§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess

§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess von Rohling,  Caroline
Die Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) wurde von dem deutschen Gesetzgeber durch die neunte GWB-Novelle umgesetzt. Schwerpunkt der Kartellschadensersatzrichtlinie sind ihre Vorschriften über die Offenlegung von Beweismitteln. Diese Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie sollen die Informationsasymmetrien zwischen (vermeintlichen) Kartellgeschädigten und Kartellanten beseitigen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie im Rahmen der neunten GWB-Novelle insbesondere durch § 33g GWB umgesetzt. Bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben stand der deutsche Gesetzgeber vor Herausforderungen. Denn eine richtlinienkonforme Umsetzung erforderte hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln ein Ausmaß, das der deutschen Rechtsordnung in dieser Art und Weise zuvor fremd war. Die Arbeit will die für die deutsche Rechtsordnung besondere Vorschrift § 33g GWB für die Praxis anwendbar machen, indem die Anspruchsvoraussetzungen von § 33g GWB richtlinienkonform ausgelegt und definiert werden und die Ausschlussgründe und Herausgabeverweigerungsrechte von § 33g GWB dargestellt werden. Überdies stellt die Arbeit einen Vorschlag zur Änderung von § 33g GWB vor.
Aktualisiert: 2023-06-22
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§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess

§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess von Rohling,  Caroline
Die Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) wurde von dem deutschen Gesetzgeber durch die neunte GWB-Novelle umgesetzt. Schwerpunkt der Kartellschadensersatzrichtlinie sind ihre Vorschriften über die Offenlegung von Beweismitteln. Diese Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie sollen die Informationsasymmetrien zwischen (vermeintlichen) Kartellgeschädigten und Kartellanten beseitigen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie im Rahmen der neunten GWB-Novelle insbesondere durch § 33g GWB umgesetzt. Bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben stand der deutsche Gesetzgeber vor Herausforderungen. Denn eine richtlinienkonforme Umsetzung erforderte hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln ein Ausmaß, das der deutschen Rechtsordnung in dieser Art und Weise zuvor fremd war. Die Arbeit will die für die deutsche Rechtsordnung besondere Vorschrift § 33g GWB für die Praxis anwendbar machen, indem die Anspruchsvoraussetzungen von § 33g GWB richtlinienkonform ausgelegt und definiert werden und die Ausschlussgründe und Herausgabeverweigerungsrechte von § 33g GWB dargestellt werden. Überdies stellt die Arbeit einen Vorschlag zur Änderung von § 33g GWB vor.
Aktualisiert: 2023-06-22
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§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess

§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess von Rohling,  Caroline
Die Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) wurde von dem deutschen Gesetzgeber durch die neunte GWB-Novelle umgesetzt. Schwerpunkt der Kartellschadensersatzrichtlinie sind ihre Vorschriften über die Offenlegung von Beweismitteln. Diese Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie sollen die Informationsasymmetrien zwischen (vermeintlichen) Kartellgeschädigten und Kartellanten beseitigen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie im Rahmen der neunten GWB-Novelle insbesondere durch § 33g GWB umgesetzt. Bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben stand der deutsche Gesetzgeber vor Herausforderungen. Denn eine richtlinienkonforme Umsetzung erforderte hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln ein Ausmaß, das der deutschen Rechtsordnung in dieser Art und Weise zuvor fremd war. Die Arbeit will die für die deutsche Rechtsordnung besondere Vorschrift § 33g GWB für die Praxis anwendbar machen, indem die Anspruchsvoraussetzungen von § 33g GWB richtlinienkonform ausgelegt und definiert werden und die Ausschlussgründe und Herausgabeverweigerungsrechte von § 33g GWB dargestellt werden. Überdies stellt die Arbeit einen Vorschlag zur Änderung von § 33g GWB vor.
Aktualisiert: 2023-06-22
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§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess

§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess von Rohling,  Caroline
Die Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) wurde von dem deutschen Gesetzgeber durch die neunte GWB-Novelle umgesetzt. Schwerpunkt der Kartellschadensersatzrichtlinie sind ihre Vorschriften über die Offenlegung von Beweismitteln. Diese Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie sollen die Informationsasymmetrien zwischen (vermeintlichen) Kartellgeschädigten und Kartellanten beseitigen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie im Rahmen der neunten GWB-Novelle insbesondere durch § 33g GWB umgesetzt. Bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben stand der deutsche Gesetzgeber vor Herausforderungen. Denn eine richtlinienkonforme Umsetzung erforderte hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln ein Ausmaß, das der deutschen Rechtsordnung in dieser Art und Weise zuvor fremd war. Die Arbeit will die für die deutsche Rechtsordnung besondere Vorschrift § 33g GWB für die Praxis anwendbar machen, indem die Anspruchsvoraussetzungen von § 33g GWB richtlinienkonform ausgelegt und definiert werden und die Ausschlussgründe und Herausgabeverweigerungsrechte von § 33g GWB dargestellt werden. Überdies stellt die Arbeit einen Vorschlag zur Änderung von § 33g GWB vor.
Aktualisiert: 2023-06-22
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§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess

§ 33g GWB – Die Offenlegung von Beweismitteln im Kartellschadensersatzprozess von Rohling,  Caroline
Die Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) wurde von dem deutschen Gesetzgeber durch die neunte GWB-Novelle umgesetzt. Schwerpunkt der Kartellschadensersatzrichtlinie sind ihre Vorschriften über die Offenlegung von Beweismitteln. Diese Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie sollen die Informationsasymmetrien zwischen (vermeintlichen) Kartellgeschädigten und Kartellanten beseitigen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Offenlegungsvorschriften der Kartellschadensersatzrichtlinie im Rahmen der neunten GWB-Novelle insbesondere durch § 33g GWB umgesetzt. Bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben stand der deutsche Gesetzgeber vor Herausforderungen. Denn eine richtlinienkonforme Umsetzung erforderte hinsichtlich der Offenlegung von Beweismitteln ein Ausmaß, das der deutschen Rechtsordnung in dieser Art und Weise zuvor fremd war. Die Arbeit will die für die deutsche Rechtsordnung besondere Vorschrift § 33g GWB für die Praxis anwendbar machen, indem die Anspruchsvoraussetzungen von § 33g GWB richtlinienkonform ausgelegt und definiert werden und die Ausschlussgründe und Herausgabeverweigerungsrechte von § 33g GWB dargestellt werden. Überdies stellt die Arbeit einen Vorschlag zur Änderung von § 33g GWB vor.
Aktualisiert: 2023-01-25
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Der vorprozessuale und innerprozessuale Zugriff auf Kronzeugenerklärungen im Private Enforcement unter der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU

Der vorprozessuale und innerprozessuale Zugriff auf Kronzeugenerklärungen im Private Enforcement unter der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU von Dawirs,  Gordon
Kronzeugenerklärungen bilden ein substanzielles Beweismittel privater Kartellschadensersatzklagen. Die Verhinderung ihrer Offenlegung ist ein zentrales Regelungselement der neu geschaffenen Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU. Der Autor zeigt nach einer überblicksartigen Einführung in die Grundlagen der Durchsetzung privatrechtlicher Kartellschadensersatzansprüche auf, welche rechtlichen Instrumentarien Kartellgeschädigten bisher zur Verfügung standen, um im vorprozessualen und innerprozessualen Stadium Einsicht in die von den Behörden geschützten Kronzeugendokumente zu erhalten, und welchen Anpassungsbedarf für das nationale Beweisrecht die Kartellschadensersatzrichtlinie nunmehr mit sich bringt. Darüber hinaus wird eingehend dargestellt, dass der unabwägbare Schutz von Kronzeugenerklärungen mit unionalem Primärrecht in Gestalt der Artt. 101 und 102 AEUV und dem durch Art. 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union gewährleisteten Recht auf Beweis konfligiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Kartelldelikten

Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Kartelldelikten von Stammwitz,  Laura A.
Europa ist von der Idee beherrscht, Private als „Kartellwächter“ einzuspannen! Die Geschädigten grenzüberschreitender Kartelle sind aufgefordert im Anschluss an das behördliche Kartellverfahren die ihnen gewährten Schadensersatzansprüche vor den mitgliedstaatlichen Gerichten durchzusetzen. Während die zivilrechtliche Aufarbeitung von Kartellen mittels sog. Follow-on-Klagen aufgrund zahlreicher prozessualer und materieller Hürden lange Zeit nur ein Schattendasein in Europa fristete, befindet sich die private Kartellrechtsdurchsetzung seit einigen Jahren im Aufwind und wird durch die Umsetzung der geschädigten-freundlichen Kartellschadensersatzrichtlinie (Richtlinie 2014/104/EU) weiter forciert. In diesen Zeiten des „Private Enforcement“ kommt auch dem Internationalen Zivilprozessrecht eine herausragende Bedeutung zu. Egal, ob Kläger oder Beklagter, am Anfang eines Prozesses werden alle Marktakteure nur eine Frage stellen: „Wo?“ Vor diesem Hintergrund zeigt die Autorin auf, wie die Auswahl des geeigneten Forums zu einem zentralen Aspekt der Prozessstrategie von Kartellopfern werden kann. Dreh- und Angelpunkt für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit im kartelldeliktsrechtlichen Kontext ist dabei die sog. Brüssel Ia-VO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). Im Spannungsfeld zwischen abstrakt formulierten Zuständigkeitsvorschriften und kartellrechtspolitischen Wertungen untersucht die Autorin eine sachgerechte Auslegung des Deliktsgerichtsstandes und des Mehrparteiengerichtsstandes für den Kartellzivilprozess und setzt sich dabei kritisch mit dem Urteil des EuGH in der Rs. CDC Hydrogen Peroxide auseinander. Die Auslegung des Deliktsgerichtsstandes beschäftigt sich u.a. mit den mitunter komplexen Strukturen von Kartellen und der Problematik einer wechselseitigen Handlungsortzurechnung von Kartellmitgliedern. Mit Blick auf den Mehrparteiengerichtsstand wertet die Autorin insbesondere die bisherige Judikatur des Gerichtshofs zum zentralen Merkmal der Konnexität aus und zieht Rückschlüsse für die Handhabung im Kartelldeliktsrecht. Mit den besonderen Gerichtsständen verbunden ist die Untersuchung der sachlichen Reichweite von Gerichtsstandsvereinbarungen, mit denen die Beteiligten ihre Gerichtspflicht feinjustieren und dafür in der Praxis oftmals auf allgemein formulierte Klauseln zurückgreifen, die eine Kartellbeteiligung des Vertragspartners nicht explizit regeln.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Der vorprozessuale und innerprozessuale Zugriff auf Kronzeugenerklärungen im Private Enforcement unter der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU

Der vorprozessuale und innerprozessuale Zugriff auf Kronzeugenerklärungen im Private Enforcement unter der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU von Dawirs,  Gordon
Kronzeugenerklärungen bilden ein substanzielles Beweismittel privater Kartellschadensersatzklagen. Die Verhinderung ihrer Offenlegung ist ein zentrales Regelungselement der neu geschaffenen Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU. Der Autor zeigt nach einer überblicksartigen Einführung in die Grundlagen der Durchsetzung privatrechtlicher Kartellschadensersatzansprüche auf, welche rechtlichen Instrumentarien Kartellgeschädigten bisher zur Verfügung standen, um im vorprozessualen und innerprozessualen Stadium Einsicht in die von den Behörden geschützten Kronzeugendokumente zu erhalten, und welchen Anpassungsbedarf für das nationale Beweisrecht die Kartellschadensersatzrichtlinie nunmehr mit sich bringt. Darüber hinaus wird eingehend dargestellt, dass der unabwägbare Schutz von Kronzeugenerklärungen mit unionalem Primärrecht in Gestalt der Artt. 101 und 102 AEUV und dem durch Art. 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union gewährleisteten Recht auf Beweis konfligiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Europäisches Wirtschaftsrecht

Europäisches Wirtschaftsrecht von Klocker,  Peter, Winkel,  Klaus
Zum Grundwerk Die wichtigsten Rechtsakte des Europäischen Wirtschaftsrechts sind in dieser Sammlung zusammengestellt. Die Sammlung umfasst eine sinnvolle Auswahl praxisrelevanter Normtexte. Folgende Gliederung liegt dem Werk zugrunde:Waren-, Dienstleistungs- und KapitalverkehrTechnisches SicherheitsrechtGesellschafts-, Wertpapier- und VersicherungsrechtKartell- und SubventionsrechtGewerblicher RechtsschutzBerufsrecht und Freizügigkeit Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Syndikusanwaltschaft, Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen, Banken.
Aktualisiert: 2023-04-04
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