Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachlassfälle mit Auslandsbezug gehören heutzutage zum Tagesgeschäft. Solche Konstellationen sind jedoch äußerst unbeliebt, da kompliziert und haftungsträchtig. Hier helfen Frank/Döbereiner ab: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge u.v.m. Zudem ein neues Kapitel zum Europäischen Nachlasszeugnis.
Und sonst? Wichtige Streitfragen im Zuge der EuErbVO sind geklärt: Behandlung von Vindikationslegaten, Qualifikation des § 1371 BGB, Einordnung gemeinschaftlicher Testamente. Grundlegende Entscheidungen wie "Mahnkopf" oder "Kubicka" sowie zahlreiche Urteile zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts in verschiedenen Konstellationen.
Zu finden ist alles praxisnah aufbereitet im neuen Frank/Döbereiner. Für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
„… dringend zur Anschaffung empfohlen …" (RA Christoph Sandkühler, KammerReport Hamm 3/2015, 54, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachlassfälle mit Auslandsbezug gehören heutzutage zum Tagesgeschäft. Solche Konstellationen sind jedoch äußerst unbeliebt, da kompliziert und haftungsträchtig. Hier helfen Frank/Döbereiner ab: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge u.v.m. Zudem ein neues Kapitel zum Europäischen Nachlasszeugnis.
Und sonst? Wichtige Streitfragen im Zuge der EuErbVO sind geklärt: Behandlung von Vindikationslegaten, Qualifikation des § 1371 BGB, Einordnung gemeinschaftlicher Testamente. Grundlegende Entscheidungen wie "Mahnkopf" oder "Kubicka" sowie zahlreiche Urteile zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts in verschiedenen Konstellationen.
Zu finden ist alles praxisnah aufbereitet im neuen Frank/Döbereiner. Für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
„… dringend zur Anschaffung empfohlen …" (RA Christoph Sandkühler, KammerReport Hamm 3/2015, 54, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ab 17.8.2015 gilt für die immer bedeutsameren Nachlassfälle mit Auslandsbezug (ca. 450.000 pro Jahr, Tendenz steigend) die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Mit erheblichen Umstellungen für die Praxis: Regelanknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, neuartige Rechtswahlmöglichkeiten (Folge: vermehrter Import ausl. Erbrechts!) sowie manche überraschende Folge, die erst bei näherem Hinsehen deutlich wird.
Das neue FamRZ-Buch bietet alles Erforderliche: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle!), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge, Überblick über Regelungen in den anderen europ. Staaten (zu Erbvertrag/gem. Testament/Erbverzicht).
Alles von zwei auf internationale Fälle spezialisierten Praktikern. Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Ab 17.8.2015 gilt für die immer bedeutsameren Nachlassfälle mit Auslandsbezug (ca. 450.000 pro Jahr, Tendenz steigend) die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Mit erheblichen Umstellungen für die Praxis: Regelanknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, neuartige Rechtswahlmöglichkeiten (Folge: vermehrter Import ausl. Erbrechts!) sowie manche überraschende Folge, die erst bei näherem Hinsehen deutlich wird.
Das neue FamRZ-Buch bietet alles Erforderliche: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle!), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge, Überblick über Regelungen in den anderen europ. Staaten (zu Erbvertrag/gem. Testament/Erbverzicht).
Alles von zwei auf internationale Fälle spezialisierten Praktikern. Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
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Ab 17.8.2015 gilt für die immer bedeutsameren Nachlassfälle mit Auslandsbezug (ca. 450.000 pro Jahr, Tendenz steigend) die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Mit erheblichen Umstellungen für die Praxis: Regelanknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, neuartige Rechtswahlmöglichkeiten (Folge: vermehrter Import ausl. Erbrechts!) sowie manche überraschende Folge, die erst bei näherem Hinsehen deutlich wird.
Das neue FamRZ-Buch bietet alles Erforderliche: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle!), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge, Überblick über Regelungen in den anderen europ. Staaten (zu Erbvertrag/gem. Testament/Erbverzicht).
Alles von zwei auf internationale Fälle spezialisierten Praktikern. Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach demderPerson. Der Domizilbegriff stammt aus dem römischen Recht und erhielt seine nationale Ausprägung im englischen Trotz zahlreicher Reformbemühungen besteht das Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverändert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Berührungspunkte mit dem englischen Anknüpfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknüpfung – als Konkurrenzmodell zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung der meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen – die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmöglichen Verknüpfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verständnis der Systematik des Prinzipszu fördern, um die Anwendung der Regelnzu erleichtern und deren Bedeutung für die Entwicklung in Europa herauszustellen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach demderPerson. Der Domizilbegriff stammt aus dem römischen Recht und erhielt seine nationale Ausprägung im englischen Trotz zahlreicher Reformbemühungen besteht das Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverändert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Berührungspunkte mit dem englischen Anknüpfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknüpfung – als Konkurrenzmodell zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung der meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen – die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmöglichen Verknüpfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verständnis der Systematik des Prinzipszu fördern, um die Anwendung der Regelnzu erleichtern und deren Bedeutung für die Entwicklung in Europa herauszustellen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das englische Internationale Privatrecht bestimmt das Personalstatut nach demderPerson. Der Domizilbegriff stammt aus dem römischen Recht und erhielt seine nationale Ausprägung im englischen Trotz zahlreicher Reformbemühungen besteht das Prinzip seit seiner Entstehung nahezu unverändert und unkodifiziert fort. Im zusammenwachsenden Europa mehren sich die Berührungspunkte mit dem englischen Anknüpfungsmoment. Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Kollisionsrechte wirft die englische Spielart der Domizilanknüpfung – als Konkurrenzmodell zur Staatsangehörigkeitsanknüpfung der meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen – die zentrale internationalprivatrechtliche Frage nach der bestmöglichen Verknüpfung von Person und Recht auf. Ziel dieser Arbeit ist es, ein besseres Verständnis der Systematik des Prinzipszu fördern, um die Anwendung der Regelnzu erleichtern und deren Bedeutung für die Entwicklung in Europa herauszustellen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Examinatorium behandelt den für die universitäre Abschlussprüfung relevanten Stoff aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts. Es richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Studierende des gleichnamigen Schwerpunktbereichs, daneben aber auch an (Erst- und Zweit-)Examenskandidat:innen. Besonderes Augenmerk legt das Examinatorium auf die Vermittlung der kollisionsrechtlichen Grundlagen sowie der spezifischen kollisionsrechtlichen Methodik. Integrierte Beispielsfälle, ein Prüfungsschema zur Bearbeitung von Klausuren sowie Wiederholungs- und Vertiefungsfragen runden das Lehrbuch ab.
Die Neuauflage bringt das Lehrbuch auf den aktuellen Stand. Berücksichtigt wurden u.a. die zum 1.1.2023 in Kraft getretene Reform des Art. 7 und 24 EGBGB, zudem aktuelle Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Zuge der europäischen Kollisionsrechtsharmonisierung hat der gewöhnliche Aufenthalt erheblich an Bedeutung gewonnen. Inhaltlich und strukturell ist der Begriff aber weitgehend unerschlossen. Unklar ist auch, ob er einheitlich gehandhabt werden kann. Bettina Rentsch nimmt diese Unsicherheit zum Anlass, um den gewöhnlichen Aufenthalt sowohl historisch als auch konzeptionell und rechtspolitisch zu analysieren. Sie entwickelt eine rechtsaktübergreifende Begriffssystematik, die sich an Gegenstand und Reichweite der unionskollisionsrechtlichen Rechtswahlbestimmungen orientiert. Der so skizzierte, rechtswahlakzessorische Aufenthaltsbegriff nimmt das Gesetzesrecht ernst und führt unterschiedliche kollisionsrechtliche Rechtsquellen zusammen. So können Kohärenzdefizite im Europäischen Kollisionsrecht auf lange Sicht durch die Rechtsdogmatik eingehegt werden. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Serick-Preis der Universität Heidelberg 2017 und dem Ruprecht-Karls-Preis 2018 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Nachlassfälle mit Auslandsbezug gehören heutzutage zum Tagesgeschäft. Solche Konstellationen sind jedoch äußerst unbeliebt, da kompliziert und haftungsträchtig. Hier helfen Frank/Döbereiner ab: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge u.v.m. Zudem ein neues Kapitel zum Europäischen Nachlasszeugnis.
Und sonst? Wichtige Streitfragen im Zuge der EuErbVO sind geklärt: Behandlung von Vindikationslegaten, Qualifikation des § 1371 BGB, Einordnung gemeinschaftlicher Testamente. Grundlegende Entscheidungen wie "Mahnkopf" oder "Kubicka" sowie zahlreiche Urteile zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts in verschiedenen Konstellationen.
Zu finden ist alles praxisnah aufbereitet im neuen Frank/Döbereiner. Für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
„… dringend zur Anschaffung empfohlen …" (RA Christoph Sandkühler, KammerReport Hamm 3/2015, 54, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-05-02
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Zum Werk
Wer als Notar, Rechtsanwalt oder Unternehmensjurist in Fällen mit Auslandsberührung Verträge, förmliche Erklärungen, Satzungen oder Verfügungen von Todes wegen entwerfen muss, hat eine Fülle schwieriger Vorfragen zu klären. Die Frage, welches Recht anwendbar oder u.U. wählbar ist, beantwortet sich anhand eines komplexen Geflechts deutscher, (EU-)europäischer und internationaler Vorschriften.
Das Handbuch erläutert das als schwierig geltende Internationale Privatrecht (IPR) gründlich, übersichtlich und anwendergerecht.
Aufgrund seiner anschaulichen, mit zahlreichen Beispielen angereicherten Darstellungsweise bietet das Buch neben den gestaltenden Juristen auch Referendaren und Kandidaten in der Rechtspflegerausbildung einen guten Zugang zum Internationalen Privatrecht, das für die juristische Praxis immer wichtiger wird.
Vorteile auf einen Blickübersichtliche Strukturierung des komplexen Stoffesklare, praxisgerechte Darstellungmit Freischaltcode zum Download der Formulierungsbeispiele
Zur Neuauflage
Behandelt werden unter anderemdie Neuregelung der gewillkürten Stellvertretung (Art. 8 EGBGB)die Neuregelung der allgemeinen Ehewirkungen (Art. 14 EGBGB)die EU-Verordnungen zum Güterrecht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern und die Aufhebung von Art. 15, 16 EGBGBdie Neuregelung des Adoptionsrechts (Art. 22 EGBGB) unddie aktuellen Entwicklungen zum "Brexit".
Zielgruppe
Für Notare, Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Thema Migration ist ein zentraler Gegenstand der aktuellen gesellschaftlichen Debatte und prägt den politischen und medialen Diskurs. Auch das Recht und im Besonderen das Familienrecht steht angesichts der Komplexität der Materie und der Masse an Fällen vor Herausforderungen. Aufbauend auf eine Systematisierung der Rechtsquellen und Anknüpfungssubjekte entwickelt Frederike Heitmann einen Lösungsansatz für die Vereinfachung der Rechtsanwendung, bezogen auf alle Rechtsfragen, die das Personalstatut des Flüchtlings betreffen. Konkret wird die These aufgestellt, dass das Personalstatut bei Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten einheitlich an den gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft werden sollte. Anschließend widmet sich die Autorin spezifischen Herausforderungen des Familienrechts, wie dem Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, Minderjährigenehen und polygamen Ehen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Thema Migration ist ein zentraler Gegenstand der aktuellen gesellschaftlichen Debatte und prägt den politischen und medialen Diskurs. Auch das Recht und im Besonderen das Familienrecht steht angesichts der Komplexität der Materie und der Masse an Fällen vor Herausforderungen. Aufbauend auf eine Systematisierung der Rechtsquellen und Anknüpfungssubjekte entwickelt Frederike Heitmann einen Lösungsansatz für die Vereinfachung der Rechtsanwendung, bezogen auf alle Rechtsfragen, die das Personalstatut des Flüchtlings betreffen. Konkret wird die These aufgestellt, dass das Personalstatut bei Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten einheitlich an den gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft werden sollte. Anschließend widmet sich die Autorin spezifischen Herausforderungen des Familienrechts, wie dem Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, Minderjährigenehen und polygamen Ehen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Staatsangehörigkeitsprinzip stellt nach dem Territorialitätsprinzip das bedeutendste völkerrechtliche Geltungsprinzip dar. In Anwendung dieses Prinzips und unter Berufung auf eine besondere tatsächliche Nähebeziehung beansprucht der deutsche Gesetzgeber traditionell Strafgewalt über Auslandstaten durch und gegen eigene Staatsangehörige. Angesichts weitreichender Migrationsbewegungen wird der Annahme einer besonderen Nähebeziehung aber zunehmend der Boden entzogen und es drängt sich die Frage auf, ob die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit heute noch zeitgemäß ist. Nicola Beyer plädiert für die Aufgabe des Staatsangehörigkeitsprinzips unter Hinwendung zu einem eng konzipierten Domizilprinzip. Dazu betrachtet sie eingehend das Völkerrecht und wendet sich anschließend verfassungs- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu, wobei sie weder rechtsgeschichtliche Entwicklungen noch intra- und interdisziplinäre Bezüge aus dem Blick lässt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Staatsangehörigkeitsprinzip stellt nach dem Territorialitätsprinzip das bedeutendste völkerrechtliche Geltungsprinzip dar. In Anwendung dieses Prinzips und unter Berufung auf eine besondere tatsächliche Nähebeziehung beansprucht der deutsche Gesetzgeber traditionell Strafgewalt über Auslandstaten durch und gegen eigene Staatsangehörige. Angesichts weitreichender Migrationsbewegungen wird der Annahme einer besonderen Nähebeziehung aber zunehmend der Boden entzogen und es drängt sich die Frage auf, ob die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit heute noch zeitgemäß ist. Nicola Beyer plädiert für die Aufgabe des Staatsangehörigkeitsprinzips unter Hinwendung zu einem eng konzipierten Domizilprinzip. Dazu betrachtet sie eingehend das Völkerrecht und wendet sich anschließend verfassungs- und unionsrechtlichen Fragestellungen zu, wobei sie weder rechtsgeschichtliche Entwicklungen noch intra- und interdisziplinäre Bezüge aus dem Blick lässt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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