Mit der Schuldrechtsreform sind bedeutende Änderungen einhergegangen, die die Sekundärrechte im Allgemeinen und das Leistungsstörungsrecht im Besonderen betreffen. So sind der Wandelungs- und Minderungsanspruch im Mängelgewährleistungsrecht zu Gestaltungsrechten, Rücktritt und Minderung, umgewandelt worden. § 325 BGB macht es möglich, neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung zu fordern. Schließlich erlischt der Leistungsanspruch bei Nichtleistung anders als nach altem Recht erst mit dem Schadensersatzverlangen gem. § 281 Abs. 4 BGB. Durch diese Änderungen sind neue Fragen aufgetaucht, die insbesondere die Wirkung der Gestaltungsrechte im Verhältnis zu den anderen Sekundärrechten betreffen.
Stephan Scholz versucht auf diese Fragen sachgerechte Antworten zu finden. In einem allgemeinen Teil untersucht er zunächst Inhalt und Wirkungen von Gestaltungsrechten, um anschließend die besonderen Gestaltungsrechte im Leistungsstörungsrecht zu erörtern. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass unter bestimmten Voraussetzungen Bedingungen, Rücknahmen sowie die Übertragung von Sekundärrechten möglich sind. Dem späteren Wechsel zu einem anderen Sekundärrecht steht häufig ebenfalls nichts entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Dual-Use-Technologie: Einerseits kann sie zur Erhöhung der Cybersicherheit eingesetzt werden, andererseits können feindliche Angriffe mittels KI effektiver durchgeführt werden. KI-Systeme und Roboter können darüber hinaus Gegenstand neuartiger Angriffe werden.
Dies wirft eine Reihe neuer Rechtsfragen auf, die das Werk eingehend behandelt, etwa:
Welche Vorgaben trifft das deutsche IT-Sicherheitsrecht spezifisch für KI-Systeme sowie smarte Robotik?
Welche Gewährleistungsrechte bestehen bei IT-Sicherheitsmängeln von Robotern bzw. KI-Systemen?
Wer haftet wann bei der Verwendung smarter Robotik oder von KI-Anwendungen, sofern es zur Verletzung von IT-Sicherheitsstandards kommt?
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Martin Ebers, Eike Ekrot, Rafael Fedler, Prof. Dr. Sebastian Golla, Max Heinemeyer, Dr. Sven Herpig, Dr. Dennis-Kenji Kipker, Charlotte Korenke, Prof. Dr. Linda Kuschel, Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde, Stanislaus Meier, Christopher Philipp, Prof. Dr. Thomas Riehm, Prof. Dr. Frank Rosenkranz, Darius Rostam, Dr. Rudi Ruks, Dr. Andreas Sattler, Prof. Dr. Renate Schaub, Prof. Dr. Björn Steinrötter und Cara Warmuth.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Digitale Daten haben einen ökonomischen Wert und werden gehandelt. Noch fehlt es an gesetzlichen Regelungen, die den Handel abbilden. Es bestimmen allein vertragliche Abreden und die faktischen Zugriffsmöglichkeiten, wem welche Rechte an den Daten zustehen. Die Autorin untersucht, ob unkörperliche Daten Gegenstand eines Austauschgeschäfts sein können und ob insbesondere das auf Sachen zugeschnittene Kaufrecht auch bei Daten als Vertragsgegenstand passt und die Parteiinteressen sachgerecht abbildet. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, dass das Kaufrecht hinreichend flexibel ist, um den Besonderheiten bei Daten Rechnung zu tragen und mit einigen Modifizierungen Anwendung auf sie finden kann.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Mit der Schuldrechtsreform sind bedeutende Änderungen einhergegangen, die die Sekundärrechte im Allgemeinen und das Leistungsstörungsrecht im Besonderen betreffen. So sind der Wandelungs- und Minderungsanspruch im Mängelgewährleistungsrecht zu Gestaltungsrechten, Rücktritt und Minderung, umgewandelt worden. § 325 BGB macht es möglich, neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung zu fordern. Schließlich erlischt der Leistungsanspruch bei Nichtleistung anders als nach altem Recht erst mit dem Schadensersatzverlangen gem. § 281 Abs. 4 BGB. Durch diese Änderungen sind neue Fragen aufgetaucht, die insbesondere die Wirkung der Gestaltungsrechte im Verhältnis zu den anderen Sekundärrechten betreffen.
Stephan Scholz versucht auf diese Fragen sachgerechte Antworten zu finden. In einem allgemeinen Teil untersucht er zunächst Inhalt und Wirkungen von Gestaltungsrechten, um anschließend die besonderen Gestaltungsrechte im Leistungsstörungsrecht zu erörtern. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass unter bestimmten Voraussetzungen Bedingungen, Rücknahmen sowie die Übertragung von Sekundärrechten möglich sind. Dem späteren Wechsel zu einem anderen Sekundärrecht steht häufig ebenfalls nichts entgegen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Dual-Use-Technologie: Einerseits kann sie zur Erhöhung der Cybersicherheit eingesetzt werden, andererseits können feindliche Angriffe mittels KI effektiver durchgeführt werden. KI-Systeme und Roboter können darüber hinaus Gegenstand neuartiger Angriffe werden.
Dies wirft eine Reihe neuer Rechtsfragen auf, die das Werk eingehend behandelt, etwa:
Welche Vorgaben trifft das deutsche IT-Sicherheitsrecht spezifisch für KI-Systeme sowie smarte Robotik?
Welche Gewährleistungsrechte bestehen bei IT-Sicherheitsmängeln von Robotern bzw. KI-Systemen?
Wer haftet wann bei der Verwendung smarter Robotik oder von KI-Anwendungen, sofern es zur Verletzung von IT-Sicherheitsstandards kommt?
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Martin Ebers, Eike Ekrot, Rafael Fedler, Prof. Dr. Sebastian Golla, Max Heinemeyer, Dr. Sven Herpig, Dr. Dennis-Kenji Kipker, Charlotte Korenke, Prof. Dr. Linda Kuschel, Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde, Stanislaus Meier, Christopher Philipp, Prof. Dr. Thomas Riehm, Prof. Dr. Frank Rosenkranz, Darius Rostam, Dr. Rudi Ruks, Dr. Andreas Sattler, Prof. Dr. Renate Schaub, Prof. Dr. Björn Steinrötter und Cara Warmuth.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit der Schuldrechtsreform sind bedeutende Änderungen einhergegangen, die die Sekundärrechte im Allgemeinen und das Leistungsstörungsrecht im Besonderen betreffen. So sind der Wandelungs- und Minderungsanspruch im Mängelgewährleistungsrecht zu Gestaltungsrechten, Rücktritt und Minderung, umgewandelt worden. § 325 BGB macht es möglich, neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung zu fordern. Schließlich erlischt der Leistungsanspruch bei Nichtleistung anders als nach altem Recht erst mit dem Schadensersatzverlangen gem. § 281 Abs. 4 BGB. Durch diese Änderungen sind neue Fragen aufgetaucht, die insbesondere die Wirkung der Gestaltungsrechte im Verhältnis zu den anderen Sekundärrechten betreffen.
Stephan Scholz versucht auf diese Fragen sachgerechte Antworten zu finden. In einem allgemeinen Teil untersucht er zunächst Inhalt und Wirkungen von Gestaltungsrechten, um anschließend die besonderen Gestaltungsrechte im Leistungsstörungsrecht zu erörtern. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass unter bestimmten Voraussetzungen Bedingungen, Rücknahmen sowie die Übertragung von Sekundärrechten möglich sind. Dem späteren Wechsel zu einem anderen Sekundärrecht steht häufig ebenfalls nichts entgegen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit der Schuldrechtsreform sind bedeutende Änderungen einhergegangen, die die Sekundärrechte im Allgemeinen und das Leistungsstörungsrecht im Besonderen betreffen. So sind der Wandelungs- und Minderungsanspruch im Mängelgewährleistungsrecht zu Gestaltungsrechten, Rücktritt und Minderung, umgewandelt worden. § 325 BGB macht es möglich, neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung zu fordern. Schließlich erlischt der Leistungsanspruch bei Nichtleistung anders als nach altem Recht erst mit dem Schadensersatzverlangen gem. § 281 Abs. 4 BGB. Durch diese Änderungen sind neue Fragen aufgetaucht, die insbesondere die Wirkung der Gestaltungsrechte im Verhältnis zu den anderen Sekundärrechten betreffen.
Stephan Scholz versucht auf diese Fragen sachgerechte Antworten zu finden. In einem allgemeinen Teil untersucht er zunächst Inhalt und Wirkungen von Gestaltungsrechten, um anschließend die besonderen Gestaltungsrechte im Leistungsstörungsrecht zu erörtern. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass unter bestimmten Voraussetzungen Bedingungen, Rücknahmen sowie die Übertragung von Sekundärrechten möglich sind. Dem späteren Wechsel zu einem anderen Sekundärrecht steht häufig ebenfalls nichts entgegen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Was sind Kosten- und Vertragsfallen?
Zu oft, viel zu schnell und mit zu wenig Wissen unterzeichnen Verbraucher weitreichende Kauf- oder Bauverträge. Sehr häufig werden sie mit dem Argument "Zeitdruck" zu schnellen, vorschnellen Entscheidungen gedrängt.
- Welche Kostenfallen drohen überhaupt?
- Was sind die wichtigsten Prüfpunkte beim Kauf einer Immobilie?
- Und welche Prüfpunkte sind beim bauen auf eigenem Grundstück zu beachten?
Machen Sie den Test:
- Fragen (und Antworten) zum Kauf einer gebrauchten Immobilie
- Fragen (und Antworten) zum Neubau einer Immobilie auf eigenem Grundstück
Für Ihren Durchblick: Unser e-Book ist der ideale Einstieg in's Thema - mit zusätzlich vielen nützlichen Adressen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Was sind Kosten- und Vertragsfallen?
Zu oft, viel zu schnell und mit zu wenig Wissen unterzeichnen Verbraucher weitreichende Kauf- oder Bauverträge. Sehr häufig werden sie mit dem Argument "Zeitdruck" zu schnellen, vorschnellen Entscheidungen gedrängt.
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Der nächste Weg nach dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs führt nicht selten zu einem Anwalt. Wie schwierig es selbst für erfahrene Juristen ist, die Rechte und Pflichten aus einem Kfz-Kaufvertrag zu bestimmen, zeigt der Dieselskandal. Nicht weniger kompliziert ist die vertragliche Ausgestaltung des Kfz-Leasings. Das vorliegende Werk vermittelt die wesentlichen Informationen und berücksichtigt auch die werkvertraglichen Vorschriften zur Regelung einer Kfz-Reparatur. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-03-30
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Digitale Daten haben einen ökonomischen Wert und werden gehandelt. Noch fehlt es an gesetzlichen Regelungen, die den Handel abbilden. Es bestimmen allein vertragliche Abreden und die faktischen Zugriffsmöglichkeiten, wem welche Rechte an den Daten zustehen. Die Autorin untersucht, ob unkörperliche Daten Gegenstand eines Austauschgeschäfts sein können und ob insbesondere das auf Sachen zugeschnittene Kaufrecht auch bei Daten als Vertragsgegenstand passt und die Parteiinteressen sachgerecht abbildet. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, dass das Kaufrecht hinreichend flexibel ist, um den Besonderheiten bei Daten Rechnung zu tragen und mit einigen Modifizierungen Anwendung auf sie finden kann.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Arbeit geht der Frage nach, welches der miteinander verglichenen Kaufrechtssysteme die (ökonomischen) Interessen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem durch ein hohes Verbraucherschutzniveau geprägten Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers am ehesten zu verwirklichen vermag. Insofern werden in der Arbeit 7 Themenkomplexe untersucht – von der Stellung der Nacherfüllung im System der Kaufgewährleistungsrechte über den geschuldeten Leistungsumfang bis hin zum Unverhältnismäßigkeitseinwand. Dogmatische Untersuchungsschwerpunkte bilden etwa die Selbstvornahme-Problematik im Lichte des Unionsrechts und die Allokation bestimmter Schadenspositionen zur Nacherfüllung respektive zum Schadensersatzrecht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Digitale Daten haben einen ökonomischen Wert und werden gehandelt. Noch fehlt es an gesetzlichen Regelungen, die den Handel abbilden. Es bestimmen allein vertragliche Abreden und die faktischen Zugriffsmöglichkeiten, wem welche Rechte an den Daten zustehen. Die Autorin untersucht, ob unkörperliche Daten Gegenstand eines Austauschgeschäfts sein können und ob insbesondere das auf Sachen zugeschnittene Kaufrecht auch bei Daten als Vertragsgegenstand passt und die Parteiinteressen sachgerecht abbildet. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, dass das Kaufrecht hinreichend flexibel ist, um den Besonderheiten bei Daten Rechnung zu tragen und mit einigen Modifizierungen Anwendung auf sie finden kann.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Zum Werk
Diese Fallsammlung behandelt die zentralen Fragen des Besonderen Schuldrechts. Die Autoren widmen sich dabei besonders den Strukturen des Kauf-, Miet- und Werkvertragsrechts sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Bereicherungs- und Deliktsrecht einschließlich der Produkthaftung.
Durch die Aufbereitung des Besonderen Schuldrechts anhand von examensrelevanten Fällen mit ausführlichen Musterlösungen, die auch Lehrstoff vermitteln sollen, eignet sich dieser Band hervorragend zur Einarbeitung in die genannten Materien. Das Werk liefert Anfängerinnen und Anfängern einen optimalen Einstieg in das Besondere Schuldrecht, für Fortgeschrittene ist es für die Wiederholung bei der Examensvorbereitung ebenfalls bestens geeignet.
Vorteile auf einen BlickFallsammlung zum Besonderen Schuldrecht mit Sachverhalt und ausführlicher Musterlösungoptimal zur Wiederholung und Examensvorbereitung geeignet; bietet aber auch Anfängerinnen und Anfängern den optimalen Einstieg in das Rechtsgebietklausurorientierte Aufbereitung der relevanten Probleme des Allgemeinen Schuldrechts
Zur Neuauflage
Die 9. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Besondere Berücksichtigung findet die seit dem 1.1.2022 ins BGB integrierte Warenkauf-Richtlinie von 2019.
Zielgruppe
Für Studierende und Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit geht der Frage nach, welches der miteinander verglichenen Kaufrechtssysteme die (ökonomischen) Interessen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem durch ein hohes Verbraucherschutzniveau geprägten Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers am ehesten zu verwirklichen vermag. Insofern werden in der Arbeit 7 Themenkomplexe untersucht – von der Stellung der Nacherfüllung im System der Kaufgewährleistungsrechte über den geschuldeten Leistungsumfang bis hin zum Unverhältnismäßigkeitseinwand. Dogmatische Untersuchungsschwerpunkte bilden etwa die Selbstvornahme-Problematik im Lichte des Unionsrechts und die Allokation bestimmter Schadenspositionen zur Nacherfüllung respektive zum Schadensersatzrecht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Dual-Use-Technologie: Einerseits kann sie zur Erhöhung der Cybersicherheit eingesetzt werden, andererseits können feindliche Angriffe mittels KI effektiver durchgeführt werden. KI-Systeme und Roboter können darüber hinaus Gegenstand neuartiger Angriffe werden.
Dies wirft eine Reihe neuer Rechtsfragen auf, die das Werk eingehend behandelt, etwa:
Welche Vorgaben trifft das deutsche IT-Sicherheitsrecht spezifisch für KI-Systeme sowie smarte Robotik?
Welche Gewährleistungsrechte bestehen bei IT-Sicherheitsmängeln von Robotern bzw. KI-Systemen?
Wer haftet wann bei der Verwendung smarter Robotik oder von KI-Anwendungen, sofern es zur Verletzung von IT-Sicherheitsstandards kommt?
Aktualisiert: 2023-02-14
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Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2021-09-02
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Der nächste Weg nach dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs führt nicht selten zu einem Anwalt. Wie schwierig es selbst für erfahrene Juristen ist, die Rechte und Pflichten aus einem Kfz-Kaufvertrag zu bestimmen, zeigt der Dieselskandal. Nicht weniger kompliziert ist die vertragliche Ausgestaltung des Kfz-Leasings. Das vorliegende Werk vermittelt die wesentlichen Informationen und berücksichtigt auch die werkvertraglichen Vorschriften zur Regelung einer Kfz-Reparatur. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und einem besonderen praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Dual-Use-Technologie: Einerseits kann sie zur Erhöhung der Cybersicherheit eingesetzt werden, andererseits können feindliche Angriffe mittels KI effektiver durchgeführt werden. KI-Systeme und Roboter können darüber hinaus Gegenstand neuartiger Angriffe werden.
Dies wirft eine Reihe neuer Rechtsfragen auf, die das Werk eingehend behandelt, etwa:
Welche Vorgaben trifft das deutsche IT-Sicherheitsrecht spezifisch für KI-Systeme sowie smarte Robotik?
Welche Gewährleistungsrechte bestehen bei IT-Sicherheitsmängeln von Robotern bzw. KI-Systemen?
Wer haftet wann bei der Verwendung smarter Robotik oder von KI-Anwendungen, sofern es zur Verletzung von IT-Sicherheitsstandards kommt?
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Martin Ebers, Eike Ekrot, Rafael Fedler, Prof. Dr. Sebastian Golla, Max Heinemeyer, Dr. Sven Herpig, Dr. Dennis-Kenji Kipker, Charlotte Korenke, Prof. Dr. Linda Kuschel, Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde, Stanislaus Meier, Christopher Philipp, Prof. Dr. Thomas Riehm, Prof. Dr. Frank Rosenkranz, Darius Rostam, Dr. Rudi Ruks, Dr. Andreas Sattler, Prof. Dr. Renate Schaub, Prof. Dr. Björn Steinrötter und Cara Warmuth.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Aktualisiert: 2021-09-01
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