Elternrecht bei Trennung aufgrund stationärer jugendstrafrechtlicher Sanktionen.

Elternrecht bei Trennung aufgrund stationärer jugendstrafrechtlicher Sanktionen. von Reuther,  Christian
Wie passen das in Art. 6 GG garantierte Erziehungsrecht der Eltern und jugendstrafrechtliche Sanktionen zusammen? Dieser bisher kaum thematisierten Problematik geht Christian Reuther am Beispiel von Jugendarrest und Jugendstrafe nach. Er untersucht detailliert, wie Verhängung und Vollzug dieser Sanktionen das Grundrecht der Eltern beschränken und welche Rechtfertigungsmöglichkeiten es hierfür gibt. Dabei stellt der Autor fest, dass weder im staatlichen Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 S. 3 GG noch in der staatlichen Trennungsbefugnis gemäß Art. 6 Abs. 3 GG eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung erblickt werden können. Der Verfasser kommt so zu dem Ergebnis, dass nicht der im Jugendstrafrecht vermeintlich vorherrschende Erziehungsgedanke den Anordnungszweck von Jugendstrafe und Jugendarrest darstellt, sondern die Strafe selbst. Hiervon ausgehend untersucht Christian Reuther die rechtshistorische Herkunft der staatlichen Strafgewalt, um sie sodann verfassungsrechtlich zu verankern. Neben den rechtlichen Ausführungen werden dabei auch Ursachen von Jugendkriminalität und Auswirkungen einer Inhaftierung eingehend behandelt. Im Ergebnis sind staatliche Strafgewalt und die Rechte der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Wege der praktischen Konkordanz in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, wie dies der neueren Gesetzgebung zum Jugendstrafrecht gelungen ist. Insbesondere bezüglich der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder werden entsprechende Defizite aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Elternrecht bei Trennung aufgrund stationärer jugendstrafrechtlicher Sanktionen.

Elternrecht bei Trennung aufgrund stationärer jugendstrafrechtlicher Sanktionen. von Reuther,  Christian
Wie passen das in Art. 6 GG garantierte Erziehungsrecht der Eltern und jugendstrafrechtliche Sanktionen zusammen? Dieser bisher kaum thematisierten Problematik geht Christian Reuther am Beispiel von Jugendarrest und Jugendstrafe nach. Er untersucht detailliert, wie Verhängung und Vollzug dieser Sanktionen das Grundrecht der Eltern beschränken und welche Rechtfertigungsmöglichkeiten es hierfür gibt. Dabei stellt der Autor fest, dass weder im staatlichen Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 S. 3 GG noch in der staatlichen Trennungsbefugnis gemäß Art. 6 Abs. 3 GG eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung erblickt werden können. Der Verfasser kommt so zu dem Ergebnis, dass nicht der im Jugendstrafrecht vermeintlich vorherrschende Erziehungsgedanke den Anordnungszweck von Jugendstrafe und Jugendarrest darstellt, sondern die Strafe selbst. Hiervon ausgehend untersucht Christian Reuther die rechtshistorische Herkunft der staatlichen Strafgewalt, um sie sodann verfassungsrechtlich zu verankern. Neben den rechtlichen Ausführungen werden dabei auch Ursachen von Jugendkriminalität und Auswirkungen einer Inhaftierung eingehend behandelt. Im Ergebnis sind staatliche Strafgewalt und die Rechte der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Wege der praktischen Konkordanz in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, wie dies der neueren Gesetzgebung zum Jugendstrafrecht gelungen ist. Insbesondere bezüglich der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder werden entsprechende Defizite aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Jugendgerichtsgesetz

Jugendgerichtsgesetz von Baur,  Alexander M.A. B.Sc., Diemer,  Herbert, Schatz,  Holger, Sonnen,  Bernd Rüdeger
Der Heidelberger Kommentar zum JGG topaktuell mit Gesetzgebungsstand 1.1.2020! Praktisch und bewährt: - Kompakte Kommentierung von JGG und JStVollzG in einem Band - Hinweise auf abweichende Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländern - schnelle Problemlösung bei allen Fragen der täglichen Praxis.  Die 8. Auflage des "HK-Jugendgerichtsgesetz" bietet Ihnen eine übersichtliche, verständliche, kompakte und vor allem topaktuelle Kommentierung, die bereits den Gesetzgebungsstand zum 1.1.2020 abbildet: - sechs Änderungsgesetze vollumfänglich eingearbeitet - bereits mit den drei jüngsten Änderungsgesetzen von 2019: - Gesetz zur Stärkung der Rechte von betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vom 19.6.2019 - Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 9.12.2019 - Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019 - acht neue Vorschriften vollständig kommentiertBesonders hervorzuheben sind: - weitreichende Änderungen für die Jugendgerichtshilfe - zahlreiche Modifikationen bzgl. der Rechte des Jugendlichen, insbesondere im Bereich der Pflichtverteidigung - Änderungen der Rechtsstellung von Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern - opferschutzrechtliche Änderungen durch Ausweitung der Nebenklagemöglichkeiten gegen Jugendliche - neueeuropäische Vorgaben für das Jugendstrafverfahren durch die EU-Richtlinie Verfahrensgarantien Kinder - Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung für die Jugendhilfe und die Auswirkungen der Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres (JI-Richtlinie)auf die Bereiche von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Elternrecht bei Trennung aufgrund stationärer jugendstrafrechtlicher Sanktionen.

Elternrecht bei Trennung aufgrund stationärer jugendstrafrechtlicher Sanktionen. von Reuther,  Christian
Wie passen das in Art. 6 GG garantierte Erziehungsrecht der Eltern und jugendstrafrechtliche Sanktionen zusammen? Dieser bisher kaum thematisierten Problematik geht Christian Reuther am Beispiel von Jugendarrest und Jugendstrafe nach. Er untersucht detailliert, wie Verhängung und Vollzug dieser Sanktionen das Grundrecht der Eltern beschränken und welche Rechtfertigungsmöglichkeiten es hierfür gibt. Dabei stellt der Autor fest, dass weder im staatlichen Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 S. 3 GG noch in der staatlichen Trennungsbefugnis gemäß Art. 6 Abs. 3 GG eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung erblickt werden können. Der Verfasser kommt so zu dem Ergebnis, dass nicht der im Jugendstrafrecht vermeintlich vorherrschende Erziehungsgedanke den Anordnungszweck von Jugendstrafe und Jugendarrest darstellt, sondern die Strafe selbst. Hiervon ausgehend untersucht Christian Reuther die rechtshistorische Herkunft der staatlichen Strafgewalt, um sie sodann verfassungsrechtlich zu verankern. Neben den rechtlichen Ausführungen werden dabei auch Ursachen von Jugendkriminalität und Auswirkungen einer Inhaftierung eingehend behandelt. Im Ergebnis sind staatliche Strafgewalt und die Rechte der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Wege der praktischen Konkordanz in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, wie dies der neueren Gesetzgebung zum Jugendstrafrecht gelungen ist. Insbesondere bezüglich der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder werden entsprechende Defizite aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verteidigung in Jugendstrafsachen

Verteidigung in Jugendstrafsachen von Nöding,  Toralf, Zieger,  Matthias
Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen. Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz "Erziehen statt strafen" bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig. Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018. Neu in der 7. Auflage: •Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs •Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren •erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG) •neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung •aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren •Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge •Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld •Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Jugendgerichtsgesetz

Jugendgerichtsgesetz von Baur,  Alexander M.A. B.Sc., Diemer,  Herbert, Schatz,  Holger, Sonnen,  Bernd Rüdeger
Der Heidelberger Kommentar zum JGG topaktuell mit Gesetzgebungsstand 1.1.2020! Praktisch und bewährt: - Kompakte Kommentierung von JGG und JStVollzG in einem Band - Hinweise auf abweichende Sonderregelungen in den einzelnen Bundesländern - schnelle Problemlösung bei allen Fragen der täglichen Praxis.  Die 8. Auflage des "HK-Jugendgerichtsgesetz" bietet Ihnen eine übersichtliche, verständliche, kompakte und vor allem topaktuelle Kommentierung, die bereits den Gesetzgebungsstand zum 1.1.2020 abbildet: - sechs Änderungsgesetze vollumfänglich eingearbeitet - bereits mit den drei jüngsten Änderungsgesetzen von 2019: - Gesetz zur Stärkung der Rechte von betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen vom 19.6.2019 - Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 9.12.2019 - Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019 - acht neue Vorschriften vollständig kommentiertBesonders hervorzuheben sind: - weitreichende Änderungen für die Jugendgerichtshilfe - zahlreiche Modifikationen bzgl. der Rechte des Jugendlichen, insbesondere im Bereich der Pflichtverteidigung - Änderungen der Rechtsstellung von Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern - opferschutzrechtliche Änderungen durch Ausweitung der Nebenklagemöglichkeiten gegen Jugendliche - neueeuropäische Vorgaben für das Jugendstrafverfahren durch die EU-Richtlinie Verfahrensgarantien Kinder - Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung für die Jugendhilfe und die Auswirkungen der Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres (JI-Richtlinie)auf die Bereiche von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Jugendgerichtsgesetz

Jugendgerichtsgesetz von Diemer,  Herbert, Schatz,  Holger, Sonnen,  Bernd Rüdeger
Die 7. Auflage:ist wieder auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und Wissenschaftberücksichtigt die jüngsten JGG-Novellenenthält eine ausführliche Kommentierung der neuen Bestimmungen - insbesondere zum „Warnschussarrest“ und zur sog. Vorbewährungbefasst sich fundiert mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrechtenthält eine aktualisierte und vollständig überarbeitete Darstellung zum Datenschutz im Jugendstrafverfahren, insbesondere: Fallkonferenzen und Häuser des JugendrechtsPraktisch:Kommentierung von JGG und JStVollzG in einem BandHinweise auf abweichende Sonderregelungen in einzelnen Bundesländernschnelle Problemlösung bei allen Fragen der täglichen PraxisDas Autorenteam:Dr. Herbert Diemer ist Bundesanwalt beim BGH und wirkt u.a. auch an Standard-Kommentaren zur Strafprozessordnung und zum Strafgesetzbuch mit. Dr. Holger Schatz ist Senatsdirektor in Hamburg und dort als Leiter des Amtes für Justizvollzug, Recht und Gleichstellung zuständig für den gesamten Strafvollzug sowie das Straf- und Jugendstrafrecht. Er ist Mitglied im Strafrechtsausschuss und Strafvollzugsausschuss der Justizministerkonferenz und war viele Jahre als Jugendrichter tätig. Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen ist Hochschullehrer an der Universität Hamburg und hat an der Entstehung der neuen Jugendstrafvollzugsgesetze wesentlich mitgewirkt. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht hervorgetreten und gilt als Spezialist im Bereich des Jugendstrafrechts."
Aktualisiert: 2020-01-29
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Verteidigung in Jugendstrafsachen

Verteidigung in Jugendstrafsachen von Nöding,  Toralf, Zieger,  Matthias
Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen. Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz "Erziehen statt strafen" bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig. Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018. Neu in der 7. Auflage: •Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs •Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren •erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG) •neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung •aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren •Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge •Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld •Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Verteidigung in Jugendstrafsachen

Verteidigung in Jugendstrafsachen von Nöding,  Toralf, Zieger,  Matthias
Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen. Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz „Erziehen statt strafen" bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig. Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018. Neu in der 7. Auflage: • Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs • Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren • erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG) • neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung • aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren • Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge • Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld • Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Elternrecht bei Trennung aufgrund stationärer jugendstrafrechtlicher Sanktionen.

Elternrecht bei Trennung aufgrund stationärer jugendstrafrechtlicher Sanktionen. von Reuther,  Christian
Wie passen das in Art. 6 GG garantierte Erziehungsrecht der Eltern und jugendstrafrechtliche Sanktionen zusammen? Dieser bisher kaum thematisierten Problematik geht Christian Reuther am Beispiel von Jugendarrest und Jugendstrafe nach. Er untersucht detailliert, wie Verhängung und Vollzug dieser Sanktionen das Grundrecht der Eltern beschränken und welche Rechtfertigungsmöglichkeiten es hierfür gibt. Dabei stellt der Autor fest, dass weder im staatlichen Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 S. 3 GG noch in der staatlichen Trennungsbefugnis gemäß Art. 6 Abs. 3 GG eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung erblickt werden können. Der Verfasser kommt so zu dem Ergebnis, dass nicht der im Jugendstrafrecht vermeintlich vorherrschende Erziehungsgedanke den Anordnungszweck von Jugendstrafe und Jugendarrest darstellt, sondern die Strafe selbst. Hiervon ausgehend untersucht Christian Reuther die rechtshistorische Herkunft der staatlichen Strafgewalt, um sie sodann verfassungsrechtlich zu verankern. Neben den rechtlichen Ausführungen werden dabei auch Ursachen von Jugendkriminalität und Auswirkungen einer Inhaftierung eingehend behandelt. Im Ergebnis sind staatliche Strafgewalt und die Rechte der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Wege der praktischen Konkordanz in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, wie dies der neueren Gesetzgebung zum Jugendstrafrecht gelungen ist. Insbesondere bezüglich der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder werden entsprechende Defizite aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat

Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat von Dessecker,  Axel, Egg,  Rudolf
Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. Der vorliegende Band stellt die neuen Regelungen zum Strafvollzug in den weiteren Zusammenhang der Reformen des Strafrechts.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Brauchen wir eine erzieherische Mission im Jugendstrafrecht?

Brauchen wir eine erzieherische Mission im Jugendstrafrecht? von Toprak,  Ufuk
Es gibt wahrscheinlich kein anderes Thema in der Erziehung, bei dem sich pädagogische Theorie und erzieherische Praxis so eindeutig widersprechen, als bei der Frage, ob Strafe ein Erziehungsmittel sei. Diese Überlegung findet ihren Platz nicht nur im Alltag, wo oft diskutiert wird, ob Strafe bei der Erziehung zur Anwendung kommen sollte. Auch im Jugendstrafrecht kommt dieser Fragestellung eine zentrale Position zu. Das Jugendstrafrecht, dem vom Gesetzgeber ein erzieherischer Auftrag zugeteilt wird, unterscheidet sich in verschiedenen Punkten, die eben diesen Auftrag berühren, vom Erwachsenenstrafrecht. Während das Erwachsenenstrafrecht seine Strafen nach Art und Gewicht überwiegend mit dem schuldhaften Verhalten des Erwachsenen begründet, um dazu beizutragen, dass allgemein Kriminalität verhindert wird, gibt das Jugendstrafrecht sich nicht mit allgemeiner Kriminalitätsvorbeugung zufrieden, sondern strebt mit jugendstrafrechtlichen Mitteln nach der Änderung des Verhaltens von Jugendlichen. Deshalb steht im Mittelpunkt der Diskussionen über Jugendstrafrecht dessen erzieherische Mission. Historische Entwicklung des Erziehungsgedankens und die Bedeutung des Erziehungsgedankens für die einzelnen Jugendgerichtsgesetze. Der Erziehungsgedanke in Konflikt mit den im allgemeinen Strafrecht Anwendung zu findenden Straftheorien. Die Bedeutung des Erziehungsgedankens in Bezug auf Erkenntnisse über Jugenddelinquenz. Die Haltbarkeit des Erziehungsgedankens unter Berücksichtigung der internationalen Regelungen und seine Funktion in anderen europäischen Staaten. Der Erziehungsgedanke in der Kritik und Diskussionen um seine Existenz in einem gesonderten Strafrecht für Jugendliche.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Jugenstrafvollzug

Jugenstrafvollzug von Benzler,  Susanne
Jochen Goerdeler Neue Gesetze – aber welche? Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Christoph Flügge Die Konzeption des Jugendvollzugsgesetzes der „Neun-Länder-Gruppe“ Eine Bestandsaufnahme Jürgen Oehlerking Das Jugendstrafvollzugskonzept des Landes Niedersachsen Konstanze Fritsch Prävention durch Kooperation Umgang mit jugendlichen Intensivtätern in Berlin Philipp Walkenhorst Erziehung im Jugendstrafvollzug?! Daniela Hosser Was bewirkt die Strafhaft im Jugendalter? Empirische Erkenntnisse Katja Rothe-Gronotte Weiblicher Jugendvollzug in Niedersachsen. Aus der Praxis gesehen Siegfried Löprick Jugendstrafvollzug und danach. Auf dem Weg zu einer kontinuierlichen Betreuung Gero Meinen Neue Gesetze für den Jugendstrafvollzug Die Bedeutung von Übergangsmanagement und Vernetzung Esther Cahn Wie viel fördern, wie viel fordern? Das Beispiel der Jugendanstalt Hameln Helmut Pollähne Wie viel fördern, wie viel fordern? Die Bedeutung der „Mitwirkung jugendlicher Strafgefangener“ aus juristischer Sicht Johannes Sandmann / Christiane Jesse Maßnahmen gegen Gewalt im Jugendstrafvollzug Bernd-Rüdeger Sonnen Jugendstrafvollzug – wohin? Verfassungsgerichtliche Anforderungen, gesetzliche Grundlagen und notwendige Änderungen in der Praxis
Aktualisiert: 2023-01-16
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