Das vorliegende Manuskript beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
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Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
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Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
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Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
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Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
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Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
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Das vorliegende Werk beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.
Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.
Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn »Eigennutz« auf »Gemeinnutz« traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im »totalen Staat« möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den »Volksgenossen« durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.
Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.
Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn »Eigennutz« auf »Gemeinnutz« traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im »totalen Staat« möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den »Volksgenossen« durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.
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Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.
Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.
Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn »Eigennutz« auf »Gemeinnutz« traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im »totalen Staat« möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den »Volksgenossen« durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.
Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.
Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn »Eigennutz« auf »Gemeinnutz« traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im »totalen Staat« möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den »Volksgenossen« durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.
Aktualisiert: 2023-06-02
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In der Prozessrechtsgeschichte gab es zwei große Epochen: die ohne staatliches Gewaltmonopol und diejenige mit staatlichem Gewaltmonopol seit 1495. Das Studienbuch zeigt, wo und in welchem Umfeld diese entstanden sind und welche anderen Möglichkeiten es bis heute gibt, Gericht und Prozess zu organisieren, von der Völkerwanderungszeit bis zur Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-06-02
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In der Prozessrechtsgeschichte gab es zwei große Epochen: die ohne staatliches Gewaltmonopol und diejenige mit staatlichem Gewaltmonopol seit 1495. Das Studienbuch zeigt, wo und in welchem Umfeld diese entstanden sind und welche anderen Möglichkeiten es bis heute gibt, Gericht und Prozess zu organisieren, von der Völkerwanderungszeit bis zur Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Das vorliegende Manuskript beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Das vorliegende Werk beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.
Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.
Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn »Eigennutz« auf »Gemeinnutz« traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im »totalen Staat« möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den »Volksgenossen« durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.
Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.
Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn »Eigennutz« auf »Gemeinnutz« traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im »totalen Staat« möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den »Volksgenossen« durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Privatsphäre und bürgerliche Rechtsansprüche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.
Das Gericht ist die Bühne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere für das »Dritte Reich«: Die Realität der »Volksgemeinschaft« wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten Privaträume einschränken, zerstören - oder gewähren.
Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn »Eigennutz« auf »Gemeinnutz« traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten über Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und Pfändungen loteten Richter, Anwälte und Rechtsuchende täglich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im »totalen Staat« möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den »Volksgenossen« durchaus private Rückzugsräume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen Sphäre radikal.
Aktualisiert: 2023-05-12
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