Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht

Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht von Praßler,  Robert
Bei den Urteilen zur Herstellerhaftung im „Diesel-Abgasskandal“ wurde zur Begründung des Vermögensschadens häufig auf Argumentationsmuster zurückgegriffen, die aus den strafrechtsdogmatischen Fallgruppen des „individuellen Schadenseinschlags“ und des „Gefährdungsschadens“ bekannt sind. Die Arbeit stellt – über die „Diesel-Fälle“ hinaus – die Vermögensschadensdogmatik des Zivil- und Strafrechts in der Fallgruppe des „Vertragsabschlussschadens“ bzw. „Eingehungsschadens“ umfassend gegenüber. Untersucht wird, ob sich die im Strafrecht beheimaten Fallgruppen auch in die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung übertragen lassen und sich womöglich eine einheitliche Handhabung der Problematik in beiden Rechtsbereichen anbietet.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Prospekt- und Kapitalmarktinformationshaftung

Prospekt- und Kapitalmarktinformationshaftung von Hopt,  Klaus J., Voigt,  Hans-Christoph
Die Krise der New Economy und der Niedergang des Neuen Marktes haben das aktuelle Bedürfnis nach einer wirksamen Kapitalmarktinformationshaftung verdeutlicht. Aus Anleger- und Emittentensicht genügt es nicht, die Publizitätspflichten zu harmonisieren. Vielmehr muss auch ein den Anforderungen der Kapitalmärkte gerecht werdendes Sanktionensystem bei Verletzung der Informationspflichten existieren. Für eine Mindestharmonisierung des zivilrechtlichen Haftungssystems im Rahmen der Europäischen Union fehlen bislang allerdings systematisch aufbereitete Informationen. Das vorliegende Buch schließt diese Lücke, indem es - ausgehend von einer detaillierten Bestandsaufnahme des geltenden Rechts in den Mitgliedstaaten der EU, der Schweiz und den USA - Ansatzpunkte für eine Mindestharmonisierung aufzeigt und dabei ökonomische Erwägungen mit einbezieht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht

Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht von Praßler,  Robert
Bei den Urteilen zur Herstellerhaftung im "Diesel-Abgasskandal" wurde zur Begründung des Vermögensschadens häufig auf Argumentationsmuster zurückgegriffen, die aus den strafrechtsdogmatischen Fallgruppen des "individuellen Schadenseinschlags" und des "Gefährdungsschadens" bekannt sind. Die Arbeit stellt – über die "Diesel-Fälle" hinaus – die Vermögensschadensdogmatik des Zivil- und Strafrechts in der Fallgruppe des "Vertragsabschlussschadens" bzw. "Eingehungsschadens" umfassend gegenüber. Untersucht wird, ob sich die im Strafrecht beheimaten Fallgruppen auch in die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung übertragen lassen und sich womöglich eine einheitliche Handhabung der Problematik in beiden Rechtsbereichen anbietet.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht

Der ungewollte Vertrag im Schadensersatzrecht von Praßler,  Robert
Bei den Urteilen zur Herstellerhaftung im „Diesel-Abgasskandal“ wurde zur Begründung des Vermögensschadens häufig auf Argumentationsmuster zurückgegriffen, die aus den strafrechtsdogmatischen Fallgruppen des „individuellen Schadenseinschlags“ und des „Gefährdungsschadens“ bekannt sind. Die Arbeit stellt – über die „Diesel-Fälle“ hinaus – die Vermögensschadensdogmatik des Zivil- und Strafrechts in der Fallgruppe des „Vertragsabschlussschadens“ bzw. „Eingehungsschadens“ umfassend gegenüber. Untersucht wird, ob sich die im Strafrecht beheimaten Fallgruppen auch in die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung übertragen lassen und sich womöglich eine einheitliche Handhabung der Problematik in beiden Rechtsbereichen anbietet.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Ratings – Bonitätsbeurteilungen durch Dritte im System des Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Vertragsrechts

Ratings – Bonitätsbeurteilungen durch Dritte im System des Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Vertragsrechts von Schroeter,  Ulrich G.
Von privaten Rating-Agenturen veröffentlichte Beurteilungen der Bonität von Unternehmen, Staaten und Finanzinstrumenten (Ratings) gehören heute zu den wichtigsten Informationen an den globalen Finanzmärkten. Die daraus resultierende Macht der Rating-Agenturen wird dadurch noch erhöht, dass zahlreiche staatliche Gesetze wie auch private Verträge auf Ratings Bezug nehmen und damit ihre Wirkung verstärken sowie verändern. Ulrich Schroeter untersucht die Gründe für den Einfluss von Ratings und die Charakteristika der Regulierung durch Ratings in vier beispielhaften Rechtsordnungen. Auf dieser Grundlage entwickelt er das Gebot der adressatengerechten Ausgestaltung rechtlicher Publizitätsregelungen und zeigt rechtsvergleichend Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung des Ratings auf, ohne dass dabei die wichtige Funktion von Rating-Agenturen als unabhängige Informationsintermediäre beeinträchtigt wird. Ulrich Schroeter wurde für seine Arbeit mit dem Hochschulpreis 2011 des Deutschen Aktieninstituts, dem Stiftungs-Förderpreis 2012 der Stiftung Kapitalmarktrecht für den Finanzstandort Deutschland und dem Förderpreis 2013 der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das allgemeine Leistungsstörungsrecht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das allgemeine Leistungsstörungsrecht von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schäfers,  Dominik
Der Versicherer kann eine risikoadäquate Prämie nur berechnen, wenn er Kenntnis von den gefahrerheblichen Umständen hat. Daher trifft den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages eine vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 I VVG). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Anzeigepflicht, sieht das VVG in den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG Sanktionen vor. Auch das allgemeine Zivilrecht kennt Mechanismen zum Ausgleich eines vorvertraglichen Informationsgefälles, die in den §§ 311 II, 241 II BGB verankert sind. Der Autor widmet sich dem Verhältnis dieser Vorschriften zu den §§ 19 ff. VVG. Dabei geht er zunächst den dogmatischen Grundfragen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts nach. Auch zeigt er auf, dass das allgemeine Zivilrecht ein grundsätzlich verschuldensunabhängiges, der culpa in contrahendo übergeordnetes Rechtsinstitut zur Sanktionierung vorvertraglicher Pflichtverletzungen kennt (praevaricatio in contrahendo), auf das die §§ 19 ff. VVG zurückgeführt werden können. Darauf aufbauend werden die folgenden zwei Fragen beantwortet, die aufgrund ihrer praktischen Bedeutung seit der VVG-Reform von besonderem Interesse sind: Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige eines gefahrerheblichen Umstands nach den §§ 311 II, 241 II BGB auch dann verpflichtet, wenn der Versicherer nach einem gefahrerheblichen Umstand nicht oder nicht in Textform gefragt hat? Kann der Versicherer bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung neben den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG auch Ansprüche und Rechte aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht geltend machen? Das Werk richtet sich an Wissenschaftler, (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen, die sich mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers beschäftigen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Alternative Freiverkehrssegmente im Kapitalmarktrecht

Alternative Freiverkehrssegmente im Kapitalmarktrecht von Storm,  Philipp
Alternative Freiverkehrssegmente (wie z. B. der Entry Standard der Deutschen Börse AG) stellen einen eigenständigen Segmenttypus im nationalen Kapitalmarktrecht dar, der in der nationalen Historie und auch in anderen Nationen mit entwickelten Kapitalmärkten seine Entsprechung findet. Die Arbeit geht zunächst den Charakteristika dieses Segmenttypus sowie der Frage nach, was aus ökonomischer Perspektive für den grundsätzlichen Ansatz alternativer Freiverkehrssegmente spricht, eine staatsferne, reduzierte Regulierung der notierten Emittenten in einem Teilbereich des Börsenmarktes anzubieten. Als Vorfrage zur Einordnung dieser Marktsegmente wird im Folgenden das Prinzip der Marktsegmentierung als eines der Wesensmerkmale des nationalen Kapitalmarktrechts offengelegt. Es stellt sich als ein System der Marktsegmente dar, dem bestimmte Begriffe, Prinzipien und Grundsätze innewohnen. Auf der Grundlage dieses systematischen Verständnisses wird der Frage nachgegangen, ob alternative Freiverkehrssegmente Börsen im materiellen und auch formellen Sinne sowie organisierte Märkte im Sinne der verschiedenen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften darstellen und inwiefern diese Normen – insbesondere zur Informationshaftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität – auf diesen Segmenttypus Anwendung finden sollten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Alternative Freiverkehrssegmente im Kapitalmarktrecht

Alternative Freiverkehrssegmente im Kapitalmarktrecht von Storm,  Philipp
Alternative Freiverkehrssegmente (wie z. B. der Entry Standard der Deutschen Börse AG) stellen einen eigenständigen Segmenttypus im nationalen Kapitalmarktrecht dar, der in der nationalen Historie und auch in anderen Nationen mit entwickelten Kapitalmärkten seine Entsprechung findet. Die Arbeit geht zunächst den Charakteristika dieses Segmenttypus sowie der Frage nach, was aus ökonomischer Perspektive für den grundsätzlichen Ansatz alternativer Freiverkehrssegmente spricht, eine staatsferne, reduzierte Regulierung der notierten Emittenten in einem Teilbereich des Börsenmarktes anzubieten. Als Vorfrage zur Einordnung dieser Marktsegmente wird im Folgenden das Prinzip der Marktsegmentierung als eines der Wesensmerkmale des nationalen Kapitalmarktrechts offengelegt. Es stellt sich als ein System der Marktsegmente dar, dem bestimmte Begriffe, Prinzipien und Grundsätze innewohnen. Auf der Grundlage dieses systematischen Verständnisses wird der Frage nachgegangen, ob alternative Freiverkehrssegmente Börsen im materiellen und auch formellen Sinne sowie organisierte Märkte im Sinne der verschiedenen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften darstellen und inwiefern diese Normen – insbesondere zur Informationshaftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität – auf diesen Segmenttypus Anwendung finden sollten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Schadensersatzhaftung börsennotierter Aktiengesellschaften für fehlerhafte Kapitalmarktinformation

Schadensersatzhaftung börsennotierter Aktiengesellschaften für fehlerhafte Kapitalmarktinformation von Dühn,  Matthias
Die Frage der Schadensersatzhaftung börsennotierter Aktiengesellschaften und ihrer Organmitglieder für fehlerhafte Kapitalmarktinformation hat Fachwelt und Öffentlichkeit in der Vergangenheit gleichermaßen bewegt. Im Mittelpunkt der Diskussion standen spektakuläre Fälle fehlerhafter Unternehmensmeldungen. Die dagegen erhobenen Schadensersatzklagen einzelner Kapitalanleger blieben bis auf wenige Ausnahmen erfolglos. Mit den §§ 37 b, c WpHG hat der Gesetzgeber erstmals Normen geschaffen, die eine Schadensersatzhaftung der Emittenten für unterlassene oder unrichtige Ad hoc-Mitteilungen vorsehen. Ausgehend von diesen Vorschriften untersucht der Autor, ob die kapitalmarktrechtliche Sekundärmarkthaftung de lege lata ausreichend ist, Anleger- und Funktionenschutz dauerhaft zu gewährleisten.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Prospekthaftung

Prospekthaftung von Brandt,  Christoph
Der kapitalmarktrechtliche Anlegerschutz ist seit einigen Jahren Gegenstand einer lebhaften Diskussion und Entwicklung. Dabei ist die richtige und vollständige Information des Anlegers ein wesentliches Moment sowohl für die Anlageentscheidung selbst als auch für deren haftungsrechtliche Absicherung. Christoph Brandt setzt sich mit den Tatbeständen der kapitalmarktrechtlichen Prospekthaftung, ihren Grundlagen und Inhalten auseinander. Der Autor befasst sich so mit einem gleichermaßen ursprünglichen wie hochaktuellen Ausschnitt des Anlegerschutzes durch Information. Der Autor: Jahrgang 1976; Abitur; Wehrdienst; Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Auslandsaufenthalt in Bergen, Norwegen; Referendariat am Landgericht Itzehoe; Promotion.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Prospekt- und Kapitalmarktinformationshaftung

Prospekt- und Kapitalmarktinformationshaftung von Hopt,  Klaus J., Voigt,  Hans-Christoph
Die Krise der New Economy und der Niedergang des Neuen Marktes haben das aktuelle Bedürfnis nach einer wirksamen Kapitalmarktinformationshaftung verdeutlicht. Aus Anleger- und Emittentensicht genügt es nicht, die Publizitätspflichten zu harmonisieren. Vielmehr muss auch ein den Anforderungen der Kapitalmärkte gerecht werdendes Sanktionensystem bei Verletzung der Informationspflichten existieren. Für eine Mindestharmonisierung des zivilrechtlichen Haftungssystems im Rahmen der Europäischen Union fehlen bislang allerdings systematisch aufbereitete Informationen. Das vorliegende Buch schließt diese Lücke, indem es - ausgehend von einer detaillierten Bestandsaufnahme des geltenden Rechts in den Mitgliedstaaten der EU, der Schweiz und den USA - Ansatzpunkte für eine Mindestharmonisierung aufzeigt und dabei ökonomische Erwägungen mit einbezieht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Ratings – Bonitätsbeurteilungen durch Dritte im System des Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Vertragsrechts

Ratings – Bonitätsbeurteilungen durch Dritte im System des Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Vertragsrechts von Schroeter,  Ulrich G.
Von privaten Rating-Agenturen veröffentlichte Beurteilungen der Bonität von Unternehmen, Staaten und Finanzinstrumenten (Ratings) gehören heute zu den wichtigsten Informationen an den globalen Finanzmärkten. Die daraus resultierende Macht der Rating-Agenturen wird dadurch noch erhöht, dass zahlreiche staatliche Gesetze wie auch private Verträge auf Ratings Bezug nehmen und damit ihre Wirkung verstärken sowie verändern. Ulrich Schroeter untersucht die Gründe für den Einfluss von Ratings und die Charakteristika der Regulierung durch Ratings in vier beispielhaften Rechtsordnungen. Auf dieser Grundlage entwickelt er das Gebot der adressatengerechten Ausgestaltung rechtlicher Publizitätsregelungen und zeigt rechtsvergleichend Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung des Ratings auf, ohne dass dabei die wichtige Funktion von Rating-Agenturen als unabhängige Informationsintermediäre beeinträchtigt wird. Ulrich Schroeter wurde für seine Arbeit mit dem Hochschulpreis 2011 des Deutschen Aktieninstituts, dem Stiftungs-Förderpreis 2012 der Stiftung Kapitalmarktrecht für den Finanzstandort Deutschland und dem Förderpreis 2013 der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Kapitalmarktdeliktsrecht

Kapitalmarktdeliktsrecht von Hellgardt,  Alexander
Kapitalmarkthaftung ist ein stetig wachsendes Rechtsgebiet. Es besteht aus einer Vielzahl einzelner Tatbestände, die teilweise in Spezialgesetzen niedergelegt, teilweise dem allgemeinen Deliktsrechts entnommen sind und bisher eher unsystematisch nebeneinander stehen. Alexander Hellgardt unternimmt es, das Gesamtgebiet der außervertraglichen Haftung am Kapitalmarkt systematisch zu ordnen und zu einem einheitlichen System zusammenzufassen. Er bezieht sowohl die spezialgesetzlichen Tatbestände der Prospekthaftung, der Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen und die übernahmerechtlichen Haftungstatbestände als auch das allgemeine Deliktsrecht, vorrangig § 823 Abs. 2 BGB, ein. Bei der Entwicklung eines 'Sonderdeliktsrechts des Kapitalmarkts' spielen rechtsvergleichende und ökonomische Aspekte eine zentrale Rolle. Zugleich wird die Kapitalmarkthaftung an das allgemeine Deliktsrecht zurückgebunden. Dabei arbeitet der Autor heraus, dass ein zentrales Regelungsziel des Kapitalmarktdeliktsrechts neben dem Anleger- und Funktionenschutz in der Gewährleistung guter externer Corporate Governance der Emittenten besteht. Anschließend entfaltet der Autor die Konsequenzen dieses Ansatzes für die Einzelfragen der Kapitalmarkthaftungstatbestände. Beginnend mit einer Untersuchung der haftungsrelevanten Pflichten am Primär- und Sekundärmarkt sowie im Rahmen öffentlicher Übernahmen, entwickelt er entlang des Tatbestandsaufbaus und unter Einbeziehung prozessrechtlicher Aspekte das Kapitalmarktdeliktsrecht als eigenständiges Teilrechtsgebiet. Die Arbeit wurde 2009 mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das allgemeine Leistungsstörungsrecht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das allgemeine Leistungsstörungsrecht von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schäfers,  Dominik
Der Versicherer kann eine risikoadäquate Prämie nur berechnen, wenn er Kenntnis von den gefahrerheblichen Umständen hat. Daher trifft den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages eine vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 I VVG). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Anzeigepflicht, sieht das VVG in den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG Sanktionen vor. Auch das allgemeine Zivilrecht kennt Mechanismen zum Ausgleich eines vorvertraglichen Informationsgefälles, die in den §§ 311 II, 241 II BGB verankert sind. Der Autor widmet sich dem Verhältnis dieser Vorschriften zu den §§ 19 ff. VVG. Dabei geht er zunächst den dogmatischen Grundfragen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts nach. Auch zeigt er auf, dass das allgemeine Zivilrecht ein grundsätzlich verschuldensunabhängiges, der culpa in contrahendo übergeordnetes Rechtsinstitut zur Sanktionierung vorvertraglicher Pflichtverletzungen kennt (praevaricatio in contrahendo), auf das die §§ 19 ff. VVG zurückgeführt werden können. Darauf aufbauend werden die folgenden zwei Fragen beantwortet, die aufgrund ihrer praktischen Bedeutung seit der VVG-Reform von besonderem Interesse sind: Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige eines gefahrerheblichen Umstands nach den §§ 311 II, 241 II BGB auch dann verpflichtet, wenn der Versicherer nach einem gefahrerheblichen Umstand nicht oder nicht in Textform gefragt hat? Kann der Versicherer bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung neben den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG auch Ansprüche und Rechte aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht geltend machen? Das Werk richtet sich an Wissenschaftler, (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen, die sich mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers beschäftigen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Informationshaftung am Sekundärmarkt und Vermögensbindung

Informationshaftung am Sekundärmarkt und Vermögensbindung von Gennert,  Thomas
Will eine Aktiengesellschaft Aktien emittieren, um ihren Kapitalbedarf an einer Börse zu decken, ist sie gem. § 15 WpHG zur Veröffentlichung von Insiderinformationen verpflichtet. Veröffentlicht sie insoweit relevante Informationen zu spät, unvollständig oder unrichtig, erhalten Aktionäre, die dadurch Vermögenseinbußen erlitten haben, einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 37b, c WpHG. Der Verfasser erarbeitet unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Folgen der sog. "subprime-Krise" einen Lösungsvorschlag zu diesem Konflikt, der die Interessen der Anleger und die der Gläubiger in einen angemessenen Ausgleich bringt und gleichzeitig die wesentlichen Charakteristika von Eigen- und Fremdkapital berücksichtigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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