Territoriale Gestattungen sind ein alltägliches, aber kaum beleuchtetes Phänomen des Außenverfassungsrechts. Die Beispiele sind vielfältig: Sie reichen von Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die ihr eigenes Dienstrecht zur Anwendung bringen, bis zu militärischen Erlaubnissen wie jenen auf der US-amerikanisch genutzten Airbase Ramstein. Jeweils ermöglicht die deutsche Gestattung einem anderen Völkerrechtssubjekt, außerhalb der deutschen Rechtsordnung auf deutschem Staatsgebiet hoheitlich tätig zu werden. Carolin Schlößer legt anhand von Parallelbetrachtungen dar, auf welche Weise sich das Grundgesetz zu diesen territorialen Gestattungen verhält. Sie entwickelt ein verfassungsrechtliches Regime in Gestalt eines ordre public-Vorbehaltes. Daraus leiten sich zahlreiche Vorgaben für die Praxis der Gestattungen ab, die umfänglich beleuchtet werden. Auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten geht die Autorin detailliert ein.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Territoriale Gestattungen sind ein alltägliches, aber kaum beleuchtetes Phänomen des Außenverfassungsrechts. Die Beispiele sind vielfältig: Sie reichen von Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die ihr eigenes Dienstrecht zur Anwendung bringen, bis zu militärischen Erlaubnissen wie jenen auf der US-amerikanisch genutzten Airbase Ramstein. Jeweils ermöglicht die deutsche Gestattung einem anderen Völkerrechtssubjekt, außerhalb der deutschen Rechtsordnung auf deutschem Staatsgebiet hoheitlich tätig zu werden. Carolin Schlößer legt anhand von Parallelbetrachtungen dar, auf welche Weise sich das Grundgesetz zu diesen territorialen Gestattungen verhält. Sie entwickelt ein verfassungsrechtliches Regime in Gestalt eines ordre public-Vorbehaltes. Daraus leiten sich zahlreiche Vorgaben für die Praxis der Gestattungen ab, die umfänglich beleuchtet werden. Auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten geht die Autorin detailliert ein.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Territoriale Gestattungen sind ein alltägliches, aber kaum beleuchtetes Phänomen des Außenverfassungsrechts. Die Beispiele sind vielfältig: Sie reichen von Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die ihr eigenes Dienstrecht zur Anwendung bringen, bis zu militärischen Erlaubnissen wie jenen auf der US-amerikanisch genutzten Airbase Ramstein. Jeweils ermöglicht die deutsche Gestattung einem anderen Völkerrechtssubjekt, außerhalb der deutschen Rechtsordnung auf deutschem Staatsgebiet hoheitlich tätig zu werden. Carolin Schlößer legt anhand von Parallelbetrachtungen dar, auf welche Weise sich das Grundgesetz zu diesen territorialen Gestattungen verhält. Sie entwickelt ein verfassungsrechtliches Regime in Gestalt eines ordre public-Vorbehaltes. Daraus leiten sich zahlreiche Vorgaben für die Praxis der Gestattungen ab, die umfänglich beleuchtet werden. Auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten geht die Autorin detailliert ein.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Abweichung von zwingendem Gesetzesrecht durch Tarifvertrag hat in Deutschland eine lange Tradition. Durch das Nebeneinander von staatlicher und tarifautonomer Regulierung in Form von tarifdispositivem Gesetzesrecht stehen Tarifautonomie und gesetzliche Regulierung des Arbeitsrechts in einem steten Spannungsverhältnis. Daniel Ulber untersucht vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Tarifautonomie und staatlicher Gesetzgebung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifautonomie nicht vor der Setzung staatlicher Mindestarbeitsbedingungen schützt. Dies steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck der Tarifautonomie.
In einem zweiten Schritt werden die Voraussetzungen der Wahrung grundrechtlicher Schutzpflichten durch den Gesetzgeber, aber auch durch die Gerichte untersucht. Ergebnis ist, dass dem Gesetzgeber der Rückgriff auf tarifdispositives Gesetzesrecht durch die grundrechtlichen Schutzpflichten verwehrt sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob die Tarifvertragsparteien selbst an die Grundrechte gebunden sind.
Der Autor wendet sich sodann der umstrittenen Frage der Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Gewerkschaften zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass tarifdispositives Gesetzesrecht voraussetzt, dass die tarifschließenden Gewerkschaften über eine hinreichende Repräsentativität verfügen. Exemplarisch werden die Grenzen, denen der Gesetzgeber bei der Schaffung tarifdispositiven Gesetzesrechts unterliegt, anhand des Arbeitszeitrechts untersucht.
Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der juristischen Fakultät der Universität zu Köln 2010.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Abweichung von zwingendem Gesetzesrecht durch Tarifvertrag hat in Deutschland eine lange Tradition. Durch das Nebeneinander von staatlicher und tarifautonomer Regulierung in Form von tarifdispositivem Gesetzesrecht stehen Tarifautonomie und gesetzliche Regulierung des Arbeitsrechts in einem steten Spannungsverhältnis. Daniel Ulber untersucht vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Tarifautonomie und staatlicher Gesetzgebung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifautonomie nicht vor der Setzung staatlicher Mindestarbeitsbedingungen schützt. Dies steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck der Tarifautonomie.
In einem zweiten Schritt werden die Voraussetzungen der Wahrung grundrechtlicher Schutzpflichten durch den Gesetzgeber, aber auch durch die Gerichte untersucht. Ergebnis ist, dass dem Gesetzgeber der Rückgriff auf tarifdispositives Gesetzesrecht durch die grundrechtlichen Schutzpflichten verwehrt sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob die Tarifvertragsparteien selbst an die Grundrechte gebunden sind.
Der Autor wendet sich sodann der umstrittenen Frage der Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Gewerkschaften zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass tarifdispositives Gesetzesrecht voraussetzt, dass die tarifschließenden Gewerkschaften über eine hinreichende Repräsentativität verfügen. Exemplarisch werden die Grenzen, denen der Gesetzgeber bei der Schaffung tarifdispositiven Gesetzesrechts unterliegt, anhand des Arbeitszeitrechts untersucht.
Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der juristischen Fakultät der Universität zu Köln 2010.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Territoriale Gestattungen sind ein alltägliches, aber kaum beleuchtetes Phänomen des Außenverfassungsrechts. Die Beispiele sind vielfältig: Sie reichen von Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die ihr eigenes Dienstrecht zur Anwendung bringen, bis zu militärischen Erlaubnissen wie jenen auf der US-amerikanisch genutzten Airbase Ramstein. Jeweils ermöglicht die deutsche Gestattung einem anderen Völkerrechtssubjekt, außerhalb der deutschen Rechtsordnung auf deutschem Staatsgebiet hoheitlich tätig zu werden. Carolin Schlößer legt anhand von Parallelbetrachtungen dar, auf welche Weise sich das Grundgesetz zu diesen territorialen Gestattungen verhält. Sie entwickelt ein verfassungsrechtliches Regime in Gestalt eines ordre public-Vorbehaltes. Daraus leiten sich zahlreiche Vorgaben für die Praxis der Gestattungen ab, die umfänglich beleuchtet werden. Auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten geht die Autorin detailliert ein.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Territoriale Gestattungen sind ein alltägliches, aber kaum beleuchtetes Phänomen des Außenverfassungsrechts. Die Beispiele sind vielfältig: Sie reichen von Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die ihr eigenes Dienstrecht zur Anwendung bringen, bis zu militärischen Erlaubnissen wie jenen auf der US-amerikanisch genutzten Airbase Ramstein. Jeweils ermöglicht die deutsche Gestattung einem anderen Völkerrechtssubjekt, außerhalb der deutschen Rechtsordnung auf deutschem Staatsgebiet hoheitlich tätig zu werden. Carolin Schlößer legt anhand von Parallelbetrachtungen dar, auf welche Weise sich das Grundgesetz zu diesen territorialen Gestattungen verhält. Sie entwickelt ein verfassungsrechtliches Regime in Gestalt eines ordre public-Vorbehaltes. Daraus leiten sich zahlreiche Vorgaben für die Praxis der Gestattungen ab, die umfänglich beleuchtet werden. Auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten geht die Autorin detailliert ein.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Territoriale Gestattungen sind ein alltägliches, aber kaum beleuchtetes Phänomen des Außenverfassungsrechts. Die Beispiele sind vielfältig: Sie reichen von Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die ihr eigenes Dienstrecht zur Anwendung bringen, bis zu militärischen Erlaubnissen wie jenen auf der US-amerikanisch genutzten Airbase Ramstein. Jeweils ermöglicht die deutsche Gestattung einem anderen Völkerrechtssubjekt, außerhalb der deutschen Rechtsordnung auf deutschem Staatsgebiet hoheitlich tätig zu werden. Carolin Schlößer legt anhand von Parallelbetrachtungen dar, auf welche Weise sich das Grundgesetz zu diesen territorialen Gestattungen verhält. Sie entwickelt ein verfassungsrechtliches Regime in Gestalt eines ordre public-Vorbehaltes. Daraus leiten sich zahlreiche Vorgaben für die Praxis der Gestattungen ab, die umfänglich beleuchtet werden. Auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten geht die Autorin detailliert ein.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Territoriale Gestattungen sind ein alltägliches, aber kaum beleuchtetes Phänomen des Außenverfassungsrechts. Die Beispiele sind vielfältig: Sie reichen von Sitzabkommen mit internationalen Organisationen, die ihr eigenes Dienstrecht zur Anwendung bringen, bis zu militärischen Erlaubnissen wie jenen auf der US-amerikanisch genutzten Airbase Ramstein. Jeweils ermöglicht die deutsche Gestattung einem anderen Völkerrechtssubjekt, außerhalb der deutschen Rechtsordnung auf deutschem Staatsgebiet hoheitlich tätig zu werden. Carolin Schlößer legt anhand von Parallelbetrachtungen dar, auf welche Weise sich das Grundgesetz zu diesen territorialen Gestattungen verhält. Sie entwickelt ein verfassungsrechtliches Regime in Gestalt eines ordre public-Vorbehaltes. Daraus leiten sich zahlreiche Vorgaben für die Praxis der Gestattungen ab, die umfänglich beleuchtet werden. Auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten geht die Autorin detailliert ein.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Die Abweichung von zwingendem Gesetzesrecht durch Tarifvertrag hat in Deutschland eine lange Tradition. Durch das Nebeneinander von staatlicher und tarifautonomer Regulierung in Form von tarifdispositivem Gesetzesrecht stehen Tarifautonomie und gesetzliche Regulierung des Arbeitsrechts in einem steten Spannungsverhältnis. Daniel Ulber untersucht vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Tarifautonomie und staatlicher Gesetzgebung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifautonomie nicht vor der Setzung staatlicher Mindestarbeitsbedingungen schützt. Dies steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck der Tarifautonomie.
In einem zweiten Schritt werden die Voraussetzungen der Wahrung grundrechtlicher Schutzpflichten durch den Gesetzgeber, aber auch durch die Gerichte untersucht. Ergebnis ist, dass dem Gesetzgeber der Rückgriff auf tarifdispositives Gesetzesrecht durch die grundrechtlichen Schutzpflichten verwehrt sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob die Tarifvertragsparteien selbst an die Grundrechte gebunden sind.
Der Autor wendet sich sodann der umstrittenen Frage der Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Gewerkschaften zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass tarifdispositives Gesetzesrecht voraussetzt, dass die tarifschließenden Gewerkschaften über eine hinreichende Repräsentativität verfügen. Exemplarisch werden die Grenzen, denen der Gesetzgeber bei der Schaffung tarifdispositiven Gesetzesrechts unterliegt, anhand des Arbeitszeitrechts untersucht.
Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der juristischen Fakultät der Universität zu Köln 2010.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Abweichung von zwingendem Gesetzesrecht durch Tarifvertrag hat in Deutschland eine lange Tradition. Durch das Nebeneinander von staatlicher und tarifautonomer Regulierung in Form von tarifdispositivem Gesetzesrecht stehen Tarifautonomie und gesetzliche Regulierung des Arbeitsrechts in einem steten Spannungsverhältnis. Daniel Ulber untersucht vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Tarifautonomie und staatlicher Gesetzgebung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifautonomie nicht vor der Setzung staatlicher Mindestarbeitsbedingungen schützt. Dies steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck der Tarifautonomie.
In einem zweiten Schritt werden die Voraussetzungen der Wahrung grundrechtlicher Schutzpflichten durch den Gesetzgeber, aber auch durch die Gerichte untersucht. Ergebnis ist, dass dem Gesetzgeber der Rückgriff auf tarifdispositives Gesetzesrecht durch die grundrechtlichen Schutzpflichten verwehrt sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob die Tarifvertragsparteien selbst an die Grundrechte gebunden sind.
Der Autor wendet sich sodann der umstrittenen Frage der Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Gewerkschaften zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass tarifdispositives Gesetzesrecht voraussetzt, dass die tarifschließenden Gewerkschaften über eine hinreichende Repräsentativität verfügen. Exemplarisch werden die Grenzen, denen der Gesetzgeber bei der Schaffung tarifdispositiven Gesetzesrechts unterliegt, anhand des Arbeitszeitrechts untersucht.
Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der juristischen Fakultät der Universität zu Köln 2010.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Autorin untersucht Herleitung und Umfang der staatlichen Pflicht zum Schutz im Ausland entführter Deutscher sowie des Schutzanspruchs des einzelnen Entführungsopfers auf verfassungsrechtlicher, einfachgesetzlicher und europarechtlicher Ebene. Sie diskutiert zudem die staatliche Haftung und das «finanzielle Nachspiel» einer Entführung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin untersucht Herleitung und Umfang der staatlichen Pflicht zum Schutz im Ausland entführter Deutscher sowie des Schutzanspruchs des einzelnen Entführungsopfers auf verfassungsrechtlicher, einfachgesetzlicher und europarechtlicher Ebene. Sie diskutiert zudem die staatliche Haftung und das «finanzielle Nachspiel» einer Entführung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin untersucht Herleitung und Umfang der staatlichen Pflicht zum Schutz im Ausland entführter Deutscher sowie des Schutzanspruchs des einzelnen Entführungsopfers auf verfassungsrechtlicher, einfachgesetzlicher und europarechtlicher Ebene. Sie diskutiert zudem die staatliche Haftung und das «finanzielle Nachspiel» einer Entführung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Bundesrepublik ist zum Schutz im Ausland entführter deutscher Staatsangehöriger verpflichtet. Ungeachtet der Relevanz für die betroffenen (Grund-)Rechte des Entführungsopfers schweigt das Grundgesetz jedoch zu einer staatlichen Pflicht zur Gewährung von Auslandsschutz. Die Autorin untersucht, auf welche Rechtsgrundlage diese Schutzpflicht sowie der korrespondierende Schutzanspruch zu stützen sind und welche Reichweite beide haben. Sie geht dabei auf die Vorgängerverfassungen des Grundgesetzes, auf dieses selbst sowie auf das Konsulargesetz und das Unionsrecht ein. Zudem diskutiert die Autorin, ob Sicherheitshinweise und Reisewarnungen Einfluss auf die Schutzverpflichtung haben, oder ob diese erst auf der jeweils nachgelagerten Haftungs- oder Kostenebene zu beachten sind. Auf Letzterer betrachtet sie die geltende und die ab Mitte August 2018 – unter dem BGebG – maßgebliche Rechtslage.
Aktualisiert: 2023-04-07
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In dem Buch wird das Spannungsverhältnis von Rechtsstaatlichkeit und Wirtschaftlichkeit in dem sicherheitsrechtlichen Kontext der polizeilichen Gefahrenabwehr aus überwiegend rechtswissenschaftlicher, aber auch aus in nicht unerheblichem Umfang wirtschaftlicher Sicht untersucht. Der Autor, Jahrgang 1978, hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Freiburg i. Br. studiert. Beruflich ist er als Rechtsanwalt in der Insolvenzabteilung einer großen Wirtschafts- und Notarkanzlei in Wiesbaden tätig.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Abweichung von zwingendem Gesetzesrecht durch Tarifvertrag hat in Deutschland eine lange Tradition. Durch das Nebeneinander von staatlicher und tarifautonomer Regulierung in Form von tarifdispositivem Gesetzesrecht stehen Tarifautonomie und gesetzliche Regulierung des Arbeitsrechts in einem steten Spannungsverhältnis. Daniel Ulber untersucht vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Tarifautonomie und staatlicher Gesetzgebung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifautonomie nicht vor der Setzung staatlicher Mindestarbeitsbedingungen schützt. Dies steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck der Tarifautonomie.
In einem zweiten Schritt werden die Voraussetzungen der Wahrung grundrechtlicher Schutzpflichten durch den Gesetzgeber, aber auch durch die Gerichte untersucht. Ergebnis ist, dass dem Gesetzgeber der Rückgriff auf tarifdispositives Gesetzesrecht durch die grundrechtlichen Schutzpflichten verwehrt sein kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Frage nachgegangen, ob die Tarifvertragsparteien selbst an die Grundrechte gebunden sind.
Der Autor wendet sich sodann der umstrittenen Frage der Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Gewerkschaften zu. Er kommt zu dem Ergebnis, dass tarifdispositives Gesetzesrecht voraussetzt, dass die tarifschließenden Gewerkschaften über eine hinreichende Repräsentativität verfügen. Exemplarisch werden die Grenzen, denen der Gesetzgeber bei der Schaffung tarifdispositiven Gesetzesrechts unterliegt, anhand des Arbeitszeitrechts untersucht.
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Aktualisiert: 2023-04-15
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