Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Nach Versäumen der Frist zur Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Verbandsklagen-Richtlinie soll das neue Gesetz jetzt bis zur Sommerpause verabschiedet werden und kurzfristig in Kraft gesetzt werden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Anwendbarkeit der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie funktioniert das Umsetzungsverfahren?
Durchsetzung: Was kann, was muss d. sog. Sachverwalter:in bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Spätestens im Juni 2023 wird, vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie, der Bundestag das neue Gesetz verabschieden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Spätestens im Juni 2023 wird, vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie, der Bundestag das neue Gesetz verabschieden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie ist mit der gesetzlichen Neuregelung noch im Frühjahr 2023 zu rechnen.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Bei modernen Schadensfällen ist regelmäßig eine Vielzahl von Personen durch ein identisches oder ähnliches Ereignis betroffen. Weist der eingetretene Schaden bei dem individuell Geschädigten nur eine geringe Höhe auf, verzichten insbesondere Verbraucher oft auf eine justizielle Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche. Da die Durchsetzung des Privatrechts von der Initiative und dem Engagement des Individuums abhängt, kommt es in solchen Schadensfällen zu Rechtsdurchsetzungsdefiziten. Die Studie geht der Frage nach, wie Rechtsdurchsetzungsdefiziten im Bereich geringwertiger Ansprüche entgegnet werden kann. Hierzu werden Optimierungsvorschläge der Gewinnabschöpfung nach § 10 UWG unterbreitet und Grundzüge eines kompensatorischen Kollektivverfahrens vorgeschlagen, welche den Maßgaben der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG entsprechen.
Philip Caulfield, geboren am 12. Juni 1990 in Münster. 2011 bis 2017 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität Bonn. 2017 erstes juristisches Staatsexamen. 2021 Promotion an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 2020 Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.
Aktualisiert: 2022-03-24
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Seit am 25. Mai 2018 die DSGVO in Kraft getreten ist, müssen auch österreichische Unternehmen die strengeren Datenschutz-Vorschriften beachten und einhalten. Keine leichte Aufgabe – denn Daten werden überall im Unternehmen verarbeitet und die Vorgaben durch die DSGVO sind streng!
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Der Herausgeber des Handbuchs, Mag. Andreas Krisch von der Datenschutzagentur, ist Mitglied internationaler Expertengruppen der EU-Kommission. Gemeinsam mit seinem Team aus Rechtsanwälten und Datenschutz-Praktikern liefert er Ihnen Tipps und Tricks für Ihren Unternehmens-Alltag und sorgt mit einer Vielzahl an Beispielen dafür, dass Sie auch bei Betroffenenanfragen oder bei Datenverlust jederzeit richtig reagieren.
Das „Praxishandbuch Datenschutz“ enthält unter anderem Informationen zu:
Rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes in Österreich
EuGH-Urteil zu Cookies
Beschäftigtendatenschutz
Technisch-organisatorischen Maßnahmen
Rechten von Betroffenen
Aufsichtsbehörden und Gerichten
Aktualisiert: 2023-03-02
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Aktualisiert: 2020-12-29
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Zum Werk
Der Band enthält alle Beiträge zur Anhörung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 24. Mai 2012 in der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zum Entwurf eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts:
Der Tagungsband folgt im Wesentlichen dem Aufbau und der Struktur der Anhörung, die den Legislativvorschlag auf mehreren Panels zunächst aus Sicht der Wissenschaft und Praxis untersuchte und sodann zur Frage der Umsetzungschancen Vertreter der Politik zu Wort kommen ließ. Die Politik war vertreten durch die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding, die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des EU-Parlaments Klaus-Heiner Lehne sowie die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Neben dem Frankfurter Zivilrechtslehrer Felix Maultzsch referierten für die Seite der Wissenschaft die Professoren Carsten Herresthal (Regensburg), Hans Schulte-Nölke (Osnabrück) und Reiner Schulze (Münster), ergänzt durch den in der Europäischen Kommission für das europäische Vertragsrecht zuständigen Referatsleiter Prof. Dr. Dirk Staudenmayer. Von Seiten der Praxis waren der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Vorstand des Bundesverbandes Verbraucherzentrale Gerd Billen, der Berliner Rechtsanwalt Dr. Gerd Leutner, der Präsidenten des Deutschen Notarvereins Dr. Oliver Vossius sowie Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks sowie der ordentlichen Gerichtsbarkeit vertreten.
Vorteile auf einen Blick
- die gesamte Diskussion der meinungsbildenden Kräfte
- übersichtliche Darstellung
Zum Autor
Der Herausgeber ist Minister der Justiz, für Integration und Europa in Hessen.
Zielgruppe
Für alle, die sich schon jetzt mit dem Entwurf des GEKR beschäftigen.
Aktualisiert: 2021-01-13
Autor:
Martin Abend,
Gerd Billen,
Robert Budde,
Marco Buschmann,
Birgit Daiber,
Lars Eckhoff,
Tim Geier,
Christian Groß,
Jörg-Uwe Hahn,
Carsten Herresthal,
Brigitte Kamphausen,
Klaus Heiner Lehne,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Felix Maultzsch,
Dirk Palige,
Cornelia Prüfer-Storcks,
Viviane Reding,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Dirk Staudenmayer,
Oliver Vossius,
Stephan Wernicke,
Friedrich Graf von Westphalen
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