Der spanische Jesuit Luis de Molina (1535-1600) zählt zu den wichtigsten Autoren der "Schule von Salamanca". Die Autorin untersucht erstmalig den Zusammenhang von rechtsmetaphysischen und rechtspraktischen Fragestellungen bei Molina. Durch die Verknüpfung seiner Willensmetaphysik ("Concordia", 1588) und Rechtslehre ("De Iustitia et Iure", 1593-1609) wird anhand der Sklavenproblematik die Interpretation des subjektiven Rechts avant la lettre begründet. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Grundbegriffe Ius (Recht) und Dominium (Eigentum, Herrschaft). Molina benennt in "De Iustitia et Iure" explizit ein "ius qua homo et qua proximo" und spricht auch Sklaven das Dominium zu, da sie durch die Sklaverei nicht ihre Willensfreiheit verlieren. Sklaven nehmen in Molinas Konzept damit einen sensiblen Sonderstatus zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ein. Die Rechte "qua homo" dürfen deshalb nicht mit den Menschenrechten verwechselt werden, doch Molina begründet so, welche Elementarrechte jemandem zukommen, der grundsätzlich als Träger von Rechten anerkannt wird.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der spanische Jesuit Luis de Molina (1535-1600) zählt zu den wichtigsten Autoren der "Schule von Salamanca". Die Autorin untersucht erstmalig den Zusammenhang von rechtsmetaphysischen und rechtspraktischen Fragestellungen bei Molina. Durch die Verknüpfung seiner Willensmetaphysik ("Concordia", 1588) und Rechtslehre ("De Iustitia et Iure", 1593-1609) wird anhand der Sklavenproblematik die Interpretation des subjektiven Rechts avant la lettre begründet. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Grundbegriffe Ius (Recht) und Dominium (Eigentum, Herrschaft). Molina benennt in "De Iustitia et Iure" explizit ein "ius qua homo et qua proximo" und spricht auch Sklaven das Dominium zu, da sie durch die Sklaverei nicht ihre Willensfreiheit verlieren. Sklaven nehmen in Molinas Konzept damit einen sensiblen Sonderstatus zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ein. Die Rechte "qua homo" dürfen deshalb nicht mit den Menschenrechten verwechselt werden, doch Molina begründet so, welche Elementarrechte jemandem zukommen, der grundsätzlich als Träger von Rechten anerkannt wird.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der spanische Jesuit Luis de Molina (1535-1600) zählt zu den wichtigsten Autoren der "Schule von Salamanca". Die Autorin untersucht erstmalig den Zusammenhang von rechtsmetaphysischen und rechtspraktischen Fragestellungen bei Molina. Durch die Verknüpfung seiner Willensmetaphysik ("Concordia", 1588) und Rechtslehre ("De Iustitia et Iure", 1593-1609) wird anhand der Sklavenproblematik die Interpretation des subjektiven Rechts avant la lettre begründet. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Grundbegriffe Ius (Recht) und Dominium (Eigentum, Herrschaft). Molina benennt in "De Iustitia et Iure" explizit ein "ius qua homo et qua proximo" und spricht auch Sklaven das Dominium zu, da sie durch die Sklaverei nicht ihre Willensfreiheit verlieren. Sklaven nehmen in Molinas Konzept damit einen sensiblen Sonderstatus zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ein. Die Rechte "qua homo" dürfen deshalb nicht mit den Menschenrechten verwechselt werden, doch Molina begründet so, welche Elementarrechte jemandem zukommen, der grundsätzlich als Träger von Rechten anerkannt wird.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Francisco de Vitorias Vorlesung ›De Indis‹, gehalten 1539 in Salamanca, wirkte bestimmend auf die Kolonialgeschichte, die Theologie der Entdeckungszeit und die Rechts- und Staatsphilosophie ein. Die Vorlesung gilt als einer der Gründertexte des modernen Völkerrechts sowie als eine der ersten Auseinandersetzungen der frühneuzeitlichen Wissenschaften mit der Conquista. Der Band stellt die Relectio in den Kontext der Reiseliteratur, der Tauftheologie und der politischen Geschichte. Zudem wird ›De Indis‹ mit der Philosophie des Thomas von Aquin korreliert und es wird grundlegend geprüft, ob es sich bei Vitorias Argumentation um politische Theologie oder politische Philosophie handelt. Schließlich kommen zeitgenössische Kritiker zur Sprache, wie Luis de Molina und Bartolomé de Las Casas. - Mit (deutschsprachigen) Beiträgen u.a. von Oliver Bach, Frank Grunert, Ofelia Huamanchumo de la Cuba, Merio Scattola, Martin Schmeisser, Anselm Spindler und Andreas Wagner.
The lecture ›De Indis‹ Francisco de Vitoria held in 1539 in Salamanca had an enormous impact on colonial history. It also influenced the concepts of theology during the discovery of the New World as well as both legal and political philosophy. The lecture is regarded as one of the first treatises of the Conquista among early modern thinkers. This volume places the Relectio into the context of travel literature, theology of baptism and political history. Furthermore, ›De Indis‹ is correlated with the philosophy of Thomas Aquinas. The authors also examine whether Vitorias arguments should be considered as political theology or political philosophy. Finally, the volume provides insight into objections bycontemporary critics’, e.g. those of Luis de Molina and Bartolomé de Las Casas. – With articles (in German) by Oliver Bach, Frank Grunert, Ofelia Huamanchumo de la Cuba, Merio Scattola, Martin Schmeisser, Anselm Spindler, Andreas Wagner et. al.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Der spanische Jesuit Luis de Molina (1535-1600) zählt zu den wichtigsten Autoren der "Schule von Salamanca". Die Autorin untersucht erstmalig den Zusammenhang von rechtsmetaphysischen und rechtspraktischen Fragestellungen bei Molina. Durch die Verknüpfung seiner Willensmetaphysik ("Concordia", 1588) und Rechtslehre ("De Iustitia et Iure", 1593-1609) wird anhand der Sklavenproblematik die Interpretation des subjektiven Rechts avant la lettre begründet. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Grundbegriffe Ius (Recht) und Dominium (Eigentum, Herrschaft). Molina benennt in "De Iustitia et Iure" explizit ein "ius qua homo et qua proximo" und spricht auch Sklaven das Dominium zu, da sie durch die Sklaverei nicht ihre Willensfreiheit verlieren. Sklaven nehmen in Molinas Konzept damit einen sensiblen Sonderstatus zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ein. Die Rechte "qua homo" dürfen deshalb nicht mit den Menschenrechten verwechselt werden, doch Molina begründet so, welche Elementarrechte jemandem zukommen, der grundsätzlich als Träger von Rechten anerkannt wird.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Obwohl der spanische Jesuit Luis de Molina (1535–1600) als wichtiger theologischer Verfechter menschlicher Selbstbestimmung und als Wegbereiter eines ökonomischen Liberalismus angesehen wird, ist ihm bislang weniger Aufmerksamkeit entgegengebracht worden als etwa Francisco de Vitoria (1483–1546) oder Francisco Suárez (1548–1617). Mit der zweibändigen Edition und Übersetzung von Traktat I und Traktat II, Disputationen 1–40 seines fünf Traktate umfassenden, voluminösen Werkes ›De iustitia et iure‹, das zwischen 1593 und 1609 erschien, werden wichtige Teile von Molinas Rechtsphilosophie zugänglich gemacht.
Although the Spanish Jesuit Luis de Molina (1535–1600) is considered a major theological advocate of human self-determination as well as a pioneer of economic liberalism, he has received less attention so far than, for example, Francisco de Vitoria (1483–1546) and Francisco Suárez (1548–1617). Significant parts of Molina’s legal philosophy are made accessible through this two-volume edition and translation of tractates I and II, disputations 1-40, of his voluminous ›De Iustitia et Iure‹ which contained five tractates published between 1593 and 1609.
Aktualisiert: 2020-12-22
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Kaufmann,
Alexander Loose,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Luis de Molina,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Danae Simmermacher,
Michael Stolleis
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Der spanische Jesuit Luis de Molina (1535-1600) zählt zu den wichtigsten Autoren der "Schule von Salamanca". Die Autorin untersucht erstmalig den Zusammenhang von rechtsmetaphysischen und rechtspraktischen Fragestellungen bei Molina. Durch die Verknüpfung seiner Willensmetaphysik ("Concordia", 1588) und Rechtslehre ("De Iustitia et Iure", 1593-1609) wird anhand der Sklavenproblematik die Interpretation des subjektiven Rechts avant la lettre begründet. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Grundbegriffe Ius (Recht) und Dominium (Eigentum, Herrschaft). Molina benennt in "De Iustitia et Iure" explizit ein "ius qua homo et qua proximo" und spricht auch Sklaven das Dominium zu, da sie durch die Sklaverei nicht ihre Willensfreiheit verlieren. Sklaven nehmen in Molinas Konzept damit einen sensiblen Sonderstatus zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ein. Die Rechte "qua homo" dürfen deshalb nicht mit den Menschenrechten verwechselt werden, doch Molina begründet so, welche Elementarrechte jemandem zukommen, der grundsätzlich als Träger von Rechten anerkannt wird.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der spanische Jesuit Luis de Molina (1535-1600) zählt zu den wichtigsten Autoren der "Schule von Salamanca". Die Autorin untersucht erstmalig den Zusammenhang von rechtsmetaphysischen und rechtspraktischen Fragestellungen bei Molina. Durch die Verknüpfung seiner Willensmetaphysik ("Concordia", 1588) und Rechtslehre ("De Iustitia et Iure", 1593-1609) wird anhand der Sklavenproblematik die Interpretation des subjektiven Rechts avant la lettre begründet. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Grundbegriffe Ius (Recht) und Dominium (Eigentum, Herrschaft). Molina benennt in "De Iustitia et Iure" explizit ein "ius qua homo et qua proximo" und spricht auch Sklaven das Dominium zu, da sie durch die Sklaverei nicht ihre Willensfreiheit verlieren. Sklaven nehmen in Molinas Konzept damit einen sensiblen Sonderstatus zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt ein. Die Rechte "qua homo" dürfen deshalb nicht mit den Menschenrechten verwechselt werden, doch Molina begründet so, welche Elementarrechte jemandem zukommen, der grundsätzlich als Träger von Rechten anerkannt wird.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Although the Spanish Jesuit Luis de Molina (1535–1600) is considered a major theological advocate of human self-determination as well as a pioneer of economic liberalism, he has received less attention so far than, for example, Francisco de Vitoria (1483–1546) and Francisco Suárez (1548–1617). Significant parts of Molina’s legal philosophy are made accessible through this two-volume edition and translation of tractates I and II, disputations 1-40, of his voluminous ›De Iustitia et Iure‹ which contained five tractates published between 1593 and 1609.
Aktualisiert: 2020-07-19
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Kaufmann,
Alexander Loose,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Luis de Molina,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Danae Simmermacher,
Michael Stolleis
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The lecture ›De Indis‹ Francisco de Vitoria held in 1539 in Salamanca had an enormous impact on colonial history. It also influenced the concepts of theology during the discovery of the New World as well as both legal and political philosophy. The lecture is regarded as one of the first treatises of the Conquista among early modern thinkers. This volume places the Relectio into the context of travel literature, theology of baptism and political history. Furthermore, ›De Indis‹ is correlated with the philosophy of Thomas Aquinas. The authors also examine whether Vitorias arguments should be considered as political theology or political philosophy. Finally, the volume provides insight into objections bycontemporary critics’, e.g. those of Luis de Molina and Bartolomé de Las Casas. – With articles (in German) by Oliver Bach, Frank Grunert, Ofelia Huamanchumo de la Cuba, Merio Scattola, Martin Schmeisser, Anselm Spindler, Andreas Wagner et. al.
Aktualisiert: 2023-03-14
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