David Mevius (1609-1670) zählt zu den bedeutendsten deutschen Juristen überhaupt. Er war einer der ersten Rechtsgelehrten, der sich gezielt einem deutschen Partikularrecht, dem lübischen Recht, zugewandt und es in einem berühmten Kommentar aus den Jahren 1642/43 umfassend erläutert hat. Ausgehend vom Problem der Einrede der Vorausklage, also der für das Bürgschaftsrecht zentralen Frage, ob der Gläubiger zuerst den Schuldner ausklagen muss, bevor er gegen den Bürgen klagen kann, wird in diesem Buch Mevius’ Arbeit am lübischen Recht dargestellt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Fragen gelegt, wie innovativ seine programmatischen Grundannahmen gewesen sind und welche Quellen seinem Verständnis vom lübischen Recht zugrunde gelegen haben.
Aktualisiert: 2023-06-28
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David Mevius (1609-1670) zählt zu den bedeutendsten deutschen Juristen überhaupt. Er war einer der ersten Rechtsgelehrten, der sich gezielt einem deutschen Partikularrecht, dem lübischen Recht, zugewandt und es in einem berühmten Kommentar aus den Jahren 1642/43 umfassend erläutert hat. Ausgehend vom Problem der Einrede der Vorausklage, also der für das Bürgschaftsrecht zentralen Frage, ob der Gläubiger zuerst den Schuldner ausklagen muss, bevor er gegen den Bürgen klagen kann, wird in diesem Buch Mevius’ Arbeit am lübischen Recht dargestellt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Fragen gelegt, wie innovativ seine programmatischen Grundannahmen gewesen sind und welche Quellen seinem Verständnis vom lübischen Recht zugrunde gelegen haben.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Litteratur -- Abkürzungen -- Berichtigungen -- I. Geschichte und Geltung des lübischen Rechts in Pommern -- II. Erbgüter -- III. Baurecht -- IV. Verjährung -- V. Eigenthumsverfolgung und Obligationenrecht -- VI. Eheliches Güterrecht -- VII. Erbrecht
Aktualisiert: 2023-05-29
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David Mevius (1609-1670) zählt zu den bedeutendsten deutschen Juristen überhaupt. Er war einer der ersten Rechtsgelehrten, der sich gezielt einem deutschen Partikularrecht, dem lübischen Recht, zugewandt und es in einem berühmten Kommentar aus den Jahren 1642/43 umfassend erläutert hat. Ausgehend vom Problem der Einrede der Vorausklage, also der für das Bürgschaftsrecht zentralen Frage, ob der Gläubiger zuerst den Schuldner ausklagen muss, bevor er gegen den Bürgen klagen kann, wird in diesem Buch Mevius’ Arbeit am lübischen Recht dargestellt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Fragen gelegt, wie innovativ seine programmatischen Grundannahmen gewesen sind und welche Quellen seinem Verständnis vom lübischen Recht zugrunde gelegen haben.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die Bedeutung des Lübischen Rechts im Rahmen der deutschen Rechtsgeschichte ist lange bekannt und vielfach gewürdigt worden. Dagegen stehen das revidierte Lübische Recht und die gedruckten Ausgaben desselben seit dem späten 16. Jahrhundert immer noch im Schatten der Forschung. Dabei war mit der 1586 publizierten Revision die aus dem Mittelalter herrührende Entwicklung des im ganzen Ostseeraums weit verbreiteten Partikularrechts für Lübeck und die mit diesem Recht bewidmeten Städte abgeschlossen und in eine zeitgemäße Form gebracht worden. Gerade die gedruckten Ausgaben des Lübischen Rechts ermöglichten eine Fortdauer seiner Wirksamkeit bis in die Neuzeit, bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 zumindest in der Freien und Hansestadt Lübeck selbst.
Der vorliegende Katalog bietet ein kommentiertes Verzeichnis aller gedruckten Ausgaben des revidierten Lübischen Stadtrechts und ist damit eine gesicherte bibliographische Grundlage für die erwünschten künftigen rechtshistorischen Forschungen.
INHALT
Vorwort
I. Einführung
1. Die Drucke des 16. Jahrhunderts
2. Der Weg zur Ausgabe von 1586
3. Die Drucke des 17. Jahrhunderts
4. Die Drucke des 18. Jahrhunderts
5. Die Glückstädter Drucke
6. Die Drucke des 19. Jahrhunderts
7. Ergänzungen
8. Ausklang
II. Katalog
Erläuterungen zu den Ausgaben
1. Die Ausgaben des 16. Jahrhunderts
1 - 1586 Johann Balhorn, Lübeck
VD16 L 3163
2 - 1586 Andreas Kellner, Alten Stettin
VD16 L 3164
3 - 1595 Johann Balhorn, Lübeck
VD16 L 3165
4 - 1595 Andreas Kellner (Erben), Alten Stettin
VD16 L 3166
2. Die Ausgaben des 17. Jahrhunderts
5.1 - 1608 Laurentz Albrecht Erben, Lübeck
VD17 23:305715T
5.2 - 1608 Laurentz Albrecht Erben, Lübeck (Variante)
VD17 1:017435V
6 - 1613 Samuel Jauch, Lübeck
VD17 1:017443M
7 - 1616 Samuel Jauch, Lübeck
VD17 (fehlt)
8 - 1643 Johannes Meyer, Lübeck
VD17 1:017449G
9 - [ca. 1657] Schmalhertz Erben, Lübeck
VD17 28:735285E
10 - 1657 Schmalhertz Erben, Lübeck
VD17 1:017499Q
11 - 1680 Schmalhertz Erben, Lübeck
VD17 23:240145U
3. Die Drucke des 18. Jahrhunderts
12 - [ca. 1705] Joh. Frider. Schwendimann, Glückstadt
VD18 10770078
13 - [ca. 1708] Joh. Frider. Schwendimann / Gotthilff Lehmann, Glückstadt / Leipzig
VD18 14241307
14 - [ca. 1711] Gotthilff Lehmann, Glückstadt
VD18 90317092
15.1 - 1724 Gotthilff Lehmann, Glückstadt, Quart
VD18 14727706
15.2 - 1724 Gotthilff Lehmann, Glückstadt, Folio
VD18 wie 15.1
16.1 - 1728 Johann Green, Lübeck, Quart
VD18 (fehlt)
16.2 - 1728 Johann Green, Lübeck, Folio
VD18 (fehlt)
4. Die Ausgaben des 19. Jahrhunderts
17 - 1829 C. G. Schmidt, Lübeck
18 - 1862 Rathsbuchdruckerei [C. G. Schmidt], Lübeck
5. Ergänzungen
I - 1509 Ludwig Dietz, Rostock
VD16 L 3161
II - 1586 Hans Binder, Hamburg
VD16 L 3162
III - 1750 Gebrüder Burmeister, Altona
VD18 (fehlt)
Supplementa
III. Anhang
1. Bestand der Stadtbibliothek Lübeck
2. Bestand des Archivs der Hansestadt Lübeck
3. Quellen- und Literaturverzeichnis
4. Namenregister (Drucker und Verleger, Autoren)
5. Abkürzungsverzeichnis
6. Abbildungsnachweis
Aktualisiert: 2022-10-31
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Unsere Erde
Unser Recht
Unser Erbe
Wer Heimat denkt, ist nicht altmodisch, wer weit denkt, ist nicht unbedingt Globetrotter. Am Beispiel des Großraums Hamburg mit Wedel, Lüneburg, Lübeck und Lübeck-Travemünde, Ratzeburg, Mölln und das Herzogtum Lauenburg, sowie Bremen mit eigenem Großraum wird unsere aufregende Geschichte vom Mittelalter bis jetzt erzählt, Verbindungen zu Weltgrößen und Weltweiten gezogen und das erstaunliche Fazit gezogen, dass das Gute wirklich manchmal ganz nah liegt.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Aktualisiert: 2020-12-10
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Unsere Erde
Unser Recht
Unser Erbe
Wer Heimat denkt, ist nicht altmodisch, wer weit denkt, ist nicht unbedingt Globetrotter. Am Beispiel des Großraums Hamburg mit Wedel, Lüneburg, Lübeck und Lübeck-Travemünde, Ratzeburg, Mölln und das Herzogtum Lauenburg, sowie Bremen mit eigenem Großraum wird unsere aufregende Geschichte vom Mittelalter bis jetzt erzählt, Verbindungen zu Weltgrößen und Weltweiten gezogen und das erstaunliche Fazit gezogen, dass das Gute wirklich manchmal ganz nah liegt.
Aktualisiert: 2020-12-10
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Litteratur -- Abkürzungen -- Berichtigungen -- I. Geschichte und Geltung des lübischen Rechts in Pommern -- II. Erbgüter -- III. Baurecht -- IV. Verjährung -- V. Eigenthumsverfolgung und Obligationenrecht -- VI. Eheliches Güterrecht -- VII. Erbrecht
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Studie befasst sich mit der Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte Kiels im 15. und 16. Jahrhundert. Als Quelle gibt das Varbuch Aufschluss über vor Gericht verhandelte Fälle von Kapitalverbrechen. Aus dem Vergleich normgebender Rechtsquellen mit der Strafrechtspraxis ergibt sich eine andauernde gesellschaftliche Ungleichheit zu Gunsten vermögender und angesehener Personengruppen vor Gericht. Durch die Aufnahme von Ansätzen der Historischen Kriminalitätsforschung liegt erstmals eine sozialgeschichtliche Analyse des Varbuchs als Quelle zur Kriminalitätsgeschichte vor. In der Schichtspezifik von Straftaten sowie der sozialen Einbindung, Spezialisierung und Mobilität der Delinquenten äußert sich die Alltäglichkeit spätmittelalterlicher, städtischer Kriminalität.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Kiel war im Spätmittelalter eine Kleinstadt, welche mit Lübischem Recht bewidmet war. Von den zwischen 1300 und 1519 in Kiel aufgesetzten Testamenten sind 40 Stück überliefert. Nur wenige dieser spätmittelalterlichen Vermächtnisse liegen bisher gedruckt vor. Ihre Inhalte sind von der Forschung bislang auch weitgehend vernachlässigt worden. Erstmals erstellt die Verfasserin nunmehr eine Quellenedition des Kieler Testamentsbestands und wertet ihn sorgfältig aus. Sie beschreibt die Kieler Bürger und Einwohner in ihren Familien und in ihrem Lebensumfeld. Eine Analyse der Bestimmungen zu Gunsten der Familie, der Freunde und Geschäftspartner der Testatoren gibt Hinweise auf ihre zwischenmenschlichen Beziehungen, die den Menschen im Angesicht des Todes wichtig waren. Zudem liefern die Vermächtnisse Hinweise auf die Besitztümer der Erblasser, weshalb mit einer Auswertung der Quellengattung der Testamente ein Beitrag zur Sachkulturforschung geleistet werden kann. Zudem werden neue Einblicke in die Rechtsgeschichte, die Sakraltopografie und die Frömmigkeitsgeschichte des mittelalterlichen Kiels ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-01-20
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Gegenstand dieses Buches ist das Gerichtsverfahren in Zivilsachen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts vor dem Rat der Hansestadt Reval, der heutigen estnischen Hauptstadt Tallinn. Als Quelle dient eine von Wilhelm Ebel, dem Nestor der lübischen Rechtsgeschichte, transkribierte und 1952 edierte Handschrift. Die für das lübische Prozessrecht bedeutsame Klageform der sogenannten vollkommenen Klage stellt der Verfasser erstmals detailliert anhand einzelner Ratssprüche dar. Dabei werden auch Institute des materiellen lübischen Rechts, speziell des Erb-, Familien- und Schuldrechts sichtbar.
Aktualisiert: 2021-10-09
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David Mevius (1609-1670) zählt zu den bedeutendsten deutschen Juristen überhaupt. Er war einer der ersten Rechtsgelehrten, der sich gezielt einem deutschen Partikularrecht, dem lübischen Recht, zugewandt und es in einem berühmten Kommentar aus den Jahren 1642/43 umfassend erläutert hat. Ausgehend vom Problem der Einrede der Vorausklage, also der für das Bürgschaftsrecht zentralen Frage, ob der Gläubiger zuerst den Schuldner ausklagen muss, bevor er gegen den Bürgen klagen kann, wird in diesem Buch Mevius’ Arbeit am lübischen Recht dargestellt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Fragen gelegt, wie innovativ seine programmatischen Grundannahmen gewesen sind und welche Quellen seinem Verständnis vom lübischen Recht zugrunde gelegen haben.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Die Arbeit, angesiedelt in der vergleichenden Stadtrechtsgeschichte, beschäftigt sich mit den Auswirkungen des hansischen Handels auf die mittelalterlichen, skandinavischen Stadtrechte hinsichtlich Bürgerrecht, Gästerecht, Kauf- und Waagerecht sowie des Rechts der Seefahrt. Ausgehend von der Regelung in Lübeck wird die jeweilige Materie in Bergen, Stockholm und Visby dargestellt und einem detaillierten Vergleich unterzogen. Ausführliche Textauszüge mit großteils eigenen Übersetzungen dienen der Anschaulich- und Nachprüfbarkeit der gefundenen Ergebnisse. Die skandinavische Literatur wird kritisch einbezogen, so dass die Arbeit die Forschungstraditionen diesseits und jenseits der Ostsee zusammenführen und einen Baustein für die europäische Vernetzung des deutschen Privatrechts liefern will.
Aktualisiert: 2019-12-19
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