Alexandra Franke setzt sich mit dem Begriff des Lohnwuchers aus zivil- bzw. arbeitsrechtlicher sowie aus strafrechtlicher Sicht auseinander und entwickelt Konzepte für die wirksame Bekämpfung von Lohnwucher.
Sie stellt Kriterien für die Annahme eines auffälligen Mißverhältnisses von Arbeitsleistung und -entgelt auf. Sie entwickelt neben einem geeigneten Vergleichsmaßstab vor allem Grenzwerte für die Feststellung eines »auffälligen« sowie »besonders auffälligen Mißverhältnisses«. Daneben werden Beweiserleichterungen hinsichtlich der subjektiven Tatseite diskutiert. Eine über die Sittenwidrigkeitskontrolle hinausgehende Inhaltskontrolle am Maßstab der Angemessenheit scheidet nach Ansicht der Verfasserin bei Arbeitsentgelten aus. An diese Ausführungen schließen sich Betrachtungen zur Sittenwidrigkeitskontrolle bei Lohnvereinbarungen im Rahmen öffentlich geförderter Arbeitsverhältnisse an. Ferner werden die gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten bei niedrigen Tarifentgelten erörtert.
Zum Abschluß der Arbeit werden Lösungsvorschläge für eine wirksame Rechtsdurchsetzung mit möglichst geringem Arbeitsplatzrisiko für die Arbeitnehmer entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Alexandra Franke setzt sich mit dem Begriff des Lohnwuchers aus zivil- bzw. arbeitsrechtlicher sowie aus strafrechtlicher Sicht auseinander und entwickelt Konzepte für die wirksame Bekämpfung von Lohnwucher.
Sie stellt Kriterien für die Annahme eines auffälligen Mißverhältnisses von Arbeitsleistung und -entgelt auf. Sie entwickelt neben einem geeigneten Vergleichsmaßstab vor allem Grenzwerte für die Feststellung eines »auffälligen« sowie »besonders auffälligen Mißverhältnisses«. Daneben werden Beweiserleichterungen hinsichtlich der subjektiven Tatseite diskutiert. Eine über die Sittenwidrigkeitskontrolle hinausgehende Inhaltskontrolle am Maßstab der Angemessenheit scheidet nach Ansicht der Verfasserin bei Arbeitsentgelten aus. An diese Ausführungen schließen sich Betrachtungen zur Sittenwidrigkeitskontrolle bei Lohnvereinbarungen im Rahmen öffentlich geförderter Arbeitsverhältnisse an. Ferner werden die gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten bei niedrigen Tarifentgelten erörtert.
Zum Abschluß der Arbeit werden Lösungsvorschläge für eine wirksame Rechtsdurchsetzung mit möglichst geringem Arbeitsplatzrisiko für die Arbeitnehmer entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Alexandra Franke setzt sich mit dem Begriff des Lohnwuchers aus zivil- bzw. arbeitsrechtlicher sowie aus strafrechtlicher Sicht auseinander und entwickelt Konzepte für die wirksame Bekämpfung von Lohnwucher.
Sie stellt Kriterien für die Annahme eines auffälligen Mißverhältnisses von Arbeitsleistung und -entgelt auf. Sie entwickelt neben einem geeigneten Vergleichsmaßstab vor allem Grenzwerte für die Feststellung eines »auffälligen« sowie »besonders auffälligen Mißverhältnisses«. Daneben werden Beweiserleichterungen hinsichtlich der subjektiven Tatseite diskutiert. Eine über die Sittenwidrigkeitskontrolle hinausgehende Inhaltskontrolle am Maßstab der Angemessenheit scheidet nach Ansicht der Verfasserin bei Arbeitsentgelten aus. An diese Ausführungen schließen sich Betrachtungen zur Sittenwidrigkeitskontrolle bei Lohnvereinbarungen im Rahmen öffentlich geförderter Arbeitsverhältnisse an. Ferner werden die gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten bei niedrigen Tarifentgelten erörtert.
Zum Abschluß der Arbeit werden Lösungsvorschläge für eine wirksame Rechtsdurchsetzung mit möglichst geringem Arbeitsplatzrisiko für die Arbeitnehmer entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Materie des Arbeitsstrafrechts ist für Juristen aufgrund des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht oft schwierig: Dem Strafrechtler fehlt es regelmäßig an den notwendigen Kenntnissen im Arbeitsrecht, der Arbeitsrechtler wiederum hat häufig nicht das vertiefte strafrechtliche Know-how, insbesondere im Hinblick auf strafprozessuale Besonderheiten. Die Tatsache, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen "versteckt" sind, erschwert das Durchdringen der Systematik noch zusätzlich.
In der Schnittmenge von Arbeitsrecht und Strafrecht ist dieses bewährte Handbuch von Gercke/Kraft/Richter eine wertvolle Arbeitshilfe, die sich strikt an der praktischen Anwendung orientiert:
•Konzentration auf die wichtigsten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften
•Abdruck aller wichtigen Normtexte
•Konkrete Hilfen für die Fallbearbeitung
•Außerstrafrechtliche Konsequenzen
•Corporate Compliance
•Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Neu in der grundlegend überarbeiteten 3. Auflage:
•Komplette Neubearbeitung des strafbewehrten Arbeitnehmerdatenschutzes
•Alle wesentlichen Änderungen durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
•Berücksichtigung des umfassend reformierten Arbeitnehmerentsendegesetzes
•Alle relevanten Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
•Bereits Berücksichtigung des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E)
•Alle Änderungen der Rechtsprechung zu § 266a StGB, insbesondere zur Verjährung
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Materie des Arbeitsstrafrechts ist für Juristen aufgrund des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht oft schwierig: Dem Strafrechtler fehlt es regelmäßig an den notwendigen Kenntnissen im Arbeitsrecht, der Arbeitsrechtler wiederum hat häufig nicht das vertiefte strafrechtliche Know-how, insbesondere im Hinblick auf strafprozessuale Besonderheiten. Die Tatsache, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen "versteckt" sind, erschwert das Durchdringen der Systematik noch zusätzlich.
In der Schnittmenge von Arbeitsrecht und Strafrecht ist dieses bewährte Handbuch von Gercke/Kraft/Richter eine wertvolle Arbeitshilfe, die sich strikt an der praktischen Anwendung orientiert:
•Konzentration auf die wichtigsten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften
•Abdruck aller wichtigen Normtexte
•Konkrete Hilfen für die Fallbearbeitung
•Außerstrafrechtliche Konsequenzen
•Corporate Compliance
•Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Neu in der grundlegend überarbeiteten 3. Auflage:
•Komplette Neubearbeitung des strafbewehrten Arbeitnehmerdatenschutzes
•Alle wesentlichen Änderungen durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
•Berücksichtigung des umfassend reformierten Arbeitnehmerentsendegesetzes
•Alle relevanten Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
•Bereits Berücksichtigung des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E)
•Alle Änderungen der Rechtsprechung zu § 266a StGB, insbesondere zur Verjährung
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Materie des Arbeitsstrafrechts ist für Juristen aufgrund des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht oft schwierig: Dem Strafrechtler fehlt es regelmäßig an den notwendigen Kenntnissen im Arbeitsrecht, der Arbeitsrechtler wiederum hat häufig nicht das vertiefte strafrechtliche Know-how, insbesondere im Hinblick auf strafprozessuale Besonderheiten. Die Tatsache, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen „versteckt“ sind, erschwert das Durchdringen der Systematik noch zusätzlich.
In der Schnittmenge von Arbeitsrecht und Strafrecht ist dieses bewährte Handbuch von Gercke/Kraft/Richter eine wertvolle Arbeitshilfe, die sich strikt an der praktischen Anwendung orientiert:
- Konzentration auf die wichtigsten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften
- Abdruck aller wichtigen Normtexte
- Konkrete Hilfen für die Fallbearbeitung
- Außerstrafrechtliche Konsequenzen
- Corporate Compliance
- Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Neu in der grundlegend überarbeiteten 3. Auflage:
- Komplette Neubearbeitung des strafbewehrten Arbeitnehmerdatenschutzes
- Alle wesentlichen Änderungen durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
- Berücksichtigung des umfassend reformierten Arbeitnehmerentsendegesetzes
- Alle relevanten Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Bereits Berücksichtigung des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E)
- Alle Änderungen der Rechtsprechung zu § 266a StGB, insbesondere zur Verjährung
Aktualisiert: 2021-04-09
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Fragen und Diskussionen, welche den Kernpunkt des Lohnniveaus betreffen, nämlich seine Höhe, polarisieren unsere Gesellschaft. Hintergrund ist die immense Bedeutung der Lohnhöhe für die private Gestaltung des Lebens eines jeden einzelnen. Schließlich benötigt die weit überwiegende Mehrheit der abhängig Beschäftigten das monatlich erzielte Einkommen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von sich und den zugehörigen Familien. Zu geringe Entgeltvereinbarungen in Arbeitsverhältnissen werden strafrechtlich sanktioniert nach § 291 Abs. 1 StGB. Hiernach ist strafbar, wer sich, unter Ausnutzung einer Zwangslage des Betroffenen, Vermögensvorteile sichert, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der eigenen Leistung stehen. Der unbestimmte Rechtsbegriff des auffälligen Missverhältnisses ist somit dem Grunde nach der Maßstab zur Beurteilung des Lohnwuchers im Arbeitsverhältnis. Philip Betschinger stellt den Straftatbestand des Lohnwuchers dar und arbeitet neue Lösungsansätze zur Konkretisierung des auffälligen Missverhältnisses heraus.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Arbeitshilfe in der Schnittmenge von Arbeitsrecht und Strafrecht
Das Arbeitsstrafrecht ist für Juristen wegen des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht besonders schwierig: In der Praxis fehlt es dem strafrechtlichen Sachbearbeiter oftmals an den benötigten Kenntnissen des Arbeitsrechts, die für ein Verständnis der Strafnorm regelmäßig unabdingbar sind. Dem arbeitsrechtlichen Sachbearbeiter wiederum fehlt es in aller Regel an vertieften strafrechtlichen Kenntnissen, insbesondere im Hinblick auf (straf-)prozessuale Besonderheiten. Die Tatsache, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen „versteckt“ sind, erschwert die Arbeit noch zusätzlich.
Diese grundlegend überarbeitete Neuauflage ist deshalb eine wertvolle Arbeitshilfe in der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht. Strikt an der Beraterpraxis orientiert umfasst das Werk u.a.:
· Konzentration auf die wichtigsten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften
· Abdruck aller wichtigen Normtexte
· Konkrete Hilfen für die Fallbearbeitung
· Außerstrafrechtliche Konsequenzen
· Corporate Compliance
· Exkurs zum Arbeitnehmerdatenschutz
· Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Aktualisiert: 2021-06-09
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Diese Arbeit beschäftigt sich damit, wie § 138 Abs. 1 BGB ausgelegt und angewendet werden sollte, um die Problematik niedriger Löhne rechtlich zu bewältigen. Bei dem verfolgten individualarbeitsrechtlichen Ansatz wird nicht nur dafür plädiert, die Sittenwidrigkeit anhand eines relativen, sondern auch anhand eines absoluten Richtwertes zu prüfen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die in den USA entwickelte, gesamtschuldnerische Haftung von Haupt- und Subunternehmen bei Lohnwucher ist auch dem Recht der EU-Mitgliedstaaten nicht fremd. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Rechtskreises wird die Haftung für Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers innerhalb einer Subunternehmerkette vergleichend analysiert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Fragen und Diskussionen, welche den Kernpunkt des Lohnniveaus betreffen, nämlich seine Höhe, polarisieren unsere Gesellschaft. Hintergrund ist die immense Bedeutung der Lohnhöhe für die private Gestaltung des Lebens eines jeden einzelnen. Schließlich benötigt die weit überwiegende Mehrheit der abhängig Beschäftigten das monatlich erzielte Einkommen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von sich und den zugehörigen Familien. Zu geringe Entgeltvereinbarungen in Arbeitsverhältnissen werden strafrechtlich sanktioniert nach § 291 Abs. 1 StGB. Hiernach ist strafbar, wer sich, unter Ausnutzung einer Zwangslage des Betroffenen, Vermögensvorteile sichert, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der eigenen Leistung stehen. Der unbestimmte Rechtsbegriff des auffälligen Missverhältnisses ist somit dem Grunde nach der Maßstab zur Beurteilung des Lohnwuchers im Arbeitsverhältnis. Philip Betschinger stellt den Straftatbestand des Lohnwuchers dar und arbeitet neue Lösungsansätze zur Konkretisierung des auffälligen Missverhältnisses heraus.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die in den USA entwickelte, gesamtschuldnerische Haftung von Haupt- und Subunternehmen bei Lohnwucher ist auch dem Recht der EU-Mitgliedstaaten nicht fremd. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Rechtskreises wird die Haftung für Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers innerhalb einer Subunternehmerkette vergleichend analysiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Autorin untersucht umfassend die strafrechtlichen Schutzmechanismen für deutsche und ausländische Arbeitnehmer vor einer Beschäftigung unter ungünstigen Arbeitsbedingungen. Dabei geht die Autorin zunächst auf die zivilrechtlichen Schutzmechanismen ein, um darauf aufbauend die strafrechtliche Sanktionierung zu untersuchen. Hinsichtlich des zivilrechtlichen Schutzes des Arbeitnehmers, insbesondere vor der Gewährung eines auffällig niedrigen Arbeitsentgelts, gibt die Autorin nicht nur einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion über die Einführung flächendeckender Mindestlöhne in der Bundesrepublik Deutschland, sondern geht auch auf die Situation im europäischen Ausland ein. Sie stellt darüber hinaus das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen, das Heimarbeitsgesetz, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen sowie die Generalklausel des § 138 BGB als Schutzinstrumente zusammenfassend dar. Den Schwerpunkt der Studie bildet dann die Untersuchung der strafrechtlichen Vorschriften, die den Arbeitnehmer vor einer Beschäftigung unter ungünstigen Arbeitsbedingungen, insbesondere vor der Zahlung eines auffällig niedrigen Arbeitsentgelts, schützen. Hier untersucht die Autorin die im Kernstrafrecht normierten Vorschriften der §§ 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 233 und § 263 StGB und beleuchtet daneben auch systematisch die im Nebenstrafrecht enthaltenen Vorschriften der §§ 15a AÜG, 10 SchwarzArbG, 23 AEntG, 25, 26 ArbSchG, 58 JArbSchG sowie schließlich die §§ 22, 23 ArbZG. Die Autorin regt insbesondere an, die Vorschrift des § 233 Abs. 1 Satz 1 im Hinblick auf die vierte Tatbestandsalternative zu ändern und diese durch das "sklavereiähnliche Ausbeutungsverhältnis" zu ersetzen. Ferner schlägt die Autorin eine Änderung des §§ 15a AÜG und § 10 SchwarzArbG vor.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Aktualisiert: 2020-01-13
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Arbeitshilfe in der Schnittmenge von Arbeitsrecht und Strafrecht
Das Arbeitsstrafrecht ist für Juristen wegen des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht besonders schwierig: In der Praxis fehlt es dem strafrechtlichen Sachbearbeiter oftmals an den benötigten Kenntnissen des Arbeitsrechts, die für ein Verständnis der Strafnorm regelmäßig unabdingbar sind. Dem arbeitsrechtlichen Sachbearbeiter wiederum fehlt es in aller Regel an vertieften strafrechtlichen Kenntnissen, insbesondere im Hinblick auf (straf-)prozessuale Besonderheiten. Die Tatsache, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen „versteckt“ sind, erschwert die Arbeit noch zusätzlich.
Diese grundlegend überarbeitete Neuauflage ist deshalb eine wertvolle Arbeitshilfe an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht. Strikt an der Beraterpraxis orientiert umfasst das Werk u.a.:
· Konzentration auf die wichtigsten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften
· Abdruck aller wichtigen Normtexte
· Konkrete Hilfen für die Fallbearbeitung
· Außerstrafrechtliche Konsequenzen
· Corporate Compliance
· Exkurs zum Arbeitnehmerdatenschutz
· Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Aktualisiert: 2020-11-12
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Alexandra Franke setzt sich mit dem Begriff des Lohnwuchers aus zivil- bzw. arbeitsrechtlicher sowie aus strafrechtlicher Sicht auseinander und entwickelt Konzepte für die wirksame Bekämpfung von Lohnwucher.
Sie stellt Kriterien für die Annahme eines auffälligen Mißverhältnisses von Arbeitsleistung und -entgelt auf. Sie entwickelt neben einem geeigneten Vergleichsmaßstab vor allem Grenzwerte für die Feststellung eines »auffälligen« sowie »besonders auffälligen Mißverhältnisses«. Daneben werden Beweiserleichterungen hinsichtlich der subjektiven Tatseite diskutiert. Eine über die Sittenwidrigkeitskontrolle hinausgehende Inhaltskontrolle am Maßstab der Angemessenheit scheidet nach Ansicht der Verfasserin bei Arbeitsentgelten aus. An diese Ausführungen schließen sich Betrachtungen zur Sittenwidrigkeitskontrolle bei Lohnvereinbarungen im Rahmen öffentlich geförderter Arbeitsverhältnisse an. Ferner werden die gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten bei niedrigen Tarifentgelten erörtert.
Zum Abschluß der Arbeit werden Lösungsvorschläge für eine wirksame Rechtsdurchsetzung mit möglichst geringem Arbeitsplatzrisiko für die Arbeitnehmer entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die "Generation Praktikum" ist seit längerer Zeit Gegenstand politischer und öffentlicher Diskussionen. Der Begriff beschreibt die Entwicklung, dass immer mehr Hochschulabsolventen nach Abschluss ihres Studiums nicht in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen, sondern zunächst im Rahmen eines Praktikums gegen geringe oder gar keine Vergütung beschäftigt werden. Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob in solchen Fällen überhaupt von einem Praktikum gesprochen werden kann oder ob es sich nicht vielmehr tatsächlich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Im Rahmen dieser Abgrenzung wird auf den Begriff des Praktikums und dessen Rechtsnatur eingegangen. Eingehend erörtert wird der aus der Qualifizierung eines konkreten Beschäftigungsverhältnisses folgende Vergütungsanspruch des Hochschulabsolventen. Der Schwerpunkt liegt auf der Kontrolle einer Vergütungsvereinbarung mit Blick auf den Lohnwucher. Da die Hochschulabsolventen in der Praxis ihre Rechte für gewöhnlich nicht gerichtlich verfolgen werden, sind zudem die Möglichkeiten des Betriebsrats, insbesondere bei Einstellung sowie Eingruppierung des Hochschulabsolventen, von Bedeutung. Zuletzt werden Verbesserungsvorschläge zur Stärkung der Rechte der Hochschulabsolventen erarbeitet, wobei im Ergebnis eine Neufassung des § 26 BBiG unter Normierung der erarbeiteten Definition des Praktikanten befürwortet wird.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Diese Arbeit beschäftigt sich damit, wie § 138 Abs. 1 BGB ausgelegt und angewendet werden sollte, um die Problematik niedriger Löhne rechtlich zu bewältigen. Bei dem verfolgten individualarbeitsrechtlichen Ansatz wird nicht nur dafür plädiert, die Sittenwidrigkeit anhand eines relativen, sondern auch anhand eines absoluten Richtwertes zu prüfen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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