiederaufnahmerecht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren.

Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. von Schulz-Arenstorff,  Achim
Die als Gesetzesevaluation konzipierte Studie befasst sich mit der Faktizität des Rechtsschutzes gegen materiell rechtskräftige, aber sachlich unrichtige Urteile bei Geltendmachung der von der ZPO hierzu als ultima ratio bereitgestellten außerordentlichen Rechtsbehelfe. Sie ist daher der Wirkungsforschung zuzuordnen. Gegenstand der Evaluation sind außer der Anhörungsrüge des § 321a ZPO und der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit § 339 StGB auch die Vorschriften der neuen bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO zum zivilprozessualen Wiederaufnahmerecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz.

Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz. von Schulz-Arenstorff,  Achim
Gegenstand dieser Gesetzesevaluation ist die Rechtswirklichkeit der richterlichen Entscheidungsfindung in ihrer Fehleranfälligkeit aus rechtssoziologischer Sicht. Sie ist gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes, den die außerordentlichen Rechtsbehelfe der ZPO und StPO den Prozessparteien zur Abwehr judikativen Unrechts in letztinstanzlichen Zivilurteilen bieten. Dabei unternimmt es der Autor, im Wege der Gesetzesevaluation die These zu verifizieren, dass die Ziele, die der Gesetzgeber bei der Implementierung der Verfahrensnormen zu diesen Rechtsbehelfen verfolgte, infolge nicht zweckentsprechender Anwendung sowie mangels Akzeptanz seitens der Richterschaft letztlich verfehlt wurden. Als Ergebnis der Studie wird eine Reform der Strafvorschrift des § 339 StGB vorgeschlagen und die Einführung eines Qualitätsbeauftragten angeregt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Terrorismusbekämpfung in Deutschland

Terrorismusbekämpfung in Deutschland von Piesker,  Axel, Vallée,  Tim, Ziekow,  Jan
Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 sah vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungs-schutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Untersucht werden sollten vor allem die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen waren.
Aktualisiert: 2022-01-31
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Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz.

Judikatives Unrecht in der Zivilgerichtsbarkeit – Ursachen und Rechtsschutz. von Schulz-Arenstorff,  Achim
Gegenstand dieser Gesetzesevaluation ist die Rechtswirklichkeit der richterlichen Entscheidungsfindung in ihrer Fehleranfälligkeit aus rechtssoziologischer Sicht. Sie ist gerichtet auf die Feststellung der Effektivität des Rechtsschutzes, den die außerordentlichen Rechtsbehelfe der ZPO und StPO den Prozessparteien zur Abwehr judikativen Unrechts in letztinstanzlichen Zivilurteilen bieten. Dabei unternimmt es der Autor, im Wege der Gesetzesevaluation die These zu verifizieren, dass die Ziele, die der Gesetzgeber bei der Implementierung der Verfahrensnormen zu diesen Rechtsbehelfen verfolgte, infolge nicht zweckentsprechender Anwendung sowie mangels Akzeptanz seitens der Richterschaft letztlich verfehlt wurden. Als Ergebnis der Studie wird eine Reform der Strafvorschrift des § 339 StGB vorgeschlagen und die Einführung eines Qualitätsbeauftragten angeregt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das neue Ausweisungsrecht

Das neue Ausweisungsrecht von Bode,  Katharina
Zum 1. Januar 2016 hat der Gesetzgeber das Ausweisungsrecht (§§ 53–55 AufenthG) grundlegend neu geordnet und seither kaum verändert. Die Verfasserin analysiert diese Neustrukturierung. Sie arbeitet im ersten Teil die Geschichte des Ausweisungsrechts auf. Im zweiten Teil analysiert sie die neuen Vorschriften, um diese im dritten Teil evaluierend zu bewerten. Das Ausweisungsrecht ist ein rechtswissenschaftlich, gesellschaftlich und politisch wichtiges Thema. So ist die Zahl der Ausweisungen zuletzt gestiegen. Auch nimmt der Gesetzgeber gesellschaftliche Ereignisse immer wieder zum Anlass für Änderungen im Ausweisungsrecht. Die Arbeit stellt daher eine geeignete Basis für diejenigen dar, welche mit und an dem neuen Ausweisungsrecht arbeiten.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das neue Ausweisungsrecht

Das neue Ausweisungsrecht von Bode,  Katharina
Zum 1. Januar 2016 hat der Gesetzgeber das Ausweisungsrecht (§§ 53–55 AufenthG) grundlegend neu geordnet und seither kaum verändert. Die Verfasserin analysiert diese Neustrukturierung. Sie arbeitet im ersten Teil die Geschichte des Ausweisungsrechts auf. Im zweiten Teil analysiert sie die neuen Vorschriften, um diese im dritten Teil evaluierend zu bewerten. Das Ausweisungsrecht ist ein rechtswissenschaftlich, gesellschaftlich und politisch wichtiges Thema. So ist die Zahl der Ausweisungen zuletzt gestiegen. Auch nimmt der Gesetzgeber gesellschaftliche Ereignisse immer wieder zum Anlass für Änderungen im Ausweisungsrecht. Die Arbeit stellt daher eine geeignete Basis für diejenigen dar, welche mit und an dem neuen Ausweisungsrecht arbeiten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis

Verdeckte Datenerhebungsmassnahmen in der polizeilichen Praxis von Debus,  Alfred G., Katz,  Dieter, Niestedt,  Alexander, Piesker,  Axel, Sicko,  Corinna, Ziekow,  Jan
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehö-ren • die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, • die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, • Auskunft über die Telekommunikation, • Auskunft über Nutzungsdaten, • Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen, • Funkzellenabfrage, • besondere Formen des Datenabgleichs. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren.

Rechtsschutz gegen judikatives Unrecht in nicht mehr rechtsmittelfähigen Zivilgerichtsverfahren. von Schulz-Arenstorff,  Achim
Die als Gesetzesevaluation konzipierte Studie befasst sich mit der Faktizität des Rechtsschutzes gegen materiell rechtskräftige, aber sachlich unrichtige Urteile bei Geltendmachung der von der ZPO hierzu als ultima ratio bereitgestellten außerordentlichen Rechtsbehelfe. Sie ist daher der Wirkungsforschung zuzuordnen. Gegenstand der Evaluation sind außer der Anhörungsrüge des § 321a ZPO und der Restitutionsklage des § 580 Nr. 5 ZPO in Verb. mit § 339 StGB auch die Vorschriften der neuen bundeseinheitlichen schweizerischen ZPO zum zivilprozessualen Wiederaufnahmerecht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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