Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-05-12
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Muss die Frage nach dem „Für und Wider der lebenslangen Freiheitsstrafe“ noch gestellt werden? Zumindest im sogenannten „politischen Raum“ scheint das Thema im Augenblick ad acta gelegt zu sein. Und doch sind nach wie vor viele Fragen offen. Das offenkundige Scheitern des politischen Prozesses für eine „Reform der Tötungsdelikte“ kann folglich nicht als Ende der grundsätzlichen Diskussion darüber betrachtet werden, ob und wie sich die lebenslange Freiheitsstrafe rechtfertigen lässt.
Mit diesem Band greift Forum Strafvollzug den Diskussionsfaden wieder auf und knüpft dabei an eine Tagung an, die die Evangelische Akademie Loccum im Juni 2017 in Kooperation mit dem Arbeitskreis „Die Strafjustiz in Niedersachen“
durchgeführt hat. Im Verlauf dieser Tagung haben renommierte Juristen, Psychologen, Theologen und Sozialwissenschaftler über Pro und Contra der lebenslangen Freiheitsstrafe debattiert. Dabei wurden theoretische und ethische Argumente in
beispielhaft interdisziplinärer Weise mit empirischen Daten und subjektiven Erfahrungen in Beziehung gesetzt.
Mit diesem Band werden die Tagungsbeiträge in einem Dreischritt von Forschungsbefunden zur Entwicklung der lebenslangen Freiheitsstrafe im In- und Ausland, Praxiseinblicken zur Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe aus
Strafrichter- und Strafverteidigersicht sowie Innenansichten zum Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe dokumentiert. Ergänzt um weitere einschlägige Wortmeldungen und gerahmt mit einführenden wie resümierenden Betrachtungen soll
dies als Einladung zu einer Fortsetzung der Diskussion verstanden werden – nicht nur in Wissenschaft und Praxis, sondern auch in der Rechtspolitik.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Im Zentrum der Diskussion über die Reform der Tötungsdelikte stehen die Mordmerkmale und die absolute Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Doch auch der besonders schwere Fall des Totschlags wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Gleichwohl findet diese Norm in Rechtsprechung und Literatur nahezu keine Beachtung. Probleme bereitet insbesondere deren Unbestimmtheit. Anhaltspunkte zur Konkretisierung können aus der Genese des Tatbestands sowie einer Auswertung der bislang zu § 212 II StGB ergangenen Entscheidungen gewonnen werden. Auf dieser Grundlage wird ein Reformvorschlag mit Regelbeispielen besonders schwerer Fälle unterbreitet, aus dem auch Erkenntnisse für die ausstehende Reform des § 211 StGB gewonnen werden können.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Im Zentrum der Diskussion über die Reform der Tötungsdelikte stehen die Mordmerkmale und die absolute Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Doch auch der besonders schwere Fall des Totschlags wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Gleichwohl findet diese Norm in Rechtsprechung und Literatur nahezu keine Beachtung. Probleme bereitet insbesondere deren Unbestimmtheit. Anhaltspunkte zur Konkretisierung können aus der Genese des Tatbestands sowie einer Auswertung der bislang zu § 212 II StGB ergangenen Entscheidungen gewonnen werden. Auf dieser Grundlage wird ein Reformvorschlag mit Regelbeispielen besonders schwerer Fälle unterbreitet, aus dem auch Erkenntnisse für die ausstehende Reform des § 211 StGB gewonnen werden können.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieselbe Person oder manchmal jemand ganz anderes als früher zu sein, ist eine Erfahrung, die jede und jeder kennt. Wenn wir Verantwortung für uns übernehmen, tun wir das aber in der Erwartung, im Zeitverlauf dieselben zu bleiben, zum Beispiel, wenn wir für die Zukunft eine Patientenverfügung verfassen. Auch im Strafrecht scheint die Person, um deren Schuld es geht, im Zeitverlauf identisch sein zu müssen. Wäre sie es nach einigen Jahren nicht mehr, säße im Gefängnis vielleicht nicht länger diejenige Person, die die Tat begangen hat. Thomas Steenbreker geht der Frage nach, welche Rolle dieser Gedanke spielt und worin die normative Bedeutung des Phänomens der personalen Identität liegt. Er gibt Antworten auf ein bisher kaum untersuchtes Problem der Rechtswissenschaft und zeigt auf, warum wir uns auf Patientenverfügungen verlassen dürfen und es zeitlich grenzenlose Schuld nicht geben kann.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Dieselbe Person oder manchmal jemand ganz anderes als früher zu sein, ist eine Erfahrung, die jede und jeder kennt. Wenn wir Verantwortung für uns übernehmen, tun wir das aber in der Erwartung, im Zeitverlauf dieselben zu bleiben, zum Beispiel, wenn wir für die Zukunft eine Patientenverfügung verfassen. Auch im Strafrecht scheint die Person, um deren Schuld es geht, im Zeitverlauf identisch sein zu müssen. Wäre sie es nach einigen Jahren nicht mehr, säße im Gefängnis vielleicht nicht länger diejenige Person, die die Tat begangen hat. Thomas Steenbreker geht der Frage nach, welche Rolle dieser Gedanke spielt und worin die normative Bedeutung des Phänomens der personalen Identität liegt. Er gibt Antworten auf ein bisher kaum untersuchtes Problem der Rechtswissenschaft und zeigt auf, warum wir uns auf Patientenverfügungen verlassen dürfen und es zeitlich grenzenlose Schuld nicht geben kann.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Werk behandelt die durch das Bundesverfassungsgericht geprägte Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers im Strafrecht. Die Arbeit setzt sich mit dem Inhalt und der Reichweite der Beobachtungspflicht sowie der Nachbesserungspflicht auseinander und schlägt die Gesetzesfolgenabschätzung als ein Modell zur Pflichterfüllung vor.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Ausgestaltung der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe, insbesondere die Gestaltung ihres Vollzuges, ist wie kaum ein anderer Bereich des strafrechtlichen Sanktionensystems durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts beeinflusst. Mit seiner ersten "Lebenslänglich-Entscheidung" (BVerfGE 45, 187 ff.) hat das Gericht die Einführung des § 57 a StGB mit der Schaffung der Möglichkeit, die Vollstreckung des "Restes" einer lebenslangen Freiheitsstrafe aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung neben dem bis dahin allein eröffneten Gnadenweg veranlasst. Mit der zweiten "Lebenslänglich-Entscheidung" (BVerfGE 86, 288 ff.), welche Ausgangspunkt der Monographie ist, hat das Bundesverfassungsgericht die bis dahin in der fachgerichtlichen Rechtsprechung einhellige Auslegung der Inhalte der gemäß § 57 a StGB zu treffenden Aussetzungsentscheidung sowie die korrespondierenden Zuständigkeiten von Tatgerichten einerseits und Vollstreckungsgerichten andererseits im Zusammenhang mit der bewährungsweisen Aussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe mittels einer kühnen "verfassungskonformen Auslegung" der einschlägigen Vorschriften der StPO und des GVG nachhaltig verändert. Die Folgen dieser zweiten Lebenslänglich-Entscheidung für die tat- und vollstreckungsrichterliche Praxis sind trotz des mittlerweile vergangenen Zeitraums nicht vollständig bewältigt. Das gilt sowohl für tatrichterliche Erkenntnisse in Strafsachen mit dem Strafausspruch "lebenslange Freiheitsstrafe" als auch für den vollstreckungsgerichtlichen Umgang mit sog. Altfällen, d.h. der Vollstreckung von lebenslanger Freiheitsstrafe gegen solche Täter, bei denen zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht über das für die spätere Aussetzungsentscheidung relevante Vorliegen einer besonders schweren Schuld im Sinne des § 57 a StGB zu entscheiden war. Die Monografie nimmt zu den verfassungs- und strafrechtlichen Problemen Stellung und erörtert praktikable Problemlösungen in rechtlich vertretbarer Weise.
Aktualisiert: 2020-12-04
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