Machtübernahme 1933 – Alles auf legalem Weg?

Machtübernahme 1933 – Alles auf legalem Weg? von Strenge,  Irene
"Ich wollte alles auf legalem Wege erreichen. Schließlich bin ich ja Jurist." Dr. Wilhelm Frick, Reichsinnenminister im Kabinett Hitler vom 30. Januar 1933, sprach diese Sätze kurz vor seiner Hinrichtung 1946. "Alles" - das bedeutete die Diktatur, die uneingeschränkte Macht für Hitler, die "Machtergreifung" oder wie Hitler selbst gern sagte, die "Machtübernahme". Wie Hitler Diktator wurde, ist so oft beschrieben worden, daß damit Bibliotheken zu füllen sind - warum also noch eine weitere Beschreibung hinzufügen? Das Besondere soll hier sein, die Machtübernahme aus der Sicht des Juristen zu schildern. Dabei gilt es, sich an Verordnungen und Rechtssätzen, auch an Sitzungsprotokollen zu orientieren und daraus zu folgern, wer wie warum agierte und reagierte. Irene Strenge, geboren 1948 in Hamburg, juristisches Studium 1968-1972 in Tübingen, Lausanne und Hamburg, Referendariat und Assessorexamen in Hamburg, ab 1976 Rechtsanwältin, 1992 Promotion.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Möglichkeit und Inhalt eines Notstandsrechts.

Möglichkeit und Inhalt eines Notstandsrechts. von Helmers,  Gunnar
Notstand als Rechtfertigungsgrund setzt weder voraus, dass der von einer zur Notbeseitigung erforderlichen Notstandstat Betroffene in den Zugriff einwilligt, noch dass er sich diesen durch rechtswidriges Verhalten selbst zuzieht (in Abgrenzung zum Notwehrrecht). Ausgehend von den philosophischen bzw. logischen Grundlagen rechtlichen Urteilens wird ein Notrechtsbegriff entwickelt, der Umfang und strikte Grenzen der einseitigen, rechtlichen Verfügbarkeit von an sich einem anderen zugeordneter Materie als Mittel zur Notabwendung definiert. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg im Jahr 2015 (1. Platz).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Diktatur.

Die Diktatur. von Schmitt,  Carl
»Zu erwähnen, daß nicht nur Bücher, sondern auch Redensarten ihr Schicksal haben, wäre eine Banalität, wenn man damit nur die im Laufe der Zeit sich abspielenden Veränderungen meinte, um durch eine nachträgliche Prognose oder ein geschichtsphilosophisches Horoskop zu zeigen, ›wie es kam, daß es kam‹. Das ist aber nicht das Interesse dieser Arbeit, die sich vielmehr um systematische Zusammenhänge bemüht und deren Aufgabe gerade darum so schwierig ist, weil ein zentraler Begriff der Staats- und Verfassungslehre untersucht werden soll, der, wenn er überhaupt beachtet wurde, höchstens beiläufig an den Grenzen verschiedener Gebiete […] undeutlich erschien, im übrigen aber ein politisches Schlagwort blieb, so konfus, daß seine ungeheure Beliebtheit ebenso erklärlich ist wie die Abneigung der Rechtsgelehrten, sich darauf einzulassen.« Aus den Vorbemerkungen zur 1. Auflage (1921) von Carl Schmitt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Carl Schmitt und der Staatsnotstandsplan am Ende der Weimarer Republik.

Carl Schmitt und der Staatsnotstandsplan am Ende der Weimarer Republik. von Berthold,  Lutz
Wie seit langem bekannt, pflegte Carl Schmitt, der umstrittene Staatsrechtler und Regierungsanwalt, spätestens seit dem Sommer 1932 enge Verbindungen zur Wehrmachtsabteilung, d. h. zu jenem Kreis politischer Offiziere, der von General Schleicher mit der Ausarbeitung des gegen die NSDAP gerichteten "Staatsnotstandsplans" betraut war. Bislang unbekannte Dokumente aus dem Nachlaß erlauben jetzt eine wesentlich genauere Rekonstruktion der verfassungspolitischen Absichten und Aktivitäten Schmitts. In einem in letzter Minute formulierten Gutachten für die Regierung Schleicher entwarf Schmitt einen "Alternativplan", der geeignet gewesen wäre, Hitlers Ernennung zum Reichskanzler zu verhindern und einen verfassungskonformen Ausweg aus der Weimarer Staatskrise zu bahnen. Bertholds Schrift macht nicht nur mit neuen historischen Quellen und ihrer verfassungsgeschichtlichen Bedeutung bekannt, sie räumt auch in kurzen und präzisen Ausführungen gründlich mit der Legende auf, Schmitt sei ein Wegbereiter der nationalsozialistischen Machtergreifung gewesen. Ein Muß für jeden, der über den Untergang der Weimarer Republik und die politische Rolle Carl Schmitts mitreden will.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Carl Schmitt und der Staatsnotstandsplan am Ende der Weimarer Republik.

Carl Schmitt und der Staatsnotstandsplan am Ende der Weimarer Republik. von Berthold,  Lutz
Wie seit langem bekannt, pflegte Carl Schmitt, der umstrittene Staatsrechtler und Regierungsanwalt, spätestens seit dem Sommer 1932 enge Verbindungen zur Wehrmachtsabteilung, d. h. zu jenem Kreis politischer Offiziere, der von General Schleicher mit der Ausarbeitung des gegen die NSDAP gerichteten "Staatsnotstandsplans" betraut war. Bislang unbekannte Dokumente aus dem Nachlaß erlauben jetzt eine wesentlich genauere Rekonstruktion der verfassungspolitischen Absichten und Aktivitäten Schmitts. In einem in letzter Minute formulierten Gutachten für die Regierung Schleicher entwarf Schmitt einen "Alternativplan", der geeignet gewesen wäre, Hitlers Ernennung zum Reichskanzler zu verhindern und einen verfassungskonformen Ausweg aus der Weimarer Staatskrise zu bahnen. Bertholds Schrift macht nicht nur mit neuen historischen Quellen und ihrer verfassungsgeschichtlichen Bedeutung bekannt, sie räumt auch in kurzen und präzisen Ausführungen gründlich mit der Legende auf, Schmitt sei ein Wegbereiter der nationalsozialistischen Machtergreifung gewesen. Ein Muß für jeden, der über den Untergang der Weimarer Republik und die politische Rolle Carl Schmitts mitreden will.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Machtübernahme 1933 – Alles auf legalem Weg?

Machtübernahme 1933 – Alles auf legalem Weg? von Strenge,  Irene
"Ich wollte alles auf legalem Wege erreichen. Schließlich bin ich ja Jurist." Dr. Wilhelm Frick, Reichsinnenminister im Kabinett Hitler vom 30. Januar 1933, sprach diese Sätze kurz vor seiner Hinrichtung 1946. "Alles" - das bedeutete die Diktatur, die uneingeschränkte Macht für Hitler, die "Machtergreifung" oder wie Hitler selbst gern sagte, die "Machtübernahme". Wie Hitler Diktator wurde, ist so oft beschrieben worden, daß damit Bibliotheken zu füllen sind - warum also noch eine weitere Beschreibung hinzufügen? Das Besondere soll hier sein, die Machtübernahme aus der Sicht des Juristen zu schildern. Dabei gilt es, sich an Verordnungen und Rechtssätzen, auch an Sitzungsprotokollen zu orientieren und daraus zu folgern, wer wie warum agierte und reagierte. Irene Strenge, geboren 1948 in Hamburg, juristisches Studium 1968-1972 in Tübingen, Lausanne und Hamburg, Referendariat und Assessorexamen in Hamburg, ab 1976 Rechtsanwältin, 1992 Promotion.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Carl Schmitt und der Staatsnotstandsplan am Ende der Weimarer Republik.

Carl Schmitt und der Staatsnotstandsplan am Ende der Weimarer Republik. von Berthold,  Lutz
Wie seit langem bekannt, pflegte Carl Schmitt, der umstrittene Staatsrechtler und Regierungsanwalt, spätestens seit dem Sommer 1932 enge Verbindungen zur Wehrmachtsabteilung, d. h. zu jenem Kreis politischer Offiziere, der von General Schleicher mit der Ausarbeitung des gegen die NSDAP gerichteten "Staatsnotstandsplans" betraut war. Bislang unbekannte Dokumente aus dem Nachlaß erlauben jetzt eine wesentlich genauere Rekonstruktion der verfassungspolitischen Absichten und Aktivitäten Schmitts. In einem in letzter Minute formulierten Gutachten für die Regierung Schleicher entwarf Schmitt einen "Alternativplan", der geeignet gewesen wäre, Hitlers Ernennung zum Reichskanzler zu verhindern und einen verfassungskonformen Ausweg aus der Weimarer Staatskrise zu bahnen. Bertholds Schrift macht nicht nur mit neuen historischen Quellen und ihrer verfassungsgeschichtlichen Bedeutung bekannt, sie räumt auch in kurzen und präzisen Ausführungen gründlich mit der Legende auf, Schmitt sei ein Wegbereiter der nationalsozialistischen Machtergreifung gewesen. Ein Muß für jeden, der über den Untergang der Weimarer Republik und die politische Rolle Carl Schmitts mitreden will.
Aktualisiert: 2023-05-15
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