Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht

Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht von Kunte,  Axel
Die Gewährung von Sach- und Dienstleistungen erfolgt im Sozialrecht nach dem Naturalleistungsprinzip. Die Leistungen werden nicht vom Sozialleistungsträger selbst, sondern durch fachkundige Dritte, den sog. Leistungserbringern, erbracht. Dazu müssen zwischen den Sozialleistungsträgern und den (privaten) Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen werden, in denen der Leistungsumfang, die Leistungsqualität und das Entgelt der Leistungen geregelt sind. Während sich die Erfüllungsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften durch die Leistungserbringung durch Dritte in eine Gewährleistungsverantwortung umwandelt, sollen die Leistungsbeschaffungsverträge aus finanziellen Gründen möglichst marktwirtschaftlich ausgestaltet sein. Es stellt sich daher die Frage, ob das Maß wettbewerblicher Ausprägung des sozialen Leistungserbringungsrechts bei hinreichender Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung erhöht werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht

Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht von Kunte,  Axel
Die Gewährung von Sach- und Dienstleistungen erfolgt im Sozialrecht nach dem Naturalleistungsprinzip. Die Leistungen werden nicht vom Sozialleistungsträger selbst, sondern durch fachkundige Dritte, den sog. Leistungserbringern, erbracht. Dazu müssen zwischen den Sozialleistungsträgern und den (privaten) Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen werden, in denen der Leistungsumfang, die Leistungsqualität und das Entgelt der Leistungen geregelt sind. Während sich die Erfüllungsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften durch die Leistungserbringung durch Dritte in eine Gewährleistungsverantwortung umwandelt, sollen die Leistungsbeschaffungsverträge aus finanziellen Gründen möglichst marktwirtschaftlich ausgestaltet sein. Es stellt sich daher die Frage, ob das Maß wettbewerblicher Ausprägung des sozialen Leistungserbringungsrechts bei hinreichender Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung erhöht werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen von 1901

Das Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen von 1901 von Kilian,  Meike
In der vorliegenden Untersuchung versucht Meike Kilian, die Einführung der Versicherungsaufsicht aufgrund eines modernen Ansatzes, dessen Ursprung im Regulierungsrecht fußt, neu zu erklären und zu begreifen. Sie arbeitet insbesondere zwei Phänomene heraus, die im Bereich der heutigen Regulierung Legitimation und Motivation gesetzgeberischen Handelns darstellen: aus dem Bereich der Ökonomik stammt dasjenige des Marktversagens und aus staatsrechtlicher Perspektive dasjenige eines gewandelten staatlichen Aufgabenverständnisses. In der Folge zeigt die Autorin auf, dass diese beiden Phänomene, hinter denen sich letztlich eine Synthese aus juristischen und wirtschaftlichen Motiven verbirgt, auch für die Einführung der Versicherungsaufsicht ausschlaggebend waren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Verantwortung des Staates für die Eisenbahn

Die Verantwortung des Staates für die Eisenbahn von Schuster,  Thomas
Staatliche Verantwortung ist eine Folge der Diskussion um staatliche Aufgaben insbesondere im Kontext von Privatisierungen und Aufgabenveränderungen. Am Referenzgebiet des Eisenbahnwesens zeigt Thomas Schuster auf, dass hinter der normierten Sicherstellungsverantwortung des Art. 87e Abs. 4 GG ein größeres, umfassendes System staatlicher Verantwortung steht, das dann ins Werk gesetzt wird, wenn vormals in monopolistischer Manier betriebene Aufgaben durch den Staat einer Aufgabenprivatisierung zugeführt werden. Die so entstehende Verantwortung ist Leitlinie für die Gestaltung des einfachen Rechts und Vorgabe für Rechtsprechung und Verwaltung.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die Verantwortung des Staates für die Eisenbahn

Die Verantwortung des Staates für die Eisenbahn von Schuster,  Thomas
Staatliche Verantwortung ist eine Folge der Diskussion um staatliche Aufgaben insbesondere im Kontext von Privatisierungen und Aufgabenveränderungen. Am Referenzgebiet des Eisenbahnwesens zeigt Thomas Schuster auf, dass hinter der normierten Sicherstellungsverantwortung des Art. 87e Abs. 4 GG ein größeres, umfassendes System staatlicher Verantwortung steht, das dann ins Werk gesetzt wird, wenn vormals in monopolistischer Manier betriebene Aufgaben durch den Staat einer Aufgabenprivatisierung zugeführt werden. Die so entstehende Verantwortung ist Leitlinie für die Gestaltung des einfachen Rechts und Vorgabe für Rechtsprechung und Verwaltung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gewährleistungsverantwortung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Gewährleistungsverantwortung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung von Griesbach,  Annkathrin
Die Wasserversorgung ist in Deutschland als Aufgabe der Daseinsvorsorge den Gemeinden zugewiesen. Das rahmenbildende Rechtsregime umfasst neben Vorgaben des Grundgesetzes und des kommunalen Verfassungsrechts vor allem auch Regelungen des Wasserrechts, die wettbewerbsregulierenden Vorschriften des Vergabe- und Kartellrechts sowie unionsrechtliche Einflüsse. Ungeachtet der überwiegenden Ausgestaltung als Pflichtaufgabe sind Gemeinden hinsichtlich der Wahl der Organisationsform weitgehend frei. Entscheidet sich die Gemeinde dafür, private Dritte in die Aufgabenerledigung einzubeziehen, hat sie weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sicherzustellen. Diese fortbestehende Verantwortlichkeit für das „Funktionieren" der Wasserversorgung lässt sich als Gewährleistungsverantwortung beschreiben und betrifft vor allem die Merkmale der Qualität und Preisgünstigkeit des Wassers, der Versorgungssicherheit an sich und der Nachhaltigkeit. Bei der praktischen Umsetzung bestehen im Wasserversorgungssektor derzeit noch Defizite, die diese Arbeit näher beleuchtet. Weit überwiegend fehlt es an notwendigen Vorgaben betreffend den Nachweis, die Prüfung und die dauerhafte Gewährleistung von Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Dritten und seiner Beauftragten, sowie zu den von Gemeinde und Drittem zu treffenden technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Vorkehrungen, um die dauerhafte Sicherstellung der Aufgabenerfüllung einschließlich einer möglichen Rückabwicklung zu gewährleisten.
Aktualisiert: 2020-07-23
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Arbeitskämpfe zulasten der Allgemeinheit

Arbeitskämpfe zulasten der Allgemeinheit von Green,  Jan-Niklas
Der Autor analysiert die Schranken im Arbeitskampfrecht. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Privatisierung vieler staatlicher Bereiche Anpassungen beim Arbeitskampfrecht folgerichtig sind. Die herkömmlichen Rechtmäßigkeitsgrenzen (Ultima Ratio, Kampfparität, Verhältnismäßigkeit, etc.) sind als Stellschrauben hier nicht passgenau. Vielmehr soll eine Übertragung der Rechtsgedanken aus dem Wettbewerbs- und Regulierungsrecht weiterführend sein. Da Art. 9 Abs. 3 GG richtigerweise kein schrankenloses Grundrecht und die staatliche Gewährleistungsverantwortung in einer dreiseitigen Abwägung mitzuberücksichtigen ist, sind zum Schutz notwendiger, unersetzbarer Leistungen Verschärfungen der Arbeitskampfgrenzen gerechtfertigt. Wo die Tarifautonomie aufgrund dieser neuen Grenzen übermäßig eingeschränkt würde, zeigt der Verf. Alternativen – z.B. ein aus dem Kirchenrecht bekanntes Kommissionsmodell – auf. Auch ein internationaler Vergleich und ein Abgleich mit EMRK, ESC und ILO werden vorgenommen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht

Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht von Kunte,  Axel
Die Gewährung von Sach- und Dienstleistungen erfolgt im Sozialrecht nach dem Naturalleistungsprinzip. Die Leistungen werden nicht vom Sozialleistungsträger selbst, sondern durch fachkundige Dritte, den sog. Leistungserbringern, erbracht. Dazu müssen zwischen den Sozialleistungsträgern und den (privaten) Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen werden, in denen der Leistungsumfang, die Leistungsqualität und das Entgelt der Leistungen geregelt sind. Während sich die Erfüllungsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften durch die Leistungserbringung durch Dritte in eine Gewährleistungsverantwortung umwandelt, sollen die Leistungsbeschaffungsverträge aus finanziellen Gründen möglichst marktwirtschaftlich ausgestaltet sein. Es stellt sich daher die Frage, ob das Maß wettbewerblicher Ausprägung des sozialen Leistungserbringungsrechts bei hinreichender Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung erhöht werden kann.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Gewährleistung des Internetzugangs im Grundgesetz

Die Gewährleistung des Internetzugangs im Grundgesetz von Lindner,  Carsten
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Verantwortung des Staates zur Gewährleistung eines Internetzugangs. Dabei werden insb. die Einordnung als Bestandteil der Grundversorgung im Rahmen des Infrastrukturgewährleistungsauftrags des Art. 87f Abs. 1 GG und die hieraus resultierenden Herausforderungen diskutiert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Gewährleistung des Internetzugangs im Grundgesetz

Die Gewährleistung des Internetzugangs im Grundgesetz von Lindner,  Carsten
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Verantwortung des Staates zur Gewährleistung eines Internetzugangs. Dabei werden insb. die Einordnung als Bestandteil der Grundversorgung im Rahmen des Infrastrukturgewährleistungsauftrags des Art. 87f Abs. 1 GG und die hieraus resultierenden Herausforderungen diskutiert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Gewährleistung des Internetzugangs im Grundgesetz

Die Gewährleistung des Internetzugangs im Grundgesetz von Lindner,  Carsten
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Verantwortung des Staates zur Gewährleistung eines Internetzugangs. Dabei werden insb. die Einordnung als Bestandteil der Grundversorgung im Rahmen des Infrastrukturgewährleistungsauftrags des Art. 87f Abs. 1 GG und die hieraus resultierenden Herausforderungen diskutiert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Arbeitskämpfe zulasten der Allgemeinheit

Arbeitskämpfe zulasten der Allgemeinheit von Green,  Jan-Niklas
Der Autor analysiert die Schranken im Arbeitskampfrecht. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Privatisierung vieler staatlicher Bereiche Anpassungen beim Arbeitskampfrecht folgerichtig sind. Die herkömmlichen Rechtmäßigkeitsgrenzen (Ultima Ratio, Kampfparität, Verhältnismäßigkeit, etc.) sind als Stellschrauben hier nicht passgenau. Vielmehr soll eine Übertragung der Rechtsgedanken aus dem Wettbewerbs- und Regulierungsrecht weiterführend sein. Da Art. 9 Abs. 3 GG richtigerweise kein schrankenloses Grundrecht und die staatliche Gewährleistungsverantwortung in einer dreiseitigen Abwägung mitzuberücksichtigen ist, sind zum Schutz notwendiger, unersetzbarer Leistungen Verschärfungen der Arbeitskampfgrenzen gerechtfertigt. Wo die Tarifautonomie aufgrund dieser neuen Grenzen übermäßig eingeschränkt würde, zeigt der Verf. Alternativen – z.B. ein aus dem Kirchenrecht bekanntes Kommissionsmodell – auf. Auch ein internationaler Vergleich und ein Abgleich mit EMRK, ESC und ILO werden vorgenommen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die koordinierte Bedarfsplanung der Elektrizitätsnetze als Anwendungsfeld staatlicher Gewährleistungsverantwortung

Die koordinierte Bedarfsplanung der Elektrizitätsnetze als Anwendungsfeld staatlicher Gewährleistungsverantwortung von Schäfer,  Maria
Die Autorin widmet sich der Frage, inwiefern die Bedarfsplanung der Elektrizitätsnetze vor dem Hintergrund staatlicher Gewährleistungsverantwortung mit einer Planung der Erzeugungsanlagen verbunden werden sollte. Die Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien und der Ausstieg aus der Kernenergie führen zu grundlegenden Veränderungen in der deutschen Stromversorgung. An die Stelle verbrauchsnah errichteter Großkraftwerke treten wetterabhängige Erzeugungsanlagen, die aufgrund ihrer Standortgebundenheit fernab der Verbrauchszentren errichtet werden. Hieraus folgt ein gewaltiger Transportbedarf, der den Ausbau des Stromnetzes auf einer Länge von mehreren tausend Kilometern erforderlich macht. Die Realisierung dieser Ausbauvorhaben ist aufgrund zahlreicher Interessenkonflikte mit erheblichen Verzögerungen verbunden. Vor diesem Hintergrund führte der Gesetzgeber im Sommer 2011 mit den §§ 12a ff. Energiewirtschaftsgesetz eine bundesweite Bedarfsplanung der Stromnetze ein. Diesem Regelungsregime fehlt es allerdings an Anreizen für eine Koordination der Erzeugung, der Speicherung, des Transports und des Verbrauchs elektrischer Energie. Während die Netzbedarfsplanung einer umfassenden staatlichen Steuerung unterliegt, treffen die Betreiber der Erzeugungsanlagen ihre Investitionsentscheidungen unabhängig von netztechnischen Belangen nach rein ökonomischen Kriterien. Die Netzbetreiber bauen das Netz dementsprechend aus und legen die hierbei entstehenden Kosten auf die Stromverbraucher um. Insofern fehlt es an einer für das Gelingen der Energiewende und die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unerlässlichen, bundesweiten Planung der Erzeugungsanlagen. Der Entwurf einer koordinierten Elektrizitätsversorgungsplanung bildet daher den Schwerpunkt dieser Untersuchung. Hierfür erfolgt eine umfassende Darstellung der Anforderungen der staatlichen Gewährleistungsverantwortung und der Energiewende an die Netzbedarfsplanung sowie eine kritische Analyse des bestehenden Planungsregimes.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Gewährleistung des Internetzugangs im Grundgesetz

Die Gewährleistung des Internetzugangs im Grundgesetz von Lindner,  Carsten
Mit wachsender Bedeutung des Internets als Grundpfeiler der heutigen Informationsgesellschaft nimmt auch das gesellschaftliche und wirtschaftliche Gewicht des Zugangs der Bevölkerung zu der Telekommunikationsdienstleistung Internetzugang als der Schnittstelle zur digitalen Welt kontinuierlich zu. Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Implikationen dieses Wandlungsprozesses, insbesondere im Hinblick auf den Infrastrukturgewährleistungsauftrag des Art. 87f Abs. 1 des Grundgesetzes. Hierbei werden sowohl das herrschende Verständnis der grundgesetzlichen Vorgaben als auch die einfachgesetzliche Umsetzung einer kritischen Betrachtung unterzogen. Abschließend wird diskutiert, ob ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Gewährleistung der verfassungsrechtlich vorgezeichneten Grundversorgung besteht.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Das Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen von 1901

Das Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen von 1901 von Kilian,  Meike
In der vorliegenden Untersuchung versucht Meike Kilian, die Einführung der Versicherungsaufsicht aufgrund eines modernen Ansatzes, dessen Ursprung im Regulierungsrecht fußt, neu zu erklären und zu begreifen. Sie arbeitet insbesondere zwei Phänomene heraus, die im Bereich der heutigen Regulierung Legitimation und Motivation gesetzgeberischen Handelns darstellen: aus dem Bereich der Ökonomik stammt dasjenige des Marktversagens und aus staatsrechtlicher Perspektive dasjenige eines gewandelten staatlichen Aufgabenverständnisses. In der Folge zeigt die Autorin auf, dass diese beiden Phänomene, hinter denen sich letztlich eine Synthese aus juristischen und wirtschaftlichen Motiven verbirgt, auch für die Einführung der Versicherungsaufsicht ausschlaggebend waren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Gewährleistungsverantwortung des Bundes für die Schienenwege

Die Gewährleistungsverantwortung des Bundes für die Schienenwege von Etzold,  Ruben D
Unter anderem aufgrund der Verknappung der Haushaltsmittel wurde in der Bundesrepublik Deutschland seit Ende der 80er Jahre auf einen Wandel bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben hingearbeitet. Dabei standen in diesem Zeitraum Reformen in Bezug auf die großen Infrastrukturbereiche (Telekommunikation, Bahn und Post) im Vordergrund. Von 1989 bis 1992 wurde ein Konzept erarbeitet, das 1993/1994 zur Bahnreform führte. In deren Rahmen wurde unter anderem die Bewirtschaftung des Schienennetzes auf eine private Gesellschaft übertragen. Ziel war es, hierdurch Effizienzsteigerung und eine Entlastung des Bundeshaushalts zu erreichen. In diesem Zusammenhang musste geklärt werden, wie der Staat die bei ihm verbleibende Gewährleistungsverantwortung für ein den Verkehrsbedürfnissen der Allgemeinheit entsprechendes Netz nachkommen kann. Denn hierzu muss er auf einen - nach wirtschaftlichen Grundsätzen agierenden - Privaten, der dieses Netz ausb, erneuert, unterhält und betreibt, Einfluss nehmen. Innerhalb der Untersuchung werden die inhaltliche Reichweite der Gewährleistungsverantwortung des Art. 87e Abs. 4 GG und die sich daraus für den Bund ergebenden Pflichten untersucht. Dabei wird insbesondere auf das Spannungsverhältnis zwischen der Gewährleistungsverantwortung und der Vorgabe des Art. 87e Abs. 3 GG, die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen zu führen, eingegangen. Im weiteren Verlauf wird auf die konkreten Möglichkeiten eingegangen, wie der Bund seiner Gewährleistungsverantwortung und den daraus resultierenden Pflichten nachkommen kann. Dabei werden auch die gesellschaftsrechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes auf die DB Netz AG und die Stilllegungsvorschrift des § 11 AEG erläutert. Schließlich werden Regelungen zur Festlegung des Bedarfsplans für die Schienenwege, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung und das Bundesschienenwegeausbaugesetzes dargestellt. Dabei wird auf den Umfang der Finanzierung, die Finanzierungsart, die Einflussmöglichkeiten des Bundes im Rahmen der Finanzierung und die Sicherung der unternehmerischen Interessen eingegangen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Sportsponsoring unter staatlicher Verantwortung

Sportsponsoring unter staatlicher Verantwortung von Spindler,  Carolin
"Sportsponsoring unter staatlicher Verantwortung" Nach dem heutigen Verständnis ist Sponsoring ein Kommunikationsinstrument der Wirtschaft. Sponsoring war noch bis MItte der 80er Jahre wenig verbreitet. In den darauf folgenden Jahren wurde es lediglich als flankierendes Kommunikationsintrument von Unternehmen eingesetzt. Mittlerweile hat es sich zu einem bedeutenden Bestandteil der Kommunikationsstrategie und der Kommunikationspolitik vieler Unternehmen entwickelt. Gegenstand dieser Untersuchung ist das professionelle Sportsponsoring. Sie soll Unklarheiten, Wertungswidersprüche und Mängel im Rahmen des staatlichen Handelns im Bereich des Sportsponsorings aufzeigen. Insbesondere im Hinblick auf die - finanzielle - Abhängigkeit des (Profi- und Breiten-) Sports vom Spnsoring stellt sich die Frage, welche Funktionen der Staat hinsichtlich des (Sport-) Sponsorings wahrnimmt, wie erfolgreich er dies bewerkstelligt und welche Versäumnisse vorliegen.
Aktualisiert: 2018-07-18
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Der Ausverkauf kommunalen Wohneigentums; ein Verstoß gegen staatliche Gewährleistungsverantwortung?

Der Ausverkauf kommunalen Wohneigentums; ein Verstoß gegen staatliche Gewährleistungsverantwortung? von Traub,  Holger
Das Buch befasst sich im Kern mit der Fragestellung, ob dem Staat, und insbesondere den Kommunen, eine Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zukommt. Den gedanklichen Ausgangspunkt lieferte der um die Jahrtausendwende durch die Städte Berlin, Dresden, Hamburg, Jena, Kiel und Nürnberg eingeleitete Ausverkauf kommunaler Wohnungsbestände, welchen man für die heutige, zum Teil drastische Wohnungsmarktsituation in diesen Städten mitverantwortlich machen kann. Vor diesem Hintergrund sucht der Autor nach Ansatzpunkten dahingehend, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen kommunale Wohnungsbestände durch Städte und Gemeinden verkauft werden dürfen. Hierfür werden zunächst die Eigenschaften und die Bedeutung des Gutes "Wohnung" für den Einzelnen und die Gesamtbevölkerung herausgearbeitet, bevor sodann die jeweiligen staatlichen wohnungspolitischen Versorgungsinstrumente in ihrem Zusammenspiel sowie die einzelnen Wohnungsmärkte näher beleuchtet werden. Unter dem Fokus der existenznotwendigen Bedeutung des Gutes Wohnung, sowie den sich zuspitzenden Wohnungsmarktsituationen in einzelnen deutschen Städten, werden vom Autor mögliche Modelle und Ansatzpunkte zur Begründung einer Verantwortung des Staates zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum untersucht, bevor neben den Grundrechten das Sozialstaatsprinzip und Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG auf entsprechende Antworten befragt werden.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Regulierte Selbstregulierung im europäischen Chemikalienrecht

Regulierte Selbstregulierung im europäischen Chemikalienrecht von Stockhaus,  Heidi
Die REACH-Verordnung zielt auf die Bereitstellung stoffspezifischer Informationen und die Regulierung besonders besorgniserregender Stoffe ab. Hierzu hat sie den Unternehmen der chemischen Industrie die primäre Verantwortung für die Sicherheit von Stoffen übertragen. Die Zuständigkeit der Behörden beschränkt sich auf Überprüfungstätigkeiten und die Mitwirkung am hoheitlichen Risikomanagement für bestimmte gefährliche Stoffe. Durch diesen Paradigmenwechsel hat das Konzept der regulierten Selbstregulierung Einzug ins Chemikalienrecht gehalten. Heidi Stockhaus untersucht vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der REACH-Verordnung, inwiefern die Europäische Union und der Staat im Rahmen des Chemikalienrechts ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz der Umwelt gerecht werden. Im Vordergrund stehen dabei die einzelnen Mechanismen und Strukturen des auf regulierter Selbstregulierung basierenden Schutzkonzepts, das zugleich in den größeren Zusammenhang der Aufgabenverteilung zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren eingebettet wird.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht

Marktförmige Leistungserbringung und öffentliche Verantwortung im Sozialrecht von Kunte,  Axel
Die Gewährung von Sach- und Dienstleistungen erfolgt im Sozialrecht nach dem Naturalleistungsprinzip. Die Leistungen werden nicht vom Sozialleistungsträger selbst, sondern durch fachkundige Dritte, den sog. Leistungserbringern, erbracht. Dazu müssen zwischen den Sozialleistungsträgern und den (privaten) Leistungserbringern Versorgungsverträge geschlossen werden, in denen der Leistungsumfang, die Leistungsqualität und das Entgelt der Leistungen geregelt sind. Während sich die Erfüllungsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften durch die Leistungserbringung durch Dritte in eine Gewährleistungsverantwortung umwandelt, sollen die Leistungsbeschaffungsverträge aus finanziellen Gründen möglichst marktwirtschaftlich ausgestaltet sein. Es stellt sich daher die Frage, ob das Maß wettbewerblicher Ausprägung des sozialen Leistungserbringungsrechts bei hinreichender Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung erhöht werden kann.
Aktualisiert: 2022-01-20
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