Datennutzungsgesetz

Datennutzungsgesetz von Richter,  Heiko
Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten. Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen. Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL). Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA) Zur Neuauflage Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Datennutzungsgesetz

Datennutzungsgesetz von Richter,  Heiko
Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten. Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen. Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL). Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA) Zur Neuauflage Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten. Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen. Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL). Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA) Zur Neuauflage Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten. Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen. Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL). Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA) Zur Neuauflage Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Datennutzungsgesetz von Richter,  Heiko
Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten. Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen. Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL). Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA) Zur Neuauflage Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Informationsweiterverwendungsgesetz von Richter,  Heiko
Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data). Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung. Vorteile auf einen Blick - prägnante Praxishilfen - Lösungen für neue Anwendungsprobleme - Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten. Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen. Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL). Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA) Zur Neuauflage Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Informationsweiterverwendungsgesetz von Richter,  Heiko
Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data). Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung. Vorteile auf einen Blick - prägnante Praxishilfen - Lösungen für neue Anwendungsprobleme - Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Datennutzungsgesetz von Richter,  Heiko
Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten. Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen. Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL). Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA) Zur Neuauflage Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Informationsweiterverwendungsgesetz

Informationsweiterverwendungsgesetz von Richter,  Heiko
Zum Werk Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive). Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data). Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung. Vorteile auf einen Blick - prägnante Praxishilfen - Lösungen für neue Anwendungsprobleme - Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
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Informationsfreiheitsgesetz

Informationsfreiheitsgesetz von Blatt,  Henning, Brink,  Stefan, Polenz,  Sven
Zum Werk Der neue Handkommentar für die Praxis ist eng an der Rechtsprechung orientiert. Die knappen und prägnanten Erläuterungen ermöglichen dabei auch demjenigen, der erstmals mit den komplexen Fragen des Informationsfreiheitsrechts befasst ist, eine schnelle Orientierung. Die einzelnen Kommentierungen sind klar strukturiert und wurden von den renommierten und erfahrenen Autoren mit vielen Anwendungsbeispielen angereichert. Neben dem IFG des Bundes werden auch Informationsfreiheitsregelungen der Länder mit berücksichtigt. Schwerpunkte der Kommentierungen sind: - Jedermann-Anspruchsberechtigung - Anspruchsverpflichtete Behörden - Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, z.B. auf Auskunftserteilung oder Akteneinsicht - Ausnahmetatbestände, z.B. Schutz öffentlicher Belange und Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - Verfahrensrechtliche Fragen und Kosten - Rechtsschutz Vorteile auf einen Blick - kompakte und leicht verständliche Anwenderhilfen - viele Praxisbeispiele - enge Orientierung an der Rechtsprechung Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen, Syndikusanwälte in (Medien) unternehmen und Hochschullehrer sowie Journalisten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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