Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Christian Teuber untersucht in der vorliegenden Publikation Ursprung, Inhalt und Grenzen des allgemeinen Anspruchs eines Parlaments auf Informationen gegenüber der Regierung.
Ausgehend von den speziellen Parlamentsinformationsregelungen (z. B. des Haushaltsverfassungsrechts) zeigt er die Existenz eines generellen Parlamentsinformationsanspruchs auf. Dessen verfassungsrechtliche Grundlage bildet u. a. das Gewaltenteilungsprinzip. Ausdrückliche Verfassungsbestimmungen haben deshalb lediglich deklaratorischen Charakter. Grenzen sind nicht Staatsgeheimnisse oder Grundrechte - allein die Funktionsfähigkeit der Regierung ist maßgeblich. Das Kapitalgesellschaftsrecht ermöglicht die Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die neue Handlungsform der Parlamentsinformationsvereinbarung ergänzt die einfach-rechtlichen Ausgestaltungen in Form von Parlamentsinfomationsgesetzen, Geschäftsordnungsregelungen und Informationsbeschlüssen. Ihre Rechtsnatur und verfassungsrechtliche Zulässigkeit wird grundlegend erörtert. Die zur Parlamentsinformation gewonnenen Erkenntnisse überträgt der Autor auf die kommunale Ebene, unter Beachtung der Besonderheit, dass die Gemeindevertretung kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan darstellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Christian Teuber untersucht in der vorliegenden Publikation Ursprung, Inhalt und Grenzen des allgemeinen Anspruchs eines Parlaments auf Informationen gegenüber der Regierung.
Ausgehend von den speziellen Parlamentsinformationsregelungen (z. B. des Haushaltsverfassungsrechts) zeigt er die Existenz eines generellen Parlamentsinformationsanspruchs auf. Dessen verfassungsrechtliche Grundlage bildet u. a. das Gewaltenteilungsprinzip. Ausdrückliche Verfassungsbestimmungen haben deshalb lediglich deklaratorischen Charakter. Grenzen sind nicht Staatsgeheimnisse oder Grundrechte - allein die Funktionsfähigkeit der Regierung ist maßgeblich. Das Kapitalgesellschaftsrecht ermöglicht die Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die neue Handlungsform der Parlamentsinformationsvereinbarung ergänzt die einfach-rechtlichen Ausgestaltungen in Form von Parlamentsinfomationsgesetzen, Geschäftsordnungsregelungen und Informationsbeschlüssen. Ihre Rechtsnatur und verfassungsrechtliche Zulässigkeit wird grundlegend erörtert. Die zur Parlamentsinformation gewonnenen Erkenntnisse überträgt der Autor auf die kommunale Ebene, unter Beachtung der Besonderheit, dass die Gemeindevertretung kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan darstellt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Christian Teuber untersucht in der vorliegenden Publikation Ursprung, Inhalt und Grenzen des allgemeinen Anspruchs eines Parlaments auf Informationen gegenüber der Regierung.
Ausgehend von den speziellen Parlamentsinformationsregelungen (z. B. des Haushaltsverfassungsrechts) zeigt er die Existenz eines generellen Parlamentsinformationsanspruchs auf. Dessen verfassungsrechtliche Grundlage bildet u. a. das Gewaltenteilungsprinzip. Ausdrückliche Verfassungsbestimmungen haben deshalb lediglich deklaratorischen Charakter. Grenzen sind nicht Staatsgeheimnisse oder Grundrechte - allein die Funktionsfähigkeit der Regierung ist maßgeblich. Das Kapitalgesellschaftsrecht ermöglicht die Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die neue Handlungsform der Parlamentsinformationsvereinbarung ergänzt die einfach-rechtlichen Ausgestaltungen in Form von Parlamentsinfomationsgesetzen, Geschäftsordnungsregelungen und Informationsbeschlüssen. Ihre Rechtsnatur und verfassungsrechtliche Zulässigkeit wird grundlegend erörtert. Die zur Parlamentsinformation gewonnenen Erkenntnisse überträgt der Autor auf die kommunale Ebene, unter Beachtung der Besonderheit, dass die Gemeindevertretung kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan darstellt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Das Werk beleuchtet, wie die Tatbestandsmerkmale des in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtline geschaffenen kartellrechtlichen Informationsanspruchs nach § 33g GWB auszulegen sind und wie sich dieser Informationsanspruch zu den Compliance-Aktivitäten von Unternehmen verhält, die sich ob des Anspruchs dem Risiko ausgesetzt sehen, Erkenntnisse offenlegen zu müssen, die sie durch diese Compliance-Aktivitäten erlangt haben.
Im ersten Teil werden zu diesem Zweck die Regelungen des § 33g GWB kommentarähnlich untersucht, bevor im zweiten Teil monografisch der Konflikt von Informationsanspruch und Compliance-Systemen herausgearbeitet und ein Vorschlag zur interessengerechten Auflösung dieses Konfliktes vorgestellt wird.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Werk beleuchtet, wie die Tatbestandsmerkmale des in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtline geschaffenen kartellrechtlichen Informationsanspruchs nach § 33g GWB auszulegen sind und wie sich dieser Informationsanspruch zu den Compliance-Aktivitäten von Unternehmen verhält, die sich ob des Anspruchs dem Risiko ausgesetzt sehen, Erkenntnisse offenlegen zu müssen, die sie durch diese Compliance-Aktivitäten erlangt haben.
Im ersten Teil werden zu diesem Zweck die Regelungen des § 33g GWB kommentarähnlich untersucht, bevor im zweiten Teil monografisch der Konflikt von Informationsanspruch und Compliance-Systemen herausgearbeitet und ein Vorschlag zur interessengerechten Auflösung dieses Konfliktes vorgestellt wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In der vorliegenden Arbeit wird die verfassungsrechtliche Determination von Informations- und Auskunftsansprüchen der Medien untersucht, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklungen der modernen Informationsgesellschaft mit einem deutlich gestiegenen und leicht zugänglichen Informationsaufkommen und einer heterogenen Landschaft an einfachgesetzlichen Informations- und Auskunftsansprüchen gelegt wird. Es wird hierbei insbesondere den Fragen nachgegangen, welchen Umfang ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Medien hat und inwieweit dem Informationsbedürfnis der Medien bereits durch das Informationsfreiheitsgesetz hinreichend entsprochen wird.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In der vorliegenden Arbeit wird die verfassungsrechtliche Determination von Informations- und Auskunftsansprüchen der Medien untersucht, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklungen der modernen Informationsgesellschaft mit einem deutlich gestiegenen und leicht zugänglichen Informationsaufkommen und einer heterogenen Landschaft an einfachgesetzlichen Informations- und Auskunftsansprüchen gelegt wird. Es wird hierbei insbesondere den Fragen nachgegangen, welchen Umfang ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Medien hat und inwieweit dem Informationsbedürfnis der Medien bereits durch das Informationsfreiheitsgesetz hinreichend entsprochen wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Leitfaden für Personalräte Nordrhein-Westfalen
So geht Personalratsarbeit
Sprechstunden, Mitbestimmung, Mitwirkung! – die Aufgaben als Personalrat sind vielfältig und umfangreich. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, zu wissen, wann man handeln muss. Doch wer sagt einem, bei welchen Maßnahmen und geplanten Vorhaben man den Zeigefinger heben darf oder muss? Oder in welchen Situationen man das Recht hat, eine Stellungnahme abzugeben?
Die Antworten finden sich im Landespersonalvertretungsgesetz. Der Leitfaden für Personalräte Nordrhein-Westfalen führt Sie Schritt für Schritt durch das Gesetz und hilft Ihnen, im Dienstalltag schnell und richtig zu agieren.
In einer verständlichen und praxisorientierten Darstellung wird auf folgende Themenfelder eingegangen:
Grundlagen und Grundsätze der Personalratsarbeit
Geschäftsführung der Personalvertretung
Rechte und Pflichten des Personalrats und seiner einzelnen Mitglieder
Beteiligungsrechte des Personalrats
Verfahren bei Nichteinigung mit dem Dienstherrn
Stellen Sie Ihre Personalratsarbeit auf eine sichere Grundlage. Der Leitfaden für Personalräte Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie dabei.
Aktualisiert: 2023-04-05
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In epidemiologischen Studien treten zunehmend sogenannte Zufallsbefunde auf. Die vorliegende medizinrechtliche Dissertation geht deshalb der Frage nach, welcher Umgang mit diesen Befunden rechtlich geboten ist. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Frage, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen ein epidemiologischer Forscher dem Probanden gegenüber zur Mitteilung von auffälligen, das heißt krankhaften oder wenigstens abklärungsbedürftigen Befunden berechtigt oder sogar verpflichtet ist. Dazu werden vor allem die vertraglichen Pflichten aus dem Behandlungs- beziehungsweise Probandenvertrag untersucht. Zugleich beleuchtet die Arbeit aber auch datenschutz-, berufs- und strafrechtliche Aspekte, die sich in diesem Zusammenhang stellen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rechtssicherheit für Personalräte und Personalverantwortliche
Sprechstunden, Mitbestimmung, Mitwirkung – die Aufgaben als Personalrat sind vielfältig und umfangreich. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, zu wissen, wann man handeln muss. Doch wer sagt einem, bei welchen Maßnahmen und geplanten Vorhaben man den Zeigefinger heben darf oder muss? Oder in welchen Situationen man das Recht hat, eine Stellungnahme abzugeben?
Die Antworten gibt das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz. Der Leitfaden für Personalräte Niedersachsen führt Sie Schritt für Schritt durch das Gesetz und hilft Ihnen, im Dienstalltag schnell und richtig zu agieren.
In einer verständlichen und praxisorientierten Darstellung wird auf folgende Themenfelder eingegangen:
Grundlagen und Grundsätze der Personalratsarbeit
Geschäftsführung der Personalvertretung
Rechte und Pflichten des Personalrats und seiner einzelnen Mitglieder
Beteiligungsrechte des Personalrats
Verfahren bei Nichteinigung mit dem Dienstherrn
Stellen Sie Ihre Personalratsarbeit auf eine sichere Grundlage. Der Leitfaden für Personalräte Niedersachsen unterstützt Sie dabei.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Der Praxiskommentar stellt kompakt und lösungsorientiert die Vorschriften des Landestransparenzgesetzes und der aktuellen Rechtsprechung und Literatur zur Transparenz als Säule des Open Government zusammen. Ausgewählte Bereiche, wie die Zwecke von Transparenz oder die Schranken des Informationszugangs, werden besonders intensiv erläutert. Der Kommentar richtet sich an Behördenvertreter, Datenschutzbeauftragte, Beauftragte für Informationsfreiheit und Transparenz, Praktiker, Rechtsanwälte, Richter, und weitere mit Transparenz, Open Government und Datenschutz befasste Personen.
Aktualisiert: 2023-04-02
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Rechtssicherheit für Personalräte und Personalverantwortliche
Sprechstunden, Mitbestimmung, Mitwirkung – die Aufgaben als Personalrat sind vielfältig und umfangreich. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, zu wissen, wann man handeln muss. Doch wer sagt einem, bei welchen Maßnahmen und geplanten Vorhaben man den Zeigefinger heben darf oder muss? Oder in welchen Situationen man das Recht hat, eine Stellungnahme abzugeben?
Die Antworten gibt das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz. Der Leitfaden für Personalräte Niedersachsen führt Sie Schritt für Schritt durch das Gesetz und hilft Ihnen, im Dienstalltag schnell und richtig zu agieren.
In einer verständlichen und praxisorientierten Darstellung wird auf folgende Themenfelder eingegangen:
Grundlagen und Grundsätze der Personalratsarbeit
Geschäftsführung der Personalvertretung
Rechte und Pflichten des Personalrats und seiner einzelnen Mitglieder
Beteiligungsrechte des Personalrats
Verfahren bei Nichteinigung mit dem Dienstherrn
Stellen Sie Ihre Personalratsarbeit auf eine sichere Grundlage. Der Leitfaden für Personalräte Niedersachsen unterstützt Sie dabei.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Leitfaden für Personalräte Nordrhein-Westfalen
So geht Personalratsarbeit
Sprechstunden, Mitbestimmung, Mitwirkung – die Aufgaben als Personalrat sind vielfältig und umfangreich. Um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gut vertreten zu können, ist es wichtig, zu wissen, wann man handeln muss. Doch wer sagt einem, bei welchen Maßnahmen und geplanten Vorhaben man den Zeigefinger heben darf oder muss? Oder in welchen Situationen man das Recht hat, eine Stellungnahme abzugeben?
Die Antworten finden sich im Landespersonalvertretungsgesetz. Der Leitfaden für Personalräte Nordrhein-Westfalen führt Sie Schritt für Schritt durch das Gesetz und hilft Ihnen, im Dienstalltag schnell und richtig zu agieren.
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Geschäftsführung der Personalvertretung
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Beteiligungsrechte des Personalrats
Verfahren bei Nichteinigung mit dem Dienstherrn
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Aktualisiert: 2023-04-05
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