Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht.

Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht. von Rossi,  Matthias
Der internationalen Entwicklung, jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, einzuräumen, wird Deutschland sich auf absehbare Zeit nicht entziehen können. Zielt eine solche Informationszugangsfreiheit in erster Linie auf eine Kontrolle der Verwaltung und die Partizipation an ihren Entscheidungen, bewirkt sie doch vor allem einen erleichterten Gebrauch von Grundrechten. Ungeachtet ihrer politischen Zielvorstellungen bleiben die Gesetzgeber in Bund und Ländern bei der Ausgestaltung der Informationszugangsfreiheit an die Vorgaben der Verfassung gebunden, die weniger für die anspruchsbegründenden als vielmehr für die anspruchsbeschränkenden und -ausschließenden Voraussetzungen der Informationsfreiheitsgesetze von prägender Bedeutung sind. Umgekehrt können diese aber auch einen Verfassungswandel durch Verwaltungsgesetz bewirken. Matthias Rossi untersucht vor diesem Hintergrund die Wechselwirkungen zwischen der die Informationsfreiheitsgesetze determinierenden Verfassung und den die Verfassung modifizierenden Informationsfreiheitsgesetzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren.

Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren. von Macht,  Klaus
Angesichts der praktischen Bedeutung der Frage, ob Informationen, die Verwaltungsbehörden unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erlangt haben, verwertet werden dürfen, verwundert es, daß die Problematik im Verwaltungsrecht bislang nur wenig Beachtung gefunden hat. Dies steht ganz im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Strafprozeßrecht, wo die Frage seit langer Zeit intensiv diskutiert wird. So ist auch Ausgangspunkt der Arbeit die Auswertung des Erkenntnisstandes in den Rechtsgebieten, die insoweit einen gewissen Diskussionsvorsprung aufweisen. Dabei läßt sich feststellen, daß auch dort noch kein befriedigender Lösungsansatz, der sich auf das Verwaltungsverfahren übertragen ließe, gefunden werden konnte. Auch eine Analyse der vereinzelten einfachgesetzlichen Regelungen der verwaltungsrechtlichen Informationsverwertung zeigt, daß sich ihnen überwiegend keine Aussagen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Informationen abgewinnen lassen. Es bedarf vielmehr einer Untersuchung der verfassungsrechtlichen Hintergründe der Informationsverwertung. Dabei zeigt sich, daß die Verwertung einen eigenständigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (und u. U. auch in speziellere Grundrechte wie Art. 10 oder 13 GG) darstellt, der in bestimmtem Umfang im Wege einer verfassungskonformen Auslegung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Nutzungsbestimmungen gerechtfertigt werden kann. Unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes läßt sich auf diese Weise eine Verwertungsregelung formulieren, welche sowohl die staatlichen Schutzpflichten, die, soweit es um den Schutz von gewichtigen Individualrechtsgütern geht, für die Verwertbarkeit streiten, als auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des von der Informationsverwertung Betroffenen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Abschließend geht Klaus Macht noch auf einige Einzelfragen wie etwa die Reichweite und Wirkung der so gefundenen Verwertungsverbote ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren.

Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren. von Macht,  Klaus
Angesichts der praktischen Bedeutung der Frage, ob Informationen, die Verwaltungsbehörden unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erlangt haben, verwertet werden dürfen, verwundert es, daß die Problematik im Verwaltungsrecht bislang nur wenig Beachtung gefunden hat. Dies steht ganz im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Strafprozeßrecht, wo die Frage seit langer Zeit intensiv diskutiert wird. So ist auch Ausgangspunkt der Arbeit die Auswertung des Erkenntnisstandes in den Rechtsgebieten, die insoweit einen gewissen Diskussionsvorsprung aufweisen. Dabei läßt sich feststellen, daß auch dort noch kein befriedigender Lösungsansatz, der sich auf das Verwaltungsverfahren übertragen ließe, gefunden werden konnte. Auch eine Analyse der vereinzelten einfachgesetzlichen Regelungen der verwaltungsrechtlichen Informationsverwertung zeigt, daß sich ihnen überwiegend keine Aussagen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Informationen abgewinnen lassen. Es bedarf vielmehr einer Untersuchung der verfassungsrechtlichen Hintergründe der Informationsverwertung. Dabei zeigt sich, daß die Verwertung einen eigenständigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (und u. U. auch in speziellere Grundrechte wie Art. 10 oder 13 GG) darstellt, der in bestimmtem Umfang im Wege einer verfassungskonformen Auslegung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Nutzungsbestimmungen gerechtfertigt werden kann. Unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes läßt sich auf diese Weise eine Verwertungsregelung formulieren, welche sowohl die staatlichen Schutzpflichten, die, soweit es um den Schutz von gewichtigen Individualrechtsgütern geht, für die Verwertbarkeit streiten, als auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des von der Informationsverwertung Betroffenen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Abschließend geht Klaus Macht noch auf einige Einzelfragen wie etwa die Reichweite und Wirkung der so gefundenen Verwertungsverbote ein.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht.

Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht. von Rossi,  Matthias
Der internationalen Entwicklung, jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, einzuräumen, wird Deutschland sich auf absehbare Zeit nicht entziehen können. Zielt eine solche Informationszugangsfreiheit in erster Linie auf eine Kontrolle der Verwaltung und die Partizipation an ihren Entscheidungen, bewirkt sie doch vor allem einen erleichterten Gebrauch von Grundrechten. Ungeachtet ihrer politischen Zielvorstellungen bleiben die Gesetzgeber in Bund und Ländern bei der Ausgestaltung der Informationszugangsfreiheit an die Vorgaben der Verfassung gebunden, die weniger für die anspruchsbegründenden als vielmehr für die anspruchsbeschränkenden und -ausschließenden Voraussetzungen der Informationsfreiheitsgesetze von prägender Bedeutung sind. Umgekehrt können diese aber auch einen Verfassungswandel durch Verwaltungsgesetz bewirken. Matthias Rossi untersucht vor diesem Hintergrund die Wechselwirkungen zwischen der die Informationsfreiheitsgesetze determinierenden Verfassung und den die Verfassung modifizierenden Informationsfreiheitsgesetzen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren.

Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren. von Macht,  Klaus
Angesichts der praktischen Bedeutung der Frage, ob Informationen, die Verwaltungsbehörden unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erlangt haben, verwertet werden dürfen, verwundert es, daß die Problematik im Verwaltungsrecht bislang nur wenig Beachtung gefunden hat. Dies steht ganz im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Strafprozeßrecht, wo die Frage seit langer Zeit intensiv diskutiert wird. So ist auch Ausgangspunkt der Arbeit die Auswertung des Erkenntnisstandes in den Rechtsgebieten, die insoweit einen gewissen Diskussionsvorsprung aufweisen. Dabei läßt sich feststellen, daß auch dort noch kein befriedigender Lösungsansatz, der sich auf das Verwaltungsverfahren übertragen ließe, gefunden werden konnte. Auch eine Analyse der vereinzelten einfachgesetzlichen Regelungen der verwaltungsrechtlichen Informationsverwertung zeigt, daß sich ihnen überwiegend keine Aussagen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Informationen abgewinnen lassen. Es bedarf vielmehr einer Untersuchung der verfassungsrechtlichen Hintergründe der Informationsverwertung. Dabei zeigt sich, daß die Verwertung einen eigenständigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (und u. U. auch in speziellere Grundrechte wie Art. 10 oder 13 GG) darstellt, der in bestimmtem Umfang im Wege einer verfassungskonformen Auslegung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Nutzungsbestimmungen gerechtfertigt werden kann. Unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes läßt sich auf diese Weise eine Verwertungsregelung formulieren, welche sowohl die staatlichen Schutzpflichten, die, soweit es um den Schutz von gewichtigen Individualrechtsgütern geht, für die Verwertbarkeit streiten, als auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des von der Informationsverwertung Betroffenen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Abschließend geht Klaus Macht noch auf einige Einzelfragen wie etwa die Reichweite und Wirkung der so gefundenen Verwertungsverbote ein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht.

Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht. von Rossi,  Matthias
Der internationalen Entwicklung, jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, einzuräumen, wird Deutschland sich auf absehbare Zeit nicht entziehen können. Zielt eine solche Informationszugangsfreiheit in erster Linie auf eine Kontrolle der Verwaltung und die Partizipation an ihren Entscheidungen, bewirkt sie doch vor allem einen erleichterten Gebrauch von Grundrechten. Ungeachtet ihrer politischen Zielvorstellungen bleiben die Gesetzgeber in Bund und Ländern bei der Ausgestaltung der Informationszugangsfreiheit an die Vorgaben der Verfassung gebunden, die weniger für die anspruchsbegründenden als vielmehr für die anspruchsbeschränkenden und -ausschließenden Voraussetzungen der Informationsfreiheitsgesetze von prägender Bedeutung sind. Umgekehrt können diese aber auch einen Verfassungswandel durch Verwaltungsgesetz bewirken. Matthias Rossi untersucht vor diesem Hintergrund die Wechselwirkungen zwischen der die Informationsfreiheitsgesetze determinierenden Verfassung und den die Verfassung modifizierenden Informationsfreiheitsgesetzen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht.

Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht. von Rossi,  Matthias
Der internationalen Entwicklung, jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, einzuräumen, wird Deutschland sich auf absehbare Zeit nicht entziehen können. Zielt eine solche Informationszugangsfreiheit in erster Linie auf eine Kontrolle der Verwaltung und die Partizipation an ihren Entscheidungen, bewirkt sie doch vor allem einen erleichterten Gebrauch von Grundrechten. Ungeachtet ihrer politischen Zielvorstellungen bleiben die Gesetzgeber in Bund und Ländern bei der Ausgestaltung der Informationszugangsfreiheit an die Vorgaben der Verfassung gebunden, die weniger für die anspruchsbegründenden als vielmehr für die anspruchsbeschränkenden und -ausschließenden Voraussetzungen der Informationsfreiheitsgesetze von prägender Bedeutung sind. Umgekehrt können diese aber auch einen Verfassungswandel durch Verwaltungsgesetz bewirken. Matthias Rossi untersucht vor diesem Hintergrund die Wechselwirkungen zwischen der die Informationsfreiheitsgesetze determinierenden Verfassung und den die Verfassung modifizierenden Informationsfreiheitsgesetzen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die informatorische Rechtsstellung des Bürgers

Die informatorische Rechtsstellung des Bürgers von Kugelmann,  Dieter
Dieter Kugelmann beschäftigt sich mit Fortentwicklungen des Verwaltungsrechts im Kontext der Informationsgesellschaft. Information als Gegenstand des Rechts gewinnt parallel zu den gesellschaftlichen Entwicklungen an Bedeutung. Damit stellt sich für den Bürger die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen er Zugang zu Informationen der Verwaltung erhalten kann. Anstöße ergeben sich aus dem Recht der Europäischen Union und aus einem modifizierten Verständnis des Verfassungsrechts, insbesondere der Grundrechte. Die Regelungen des Verwaltungsrechts über die Akteneinsicht können weiter entwickelt werden. Darüber hinaus gewährt das Umweltinformationsgesetz einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen über die Umwelt. Dieser wirft die Frage auf, inwieweit überhaupt allgemeine Informationsrechte eingeräumt werden sollen. Dieter Kugelmann behandelt eingehend die Ausgestaltung bestehender einschlägiger Rechte des Verwaltungsrechts. Gegenläufige Rechtspositionen, wie der Schutz personenbezogener Daten Dritter, sind mit den grundsätzlichen Gewährleistungen von Informationsrechten in Ausgleich zu bringen. Vor diesem Hintergrund werden bestehende Vorschriften, insbesondere über Akteneinsicht, neu interpretiert. Anschließend leitet Dieter Kugelmann allgemeine Strukturen von Informationsrechten des Bürgers ab. Diese Strukturen erlauben ein geschlossenes Verständnis geltender Informationsrechte und die Ausgestaltung neu zu schaffender Informationsrechte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht.

Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht. von Rossi,  Matthias
Der internationalen Entwicklung, jedem Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind, einzuräumen, wird Deutschland sich auf absehbare Zeit nicht entziehen können. Zielt eine solche Informationszugangsfreiheit in erster Linie auf eine Kontrolle der Verwaltung und die Partizipation an ihren Entscheidungen, bewirkt sie doch vor allem einen erleichterten Gebrauch von Grundrechten. Ungeachtet ihrer politischen Zielvorstellungen bleiben die Gesetzgeber in Bund und Ländern bei der Ausgestaltung der Informationszugangsfreiheit an die Vorgaben der Verfassung gebunden, die weniger für die anspruchsbegründenden als vielmehr für die anspruchsbeschränkenden und -ausschließenden Voraussetzungen der Informationsfreiheitsgesetze von prägender Bedeutung sind. Umgekehrt können diese aber auch einen Verfassungswandel durch Verwaltungsgesetz bewirken. Matthias Rossi untersucht vor diesem Hintergrund die Wechselwirkungen zwischen der die Informationsfreiheitsgesetze determinierenden Verfassung und den die Verfassung modifizierenden Informationsfreiheitsgesetzen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE).

Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE). von Garstka,  Hansjürgen, Kloepfer,  Michael, Schoch,  Friedrich
Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen Staaten Europas, in den USA und im weiteren angloamerikanischen Rechtskreis sowie mittlerweile auch im Europäischen Gemeinschaftsrecht eine Selbstverständlichkeit. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit erfährt seine konkrete Ausprägung im Anspruch auf Informationszugang, der von keinen materiellrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. einem "berechtigten Interesse" abhängig ist. Gilt danach die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz, wird dem Schutz öffentlicher Interessen (insbesondere dem behördlichen Entscheidungsprozess) und dem Schutz privater Belange (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen. Als Grundsatz gilt die begrenzte Aktenöffentlichkeit. Lediglich im Umweltinformationsrecht hat die deutsche Rechtsordnung Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsgebieten sind allenfalls punktuelle Durchbrechungen der Informationsgeheimhaltung zu registrieren. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich jedoch die Anzeichen für ein Umdenken. Offenbar wird erkannt, dass die Informationsgesellschaft bei Beibehaltung des Prinzips der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen nicht überzeugend zu entwickeln ist. Auf Landesebene sind in den letzten Jahren vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze geschaffen worden. Der im Bundesinnenministerium bereits im Jahr 2000 erarbeitete Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes ist noch nicht Gesetz geworden. Mit dem Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll seitens der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Behebung des Entwicklungsrückstands der deutschen Rechtsordnung beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen geleistet werden. Der in Form eines ausformulierten Gesetzesvorschlags (mit ausführlicher Begründung und umfangreichen, zum Teil nur schwer zugänglichen Materialien) unternommene Innovationsversuch ist von der Überzeugung getragen, dass der Grundsatz der Informationszugangsfreiheit und nicht das Modell der Geheimhaltung von Informationen öffentlicher Stellen den Standard eines modernen demokratischen Staates adäquat markiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die informatorische Rechtsstellung des Bürgers

Die informatorische Rechtsstellung des Bürgers von Kugelmann,  Dieter
Dieter Kugelmann beschäftigt sich mit Fortentwicklungen des Verwaltungsrechts im Kontext der Informationsgesellschaft. Information als Gegenstand des Rechts gewinnt parallel zu den gesellschaftlichen Entwicklungen an Bedeutung. Damit stellt sich für den Bürger die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen er Zugang zu Informationen der Verwaltung erhalten kann. Anstöße ergeben sich aus dem Recht der Europäischen Union und aus einem modifizierten Verständnis des Verfassungsrechts, insbesondere der Grundrechte. Die Regelungen des Verwaltungsrechts über die Akteneinsicht können weiter entwickelt werden. Darüber hinaus gewährt das Umweltinformationsgesetz einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen über die Umwelt. Dieser wirft die Frage auf, inwieweit überhaupt allgemeine Informationsrechte eingeräumt werden sollen. Dieter Kugelmann behandelt eingehend die Ausgestaltung bestehender einschlägiger Rechte des Verwaltungsrechts. Gegenläufige Rechtspositionen, wie der Schutz personenbezogener Daten Dritter, sind mit den grundsätzlichen Gewährleistungen von Informationsrechten in Ausgleich zu bringen. Vor diesem Hintergrund werden bestehende Vorschriften, insbesondere über Akteneinsicht, neu interpretiert. Anschließend leitet Dieter Kugelmann allgemeine Strukturen von Informationsrechten des Bürgers ab. Diese Strukturen erlauben ein geschlossenes Verständnis geltender Informationsrechte und die Ausgestaltung neu zu schaffender Informationsrechte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren.

Verwertungsverbote bei rechtswidriger Informationserlangung im Verwaltungsverfahren. von Macht,  Klaus
Angesichts der praktischen Bedeutung der Frage, ob Informationen, die Verwaltungsbehörden unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erlangt haben, verwertet werden dürfen, verwundert es, daß die Problematik im Verwaltungsrecht bislang nur wenig Beachtung gefunden hat. Dies steht ganz im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Strafprozeßrecht, wo die Frage seit langer Zeit intensiv diskutiert wird. So ist auch Ausgangspunkt der Arbeit die Auswertung des Erkenntnisstandes in den Rechtsgebieten, die insoweit einen gewissen Diskussionsvorsprung aufweisen. Dabei läßt sich feststellen, daß auch dort noch kein befriedigender Lösungsansatz, der sich auf das Verwaltungsverfahren übertragen ließe, gefunden werden konnte. Auch eine Analyse der vereinzelten einfachgesetzlichen Regelungen der verwaltungsrechtlichen Informationsverwertung zeigt, daß sich ihnen überwiegend keine Aussagen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Informationen abgewinnen lassen. Es bedarf vielmehr einer Untersuchung der verfassungsrechtlichen Hintergründe der Informationsverwertung. Dabei zeigt sich, daß die Verwertung einen eigenständigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (und u. U. auch in speziellere Grundrechte wie Art. 10 oder 13 GG) darstellt, der in bestimmtem Umfang im Wege einer verfassungskonformen Auslegung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Nutzungsbestimmungen gerechtfertigt werden kann. Unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes läßt sich auf diese Weise eine Verwertungsregelung formulieren, welche sowohl die staatlichen Schutzpflichten, die, soweit es um den Schutz von gewichtigen Individualrechtsgütern geht, für die Verwertbarkeit streiten, als auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des von der Informationsverwertung Betroffenen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Abschließend geht Klaus Macht noch auf einige Einzelfragen wie etwa die Reichweite und Wirkung der so gefundenen Verwertungsverbote ein.
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