Bei der grenzüberschreitenden Verbuchung von Wertpapierrechten sind die Parteien mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert, die aus dem Zusammentreffen nicht harmonisierter nationaler Regelungen resultieren. Der Autor untersucht vor dem Hintergrund unterschiedlicher materiellrechtlicher Regelungskonzepte für den buchungsmäßigen Wertpapierverkehr, inwieweit moderne Regeln des internationalen Privatrechts zur Lösung der Kompatibilitätsprobleme geeignet sind, und inwieweit Reformen des materiellen Rechts angezeigt sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Girosammelverwahrung von Aktien hat eine weitgehende Immobilisierung und Entmaterialisierung des Wertpapierhandels bewirkt. Am Beispiel der Aktienverpfändung befasst sich die Arbeit mit der Vereinbarkeit des so ausgestalteten Effektengiroverkehrs mit der sachenrechtlichen Konzeption des Wertpapierrechts. Sie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Verpfändung nach deutschem Recht möglich bleibt. Zugleich wird erörtert, welches Recht mangels eines eindeutig bestimmbaren Belegenheitsortes auf grenzüberschreitend verwahrte Wertpapiere anwendbar ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ende 2002 beschlossene Haager Wertpapierkonvention steht im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation. Stefan Saager erläutert darin Hintergrund und Inhalt ihrer Kollisionsregeln und untersucht deren Vereinbarkeit mit dem bestehenden deutschen und europäischen Internationalen Privatrecht sowie mit dem deutschen materiellen Recht des Effektengiroverkehrs.
Dazu beschreibt er zunächst das Recht des Effektengiroverkehrs nach deutschem materiellen Recht, wobei er zwischen nationalen und internationalen Transaktionen unterscheidet. In einem zweiten Schritt stellt er das Internationale Privatrecht des Effektengiroverkehrs mit der Entwicklung vom Grundsatz der lex cartae sitae hin zu dem in der neueren europäischen und deutschen Gesetzgebung verwirklichten, als place of the relevant intermediary approach (PRIMA) bezeichneten, Ansatz dar und setzt sich dabei kritisch mit der Regelung des § 17a DepotG auseinander. Bei der Beschäftigung mit der Haager Wertpapierkonvention befaßt sich der Autor insbesondere mit deren Anknüpfungsgegenständen und Anknüpfungsmomenten. Er erläutert die Abkehr von PRIMA hin zu dem account agreement approach (AAA), den er gegen Kritik verteidigt.
In der Bewertung der Haager Wertpapierkonvention gelangt Saager zu dem Ergebnis, daß sie mit dem deutschen materiellen Recht nicht in Einklang zu bringen ist und fordert eine Modernisierung des deutschen Depotrechts, wozu auch der erste Teil seiner Arbeit Gründe liefert. Eine Zeichnung der Haager Wertpapierkonvention durch Deutschland und die Europäische Union hält er vor Abschluß der Reform des deutschen Depotrechts für verfrüht. Er verweist auf verschiedene internationale Initiativen zur Harmonisierung und zur Reform des Depotrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ende 2002 beschlossene Haager Wertpapierkonvention steht im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation. Stefan Saager erläutert darin Hintergrund und Inhalt ihrer Kollisionsregeln und untersucht deren Vereinbarkeit mit dem bestehenden deutschen und europäischen Internationalen Privatrecht sowie mit dem deutschen materiellen Recht des Effektengiroverkehrs.
Dazu beschreibt er zunächst das Recht des Effektengiroverkehrs nach deutschem materiellen Recht, wobei er zwischen nationalen und internationalen Transaktionen unterscheidet. In einem zweiten Schritt stellt er das Internationale Privatrecht des Effektengiroverkehrs mit der Entwicklung vom Grundsatz der lex cartae sitae hin zu dem in der neueren europäischen und deutschen Gesetzgebung verwirklichten, als place of the relevant intermediary approach (PRIMA) bezeichneten, Ansatz dar und setzt sich dabei kritisch mit der Regelung des § 17a DepotG auseinander. Bei der Beschäftigung mit der Haager Wertpapierkonvention befaßt sich der Autor insbesondere mit deren Anknüpfungsgegenständen und Anknüpfungsmomenten. Er erläutert die Abkehr von PRIMA hin zu dem account agreement approach (AAA), den er gegen Kritik verteidigt.
In der Bewertung der Haager Wertpapierkonvention gelangt Saager zu dem Ergebnis, daß sie mit dem deutschen materiellen Recht nicht in Einklang zu bringen ist und fordert eine Modernisierung des deutschen Depotrechts, wozu auch der erste Teil seiner Arbeit Gründe liefert. Eine Zeichnung der Haager Wertpapierkonvention durch Deutschland und die Europäische Union hält er vor Abschluß der Reform des deutschen Depotrechts für verfrüht. Er verweist auf verschiedene internationale Initiativen zur Harmonisierung und zur Reform des Depotrechts.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Bei der grenzüberschreitenden Verbuchung von Wertpapierrechten sind die Parteien mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert, die aus dem Zusammentreffen nicht harmonisierter nationaler Regelungen resultieren. Der Autor untersucht vor dem Hintergrund unterschiedlicher materiellrechtlicher Regelungskonzepte für den buchungsmäßigen Wertpapierverkehr, inwieweit moderne Regeln des internationalen Privatrechts zur Lösung der Kompatibilitätsprobleme geeignet sind, und inwieweit Reformen des materiellen Rechts angezeigt sind.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Girosammelverwahrung von Aktien hat eine weitgehende Immobilisierung und Entmaterialisierung des Wertpapierhandels bewirkt. Am Beispiel der Aktienverpfändung befasst sich die Arbeit mit der Vereinbarkeit des so ausgestalteten Effektengiroverkehrs mit der sachenrechtlichen Konzeption des Wertpapierrechts. Sie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Verpfändung nach deutschem Recht möglich bleibt. Zugleich wird erörtert, welches Recht mangels eines eindeutig bestimmbaren Belegenheitsortes auf grenzüberschreitend verwahrte Wertpapiere anwendbar ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Bei der grenzüberschreitenden Verbuchung von Wertpapierrechten sind die Parteien mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert, die aus dem Zusammentreffen nicht harmonisierter nationaler Regelungen resultieren. Der Autor untersucht vor dem Hintergrund unterschiedlicher materiellrechtlicher Regelungskonzepte für den buchungsmäßigen Wertpapierverkehr, inwieweit moderne Regeln des internationalen Privatrechts zur Lösung der Kompatibilitätsprobleme geeignet sind, und inwieweit Reformen des materiellen Rechts angezeigt sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Girosammelverwahrung von Aktien hat eine weitgehende Immobilisierung und Entmaterialisierung des Wertpapierhandels bewirkt. Am Beispiel der Aktienverpfändung befasst sich die Arbeit mit der Vereinbarkeit des so ausgestalteten Effektengiroverkehrs mit der sachenrechtlichen Konzeption des Wertpapierrechts. Sie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Verpfändung nach deutschem Recht möglich bleibt. Zugleich wird erörtert, welches Recht mangels eines eindeutig bestimmbaren Belegenheitsortes auf grenzüberschreitend verwahrte Wertpapiere anwendbar ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Ende 2002 beschlossene Haager Wertpapierkonvention steht im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation. Stefan Saager erläutert darin Hintergrund und Inhalt ihrer Kollisionsregeln und untersucht deren Vereinbarkeit mit dem bestehenden deutschen und europäischen Internationalen Privatrecht sowie mit dem deutschen materiellen Recht des Effektengiroverkehrs.
Dazu beschreibt er zunächst das Recht des Effektengiroverkehrs nach deutschem materiellen Recht, wobei er zwischen nationalen und internationalen Transaktionen unterscheidet. In einem zweiten Schritt stellt er das Internationale Privatrecht des Effektengiroverkehrs mit der Entwicklung vom Grundsatz der lex cartae sitae hin zu dem in der neueren europäischen und deutschen Gesetzgebung verwirklichten, als place of the relevant intermediary approach (PRIMA) bezeichneten, Ansatz dar und setzt sich dabei kritisch mit der Regelung des § 17a DepotG auseinander. Bei der Beschäftigung mit der Haager Wertpapierkonvention befaßt sich der Autor insbesondere mit deren Anknüpfungsgegenständen und Anknüpfungsmomenten. Er erläutert die Abkehr von PRIMA hin zu dem account agreement approach (AAA), den er gegen Kritik verteidigt.
In der Bewertung der Haager Wertpapierkonvention gelangt Saager zu dem Ergebnis, daß sie mit dem deutschen materiellen Recht nicht in Einklang zu bringen ist und fordert eine Modernisierung des deutschen Depotrechts, wozu auch der erste Teil seiner Arbeit Gründe liefert. Eine Zeichnung der Haager Wertpapierkonvention durch Deutschland und die Europäische Union hält er vor Abschluß der Reform des deutschen Depotrechts für verfrüht. Er verweist auf verschiedene internationale Initiativen zur Harmonisierung und zur Reform des Depotrechts.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kapitalmarktwerte wie Aktien und Schuldverschreibungen werden heutzutage in aller Regel nicht von den Anlegern selbst, sondern in einem mehrstufigen System von Finanzintermediären verwahrt, das die "stückelose", sich ausschließlich durch Buchungen auf Depotkonten vollziehende Übertragung der Titel im sog. Effektengiroverkehr ermöglicht. In Deutschland beruht der inländische Effektengiroverkehr auf einer sachenrechtlichen Konstruktion, die bereits in den 1920er Jahren von den Kreditinstituten entwickelt und dann im Depotgesetz von 1937 verankert wurde. Diese Konstruktion ist in den letzten Jahren mehr und mehr in die Kritik geraten. Es wird behauptet, dass sie den beiden Hauptanforderungen an ein modernes Depotrecht (interne Verlässlichkeit und internationale Kompatibilität) nicht mehr genügt und dass eine Abkehr vom sachenrechtlichen Ansatz auch wegen der verschiedenen internationalen und europäischen Initiativen zur Harmonisierung des Depotrechts (Haager Wertpapierübereinkommen, Genfer Wertpapierübereinkommen, Projekt Rechtssicherheit der EU) geboten ist. Ulrich Segna untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist und welche Folgerungen aus der Reformbedürftigkeit des deutschen Depotrechts gezogen werden sollten. Er zeigt die Charakteristika, Risiken und Regelungsprobleme der mediatisierten Wertpapierverwahrung auf, nimmt eine umfassende Bestandsaufnahme des geltenden Depotrechts vor, wirft einen Blick auf das neue schweizerische Bucheffektengesetz und analysiert die jüngsten Ansätze zur Harmonisierung des Depotrechts, um auf dieser Grundlage verschiedene Reformoptionen zur Diskussion zu stellen. Empfohlen wird die Einführung eines wertpapierfreien Bucheffektenmodells, das Anlehnungen an das schweizerische Bucheffektengesetz, aber auch eine Reihe von Eigenheiten aufweist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren mithilfe des KonTraG, des NaStraG und des UMAG das Aktienrecht modernisiert. Ausgeschöpft ist der Reformbedarf jedoch nicht. Ungelöst bleibt die Problematik, dass seit langem an die Stelle des Aktienwertpapiers elektronische Buchungen in den Depotbüchern der Banken getreten sind. Veräußerung, Erwerb und Nachweis der Aktionärseigenschaft werden jedoch weiterhin papierbezogen konstruiert. Als Stütze für die sachenrechtliche Erfassung des Effektenwesens dient die Globalurkunde. Mit den rechtsdogmatischen Problemen dieser Vorgehensweise setzt sich die Autorin auseinander. In einem ersten Schritt untersucht sie, ob die Globalaktie Wertpapierfunktionen zu gewährleisten vermag. In einem zweiten Schritt analysiert sie die Möglichkeit, das Aktienwertpapier durch eine Eintragung in ein neutrales, zentrales und öffentliches Register zu ersetzen. Dabei wird rechtsvergleichend auf die griechischen Erfahrungen mit der seit 1996 praktizierten zentralen Registrierung der Aktien auf namentlichen Konten der Aktionäre in einem neutralen öffentlichen Register zurückgegriffen. In einem letzten Schritt präsentiert die Autorin eigene Lösungsvorschläge.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Bei der grenzüberschreitenden Verbuchung von Wertpapierrechten sind die Parteien mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert, die aus dem Zusammentreffen nicht harmonisierter nationaler Regelungen resultieren. Der Autor untersucht vor dem Hintergrund unterschiedlicher materiellrechtlicher Regelungskonzepte für den buchungsmäßigen Wertpapierverkehr, inwieweit moderne Regeln des internationalen Privatrechts zur Lösung der Kompatibilitätsprobleme geeignet sind, und inwieweit Reformen des materiellen Rechts angezeigt sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Girosammelverwahrung von Aktien hat eine weitgehende Immobilisierung und Entmaterialisierung des Wertpapierhandels bewirkt. Am Beispiel der Aktienverpfändung befasst sich die Arbeit mit der Vereinbarkeit des so ausgestalteten Effektengiroverkehrs mit der sachenrechtlichen Konzeption des Wertpapierrechts. Sie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Verpfändung nach deutschem Recht möglich bleibt. Zugleich wird erörtert, welches Recht mangels eines eindeutig bestimmbaren Belegenheitsortes auf grenzüberschreitend verwahrte Wertpapiere anwendbar ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Kapitalmarktwerte wie Aktien und Schuldverschreibungen werden heutzutage in aller Regel nicht von den Anlegern selbst, sondern in einem mehrstufigen System von Finanzintermediären verwahrt, das die "stückelose", sich ausschließlich durch Buchungen auf Depotkonten vollziehende Übertragung der Titel im sog. Effektengiroverkehr ermöglicht. In Deutschland beruht der inländische Effektengiroverkehr auf einer sachenrechtlichen Konstruktion, die bereits in den 1920er Jahren von den Kreditinstituten entwickelt und dann im Depotgesetz von 1937 verankert wurde. Diese Konstruktion ist in den letzten Jahren mehr und mehr in die Kritik geraten. Es wird behauptet, dass sie den beiden Hauptanforderungen an ein modernes Depotrecht (interne Verlässlichkeit und internationale Kompatibilität) nicht mehr genügt und dass eine Abkehr vom sachenrechtlichen Ansatz auch wegen der verschiedenen internationalen und europäischen Initiativen zur Harmonisierung des Depotrechts (Haager Wertpapierübereinkommen, Genfer Wertpapierübereinkommen, Projekt Rechtssicherheit der EU) geboten ist. Ulrich Segna untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist und welche Folgerungen aus der Reformbedürftigkeit des deutschen Depotrechts gezogen werden sollten. Er zeigt die Charakteristika, Risiken und Regelungsprobleme der mediatisierten Wertpapierverwahrung auf, nimmt eine umfassende Bestandsaufnahme des geltenden Depotrechts vor, wirft einen Blick auf das neue schweizerische Bucheffektengesetz und analysiert die jüngsten Ansätze zur Harmonisierung des Depotrechts, um auf dieser Grundlage verschiedene Reformoptionen zur Diskussion zu stellen. Empfohlen wird die Einführung eines wertpapierfreien Bucheffektenmodells, das Anlehnungen an das schweizerische Bucheffektengesetz, aber auch eine Reihe von Eigenheiten aufweist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Im Verlauf der Studie wird der Eigentumsübergang an depotverwahrten Wertpapieren erläutert. Mit diesem Werk soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass de lege lata keine ausreichende Grundlage für die Eigentumsübertragung im Effektengiroverkehr besteht. Die Probleme der fehlenden Besitzerstellung des Hinterlegers werden dabei an verschiedenen Stellen relevant. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass sich gestufter mittelbarer Besitz von Hinterlegern und ihren Depotbanken gegenüber der Wertpapiersammelbank nicht begründen lässt. Der Schwerpunkt wird aufgrund der in der Praxis am häufigsten auftretenden Konstellation auf die komplexe und teilweise höchst umstrittene Übertragung von Effekten innerhalb der Girosammelverwahrung gelegt. So wird gezeigt, wie innerhalb der Girosammelverwahrung auch ohne Besitzstellung des Hinterlegers der Eigentumsübergang und sogar redlicher Erwerb möglich sind. Eine Eigentumsübertragung bei fehlendem Besitz kann weder durch die gesonderte Abtretung des Vindikationsanspruchs nach § 985 BGB noch durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts i.S.v. § 930 BGB erfolgen. Letztendlich muss auch das Ausreichenlassen der schlichten Einigung nach § 929 Satz 1 BGB in Anbetracht der Notwendigkeit der Publizität im Effektengiroverkehr verneint werden. Vor diesem Hintergrund wird die Einführung eines neuen Tatbestandes - "Einigung und Buchung" - vorgeschlagen. Die auf der Basis des Mobiliarsachenrechts entwickelten Konstruktionen erscheinen lebensfremd - sogar sachwidrig - und weisen eine unübersehbare Künstlichkeit auf, die dem tatsächlichen Parteiwillen nicht mehr entsprechen. Mangels adäquater Vorschriften, die Vorgänge des Effektengiroverkehrs trotz allem zwingend im Sachenrecht des BGB unterbringen zu wollen erscheint angesichts der Wichtigkeit und Umfänglichkeit des heutigen Effektengiroverkehrs als nicht haltbar.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Ende 2002 beschlossene Haager Wertpapierkonvention steht im Mittelpunkt der vorliegenden Dissertation. Stefan Saager erläutert darin Hintergrund und Inhalt ihrer Kollisionsregeln und untersucht deren Vereinbarkeit mit dem bestehenden deutschen und europäischen Internationalen Privatrecht sowie mit dem deutschen materiellen Recht des Effektengiroverkehrs.
Dazu beschreibt er zunächst das Recht des Effektengiroverkehrs nach deutschem materiellen Recht, wobei er zwischen nationalen und internationalen Transaktionen unterscheidet. In einem zweiten Schritt stellt er das Internationale Privatrecht des Effektengiroverkehrs mit der Entwicklung vom Grundsatz der lex cartae sitae hin zu dem in der neueren europäischen und deutschen Gesetzgebung verwirklichten, als place of the relevant intermediary approach (PRIMA) bezeichneten, Ansatz dar und setzt sich dabei kritisch mit der Regelung des § 17a DepotG auseinander. Bei der Beschäftigung mit der Haager Wertpapierkonvention befaßt sich der Autor insbesondere mit deren Anknüpfungsgegenständen und Anknüpfungsmomenten. Er erläutert die Abkehr von PRIMA hin zu dem account agreement approach (AAA), den er gegen Kritik verteidigt.
In der Bewertung der Haager Wertpapierkonvention gelangt Saager zu dem Ergebnis, daß sie mit dem deutschen materiellen Recht nicht in Einklang zu bringen ist und fordert eine Modernisierung des deutschen Depotrechts, wozu auch der erste Teil seiner Arbeit Gründe liefert. Eine Zeichnung der Haager Wertpapierkonvention durch Deutschland und die Europäische Union hält er vor Abschluß der Reform des deutschen Depotrechts für verfrüht. Er verweist auf verschiedene internationale Initiativen zur Harmonisierung und zur Reform des Depotrechts.
Aktualisiert: 2023-04-15
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