Aktualisiert: 2023-07-01
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Diese Untersuchung befasst sich mit der Zulässigkeit und den Rechtskraftwirkungen der Klägeraufrechnung im Prozess. Sie stellt die unterschiedlichen Fallgruppen der Klägeraufrechnung dar und analysiert die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Eine vom Kläger außerprozessual erklärte, aber vom Beklagten prozessual geltend gemachte Aufrechnung nimmt entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung an der Rechtskraftwirkung des § 322 II ZPO in unmittelbarer Anwendung teil. Eine besondere Rolle nimmt die «Gegenaufrechnung» des Klägers ein. Das in § 396 l 1 BGB geregelte Prioritätsprinzip wird durch §§ 396 l 2, 366 II BGB erheblich modifiziert. § 322 II ZPO ist bei der Klägeraufrechnung analog anzuwenden. Für die Analogie sprechen die Zwecke des Zivilprozesses und der in Art. 3 GG und dem Prinzip prozessualer Chancengleichheit angelegte Grundgedanke der gleichen Verteilung von Chance und Risiko im Zivilprozess.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Untersuchung befasst sich mit der Zulässigkeit und den Rechtskraftwirkungen der Klägeraufrechnung im Prozess. Sie stellt die unterschiedlichen Fallgruppen der Klägeraufrechnung dar und analysiert die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Eine vom Kläger außerprozessual erklärte, aber vom Beklagten prozessual geltend gemachte Aufrechnung nimmt entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung an der Rechtskraftwirkung des § 322 II ZPO in unmittelbarer Anwendung teil. Eine besondere Rolle nimmt die «Gegenaufrechnung» des Klägers ein. Das in § 396 l 1 BGB geregelte Prioritätsprinzip wird durch §§ 396 l 2, 366 II BGB erheblich modifiziert. § 322 II ZPO ist bei der Klägeraufrechnung analog anzuwenden. Für die Analogie sprechen die Zwecke des Zivilprozesses und der in Art. 3 GG und dem Prinzip prozessualer Chancengleichheit angelegte Grundgedanke der gleichen Verteilung von Chance und Risiko im Zivilprozess.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Untersuchung befasst sich mit der Zulässigkeit und den Rechtskraftwirkungen der Klägeraufrechnung im Prozess. Sie stellt die unterschiedlichen Fallgruppen der Klägeraufrechnung dar und analysiert die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen. Eine vom Kläger außerprozessual erklärte, aber vom Beklagten prozessual geltend gemachte Aufrechnung nimmt entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung an der Rechtskraftwirkung des § 322 II ZPO in unmittelbarer Anwendung teil. Eine besondere Rolle nimmt die «Gegenaufrechnung» des Klägers ein. Das in § 396 l 1 BGB geregelte Prioritätsprinzip wird durch §§ 396 l 2, 366 II BGB erheblich modifiziert. § 322 II ZPO ist bei der Klägeraufrechnung analog anzuwenden. Für die Analogie sprechen die Zwecke des Zivilprozesses und der in Art. 3 GG und dem Prinzip prozessualer Chancengleichheit angelegte Grundgedanke der gleichen Verteilung von Chance und Risiko im Zivilprozess.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Unser Rechtssystem ist eines der besten der Welt. Trotzdem fühlen wir uns vor Gericht oftmals schutzlos wie auf hoher See.
In unserem gesamten Leben gibt es nicht einen einzigen rechtsfreien Raum. Alles ist von Recht und Gesetz bestimmt. Mietrecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, um nur einige Bereiche zu nennen. In Deutschland gibt es mehr als 3 Millionen Gerichtsverfahren jährlich. Statistisch gesehen dürfte jeder erwachsene Bundesbürger mindestens einmal in seinem Leben vor Gericht stehen, sei es als Kläger, Beklagter, Angeklagter oder Zeuge.
Doch wie funktioniert Gericht? Entscheiden Richter, wie sie wollen? Können Richter Gesetze nach Belieben auslegen? Schert sich ein Richter eigentlich um Gerechtigkeit? Und was ist das überhaupt, Gerechtigkeit?
Mit einem Löffel Sarkasmus und einer Kelle Humor schildert der Autor anhand von zahlreichen Beispielsfällen, wie Rechtsprechung funktioniert, und analysiert, warum Gerichte so entscheiden, wie sie entscheiden. Und warum Richter auch nur Menschen sind.
Detlef Wendt führt seine Leser durch die Welt der Justiz: Vom Gesetzgeber und seinen Gesetzen bis zu den erbsenzählenden Juristen, von den allmächtigen Richtern und den geldgierigen Rechtsanwälten bis zu den lügenden Zeugen. Humorvoll und leicht verständlich kommentiert er Urteile, die jeden interessieren dürften.
Er erklärt, warum Rechtsprechung nicht immer mit des Volkes Ansicht übereinstimmen kann, warum zwei Richter in demselben Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und warum Rechtsprechung ständigen Veränderungen unterliegen muss.
Und er hält dem Bürger, der das nicht verstehen will, den Spiegel vor: wie der einzelne Bürger in seinem Mikrokosmos eigene Regeln aufstellt, die die Rechte anderer nicht unerheblich beeinträchtigen. Trotzdem funktioniert unser Zusammenleben irgendwie. Genau wie unser Rechtsstaat. Der wahrscheinlich der beste ist, den wir je hatten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-19
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Aktualisiert: 2023-05-19
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Unser Rechtssystem ist eines der besten der Welt. Trotzdem fühlen wir uns vor Gericht oftmals schutzlos wie auf hoher See.
In unserem gesamten Leben gibt es nicht einen einzigen rechtsfreien Raum. Alles ist von Recht und Gesetz bestimmt. Mietrecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, um nur einige Bereiche zu nennen. In Deutschland gibt es mehr als 3 Millionen Gerichtsverfahren jährlich. Statistisch gesehen dürfte jeder erwachsene Bundesbürger mindestens einmal in seinem Leben vor Gericht stehen, sei es als Kläger, Beklagter, Angeklagter oder Zeuge.
Doch wie funktioniert Gericht? Entscheiden Richter, wie sie wollen? Können Richter Gesetze nach Belieben auslegen? Schert sich ein Richter eigentlich um Gerechtigkeit? Und was ist das überhaupt, Gerechtigkeit?
Mit einem Löffel Sarkasmus und einer Kelle Humor schildert der Autor anhand von zahlreichen Beispielsfällen, wie Rechtsprechung funktioniert, und analysiert, warum Gerichte so entscheiden, wie sie entscheiden. Und warum Richter auch nur Menschen sind.
Detlef Wendt führt seine Leser durch die Welt der Justiz: Vom Gesetzgeber und seinen Gesetzen bis zu den erbsenzählenden Juristen, von den allmächtigen Richtern und den geldgierigen Rechtsanwälten bis zu den lügenden Zeugen. Humorvoll und leicht verständlich kommentiert er Urteile, die jeden interessieren dürften.
Er erklärt, warum Rechtsprechung nicht immer mit des Volkes Ansicht übereinstimmen kann, warum zwei Richter in demselben Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und warum Rechtsprechung ständigen Veränderungen unterliegen muss.
Und er hält dem Bürger, der das nicht verstehen will, den Spiegel vor: wie der einzelne Bürger in seinem Mikrokosmos eigene Regeln aufstellt, die die Rechte anderer nicht unerheblich beeinträchtigen. Trotzdem funktioniert unser Zusammenleben irgendwie. Genau wie unser Rechtsstaat. Der wahrscheinlich der beste ist, den wir je hatten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sprechen kann jeder. Wer allerdings erfolgreich über die Medien kommunizieren möchte, braucht mehr. Er sollte sich über wichtige Punkte im Klaren sein:
- Wie lauten meine Kernbotschaften?
- Was muss ich tun, damit meine Inhalte verstanden und von Journalisten aufgegriffen werden?
- Wie meistere ich souverän Interviews und was erwarten Journalisten von mir als Gesprächspartner?Das Buch ist ein Workbook: Es vermittelt viel Hintergrundwissen und gibt konkrete Tipps, wie man den persönlichen Auftritt erfolgreich gestaltet. Zudem regt das Buch durch viele Übungen und Checklisten dazu an, sich gezielt und ganz individuell fit für den öffentlichen Auftritt zu machen. Wer dieses Buch gelesen und bearbeitet hat, wird besser kommunizieren. Nicht nur in den Medien.
Aktualisiert: 2023-05-11
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"Schmutzliterat", "geborener Verbrecher", "gesinnungsloser Heuchler", "pathologischer Schwindler", "literarischer Dieb" - solcher Art geschmäht kämpfte Karl May in über 100 teilweise spektakulären Prozessen um seine Ehre, war Angeklagter, Kläger, Beklagter oder auch Zeuge.
Dies ist kein juristisches Fachbuch, sondern spannende und zugleich wissenschaftlich fundierte Lektüre für alle Karl-May-Freunde und geschichtlich bzw. juristisch interessierten Leser.
Der Jurist Jürgen Seul trug die Fakten in jahrelanger Arbeit zusammen und wertete neben der aktuellen biografischen Karl-May-Forschung alle noch in Archiven auffindbaren Gerichtsakten sowie juristisch relevante Dokumente, Schriftstücke und Zeitungsartikel aus. Mit einem Vorwort des bekannten Strafrechtsexperten und langjährigen Vorsitzenden der Karl-May-Gesellschaft Prof. Dr. Claus Roxin.
Nur noch als E-Book erhältlich.
Aktualisiert: 2023-05-11
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"Schmutzliterat", "geborener Verbrecher", "gesinnungsloser Heuchler", "pathologischer Schwindler", "literarischer Dieb" - solcher Art geschmäht kämpfte Karl May in über 100 teilweise spektakulären Prozessen um seine Ehre, war Angeklagter, Kläger, Beklagter oder auch Zeuge.
Dies ist kein juristisches Fachbuch, sondern spannende und zugleich wissenschaftlich fundierte Lektüre für alle Karl-May-Freunde und geschichtlich bzw. juristisch interessierten Leser.
Der Jurist Jürgen Seul trug die Fakten in jahrelanger Arbeit zusammen und wertete neben der aktuellen biografischen Karl-May-Forschung alle noch in Archiven auffindbaren Gerichtsakten sowie juristisch relevante Dokumente, Schriftstücke und Zeitungsartikel aus. Mit einem Vorwort des bekannten Strafrechtsexperten und langjährigen Vorsitzenden der Karl-May-Gesellschaft Prof. Dr. Claus Roxin.
Nur noch als E-Book erhältlich.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Sprechen kann jeder. Wer allerdings erfolgreich über die Medien kommunizieren möchte, braucht mehr. Er sollte sich über wichtige Punkte im Klaren sein:
- Wie lauten meine Kernbotschaften?
- Was muss ich tun, damit meine Inhalte verstanden und von Journalisten aufgegriffen werden?
- Wie meistere ich souverän Interviews und was erwarten Journalisten von mir als Gesprächspartner?Das Buch ist ein Workbook: Es vermittelt viel Hintergrundwissen und gibt konkrete Tipps, wie man den persönlichen Auftritt erfolgreich gestaltet. Zudem regt das Buch durch viele Übungen und Checklisten dazu an, sich gezielt und ganz individuell fit für den öffentlichen Auftritt zu machen. Wer dieses Buch gelesen und bearbeitet hat, wird besser kommunizieren. Nicht nur in den Medien.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Wer vor Gericht steht, ob Kläger, Angeklagter oder Richter, muß sprechen. Er muß reden, um von seiner Sache, seiner Integrität oder seiner Position zu überzeugen. Der Doppelsinn des Titels dieser Arbeit verweist jedoch zugleich auf einen zweiten Fall: den der Rede selbst. Im prototypischen forensischen Modell von Rede und Gegenrede vor einem zur Entscheidung verpflichteten dritten setzt das literarische Kunstwerk rhetorische Sprachreflexion – ›buchstäblich‹ – in Szene. Es initialisiert einen Prozeß, in dem es die Positionen von Kläger, Angeklagtem und Richter gleichzeitig besetzt, den es aber deshalb nicht gewinnen kann. Mittels der Sprache wird ein Prozeß über die Sprache in Gang gesetzt; die eigenen Konstitutionsbedingungen und Grenzen werden reflektiert und auf die Probe gestellt. Die Rede vor Gericht – als Testfall der Rhetorik – wird somit zum Testfall des literarischen Kunstwerks.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Ein um 11.11 Uhr angesetzter Gerichtstermin, ein trotz Lähmung der rechten Hand des Erblassers unterzeichnetes Testament, ein Nachtportier ohne Führerschein, der ein Kundenauto zu Schrott fährt, veganer Käse, ein dynamischer Arbeitsplatz für eine Beamtin, eine Millionenklage in den USA durch ein fehlendes Komma, ein bei der Gerichtsverhandlung schlafender Richter - das sind nur einige der kuriosen Fälle in diesem Werk.
Nachdem die skurillen Geschichten aus der Welt des Rechts in der beliebten Rubrik "So ist die (Akten-)lage" in der Zeitschrift Polizei Info Report erschienen sind, sind sie nun alle in einem Band erhältlich, geschrieben und zusammengestellt von der juristischen Redaktion von anwalt.de. Das Werk bietet abwechslungsreiche Unterhaltung für alle, die beruflich in der Welt der Justiz zu Hause sind, oder, die sich für Recht und Juristerei interessieren.
Autoren der juristischen Redaktion von anwalt.de:
Armin Dieter Schmidt
Cornelia Lang
Ferdinand Mang
Christian Günther
Johannes Schaack
Katharina Kästel
Sandra Voigt
Gabriele Weintz
Esther Wellhöfer
Aktualisiert: 2022-10-25
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Aktualisiert: 2023-05-02
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