Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor strafrechtlicher Sanktion.

Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor strafrechtlicher Sanktion. von Burke,  Daniel
Zwischen Wettbewerbern getroffene Preis- und Produktionsabsprachen sowie Markt- und Kundenaufteilungen, sog. Hardcore-Kartelle, werden in Deutschland als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern sanktioniert. Handelt es sich um Submissionsabsprachen, stellen sie zugleich Straftaten dar, für die natürlichen Personen nach § 298 StGB bis zu fünf Jahre Haft drohen. Zur Aufdeckung geheimer Kartelle setzen die Kartellbehörden auf ein inzwischen als unverzichtbar angesehenes Ermittlungsinstrument: Kronzeugenprogramme. Sie gelten in Deutschland jedoch nur für Bußgeldverfahren; vor strafrechtlichen Sanktionen schützen sie natürliche Personen nicht. Das kann die Effektivität der Kronzeugenregelungen bei Submissionskartellen untergraben. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob hier eine strafrechtliche Kronzeugenregelung als Pendant zu den Kronzeugenprogrammen der Kartellbehörden geschaffen werden sollte, und wie eine solche Regelung praxistauglich und rechtskonform ausgestaltet werden könnte. Sie berücksichtigt auch Grundlagen der Verhaltensökonomie und profitiert von einer vergleichenden Betrachtung der US-amerikanischen Rechtslage. Der Autor erörtert, welche Regelungen de lege lata in Deutschland zum Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor individualstrafrechtlicher Sanktionierung in Betracht kommen, und stellt fest, dass diese potenziellen Kronzeugen keine ausreichende Rechtssicherheit bieten. Er plädiert daher für die Schaffung einer kartellstrafrechtlichen Kronzeugenregelung de lege ferenda und zeigt auf, welche Grenzen das Grundgesetz für deren Gestaltung vorgibt. Die Arbeit schließt mit einem konkreten Reformvorschlag.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor strafrechtlicher Sanktion.

Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor strafrechtlicher Sanktion. von Burke,  Daniel
Zwischen Wettbewerbern getroffene Preis- und Produktionsabsprachen sowie Markt- und Kundenaufteilungen, sog. Hardcore-Kartelle, werden in Deutschland als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern sanktioniert. Handelt es sich um Submissionsabsprachen, stellen sie zugleich Straftaten dar, für die natürlichen Personen nach § 298 StGB bis zu fünf Jahre Haft drohen. Zur Aufdeckung geheimer Kartelle setzen die Kartellbehörden auf ein inzwischen als unverzichtbar angesehenes Ermittlungsinstrument: Kronzeugenprogramme. Sie gelten in Deutschland jedoch nur für Bußgeldverfahren; vor strafrechtlichen Sanktionen schützen sie natürliche Personen nicht. Das kann die Effektivität der Kronzeugenregelungen bei Submissionskartellen untergraben. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob hier eine strafrechtliche Kronzeugenregelung als Pendant zu den Kronzeugenprogrammen der Kartellbehörden geschaffen werden sollte, und wie eine solche Regelung praxistauglich und rechtskonform ausgestaltet werden könnte. Sie berücksichtigt auch Grundlagen der Verhaltensökonomie und profitiert von einer vergleichenden Betrachtung der US-amerikanischen Rechtslage. Der Autor erörtert, welche Regelungen de lege lata in Deutschland zum Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor individualstrafrechtlicher Sanktionierung in Betracht kommen, und stellt fest, dass diese potenziellen Kronzeugen keine ausreichende Rechtssicherheit bieten. Er plädiert daher für die Schaffung einer kartellstrafrechtlichen Kronzeugenregelung de lege ferenda und zeigt auf, welche Grenzen das Grundgesetz für deren Gestaltung vorgibt. Die Arbeit schließt mit einem konkreten Reformvorschlag.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Beweislast im Kartellzivilprozess

Beweislast im Kartellzivilprozess von Köhler,  Marie-Louise
Obwohl die private Kartellrechtsdurchsetzung in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen hat, ist der Rechtsschutz in Deutschland noch weit davon entfernt – ähnlich wie im US-amerikanischen Antitrustrecht – eine der sichersten Waffen zur wirksamen Durchsetzung des Kartellverbots zu sein. Dem private enforcement fehlt es trotz gesetzgeberischer Aktivitäten nach wie vor an der gewünschten Schlagkraft. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Arbeit mit der Beweislast im Kartellzivilprozess auseinander. Anhand der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs wird untersucht, ob für den unmittelbar Geschädigten beweisrechtliche Hürden bestehen und bejahendenfalls, wie diese überwunden werden können.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Beweislast im Kartellzivilprozess

Beweislast im Kartellzivilprozess von Köhler,  Marie-Louise
Obwohl die private Kartellrechtsdurchsetzung in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen hat, ist der Rechtsschutz in Deutschland noch weit davon entfernt – ähnlich wie im US-amerikanischen Antitrustrecht – eine der sichersten Waffen zur wirksamen Durchsetzung des Kartellverbots zu sein. Dem private enforcement fehlt es trotz gesetzgeberischer Aktivitäten nach wie vor an der gewünschten Schlagkraft. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Arbeit mit der Beweislast im Kartellzivilprozess auseinander. Anhand der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs wird untersucht, ob für den unmittelbar Geschädigten beweisrechtliche Hürden bestehen und bejahendenfalls, wie diese überwunden werden können.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht

Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht von Jansen,  Scarlett
Die Arbeit befasst sich mit dem Wettbewerbsstrafrecht insbesondere in dogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht. Nach einer näheren Konturierung des Schutzgegenstands "Wettbewerb", zu der auch wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse genutzt werden, wird der Frage nachgegangen, ob ein Schutz des Wettbewerbs durch das Strafrecht legitim ist. Die Präzisierung des Wettbewerbsbegriffs hat außerdem Folgen für die teleologische Auslegung insbesondere der Delikte des 26. Abschnitts des StGB, wie anhand einer Vielzahl von Tatbestandsmerkmalen in der Arbeit aufgezeigt wird. Das Werk enthält zudem einige rechtspolitische Empfehlungen, die vor allem die Frage einer Strafbewehrung von Verhaltensweisen wie Hardcore Kartellen betreffen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Kriminalisierung von Hardcore-Kartellrechtsverstößen

Kriminalisierung von Hardcore-Kartellrechtsverstößen von Stomper,  Kristina Marie
Ist eine Kriminalisierung von Hardcore-Kartellrechtsverstößen im deutschen Recht wirklich sinnvoll? Und wenn ja, wie könnte eine effektive, system- und verfassungskonforme Umsetzung dieses Vorhabens aussehen, die auch den berechtigten Einwänden der Kriminalisierungsgegner Rechnung trägt? Die Arbeit geht diesen beiden Fragestellungen im Kern nach und entwickelt auf der Grundlage einer theoretischen Analyse der Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer Kriminalisierung verschiedene ausformulierte Gesetzgebungsvorschläge für einen neuen Kartellstraftatbestand und die notwendigen flankierenden Regelungen, wie z.B. eine kartellstrafrechtsspezifische Kronzeugenregelung sowie verschiedene Neuregelungen zur Reformierung des Kartellstrafverfahrens.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht

Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht von Jansen,  Scarlett
Die Arbeit befasst sich mit dem Wettbewerbsstrafrecht insbesondere in dogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht. Nach einer näheren Konturierung des Schutzgegenstands „Wettbewerb“, zu der auch wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse genutzt werden, wird der Frage nachgegangen, ob ein Schutz des Wettbewerbs durch das Strafrecht legitim ist. Die Präzisierung des Wettbewerbsbegriffs hat außerdem Folgen für die teleologische Auslegung insbesondere der Delikte des 26. Abschnitts des StGB, wie anhand einer Vielzahl von Tatbestandsmerkmalen in der Arbeit aufgezeigt wird. Das Werk enthält zudem einige rechtspolitische Empfehlungen, die vor allem die Frage einer Strafbewehrung von Verhaltensweisen wie Hardcore Kartellen betreffen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kriminalisierung von Hardcore-Kartellrechtsverstößen

Kriminalisierung von Hardcore-Kartellrechtsverstößen von Stomper,  Kristina Marie
Ist eine Kriminalisierung von Hardcore-Kartellrechtsverstößen im deutschen Recht wirklich sinnvoll? Und wenn ja, wie könnte eine effektive, system- und verfassungskonforme Umsetzung dieses Vorhabens aussehen, die auch den berechtigten Einwänden der Kriminalisierungsgegner Rechnung trägt? Die Arbeit geht diesen beiden Fragestellungen im Kern nach und entwickelt auf der Grundlage einer theoretischen Analyse der Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit einer Kriminalisierung verschiedene ausformulierte Gesetzgebungsvorschläge für einen neuen Kartellstraftatbestand und die notwendigen flankierenden Regelungen, wie z.B. eine kartellstrafrechtsspezifische Kronzeugenregelung sowie verschiedene Neuregelungen zur Reformierung des Kartellstrafverfahrens.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor strafrechtlicher Sanktion.

Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor strafrechtlicher Sanktion. von Burke,  Daniel
Zwischen Wettbewerbern getroffene Preis- und Produktionsabsprachen sowie Markt- und Kundenaufteilungen, sog. Hardcore-Kartelle, werden in Deutschland als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern sanktioniert. Handelt es sich um Submissionsabsprachen, stellen sie zugleich Straftaten dar, für die natürlichen Personen nach § 298 StGB bis zu fünf Jahre Haft drohen. Zur Aufdeckung geheimer Kartelle setzen die Kartellbehörden auf ein inzwischen als unverzichtbar angesehenes Ermittlungsinstrument: Kronzeugenprogramme. Sie gelten in Deutschland jedoch nur für Bußgeldverfahren; vor strafrechtlichen Sanktionen schützen sie natürliche Personen nicht. Das kann die Effektivität der Kronzeugenregelungen bei Submissionskartellen untergraben. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob hier eine strafrechtliche Kronzeugenregelung als Pendant zu den Kronzeugenprogrammen der Kartellbehörden geschaffen werden sollte, und wie eine solche Regelung praxistauglich und rechtskonform ausgestaltet werden könnte. Sie berücksichtigt auch Grundlagen der Verhaltensökonomie und profitiert von einer vergleichenden Betrachtung der US-amerikanischen Rechtslage. Der Autor erörtert, welche Regelungen de lege lata in Deutschland zum Schutz kartellrechtlicher Kronzeugen vor individualstrafrechtlicher Sanktionierung in Betracht kommen, und stellt fest, dass diese potenziellen Kronzeugen keine ausreichende Rechtssicherheit bieten. Er plädiert daher für die Schaffung einer kartellstrafrechtlichen Kronzeugenregelung de lege ferenda und zeigt auf, welche Grenzen das Grundgesetz für deren Gestaltung vorgibt. Die Arbeit schließt mit einem konkreten Reformvorschlag.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Individualstrafen im Kartellrecht

Individualstrafen im Kartellrecht von Rüdesheim,  Maren Laura
Die Frage, wie besonders schwerwiegende Kartellverstöße bekämpft werden sollen, beherrschte in den vergangenen Jahren angesichts spektakulärer Kartellfälle die rechtspolitische Diskussion. Bereits bei Einführung des GWB im Jahr 1958 und wieder in den 1970er und 1980er Jahren wurde die Einführung von Kriminalstrafen diskutiert. Bis heute ist der deutsche Gesetzgeber von seiner Entscheidung – Hardcore-Kartelle vornehmlich mit den Mitteln des Kartellordnungswidrigkeitenrechts zu verfolgen – nicht abgerückt. Dennoch mehren sich die Stimmen, die sich dafür aussprechen, Hardcore-Kartelle von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat zu erheben. Die Autorin greift die Diskussion auf und befasst sich vertiefend mit der Frage einer Strafbewehrung von Hardcore-Kartellen. Sie zeigt die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Regelung auf und stellt die mögliche Ausgestaltung eines Kartellstraftatbestandes dar.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Der Kartellbetrug

Der Kartellbetrug von Reims,  Raphael
Die Untersuchung widmet sich einerseits der Frage, inwieweit bereits gegenwärtig bestimmte Verhaltensweisen im Gefolge eines Hardcore-Kartells auch außerhalb von Vergabeverfahren strafbar sind. Zum anderen geht es darum, ob künftig ein neuer Kartellstraftatbestand normiert werden sollte. Dabei stellen sich vor allem Fragen der Strafwürdigkeit, der Strafbedürftigkeit, des Bestimmtheitsgrundsatzes, aber auch der praktischen Umsetzung. Als Resultat wird ein neuer Kartellstraftatbestand vorgeschlagen, der von bisherigen Anregungen abweicht und die Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Rechtslage beheben kann.
Aktualisiert: 2023-04-08
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