Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein, das im Kontext der von Fritz Bauer vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen aufgefordert worden, die Tat zu decken. Das »Schlegelberger-Verfahren« - benannt nach dem einladenden Justizminister - dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse, das Verfahren selbst und die Anstrengungen, es vor dem Vergessen zu bewahren, bilden ein erinnerungspolitisches Ensemble, das verdeutlicht, wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die 1980er-Jahre hinein war.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein, das im Kontext der von Fritz Bauer vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen aufgefordert worden, die Tat zu decken. Das »Schlegelberger-Verfahren« - benannt nach dem einladenden Justizminister - dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse, das Verfahren selbst und die Anstrengungen, es vor dem Vergessen zu bewahren, bilden ein erinnerungspolitisches Ensemble, das verdeutlicht, wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die 1980er-Jahre hinein war.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein, das im Kontext der von Fritz Bauer vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen aufgefordert worden, die Tat zu decken. Das »Schlegelberger-Verfahren« - benannt nach dem einladenden Justizminister - dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse, das Verfahren selbst und die Anstrengungen, es vor dem Vergessen zu bewahren, bilden ein erinnerungspolitisches Ensemble, das verdeutlicht, wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die 1980er-Jahre hinein war.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die SA-Wachmannschaften der Emslandlager in einem Spannungsfeld aus Gemeinschaftsbildung, Gewaltpraxis und völkischem Gestaltungsanspruch.
In den nationalsozialistischen Strafgefangenenlagern im Emsland waren ab 1934 Häftlinge aus regulären Gefängnissen und Zuchthäusern einer umfassenden Gewaltpraxis von SA-Wachmannschaften ausgesetzt. Diese enwickelten mit ihrer Selbstbetitelung als »Moor-SA« Ansprüche, sowohl eine gewaltgeprägte »Erziehung« der Strafgefangenen durchzuführen, als auch die Erneuerung der Region voranzutreiben, da die Gefangenen in einem großangelegten Siedlungsprojekt zur Zwangsarbeit in der Moorkultivierung eingesetzt wurden.
Mit einer breit angelegten Repräsentationskultur konnte die »Moor-SA« ihre vermeintlichen Erfolge bis Ende der 1930er Jahre erfolgreich nach außen veranschaulichen und so die Unterstützung des Lagerprojekts durch Justiz, SA und weitere Instanzen sichern. Gleichzeitig verhieß die Inszenierung als Gemeinschaft den SA-Männern gegenüber, dass sie als zukünftige Siedler selbst von ihrem Einsatz profitieren würden.
Als Ende der 1930er Jahre ein Bedeutungsverlust der »Moor-SA« einsetzte, erodierte auch deren gemeinschaftlicher Zusammenhalt. Dadurch wird ein Abschied von Täterschaft sichtbar, der so für andere Lagertypen kaum erforscht ist.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die SA-Wachmannschaften der Emslandlager in einem Spannungsfeld aus Gemeinschaftsbildung, Gewaltpraxis und völkischem Gestaltungsanspruch.
In den nationalsozialistischen Strafgefangenenlagern im Emsland waren ab 1934 Häftlinge aus regulären Gefängnissen und Zuchthäusern einer umfassenden Gewaltpraxis von SA-Wachmannschaften ausgesetzt. Diese enwickelten mit ihrer Selbstbetitelung als »Moor-SA« Ansprüche, sowohl eine gewaltgeprägte »Erziehung« der Strafgefangenen durchzuführen, als auch die Erneuerung der Region voranzutreiben, da die Gefangenen in einem großangelegten Siedlungsprojekt zur Zwangsarbeit in der Moorkultivierung eingesetzt wurden.
Mit einer breit angelegten Repräsentationskultur konnte die »Moor-SA« ihre vermeintlichen Erfolge bis Ende der 1930er Jahre erfolgreich nach außen veranschaulichen und so die Unterstützung des Lagerprojekts durch Justiz, SA und weitere Instanzen sichern. Gleichzeitig verhieß die Inszenierung als Gemeinschaft den SA-Männern gegenüber, dass sie als zukünftige Siedler selbst von ihrem Einsatz profitieren würden.
Als Ende der 1930er Jahre ein Bedeutungsverlust der »Moor-SA« einsetzte, erodierte auch deren gemeinschaftlicher Zusammenhalt. Dadurch wird ein Abschied von Täterschaft sichtbar, der so für andere Lagertypen kaum erforscht ist.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die SA-Wachmannschaften der Emslandlager in einem Spannungsfeld aus Gemeinschaftsbildung, Gewaltpraxis und völkischem Gestaltungsanspruch.
In den nationalsozialistischen Strafgefangenenlagern im Emsland waren ab 1934 Häftlinge aus regulären Gefängnissen und Zuchthäusern einer umfassenden Gewaltpraxis von SA-Wachmannschaften ausgesetzt. Diese enwickelten mit ihrer Selbstbetitelung als »Moor-SA« Ansprüche, sowohl eine gewaltgeprägte »Erziehung« der Strafgefangenen durchzuführen, als auch die Erneuerung der Region voranzutreiben, da die Gefangenen in einem großangelegten Siedlungsprojekt zur Zwangsarbeit in der Moorkultivierung eingesetzt wurden.
Mit einer breit angelegten Repräsentationskultur konnte die »Moor-SA« ihre vermeintlichen Erfolge bis Ende der 1930er Jahre erfolgreich nach außen veranschaulichen und so die Unterstützung des Lagerprojekts durch Justiz, SA und weitere Instanzen sichern. Gleichzeitig verhieß die Inszenierung als Gemeinschaft den SA-Männern gegenüber, dass sie als zukünftige Siedler selbst von ihrem Einsatz profitieren würden.
Als Ende der 1930er Jahre ein Bedeutungsverlust der »Moor-SA« einsetzte, erodierte auch deren gemeinschaftlicher Zusammenhalt. Dadurch wird ein Abschied von Täterschaft sichtbar, der so für andere Lagertypen kaum erforscht ist.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die SA-Wachmannschaften der Emslandlager in einem Spannungsfeld aus Gemeinschaftsbildung, Gewaltpraxis und völkischem Gestaltungsanspruch.
In den nationalsozialistischen Strafgefangenenlagern im Emsland waren ab 1934 Häftlinge aus regulären Gefängnissen und Zuchthäusern einer umfassenden Gewaltpraxis von SA-Wachmannschaften ausgesetzt. Diese enwickelten mit ihrer Selbstbetitelung als »Moor-SA« Ansprüche, sowohl eine gewaltgeprägte »Erziehung« der Strafgefangenen durchzuführen, als auch die Erneuerung der Region voranzutreiben, da die Gefangenen in einem großangelegten Siedlungsprojekt zur Zwangsarbeit in der Moorkultivierung eingesetzt wurden.
Mit einer breit angelegten Repräsentationskultur konnte die »Moor-SA« ihre vermeintlichen Erfolge bis Ende der 1930er Jahre erfolgreich nach außen veranschaulichen und so die Unterstützung des Lagerprojekts durch Justiz, SA und weitere Instanzen sichern. Gleichzeitig verhieß die Inszenierung als Gemeinschaft den SA-Männern gegenüber, dass sie als zukünftige Siedler selbst von ihrem Einsatz profitieren würden.
Als Ende der 1930er Jahre ein Bedeutungsverlust der »Moor-SA« einsetzte, erodierte auch deren gemeinschaftlicher Zusammenhalt. Dadurch wird ein Abschied von Täterschaft sichtbar, der so für andere Lagertypen kaum erforscht ist.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein, das im Kontext der von Fritz Bauer vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen aufgefordert worden, die Tat zu decken. Das »Schlegelberger-Verfahren« - benannt nach dem einladenden Justizminister - dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse, das Verfahren selbst und die Anstrengungen, es vor dem Vergessen zu bewahren, bilden ein erinnerungspolitisches Ensemble, das verdeutlicht, wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die 1980er-Jahre hinein war.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das vorliegende Manuskript beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Das vorliegende Manuskript beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Das vorliegende Werk beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Das vorliegende Manuskript beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Das vorliegende Werk beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-24
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„Wenn ich mich frag: Was hab ich hinterlassen?
Konzepte. Skizzen nur – Papierne Massen.
Kaum eine Reinschrift. Reinschrift meines Lebens
Ist nur der Tod – und der war nicht vergebens.“
Der NS-Justiz ausgeliefert verfasst Kurt Huber in den letzten Tagen seines Lebens zahlreiche Dokumente, die als wichtige Zeugen des deutschen Widerstandes gelten: Die Verteidigungsrede, Briefe an die Familie und Freunde, wissenschaftliche Skizzen, Gedichte und sein Testament.
„Die innere Würde des Hochschullehrers, des offenen, mutigen Bekenners seiner Welt- und Staatsanschauung kann mir kein Hochverratsverfahren rauben. Mein Handeln und Wollen wird der eherne Gang der Geschichte rechtfertigen; darauf vertraue ich felsenfest. Ich hoffe zu Gott, dass die geistigen Kräfte, die es rechtfertigen, rechtzeitig aus meinem eigenen Volke sich entbinden mögen. Ich habe gehandelt, wie ich aus einer inneren Stimme heraus handeln musste.“
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das vorliegende Werk beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das vorliegende Werk beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen.
Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack.
Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
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