Trotz der langen Historie des § 179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die Dispositionsfreiheit der Aktionäre, nicht ihr Vermögen schützen will. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien zur Bestimmung des ganzen Vermögens herausgearbeitet, die auch zur Bewältigung sämtlicher Folgeprobleme beitragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Trotz der langen Historie des § 179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die Dispositionsfreiheit der Aktionäre, nicht ihr Vermögen schützen will. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien zur Bestimmung des ganzen Vermögens herausgearbeitet, die auch zur Bewältigung sämtlicher Folgeprobleme beitragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Trotz der langen Historie des § 179a AktG ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens zu bestimmen. Die Arbeit weist nach, dass die Norm allein die Dispositionsfreiheit der Aktionäre, nicht ihr Vermögen schützen will. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien zur Bestimmung des ganzen Vermögens herausgearbeitet, die auch zur Bewältigung sämtlicher Folgeprobleme beitragen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Realphänomen „Konzern“ als Produkt der Privatautonomie prägt unseren (transnationalen) Wirtschaftsverkehr. Ungeachtet dieser enormen Bedeutung in der wirtschaftlichen Realität regelt der österreichische Gesetzgeber die Aspekte von konzernverbundenen Rechtsträgern organisationsrechtlich kaum. Es ist aber zu beachten, dass sich bei all den Vorteilen, die der Konzernierungsprozess mit sich bringt, auch spezifische Gefahrenlagen ergeben, insbesondere für Minderheitsgesellschafter und Gläubiger der Kapitalgesellschaft. Die vorliegende Arbeit hat demnach zum Ziel, privatautonome sowie gesetzliche Schutzmechanismen für diese Interessengruppen bezogen auf den Zeitpunkt der Abhängigkeitsbegründung zu erarbeiten. Das Werk behandelt dabei nach einer Darstellung der wirtschaftlichen Gegebenheiten und den konzeptionellen Aspekten der Konzernbildungskontrolle unter anderem folgende Themen:
• Übertragungsbeschränkungen für Geschäftsanteile/Aktien
• Stimmrechtsregelungen, Wettbewerbsverbote und Austritts- und Ausschlussrechte
• schuldrechtliche Nebenabreden als privatautonomer Konzerneingangsschutz
• Auslotung der Satzungsstrenge bei nicht-börsennotierten AGs
• die materielle Beschlusskontrolle
• das übernahmerechtliche Pflichtangebot als Konzernbildungsschutz
• Gesellschafter- und Aktionärsklagen
• Unterscheidungsmerkmale zwischen Konzerngefahr, Konzerninteresse
und Mediatisierungseffekt
• Konzernbildungsschranken zugunsten der Gläubiger der Obergesellschaft
• ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeiten aufgrund der Holzmüller-/
Gelatine-Doktrin
Aktualisiert: 2022-12-15
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Im Mai 2017 wurde die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie nach einem langanhaltenden Gesetzgebungsprozess im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine zentrale Norm der Richtlinie stellt Art. 9c dar, der die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Party Transactions) einer unionsweiten Harmonisierung unterwerfen möchte. Die Arbeit untersucht, wie der Regelungsinhalt des Art. 9c möglichst harmonisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor ein konsistentes Schutzsystem, dass zum einen dem Richtlinieninhalt vollkommen gerecht wird und zum anderen derart restriktiv ist, dass nationales Recht, insbesondere das bekannte und bewährte deutsche Konzernrecht, weitestgehend erhalten bleiben kann.
Aktualisiert: 2023-04-08
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