Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen. Der Verfasser untersucht, ob Verstöße gegen die Schuldenbremse sich auf die Darlehensverträge bzw. Anleihen des Staates auswirken. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Schuldenbremse ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB darstellt und zeigt die daraus resultierenden Folgen für die Staatsfinanzierungspraxis auf: Die betroffenen Darlehensverträge sind unter Umständen nichtig und bereicherungsrechtlich rückabzuwickeln. Basierend auf diesen Erkenntnissen legt der Autor dar, dass die (potenziellen) Gläubiger ein Interesse daran haben, die Kreditaufnahme des Staates zu kontrollieren. Ein „private Enforcement“ der Schuldenbremse ist daher möglich.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen. Der Verfasser untersucht, ob Verstöße gegen die Schuldenbremse sich auf die Darlehensverträge bzw. Anleihen des Staates auswirken. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Schuldenbremse ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB darstellt und zeigt die daraus resultierenden Folgen für die Staatsfinanzierungspraxis auf: Die betroffenen Darlehensverträge sind unter Umständen nichtig und bereicherungsrechtlich rückabzuwickeln. Basierend auf diesen Erkenntnissen legt der Autor dar, dass die (potenziellen) Gläubiger ein Interesse daran haben, die Kreditaufnahme des Staates zu kontrollieren. Ein „private Enforcement“ der Schuldenbremse ist daher möglich.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Die große Angst vor der Geldentwertung – und was die Politik tun muss
Tanken, Heizen, Einkaufen – alles ist teurer geworden, die Inflationsrate ist auf Rekordhoch. Müssen wir uns in Zukunft noch mehr Sorgen um unser Geld machen? Wird das Leben unbezahlbar? Wirtschaftsanalyst Maurice Höfgen beschäftigt sich tagein tagaus mit der Lage und warnt vor Panik, denn die aktuellen Mondpreise sind eine Folge des Krieges in der Ukraine und der Corona-Pandemie. Die Ampel muss aber dennoch handeln, damit der Alltag wieder bezahlbar wird. Trifft sie die falschen Entscheidungen, kann auf den Preisschock eine Wirtschaftskrise folgen.
»Teuer!« ist eine scharfe Analyse, die zeigt, wie man die aktuelle Nachrichtenlage richtig deutet – und Missverständnisse über Inflation aufklärt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Die große Angst vor der Geldentwertung – und was die Politik tun muss
Tanken, Heizen, Einkaufen – alles ist teurer geworden, die Inflationsrate ist auf Rekordhoch. Müssen wir uns in Zukunft noch mehr Sorgen um unser Geld machen? Wird das Leben unbezahlbar? Wirtschaftsanalyst Maurice Höfgen beschäftigt sich tagein tagaus mit der Lage und warnt vor Panik, denn die aktuellen Mondpreise sind eine Folge des Krieges in der Ukraine und der Corona-Pandemie. Die Ampel muss aber dennoch handeln, damit der Alltag wieder bezahlbar wird. Trifft sie die falschen Entscheidungen, kann auf den Preisschock eine Wirtschaftskrise folgen.
»Teuer!« ist eine scharfe Analyse, die zeigt, wie man die aktuelle Nachrichtenlage richtig deutet – und Missverständnisse über Inflation aufklärt.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Aktualisiert: 2023-05-19
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Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-16
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Die große Angst vor der Geldentwertung – und was die Politik tun muss
Tanken, Heizen, Einkaufen – alles ist teurer geworden, die Inflationsrate ist auf Rekordhoch. Müssen wir uns in Zukunft noch mehr Sorgen um unser Geld machen? Wird das Leben unbezahlbar? Wirtschaftsanalyst Maurice Höfgen beschäftigt sich tagein tagaus mit der Lage und warnt vor Panik, denn die aktuellen Mondpreise sind eine Folge des Krieges in der Ukraine und der Corona-Pandemie. Die Ampel muss aber dennoch handeln, damit der Alltag wieder bezahlbar wird. Trifft sie die falschen Entscheidungen, kann auf den Preisschock eine Wirtschaftskrise folgen.
»Teuer!« ist eine scharfe Analyse, die zeigt, wie man die aktuelle Nachrichtenlage richtig deutet – und Missverständnisse über Inflation aufklärt.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen. Der Verfasser untersucht, ob Verstöße gegen die Schuldenbremse sich auf die Darlehensverträge bzw. Anleihen des Staates auswirken. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Schuldenbremse ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB darstellt und zeigt die daraus resultierenden Folgen für die Staatsfinanzierungspraxis auf: Die betroffenen Darlehensverträge sind unter Umständen nichtig und bereicherungsrechtlich rückabzuwickeln. Basierend auf diesen Erkenntnissen legt der Autor dar, dass die (potenziellen) Gläubiger ein Interesse daran haben, die Kreditaufnahme des Staates zu kontrollieren. Ein "private Enforcement" der Schuldenbremse ist daher möglich.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen. Der Verfasser untersucht, ob Verstöße gegen die Schuldenbremse sich auf die Darlehensverträge bzw. Anleihen des Staates auswirken. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Schuldenbremse ein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB darstellt und zeigt die daraus resultierenden Folgen für die Staatsfinanzierungspraxis auf: Die betroffenen Darlehensverträge sind unter Umständen nichtig und bereicherungsrechtlich rückabzuwickeln. Basierend auf diesen Erkenntnissen legt der Autor dar, dass die (potenziellen) Gläubiger ein Interesse daran haben, die Kreditaufnahme des Staates zu kontrollieren. Ein „private Enforcement“ der Schuldenbremse ist daher möglich.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Dezember 2008 hat die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel die schwäbische Hausfrau als Vorbild einer vorausschauenden und sparsamen Haushaltspolitik angeführt. Diese lebe nicht über ihre Verhältnisse und gebe nicht mehr Geld aus, als ihr zur Verfügung stehe. Auf den Bundeshaushalt übertragen heißt das, der Bund solle Einnahmen und Ausgaben ausgleichen ohne neue Schulden aufzunehmen. Auch wenn dieses nachvollziehbare Ziel grundsätzlich breite Zustimmung erfuhr, realistisch erschien es zum damaligen Zeitpunkt nicht. Schließlich wuchs der Schuldenberg in den vorangegangenen Jahrzehnten kontinuierlich an und es galt zu diesem Zeitpunkt, die Auswirkungen einer akuten Finanzkrise zu lindern. Trotzdem konnte die Bundesregierung im Jahr 2014 das erste Mal seit dem Jahr 1969 einen ohne Kreditaufnahme ausgeglichenen Bundeshaushalt vorweisen. Mehr noch: Der Bund konnte in den folgenden Jahren sogar Haushaltsüberschüsse erwirtschaften. In der Folge hat die Bundesregierung diverse Rücklagen im Bundeshaushalt angelegt: So hat sie im Haushalt 2015 erstmalig die „Asylrücklage“ gebildet, die zu Beginn des Jahres 2019 einen Bestand von rund 35,2 Mrd. Euro hatte. Mit dem Haushalt 2018 wurde erstmalig die „Rüstungsrücklage“ eingeführt. Weiterhin soll ab dem Jahr 2021 eine „Demografierücklage“ gebildet werden, die spätere Ausgaben der Rentenversicherung entlasten soll. Die Bildung von Rücklagen wird von Haushaltsexperten und der Regierungsopposition zunehmend kritisch bewertet. Zum einen werden anstelle von „Überlaufbecken für nicht benötigte Steuergelder“, „Regenwetterfonds“, und „undurchsichtigen Spartruhen“ alternative Verwendungsmöglichkeiten diskutiert. Zum anderen wird argumentiert, die Rücklagen widersprächen dem geltenden Haushaltsrecht. Es wird befürchtet, dass mit den Rücklagen sog. Schattenhaushalte aufgebaut werden. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern die Bildung von Rücklagen im Bundeshaushalt rechtlich legitimiert ist. Zur Bearbeitung dieser Fragestellung werden die drei vorgenannten Rücklagen herangezogen. Dabei werden auch die Auswirkungen der Rücklagenbildung auf die Schuldenbremse und die Kreditaufnahme untersucht. Anschließend folgt der Vorschlag einer gesetzlichen Normierung von Rücklagen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Europas Dilemma verstehen
Aktualisiert: 2020-10-09
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