Meldestellenbeauftragte

Meldestellenbeauftragte von Handel,  Timo
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein. Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Meldestellenbeauftragte

Meldestellenbeauftragte von Handel,  Timo
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein. Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Meldestellenbeauftragte

Meldestellenbeauftragte von Handel,  Timo
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein. Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat aber einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Februar abgelehnt hatte, hat die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Derzeit ist der Rechtsausschuss damit befasst. Das Gesetz tritt nunmehr am 2. Juli 2023 in Kraft. Die Broschüre wird nach Verabschiedung des Gesetzes einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes bieten. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche Aufarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetz für alle mit dem Gesetz BefasstenAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat aber einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Februar abgelehnt hatte, hat die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Derzeit ist der Rechtsausschuss damit befasst. Das Gesetz tritt nunmehr am 2. Juli 2023 in Kraft. Die Broschüre wird nach Verabschiedung des Gesetzes einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes bieten. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche Aufarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetz für alle mit dem Gesetz BefasstenAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat aber einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Februar abgelehnt hatte, hat die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Derzeit ist der Rechtsausschuss damit befasst. Das Gesetz tritt nunmehr am 2. Juli 2023 in Kraft. Die Broschüre wird nach Verabschiedung des Gesetzes einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes bieten. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche Aufarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetz für alle mit dem Gesetz BefasstenAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Einführung HinweisgeberschutzG

Einführung HinweisgeberschutzG von Dilling,  Johannes, Gerdemann,  Simon, Johnson,  David
Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist. Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Einführung HinweisgeberschutzG

Einführung HinweisgeberschutzG von Dilling,  Johannes, Gerdemann,  Simon, Johnson,  David
Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist. Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Einführung HinweisgeberschutzG

Einführung HinweisgeberschutzG von Dilling,  Johannes, Gerdemann,  Simon, Johnson,  David
Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist. Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat aber einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Februar abgelehnt hatte, hat die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Derzeit ist der Rechtsausschuss damit befasst. Eine Entscheidung und ein konkretes Datum des Inkrafttretens steht aus. Die Broschüre wird nach Verabschiedung des Gesetzes einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes bieten. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche Aufarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetz für alle mit dem Gesetz BefasstenAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Meldestellenbeauftragte

Meldestellenbeauftragte von Handel,  Timo
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein. Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat aber einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Februar abgelehnt hatte, hat die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Derzeit ist der Rechtsausschuss damit befasst. Eine Entscheidung und ein konkretes Datum des Inkrafttretens steht aus. Die Broschüre wird nach Verabschiedung des Gesetzes einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes bieten. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche Aufarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetz für alle mit dem Gesetz BefasstenAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Meldestellenbeauftragte

Meldestellenbeauftragte von Handel,  Timo
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein. Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat aber einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Februar abgelehnt hatte, hat die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Derzeit ist der Rechtsausschuss damit befasst. Eine Entscheidung und ein konkretes Datum des Inkrafttretens steht aus. Die Broschüre wird nach Verabschiedung des Gesetzes einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes bieten. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche Aufarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetz für alle mit dem Gesetz BefasstenAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Meldestellenbeauftragte

Meldestellenbeauftragte von Handel,  Timo
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems bzw. einer internen Meldestelle und von Meldekanälen regelt. Der Gesetzgeber kommt damit seiner Verpflichtung aus der sog. EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) nach und hat diese in deutsches Recht umgesetzt. Insbesondere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind danach verpflichtet, eine interne Meldestelle und einen Kanal zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten und zu betreiben. Die Funktion der internen Meldestelle kann durch sog. Meldestellenbeauftragte ausgeübt werden. Diese müssen diverse Anforderungen des Gesetzes erfüllen und zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle entsprechend qualifiziert sein. Das vorliegende Werk gibt Meldestellenbeauftragten einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des HinSchG, insbesondere an die interne Meldestelle, den vorzuhaltenden Meldekanal, das Verfahren nach Eingang einer Meldung und die zu ergreifenden Folgemaßnahmen. Ebenfalls betrachtet werden die in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzenden datenschutzrechtrechtlichen und arbeitsrechtsrechtlichen Implikationen. Dabei werden stets Praxishinweise zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems sowie Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und deren Einhaltung gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Nachdem der Bundesrat aber einen vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf im Februar abgelehnt hatte, hat die Koalitionsfraktion nunmehr einen in der Länderkammer zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. Derzeit ist der Rechtsausschuss damit befasst. Eine Entscheidung und ein konkretes Datum des Inkrafttretens steht aus. Die Broschüre wird nach Verabschiedung des Gesetzes einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes bieten. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche Aufarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetz für alle mit dem Gesetz BefasstenAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Rechtshandbuch Whistleblowing

Rechtshandbuch Whistleblowing von Appel,  Enno, Beukelmann,  Stephan, Brooks,  Jermyn, Deloch,  Andre, Gofferje,  Daniela, Göres,  Ulrich L., Groß,  Bernd, Hünermann,  Rolf, Jaspers,  Andreas, Laumann,  Daniel Thomas, Lawrence,  Christian, Poepping,  Melanie, Rolf,  Christian, Schilling,  Hellen, Schmidt,  Philip, Schoop,  Christian, Wilhelm,  Mark, Willms,  Nicole
Zum Werk Dieses Handbuch enthält eine bislang einzigartige Zusammenfassung und vertiefende Betrachtung des Themas Whistleblowing. Alle wesentlichen praxisrelevanten Rechtsfragen zum Thema werden umfassend und mit aktuellen Verweisen auf die EU-Richtlinie zum Whistleblowing und die nationale Umsetzung durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erörtert. Folgende Themenkomplexe werden behandelt:Begriff des HinweisgebersGesetzliche Grundlagen (u.a. Europarecht, UK-Recht, US-Recht, LkSG)Internationale Organisationen und AbkommenGesellschaftspolitische ErwägungenHinweisgebersystemeBest Practice im Umgang mit HinweisenEmpfehlungsmaßnahmenErfolgsmessung eines HinweisgebersystemsSchutz von HinweisgebernArbeitsrechtDatenschutzrechtDer KrisenfallAusblick Unternehmensstrafrecht Vorteile auf einen Blickalle praxisrelevanten Rechtsthemen in einem Werkkompakte und strukturierte Darstellungmit internationalen Bezügen Zielgruppe Das Werk bietet wertvolles Wissen für Vertreterinnen und Vertreter der Geschäftsführung von Unternehmen, für Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte in Rechts- und Complianceabteilungen sowie für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in (international tätigen) Kanzleien.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Die EU-Whistleblower-Richtlinie" ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblowern"), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der zweite Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich in der ersten Sitzung am 10. Februar 2023 erfolgen. Damit ist es wahrscheinlich, dass das Gesetz noch im ersten Halbjahr 2023 in Kraft tritt. Die Broschüre bietet einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche und laiengerechte Aufarbeitung des HinweisgeberschutzgesetzAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz von Fissenewert,  Peter
Zum Werk Mit dieser Broschüre werden Verantwortliche in Unternehmen in die Lage versetzt, die Anforderungen umzusetzen, die an jedes Unternehmen als zwingende Voraussetzung durch die EU-Whistleblower-Richtlinie gestellt werden. Die EU-Whistleblower-Richtlinie" ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Zentrales Anliegen der Richtlinie ist ein verbesserter Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblowern"), die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Dezember 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber erfolgt (verspätet) durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 16. Dezember vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Der zweite Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich in der ersten Sitzung am 10. Februar 2023 erfolgen. Damit ist es wahrscheinlich, dass das Gesetz noch im ersten Halbjahr 2023 in Kraft tritt. Die Broschüre bietet einen Einblick und eine Anleitung für erste sinnvolle Schritte zur Umsetzung dieses Gesetzes. Inhalte des neuen Gesetzes werden dafür praxisgerecht aufgearbeitet:Für wen gilt das Gesetz (sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich)?Welche Voraussetzungen müssen für einen Schutz erfüllt werden?Welche internen und externen Meldekanäle gibt es?Wie wird die Umsetzung am besten organisiert?Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Betroffene? Vorteile auf einen Blickverständliche und laiengerechte Aufarbeitung des HinweisgeberschutzgesetzAnleitung zur Planung erster sinnvoller Schritte zur Umsetzungpraktische Hinweise, Tipps und Checklisten Zielgruppe Für mit der Umsetzung befasste Verantwortliche in Unternehmen und Behörden und alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Aufsichtsratsmitglieder als Whistleblower

Aufsichtsratsmitglieder als Whistleblower von Körner,  Leo
Im deutschen Gesellschaftsrecht ist die Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder als Grundprinzip verankert und wurde vom Gesetzgeber kontinuierlich verschärft. Ein Verstoß ist strafbewehrt. Gleichwohl sollen nun auch Organmitglieder von Gesellschaften in den Anwendungsbereich der europäischen Hinweisgeberschutzrichtlinie fallen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Hinweisgeberrecht und Verschwiegenheitspflicht wird in der vorliegenden Abhandlung zu einem interessengerechten Ausgleich gebracht, indem die Intention des Richtliniengebers durch Auslegung der Richtlinie und Vergleich mit dem geltenden Recht herausgearbeitet und umgesetzt wird.
Aktualisiert: 2023-05-11
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