Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit Blick auf völkerrechtliche, verfassungsrechtliche sowie einfachgesetzliche Quellen ergibt sich eine objektiv-rechtliche Förderpflicht des Staates zugunsten von Musiktheatern mit entlang der Normenhierarchie zunehmender "Garantiedichte". Für die weitere Ausgestaltung - Freiheit und Ordnung - der Förderung gilt: Im zweipoligen Spannungsfeld zwischen kunstfreiheitlichen Ansprüchen des Intendanten sowie der Einschätzungspraerogative einer leistenden Trägerkörperschaft findet sich Ausgleich in "zeitlicher Entzerrung" der jeweils berechtigten Interessenausübung. Innerhalb eines Musiktheaters ist bei polygonalen Freiheitskonstellationen eine solche Typik nicht gegeben, so daß die konkrete Konstellation im Einzelfall entscheidet.
Bei Auslotung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung eröffnet sich für den Bund v. a. unter den Gesichtspunkten der "überwiegend gesamtstaatlichen Repräsentation" sowie des Sonderlastenausgleichs (Art. 106 Abs. 8 GG) Spielraum für Musiktheaterförderung. Dessen Nutzung wird wesentlich bestimmt durch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Bundestreue.
Die Förderbedingungen des Musiktheaters in der ehemaligen DDR waren geprägt von einerseits Forderung im Sinne der alles umspinnenden sozialistischen Weltanschauung sowie andererseits dem Bemühen um besonders qualitätvolle Förderung. Diese Erfahrungen und hierzulande neuere Finanzierungsformen aus Übersee - Fund raising und Sponsoring - fließen ein in Vorschläge zur weiteren Gestaltung der Musiktheaterförderung in Deutschland. Dabei wird auch die Bildung eines sich in besonderen Fördermodi der drei Berliner Opernhäuser darstellenden "Nationaltheaters" ins Auge gefaßt. Ferner folgen Überlegungen zur Nachwuchsförderung sowie zu Festivals und Wettbewerben unter Bundesbeteiligung. Schließlich wird die Bildung einer paritätisch von Bund und Ländern zu besetzenden "Nationalstiftung" vorgeschlagen, welche in Form einer "richtenden Durchgangsstation" sich obengenannter Förderaktivitäten annehmen
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit Blick auf völkerrechtliche, verfassungsrechtliche sowie einfachgesetzliche Quellen ergibt sich eine objektiv-rechtliche Förderpflicht des Staates zugunsten von Musiktheatern mit entlang der Normenhierarchie zunehmender "Garantiedichte". Für die weitere Ausgestaltung - Freiheit und Ordnung - der Förderung gilt: Im zweipoligen Spannungsfeld zwischen kunstfreiheitlichen Ansprüchen des Intendanten sowie der Einschätzungspraerogative einer leistenden Trägerkörperschaft findet sich Ausgleich in "zeitlicher Entzerrung" der jeweils berechtigten Interessenausübung. Innerhalb eines Musiktheaters ist bei polygonalen Freiheitskonstellationen eine solche Typik nicht gegeben, so daß die konkrete Konstellation im Einzelfall entscheidet.
Bei Auslotung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung eröffnet sich für den Bund v. a. unter den Gesichtspunkten der "überwiegend gesamtstaatlichen Repräsentation" sowie des Sonderlastenausgleichs (Art. 106 Abs. 8 GG) Spielraum für Musiktheaterförderung. Dessen Nutzung wird wesentlich bestimmt durch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Bundestreue.
Die Förderbedingungen des Musiktheaters in der ehemaligen DDR waren geprägt von einerseits Forderung im Sinne der alles umspinnenden sozialistischen Weltanschauung sowie andererseits dem Bemühen um besonders qualitätvolle Förderung. Diese Erfahrungen und hierzulande neuere Finanzierungsformen aus Übersee - Fund raising und Sponsoring - fließen ein in Vorschläge zur weiteren Gestaltung der Musiktheaterförderung in Deutschland. Dabei wird auch die Bildung eines sich in besonderen Fördermodi der drei Berliner Opernhäuser darstellenden "Nationaltheaters" ins Auge gefaßt. Ferner folgen Überlegungen zur Nachwuchsförderung sowie zu Festivals und Wettbewerben unter Bundesbeteiligung. Schließlich wird die Bildung einer paritätisch von Bund und Ländern zu besetzenden "Nationalstiftung" vorgeschlagen, welche in Form einer "richtenden Durchgangsstation" sich obengenannter Förderaktivitäten annehmen
Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit Blick auf völkerrechtliche, verfassungsrechtliche sowie einfachgesetzliche Quellen ergibt sich eine objektiv-rechtliche Förderpflicht des Staates zugunsten von Musiktheatern mit entlang der Normenhierarchie zunehmender "Garantiedichte". Für die weitere Ausgestaltung - Freiheit und Ordnung - der Förderung gilt: Im zweipoligen Spannungsfeld zwischen kunstfreiheitlichen Ansprüchen des Intendanten sowie der Einschätzungspraerogative einer leistenden Trägerkörperschaft findet sich Ausgleich in "zeitlicher Entzerrung" der jeweils berechtigten Interessenausübung. Innerhalb eines Musiktheaters ist bei polygonalen Freiheitskonstellationen eine solche Typik nicht gegeben, so daß die konkrete Konstellation im Einzelfall entscheidet.
Bei Auslotung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung eröffnet sich für den Bund v. a. unter den Gesichtspunkten der "überwiegend gesamtstaatlichen Repräsentation" sowie des Sonderlastenausgleichs (Art. 106 Abs. 8 GG) Spielraum für Musiktheaterförderung. Dessen Nutzung wird wesentlich bestimmt durch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Bundestreue.
Die Förderbedingungen des Musiktheaters in der ehemaligen DDR waren geprägt von einerseits Forderung im Sinne der alles umspinnenden sozialistischen Weltanschauung sowie andererseits dem Bemühen um besonders qualitätvolle Förderung. Diese Erfahrungen und hierzulande neuere Finanzierungsformen aus Übersee - Fund raising und Sponsoring - fließen ein in Vorschläge zur weiteren Gestaltung der Musiktheaterförderung in Deutschland. Dabei wird auch die Bildung eines sich in besonderen Fördermodi der drei Berliner Opernhäuser darstellenden "Nationaltheaters" ins Auge gefaßt. Ferner folgen Überlegungen zur Nachwuchsförderung sowie zu Festivals und Wettbewerben unter Bundesbeteiligung. Schließlich wird die Bildung einer paritätisch von Bund und Ländern zu besetzenden "Nationalstiftung" vorgeschlagen, welche in Form einer "richtenden Durchgangsstation" sich obengenannter Förderaktivitäten annehmen
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-02
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Aktualisiert: 2023-04-03
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Mit Hilfe zahlreicher Fallstudien aus der Praxis verraten die Investoren Martin Giese und Nicolaj Højer Nielsen in diesem Buch ihre Insider-Tipps. So findest auch du ohne Umwege eine Finanzierung für dein Startup!
Aktualisiert: 2021-03-01
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Aktualisiert: 2020-07-30
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2020-10-01
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Was sind übliche Honorare von freiberuflichen Trainern und Beratern? Was verdienen festangestellte Trainer? Welche Honoare können Coachs durchsetzen? Was verdienen Speaker wirklich? Die Antworten von ca. 1.000 Weiterbildungsprofis sind in dieser Studie exklusiv zusammengefasst. Dabei wird untersucht, welchen Einfluss Faktoren wie Qualifikation, Berufsjahre, Geschlecht, Branchen- und Zielgruppenausrichtung auf die erzielbare Honorarhöhe haben können.
Aktualisiert: 2022-05-17
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Angesichts knapper öffentlicher Mittel werden öffentliche Aufgaben und die Art und Weise ihrer Wahrnehmung zunehmend hinterfragt. Hierbei ist häufig von einem notwendig gewordenen Paradigmenwechsel in Bezug auf die zugrundegelegten Staatsmodelle die Rede. Forderungen nach einem Wandel vom Leistungs- zum Gewährleistungsstaat werden bereits hinsichtlich verschiedener öffentlicher Aufgaben laut. Inwieweit derartige Überlegungen sich auch für den Bereich der öffentlichen Kulturförderung als lohnenswert erweisen können, zeigt Krista Schölzig in ihrer Arbeit. Vor dem Hintergrund der Modelle des Leistungs- und des Gewährleistungsstaats legt sie zunächst den Status quo der öffentlichen Kulturförderung in Deutschland dar. Daran anschließend wirft sie einen vergleichenden Blick in die USA, um hieraus Innovationspotential für die öffentliche Kulturförderung in Deutschland abzuleiten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Befürworter und Gegner diskutieren derzeit über die Berechtigung des Begriffs "Elite-Universitäten" und die zu erwartenden Folgen einer gezielten Förderung einiger Universitäten für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Die Vorträge dieses Bandes beleuchten den Begriff "Elite", fragen nach der Vereinbarkeit von Eliten mit dem Demokratieprinzip und informieren über die Auswahl und Förderung von Eliten in Frankreich und den USA.
Aktualisiert: 2020-12-07
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Aktualisiert: 2021-10-08
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Bei Auslotung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung eröffnet sich für den Bund v. a. unter den Gesichtspunkten der "überwiegend gesamtstaatlichen Repräsentation" sowie des Sonderlastenausgleichs (Art. 106 Abs. 8 GG) Spielraum für Musiktheaterförderung. Dessen Nutzung wird wesentlich bestimmt durch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Bundestreue.
Die Förderbedingungen des Musiktheaters in der ehemaligen DDR waren geprägt von einerseits Forderung im Sinne der alles umspinnenden sozialistischen Weltanschauung sowie andererseits dem Bemühen um besonders qualitätvolle Förderung. Diese Erfahrungen und hierzulande neuere Finanzierungsformen aus Übersee - Fund raising und Sponsoring - fließen ein in Vorschläge zur weiteren Gestaltung der Musiktheaterförderung in Deutschland. Dabei wird auch die Bildung eines sich in besonderen Fördermodi der drei Berliner Opernhäuser darstellenden "Nationaltheaters" ins Auge gefaßt. Ferner folgen Überlegungen zur Nachwuchsförderung sowie zu Festivals und Wettbewerben unter Bundesbeteiligung. Schließlich wird die Bildung einer paritätisch von Bund und Ländern zu besetzenden "Nationalstiftung" vorgeschlagen, welche in Form einer "richtenden Durchgangsstation" sich obengenannter Förderaktivitäten annehmen
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die staatliche Unterstützung von Werbung für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist nicht nur ein werbewirksames Betätigungsfeld für Agrarpolitiker. Werden ihr doch drei Funktionen zugeschrieben, die sie als staatlichen Eingriff rechtfertigen sollen: Sie diene der Förderung des Agrarsektors, der Überwindung des Free-Rider-Problems und der Information der Verbraucher. Die Arbeit setzt sich mit diesen Funktionen auseinander. Sie wägt die Vor- und Nachteile deren Unterstützung insbesondere vor dem Hintergrund der Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen gegeneinander ab. Dabei gelangt sie zu dem Schluss: Der Rückzug des Staates aus der gegenwärtig praktizierten Form der Unterstützung ist von Nutzen für Staat, Landwirtschaft und Verbraucher. Auf dieser Grundlage präsentiert die Arbeit ein vollständig modifiziertes Konzept der staatlichen Unterstützung von Werbung für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Aktualisiert: 2019-12-19
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