Das Werk stellt komprimiert und verständlich die einzelnen Bereiche des universitären Schwerpunkts im Informations- und Kommunikationsrecht dar. Hierbei wird Wert darauf gelegt, die unterschiedlichen Facetten der universitären Ausbildung vollständig zu erfassen. Der Leser kann in diesem Zusammenhang von der reichhaltigen Erfahrung der Autoren profitieren, die allesamt bestens mit der universitären Prüfungspraxis vertraut sind. Neben der Darstellung der einzelnen Teilrechtsgebiete finden Studierende wertvolle Klausurtipps und Hinweise auf Vertiefungsmöglichkeiten. Die Autoren greifen aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie Streitstände auf und weisen auf die mögliche Prüfungsrelevanz der Fragestellungen hin.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Werk stellt komprimiert und verständlich die einzelnen Bereiche des universitären Schwerpunkts im Informations- und Kommunikationsrecht dar. Hierbei wird Wert darauf gelegt, die unterschiedlichen Facetten der universitären Ausbildung vollständig zu erfassen. Der Leser kann in diesem Zusammenhang von der reichhaltigen Erfahrung der Autoren profitieren, die allesamt bestens mit der universitären Prüfungspraxis vertraut sind. Neben der Darstellung der einzelnen Teilrechtsgebiete finden Studierende wertvolle Klausurtipps und Hinweise auf Vertiefungsmöglichkeiten. Die Autoren greifen aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie Streitstände auf und weisen auf die mögliche Prüfungsrelevanz der Fragestellungen hin.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die Informationsfreiheitsgesetze der Länder verfolgen das Ziel, durch einen voraussetzungslosen Informationsanspruch der Öffentlichkeit das Transparenzniveau staatlichen Handelns zu erhöhen. Informationsanfragen können sich allerdings nicht nur gegen Behörden, sondern auch gegen privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand richten. Angesichts des ungebrochenen Trends zur Wahl privater Organisationsformen bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben geht diese Arbeit daher der Frage nach, inwieweit diese in den Informationsfreiheitsgesetzen als informationspflichtige Stellen erfasst werden. Hierbei werden neben dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den entsprechenden Ländergesetzen auch der presserechtliche Auskunftsanspruch sowie das Archivrecht in die Analyse einbezogen. Der anschließende Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Freedom of Information Act erweitert die Perspektive der Untersuchung. Auf Grundlage der Analyse wird ein eigener Vorschlag für die Behandlung privatrechtlich organisierter Unternehmen der öffentlichen Hand im deutschen Informationsfreiheitsrecht präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die Informationsfreiheitsgesetze der Länder verfolgen das Ziel, durch einen voraussetzungslosen Informationsanspruch der Öffentlichkeit das Transparenzniveau staatlichen Handelns zu erhöhen. Informationsanfragen können sich allerdings nicht nur gegen Behörden, sondern auch gegen privatrechtlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand richten. Angesichts des ungebrochenen Trends zur Wahl privater Organisationsformen bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben geht diese Arbeit daher der Frage nach, inwieweit diese in den Informationsfreiheitsgesetzen als informationspflichtige Stellen erfasst werden. Hierbei werden neben dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und den entsprechenden Ländergesetzen auch der presserechtliche Auskunftsanspruch sowie das Archivrecht in die Analyse einbezogen. Der anschließende Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Freedom of Information Act erweitert die Perspektive der Untersuchung. Auf Grundlage der Analyse wird ein eigener Vorschlag für die Behandlung privatrechtlich organisierter Unternehmen der öffentlichen Hand im deutschen Informationsfreiheitsrecht präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Mit der Umsetzung der DS-GVO
geht eine Flut an Informationen einher – sei es durch neue Gesetze auf allen Ebenen, zahlreiche Gerichtsentscheidungen oder Praxishinweise der Datenschutzbehörden.
Die Dokumentation
hilft Ihnen, sich im Dickicht des Datenschutzrechts weiterhin zurechtzufinden. Das Werk bündelt alle Informationen für den juristischen Alltag und hält Sie auf dem Laufenden:
Gesetzestexte
Sektorenregelungen
Internationale Rechtsgrundlagen
Rechtsprechung
Schwerpunktbeiträge anerkannter Datenschutzexperten
Auslegungshilfen der Datenschutzbehörden.
Unsere Garantien
aktuell: Quartalsmäßige Nachlieferungen bringen Sie auf den aktuellen Stand.
schlank und berechenbar: Jede Nachlieferung kostet 68 € inkl. MwSt. und beinhaltet ca. 350 Seiten.
online: Sie erhalten auch digital Zugriff auf die Inhalte des Werkes.
Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Datenschutz, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt/Main, und den Redaktionen „Das Deutsche Bundesrecht“ sowie „Handbuch des Europäischen Rechts“, Nomos Verlagsgesellschaft.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zugang zu Behörden-Informationen
In diesem Werk gesammelt finden sich alle Vorschriften, die mit dem Zugang zu Informationen bei Behörden zu tun haben.
Es ist die Ausgestaltung des Grundsatzes der Verwaltungstransparenz, die sich ebenfalls erstreckt auf Private, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Kommentar
Das Loseblattwerk enthält diverse Kommentierungen, wie z.B. zu
- Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
- Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG),
- EG-rechtlichen Vorgaben
- Aarhus-Konvention
- sowie eine Übersichtskommentierung sämtlicher Informationsfreiheitsvorschriften der Bundesländer.
Außerdem erläutert sind:
- EG-VO 1049/2001 über den Zugang zu EG-Dokumenten und
- IFG NRW, IFG SH und
- GeoZG.
Zudem ist einschlägige Rechtsprechung aufgenommen.
Kurz und gut
Das Werk gibt ausführliche Hilfestellung, wie Verwaltungsinformationen erlangt werden können. Es wendet sich an Umweltbehörden in Kommunen, Kreis und Land; Industriebetriebe, Bürgerinitiativen, Verbände; und Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-23
Autor:
Astrid Epiney,
Kristian Fischer,
Jürgen Fluck,
Annette Guckelberger,
Benjamin Lothar Gündling,
Mario Martini,
Stefanie Merenyi,
Conrad Neumann,
Jan Ole Püschel,
Arno Scherzberg,
Svenja Solka,
Claudia Tege,
Andreas Theuer,
Ulrike Tolkmitt,
Jan Ziekow
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Zugang zu Behörden-Informationen
In diesem Werk gesammelt finden sich alle Vorschriften, die mit dem Zugang zu Informationen bei Behörden zu tun haben.
Es ist die Ausgestaltung des Grundsatzes der Verwaltungstransparenz, die sich ebenfalls erstreckt auf Private, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Kommentar
Das Loseblattwerk enthält diverse Kommentierungen, wie z.B. zu
- Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
- Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG),
- EG-rechtlichen Vorgaben
- Aarhus-Konvention
- sowie eine Übersichtskommentierung sämtlicher Informationsfreiheitsvorschriften der Bundesländer.
Außerdem erläutert sind:
- EG-VO 1049/2001 über den Zugang zu EG-Dokumenten und
- IFG NRW, IFG SH und
- GeoZG.
Zudem ist einschlägige Rechtsprechung aufgenommen.
Kurz und gut
Das Werk gibt ausführliche Hilfestellung, wie Verwaltungsinformationen erlangt werden können. Es wendet sich an Umweltbehörden in Kommunen, Kreis und Land; Industriebetriebe, Bürgerinitiativen, Verbände; und Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-23
Autor:
Astrid Epiney,
Kristian Fischer,
Jürgen Fluck,
Annette Guckelberger,
Benjamin Lothar Gündling,
Mario Martini,
Stefanie Merenyi,
Conrad Neumann,
Jan Ole Püschel,
Arno Scherzberg,
Svenja Solka,
Claudia Tege,
Andreas Theuer,
Ulrike Tolkmitt,
Jan Ziekow
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Mit der Umsetzung der DS-GVO
geht eine Flut an Informationen einher – sei es durch neue Gesetze auf allen Ebenen, zahlreiche Gerichtsentscheidungen oder Praxishinweise der Datenschutzbehörden.
Die Dokumentation
hilft Ihnen, sich im Dickicht des Datenschutzrechts weiterhin zurechtzufinden. Das Werk bündelt alle Informationen für den juristischen Alltag und hält Sie auf dem Laufenden:
Gesetzestexte
Sektorenregelungen
Internationale Rechtsgrundlagen
Rechtsprechung
Schwerpunktbeiträge anerkannter Datenschutzexperten
Auslegungshilfen der Datenschutzbehörden.
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aktuell: Quartalsmäßige Nachlieferungen bringen Sie auf den aktuellen Stand.
schlank und berechenbar: Jede Nachlieferung kostet 68 € inkl. MwSt. und beinhaltet ca. 350 Seiten.
online: Sie erhalten auch digital Zugriff auf die Inhalte des Werkes.
Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Datenschutz, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt/Main, und den Redaktionen „Das Deutsche Bundesrecht“ sowie „Handbuch des Europäischen Rechts“, Nomos Verlagsgesellschaft.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Werk stellt komprimiert und verständlich die einzelnen Bereiche des universitären Schwerpunkts im Informations- und Kommunikationsrecht dar. Hierbei wird Wert darauf gelegt, die unterschiedlichen Facetten der universitären Ausbildung vollständig zu erfassen. Der Leser kann in diesem Zusammenhang von der reichhaltigen Erfahrung der Autoren profitieren, die allesamt bestens mit der universitären Prüfungspraxis vertraut sind. Neben der Darstellung der einzelnen Teilrechtsgebiete finden Studierende wertvolle Klausurtipps und Hinweise auf Vertiefungsmöglichkeiten. Die Autoren greifen aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie Streitstände auf und weisen auf die mögliche Prüfungsrelevanz der Fragestellungen hin.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Aktualisiert: 2023-05-03
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Aktualisiert: 2023-05-03
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