Carl Theodor von Siebold; Hermann Stannius: Lehrbuch der vergleichenden Anatomie / Wirbellose Thiere

Carl Theodor von Siebold; Hermann Stannius: Lehrbuch der vergleichenden Anatomie / Wirbellose Thiere von Siebold,  Carl Theodor von, Stannius,  Hermann
Frontmatter -- Vorrede. -- Inhaltsverzeichniss nach den Systemen und Organen. -- ERSTER THEIL. Vergleichende Anatomie der wirbellosen Thiere. -- Einteilung der wirbellosen Thiere. -- Literatur. -- Erstes Buch. Die Infusorien und Rhizopoden -- Zweites Buch. Die Polypen. -- Drittes Buch. Die Acalephen. -- Viertes Buch. Die Εchinοdermen. -- Fünftes Buch. Die Helminthen. -- Sechstes Buch. Die Strudelwürmer. -- Siebentes Buch. Die Rotatorien. -- Achtes Buch. Die Ringelwürmer. -- Neuntes Buch. Die Aceρhalen. -- Zehntes Buch. Die Cephalophoren. -- Elftes Buch. Die Cephalopoden. -- Zwölftes Buch. Die Krustenthiere. -- Dreizehntes Buch. Die Arachniden. -- Vierzehntes Buch. Die Insekten. -- Berichtigungen und Zusätze. -- Druckfehler.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933

Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933 von Förster,  Stig, Heinemann,  Patrick Oliver, Kroener,  Bernhard R., Wegner,  Bernd, Werner,  Michael
Der Autor zeigt mit der Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933 das Spannungsverhältnis auf, in dem die Weimarer Republik zum Militär als Ganzem wie auch dem einzelnen Soldaten stand. Wie und warum die Integration der Streitkräfte in die erste deutsche Republik aus juristischer Perspektive misslang, belegt diese archivalisch fundierte Rechtsgeschichte der Reichswehr erstmals anhand verschiedenster Themenfelder wie der Militärstrafjustiz, dem Ehren- sowie dem Disziplinar- und Beschwerderecht. Das überlieferte Bild vom »Staat im Staate« bildete sich rechtlich gesehen in einer Tendenz der Reichswehr zur »Paralegalität« ab. Sie hatte ihre Wurzeln vor allem im überkommenen preußisch-deutschen Sonderstatus des Militärs im Staatsaufbau, in exzessiven ausnahmerechtlichen Einsätzen im Innern sowie im fortgesetzten Völkerrechtsbruch der Geheimrüstung.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Disziplinarstrafordnung.

Disziplinarstrafordnung. von Flachsmann,  Stefan, Fluri,  Patrick, Hauser,  Peter
Die Disziplinarstrafgewalt ist das letzte Mittel des Truppenkommandanten zur Aufrechterhaltung der Disziplin. Die Ausübung der Disziplinarstrafgewalt setzt gründliche Kenntnisse des Disziplinarstrafrechts voraus. Der zuständige Truppenkommandant und auch allfällige zuständige Behörden müssen in der Lage sein, die Disziplinarstrafordnung rasch und korrekt anzuwenden. Das von Dr. iur. Peter Hauser begründete Handbuch hat sich seit den frühen 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts als verständlich geschriebenes und praxisbezogenes Hilfsmittel bewährt. Peter Hauser hat nunmehr die Verantwortung an die zeichnenden Verfasser übergeben. Das Handbuch wird nach seinen Grundsätzen weitergeführt. Weiterhin wird darin gesammelt und thematisch geordnet, was im Gesetz, in Verordnungen und anderen Vorschriften sowie Entscheiden über das militärische Disziplinarstrafwesen enthalten ist. Der Praktiker soll ohne langes Suchen eine Antwort auf seine Frage erhalten. Die gesamte Disziplinarstrafordnung wird in der vorliegenden überarbeiteten 6. Auflage nach dem neuesten Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Literatur praxisbezogen und auch für den juristischen Laien verständlich erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele aus dem im militärischen Alltag mit Lösungsvorschlägen sollen den Zugang zur Materie erleichtern. Die deutsche Ausgabe enthält alle Musterdokumente und Fallbeispiele in italienischer Sprache. Ein unentbehrliches Handbuch und Nachschlagewerk für Kommandanten, Berufsmilitärs, Militärbehörden und Angehörige der Militärjustiz. L'intero diritto disciplinare è presentato in questa 6a edizione aggiornata secondo la legge, la giurisprudenza e la dottrina più recenti, in modo pratico e comprensibile anche per chi non è esperto di diritto. Numerosi casi concreti della vita militare quotidiana con suggestioni di risoluzione facilitano l'accesso alla materia.
Aktualisiert: 2022-11-03
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Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933

Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933 von Förster,  Stig, Heinemann,  Patrick Oliver, Kroener,  Bernhard R., Wegner,  Bernd, Werner,  Michael
Der Autor zeigt mit der Rechtsgeschichte der Reichswehr 1918–1933 das Spannungsverhältnis auf, in dem die Weimarer Republik zum Militär als Ganzem wie auch dem einzelnen Soldaten stand. Wie und warum die Integration der Streitkräfte in die erste deutsche Republik aus juristischer Perspektive misslang, belegt diese archivalisch fundierte Rechtsgeschichte der Reichswehr erstmals anhand verschiedenster Themenfelder wie der Militärstrafjustiz, dem Ehren- sowie dem Disziplinar- und Beschwerderecht. Das überlieferte Bild vom »Staat im Staate« bildete sich rechtlich gesehen in einer Tendenz der Reichswehr zur »Paralegalität« ab. Sie hatte ihre Wurzeln vor allem im überkommenen preußisch-deutschen Sonderstatus des Militärs im Staatsaufbau, in exzessiven ausnahmerechtlichen Einsätzen im Innern sowie im fortgesetzten Völkerrechtsbruch der Geheimrüstung.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Römisches Recht bei Titus Livius

Römisches Recht bei Titus Livius von Reimann,  Jörg
Das Werk des Livius auf Quellen über das römische Recht zu untersuchen ist schon deshalb schwierig, weil von den 142 Büchern Gesamtwerk von „ab urbe condita“ nur noch 35, die Bücher 1–10 bis 293 a. C. und 21–45 (ab 41 mit Lücken) von 218 bis 167 a. C., übrig sind und einige weitere Bruchstücke, die in den Periochae 1–142 (außer Buch 136 und 137) zusammengefasst sind. Zudem wurde der Historiker wegen seines oft als lässig angesehenen Umgangs mit seinen Quellen nicht selten kritisiert. Livius greift auch bei seinen Darstellungen über römisches Recht auf andere Autoren zurück ohne diese immer zu nennen. Hier ist aber nicht von Interesse, die Lücken im oder Quellen für das Werk des Livius kritisch zu untersuchen und erneut aufzuzeigen, sondern es soll die Herausarbeitung der für die Rechtswissenschaften relevanten Stellen im Vordergrund stehen. Römisches Recht bei Titus Livius zu thematisieren, heißt vor allem auch nicht außer acht zu lassen, dass die Wurzeln im altem Herkommen in Rom und in Rechtstraditionen, die bereits in Griechenland existierten, lagen und zur Grundlage des öffentlichen und privaten Rechts im Römischen Reich wurden. Diese Grundlage nahm ihren schriftlich fixierten Ausgang mit den Zehn- beziehungsweise Zwölftafelgesetzen, die nach Ausarbeitung durch gewählte Zehnmännerkommissionen und öffentliche Diskussion zur Kenntnisnahme ausgehängt wurden. Freilich entstand geschriebenes römisches Recht gemäß Livius aufgrund der Gegensätzlichkeiten zwischen Patriziern und Plebejern. Die anfangs allein im Senat vertretenen Patrizier agierten zunächst ohne festgeschriebenes Recht nach altem Herkommen oder willkürlich, ohne dass den Plebejern ein Mitsprache -, Einspruchs -, oder Berufungsrecht zustand. Livius zeigt schließlich beinahe beiläufig an einigen Beispielen den Weg auf, den ein Gesetz vom Antrag über die Abstimmung bis zur Gültigkeit nahm, er erwähnt außerdem die an der Gesetzgebung beteiligten Organe. Wenn ein Gesetz Gültigkeit erlangt hatte, musste für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gesorgt werden. Dafür schufen sich die Römer ebenfalls Organe, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen anklagten und Recht sprachen. Livius erwähnt das Berufungsrecht (provocatio) und Einspruchsrecht (veto). Die Prinzipien der Annuität, Kollegialität und das Verbot der Ämterhäufung wurden, wie noch zu zeigen sein wird, mehr als einmal durchbrochen. Allerdings traten diese Verstöße gehäuft vor allem während des Zweiten Punischen Krieges nicht zuletzt in Ermangelung geeigneter sonstiger Bewerber auf. Bei Livius lassen sich die Gattungsebenen Öffentliches Recht, Privatrecht, Militärrecht, Sakralrecht, Strafrecht, Eigentumsrecht und Internationales Recht gut unterscheiden. Namentlich bei Livius erwähnte Gesetze erhalten hier ein eigenes Kapitel und sie werden nicht in chronologischer, sondern alphabetischer Folge aufgeführt. Es geht ausdrücklich noch nicht um die Auslegung der livianischen Gesetzesdarstellungen und ihre Rezeptionen, sondern um die Vorstellung der bei Livius erwähnten juristischen Themen. Titus Livius, geboren 59 a. C. in Patavium (Padua) und auch dort gestorben 17 p. C., lebte vor der hochklassischen Phase der Jurisprudenz, die um die Wende zum 2. Jahrhundert eintrat. Die reiche Rechtsliteratur der Römer ist insofern erhalten, inwiefern sie aufgrund eines Befehls von Kaiser Iustinian im Corpus Iuris erfasst wurde und hier insbesondere im umfangreichsten und wichtigsten Teil Eingang fand, in die Digesten. Dass der Historiker Livius einer Juristenfamilie entstammte oder selbst als Jurist tätig war, lässt sich weder aus den erhaltenen Werkteilen noch aus Äußerungen über ihn schließen. Die verfügbaren Bücher des reichhaltigen Werkes des Historikers nach rechtsrelevanten Themen zu durchsuchen und diese auch hier vorzustellen war schon deshalb von besonderem Reiz, weil es hierzu über die Erwähnung von Einzeldarstellungen hinaus bisher keinerlei Publikationen gibt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Gesetzgebungsgeschichte der militärischen Ehrenstrafen und der Offizierehrengerichtsbarkeit im preußischen und deutschen Heer von 1806 bis 1918

Die Gesetzgebungsgeschichte der militärischen Ehrenstrafen und der Offizierehrengerichtsbarkeit im preußischen und deutschen Heer von 1806 bis 1918 von Voigt,  Erik Nils
Diese Arbeit zeichnet den Verlauf der Gesetzgebungsgeschichte der militärischen Ehrenstrafen und der militärischen Ehrengerichtsbarkeit für Offiziere im preußischen und später deutschen Heer von deren Entstehung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges nach. Ausgangspunkt dafür ist die Betrachtung der unterschiedlichen Definitionsansätze des in der jeweiligen Epoche gültigen militärischen Ehrbegriffs des Offizierskorps. Am Anfang des 19. Jahrhunderts bestanden nur unzusammenhängende und unübersichtliche Verordnungen auf den Gebieten des militärischen Ehrenstrafrechts und der Offizierehrengerichte. Bis zum Ersten Weltkrieg wurden ausführliche Regelungswerke entwickelt, die zu den Kernbereichen des militärischen Disziplinar- und Strafrechts in Preußen und im Deutschen Reich zählten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Carl Theodor von Siebold; Hermann Stannius: Lehrbuch der vergleichenden Anatomie / Wirbellose Thiere

Carl Theodor von Siebold; Hermann Stannius: Lehrbuch der vergleichenden Anatomie / Wirbellose Thiere von Siebold,  Carl Theodor von, Stannius,  Hermann
Frontmatter -- Vorrede. -- Inhaltsverzeichniss nach den Systemen und Organen. -- ERSTER THEIL. Vergleichende Anatomie der wirbellosen Thiere. -- Einteilung der wirbellosen Thiere. -- Literatur. -- Erstes Buch. Die Infusorien und Rhizopoden -- Zweites Buch. Die Polypen. -- Drittes Buch. Die Acalephen. -- Viertes Buch. Die Εchinοdermen. -- Fünftes Buch. Die Helminthen. -- Sechstes Buch. Die Strudelwürmer. -- Siebentes Buch. Die Rotatorien. -- Achtes Buch. Die Ringelwürmer. -- Neuntes Buch. Die Aceρhalen. -- Zehntes Buch. Die Cephalophoren. -- Elftes Buch. Die Cephalopoden. -- Zwölftes Buch. Die Krustenthiere. -- Dreizehntes Buch. Die Arachniden. -- Vierzehntes Buch. Die Insekten. -- Berichtigungen und Zusätze. -- Druckfehler.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Rechtsberater in der Bundeswehr im Auslandseinsatz

Der Rechtsberater in der Bundeswehr im Auslandseinsatz von Bunzen,  Niels
Der Bereich der Rechtspflege der Bundeswehr ist der Öffentlichkeit wenig bekannt und nur vereinzelt Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Weitaus weniger bekannt ist, dass die im Inland als Beamte tätigen Rechtsberater an den Auslandseinsätzen als Offiziere teilnehmen. Bei diesem Statuswechsel handelt es sich ebenso um ein Relikt der Planung für den Verteidigungsfall, wie die Rechtsgrundlage der Institution des Rechtsberaters eine 50 Jahre alte vorläufige Dienstanweisung ist. Niels Bunzen untersucht, ob diese Regelungen noch Bestand haben können in einer Zeit, in der 'Verteidigung am Hindukusch' stattfindet. Der Autor fokussiert dabei auf die interne Rechtsberatung der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen mit der rechtsberatenden Person des Rechtsberaters im Vordergrund.
Aktualisiert: 2020-01-06
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