Auslandseinsatz der Bundeswehr.

Auslandseinsatz der Bundeswehr. von Limpert,  Martin
Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit herrscht aber weiterhin über parlaments- sowie völkerrechtliche Voraussetzungen und Einzelheiten. Anhand der bisherigen Staatspraxis schildert der Autor die rechtliche und faktische Handhabung der Einsätze durch Bundesregierung, Bundestag, Vereinte Nationen, NATO und WEU. Besonderes Augenmerk widmet er der völkerrechtlichen Rechtfertigung eines Einsatzes auf der Grundlage der VN-Charta, die durch die Figur der "humanitären Intervention" bei schwersten Menschenrechtsverletzungen eine systemimmanente Ergänzung erfährt. Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt. Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert "eine Sicherheit", die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Völkerrechtliche Großraumordnung

Völkerrechtliche Großraumordnung von Schmitt,  Carl
Die vorliegende Ausgabe der »Völkerrechtlichen Großraumordnung« enthält außer kleineren Verbesserungen ein neues Schlußkapitel über den »Raumbegriff in der Rechtswissenschaft«. [...] Im übrigen muß die Abhandlung bleiben, was sie ist. Sie entstand im Frühjahr 1939 mit bestimmten Thesen und Gesichtspunkten in einer bestimmten Situation. Durch den Gang der Ereignisse hat sie manche bedeutende Bestätigung erfahren. Darin liegt ihr Wert als Dokument. Nicht aber soll sie sich mit den Ereignissen in einen Wettlauf einlassen. Daher kann ich die Ergebnisse weiterer Forschungen nicht einfach an sie anhängen. Große neue Fragen, wie das neue Problem der westlichen Hemisphäre und das Verhältnis von Land und Meer im Völkerrecht, bedürfen eines eigenen Ansatzes. Hierfür kann ich, als auf einen ersten Beginn, auf die Ausführungen verweisen, die ich vor Hochschullehrern der Geschichte am 8. Februar 1941 in Nürnberg gemacht habe und die inzwischen in dem Sammelwerk »Das Reich und Europa« bei Koehler und Amelang (Leipzig 1941) erschienen sind. Möge der Leser es recht verstehen, wenn ich der Schrift das Motto gebe: »Wir gleichen Seeleuten auf ununterbrochener Fahrt und jedes Buch kann nicht mehr als ein Logbuch sein«. Berlin, den 28. Juli 1941 Aus: Vorbemerkung zur Ausgabe von 1941
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auslandseinsatz der Bundeswehr.

Auslandseinsatz der Bundeswehr. von Limpert,  Martin
Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit herrscht aber weiterhin über parlaments- sowie völkerrechtliche Voraussetzungen und Einzelheiten. Anhand der bisherigen Staatspraxis schildert der Autor die rechtliche und faktische Handhabung der Einsätze durch Bundesregierung, Bundestag, Vereinte Nationen, NATO und WEU. Besonderes Augenmerk widmet er der völkerrechtlichen Rechtfertigung eines Einsatzes auf der Grundlage der VN-Charta, die durch die Figur der "humanitären Intervention" bei schwersten Menschenrechtsverletzungen eine systemimmanente Ergänzung erfährt. Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt. Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert "eine Sicherheit", die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Völkerrechtliche Großraumordnung

Völkerrechtliche Großraumordnung von Schmitt,  Carl
Die vorliegende Ausgabe der »Völkerrechtlichen Großraumordnung« enthält außer kleineren Verbesserungen ein neues Schlußkapitel über den »Raumbegriff in der Rechtswissenschaft«. [...] Im übrigen muß die Abhandlung bleiben, was sie ist. Sie entstand im Frühjahr 1939 mit bestimmten Thesen und Gesichtspunkten in einer bestimmten Situation. Durch den Gang der Ereignisse hat sie manche bedeutende Bestätigung erfahren. Darin liegt ihr Wert als Dokument. Nicht aber soll sie sich mit den Ereignissen in einen Wettlauf einlassen. Daher kann ich die Ergebnisse weiterer Forschungen nicht einfach an sie anhängen. Große neue Fragen, wie das neue Problem der westlichen Hemisphäre und das Verhältnis von Land und Meer im Völkerrecht, bedürfen eines eigenen Ansatzes. Hierfür kann ich, als auf einen ersten Beginn, auf die Ausführungen verweisen, die ich vor Hochschullehrern der Geschichte am 8. Februar 1941 in Nürnberg gemacht habe und die inzwischen in dem Sammelwerk »Das Reich und Europa« bei Koehler und Amelang (Leipzig 1941) erschienen sind. Möge der Leser es recht verstehen, wenn ich der Schrift das Motto gebe: »Wir gleichen Seeleuten auf ununterbrochener Fahrt und jedes Buch kann nicht mehr als ein Logbuch sein«. Berlin, den 28. Juli 1941 Aus: Vorbemerkung zur Ausgabe von 1941
Aktualisiert: 2023-05-15
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Auslandseinsatz der Bundeswehr.

Auslandseinsatz der Bundeswehr. von Limpert,  Martin
Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit herrscht aber weiterhin über parlaments- sowie völkerrechtliche Voraussetzungen und Einzelheiten. Anhand der bisherigen Staatspraxis schildert der Autor die rechtliche und faktische Handhabung der Einsätze durch Bundesregierung, Bundestag, Vereinte Nationen, NATO und WEU. Besonderes Augenmerk widmet er der völkerrechtlichen Rechtfertigung eines Einsatzes auf der Grundlage der VN-Charta, die durch die Figur der "humanitären Intervention" bei schwersten Menschenrechtsverletzungen eine systemimmanente Ergänzung erfährt. Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt. Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert "eine Sicherheit", die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Völkerrechtliche Großraumordnung

Völkerrechtliche Großraumordnung von Schmitt,  Carl
Die vorliegende Ausgabe der »Völkerrechtlichen Großraumordnung« enthält außer kleineren Verbesserungen ein neues Schlußkapitel über den »Raumbegriff in der Rechtswissenschaft«. [...] Im übrigen muß die Abhandlung bleiben, was sie ist. Sie entstand im Frühjahr 1939 mit bestimmten Thesen und Gesichtspunkten in einer bestimmten Situation. Durch den Gang der Ereignisse hat sie manche bedeutende Bestätigung erfahren. Darin liegt ihr Wert als Dokument. Nicht aber soll sie sich mit den Ereignissen in einen Wettlauf einlassen. Daher kann ich die Ergebnisse weiterer Forschungen nicht einfach an sie anhängen. Große neue Fragen, wie das neue Problem der westlichen Hemisphäre und das Verhältnis von Land und Meer im Völkerrecht, bedürfen eines eigenen Ansatzes. Hierfür kann ich, als auf einen ersten Beginn, auf die Ausführungen verweisen, die ich vor Hochschullehrern der Geschichte am 8. Februar 1941 in Nürnberg gemacht habe und die inzwischen in dem Sammelwerk »Das Reich und Europa« bei Koehler und Amelang (Leipzig 1941) erschienen sind. Möge der Leser es recht verstehen, wenn ich der Schrift das Motto gebe: »Wir gleichen Seeleuten auf ununterbrochener Fahrt und jedes Buch kann nicht mehr als ein Logbuch sein«. Berlin, den 28. Juli 1941 Aus: Vorbemerkung zur Ausgabe von 1941
Aktualisiert: 2023-04-15
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Kein Recht zur Einmischung?

Kein Recht zur Einmischung? von Mohr,  Philipp C
In den Jahren 1933 und 1934 sind entscheidende Weichen für die Reaktion der Völkerrechtsgemeinschaft auf Hitler und das nationalsozialistische Deutschland gestellt worden. Am Beispiel Großbritanniens beantwortet Philipp Caspar Mohr die Frage, wie der bedeutendste Garant der europäischen Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg und der Verträge von Versailles und Locarno politisch und völkerrechtlich auf die 'Machtergreifung' der Nationalsozialisten reagierte. Der Autor setzt sich mit einem hochinteressanten und wichtigen Stück völkerrechtlicher Zeitgeschichte auseinander. Die Frage, wie die organisierte Völkerrechtsgemeinschaft und die sie tragenden europäischen Großmächte auf die Diskriminierung bestimmter Menschengruppen reagiert oder nicht reagiert haben, ist bis heute aktuell geblieben. Philipp Caspar Mohr analysiert eine Vielzahl bislang unveröffentlichter Dokumente aus dem Foreign Office, dem Auswärtigen Amt und privaten Unterlagen, z. B. der britischen Botschafter in Berlin. Unter Berücksichtigung der Meinungsbildung in der britischen Regierung, im Parlament und in der Presse arbeitet er heraus, wie Großbritannien auf die Ereignisse im Deutschen Reich reagierte. Dabei wird das damals in Lehre und Praxis vertretene Völkerrecht in kritischer Rückschau ausgebreitet. Insbesondere setzt er sich auseinander mit dem Rechtsinstitut der 'humanitären Intervention', dem Minderheitenrecht der Zwischenkriegszeit und mit den Diskussionen im Völkerbundrat über die deutsche Judenpolitik aufgrund einer Minderheitenbeschwerde aus Oberschlesien.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Völkerrechtliche Großraumordnung

Völkerrechtliche Großraumordnung von Schmitt,  Carl
Die vorliegende Ausgabe der »Völkerrechtlichen Großraumordnung« enthält außer kleineren Verbesserungen ein neues Schlußkapitel über den »Raumbegriff in der Rechtswissenschaft«. [...] Im übrigen muß die Abhandlung bleiben, was sie ist. Sie entstand im Frühjahr 1939 mit bestimmten Thesen und Gesichtspunkten in einer bestimmten Situation. Durch den Gang der Ereignisse hat sie manche bedeutende Bestätigung erfahren. Darin liegt ihr Wert als Dokument. Nicht aber soll sie sich mit den Ereignissen in einen Wettlauf einlassen. Daher kann ich die Ergebnisse weiterer Forschungen nicht einfach an sie anhängen. Große neue Fragen, wie das neue Problem der westlichen Hemisphäre und das Verhältnis von Land und Meer im Völkerrecht, bedürfen eines eigenen Ansatzes. Hierfür kann ich, als auf einen ersten Beginn, auf die Ausführungen verweisen, die ich vor Hochschullehrern der Geschichte am 8. Februar 1941 in Nürnberg gemacht habe und die inzwischen in dem Sammelwerk »Das Reich und Europa« bei Koehler und Amelang (Leipzig 1941) erschienen sind. Möge der Leser es recht verstehen, wenn ich der Schrift das Motto gebe: »Wir gleichen Seeleuten auf ununterbrochener Fahrt und jedes Buch kann nicht mehr als ein Logbuch sein«. Berlin, den 28. Juli 1941 Aus: Vorbemerkung zur Ausgabe von 1941
Aktualisiert: 2022-03-26
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Auslandseinsatz der Bundeswehr.

Auslandseinsatz der Bundeswehr. von Limpert,  Martin
Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit herrscht aber weiterhin über parlaments- sowie völkerrechtliche Voraussetzungen und Einzelheiten. Anhand der bisherigen Staatspraxis schildert der Autor die rechtliche und faktische Handhabung der Einsätze durch Bundesregierung, Bundestag, Vereinte Nationen, NATO und WEU. Besonderes Augenmerk widmet er der völkerrechtlichen Rechtfertigung eines Einsatzes auf der Grundlage der VN-Charta, die durch die Figur der "humanitären Intervention" bei schwersten Menschenrechtsverletzungen eine systemimmanente Ergänzung erfährt. Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt. Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert "eine Sicherheit", die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.
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