Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt. Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt. Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) begründet der Gesetzgeber neue Compliance-Anforderungen, die große Unternehmen und ihre Zulieferer betreffen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschen, die Waren für Deutschland produzieren.
Dieser neue Kommentar bietet praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des LkSG. Er stellt direkt anwendbare Lösungsansätze für die mit einem neuen Gesetz verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten in Unternehmen, Gerichten, Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Verfügung. Dabei werden Organisationspflichten ebenso beleuchtet wie Haftungs- und Sanktionsrisiken sowie rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte im Bereich unternehmerischen Handelns.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) begründet der Gesetzgeber neue Compliance-Anforderungen, die große Unternehmen und ihre Zulieferer betreffen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschen, die Waren für Deutschland produzieren.
Dieser neue Kommentar bietet praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des LkSG. Er stellt direkt anwendbare Lösungsansätze für die mit einem neuen Gesetz verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten in Unternehmen, Gerichten, Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Verfügung. Dabei werden Organisationspflichten ebenso beleuchtet wie Haftungs- und Sanktionsrisiken sowie rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte im Bereich unternehmerischen Handelns.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) begründet der Gesetzgeber neue Compliance-Anforderungen, die große Unternehmen und ihre Zulieferer betreffen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschen, die Waren für Deutschland produzieren.
Dieser neue Kommentar bietet praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des LkSG. Er stellt direkt anwendbare Lösungsansätze für die mit einem neuen Gesetz verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten in Unternehmen, Gerichten, Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Verfügung. Dabei werden Organisationspflichten ebenso beleuchtet wie Haftungs- und Sanktionsrisiken sowie rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte im Bereich unternehmerischen Handelns.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gehört zu den zentralen Organisationspflichten eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Unternehmen. Das gilt für Verantwortliche innerhalb der EU, aber zunehmend auch für solche außerhalb der EU.
Im Datenschutzmanagement bildet das VVT nach Art. 30 DSGVO einen wichtigen Träger, auf den sich andere Pflichten der DSGVO stützen lassen oder mit ihm verbunden sind. Dieses Werk hat zum Ziel, die verschiedenen Formen, das Potenzial und die Herausforderungen dieser bisher eher im Verborgenen blühende Organisationspflicht aufzuzeigen.
Um für Leserinnen und Leser den dafür größtmöglichen Mehrwert zu schaffen, wurde darauf geachtet, dass der Großteil der Quellen öffentlich zugänglich ist. Herangezogen wurden mehr als 600 Quellen aus mehr als 40 Ländern. Dazu zählen beispielsweise: Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden, Umfragen und amtliche Prüfungsergebnisse, Landesgesetze und gesetzgeberische Initiativen, Praxis- und Umsetzungsberichte, Binding Corporate Rules (BCR), Verhaltensregeln (CoC) und Normungen.
Mit dem Werk sollen Anwenderinnen und Anwender in der Lage sein, zwei zentrale Fragen beantworten zu können: „Wie machen es denn andere?“ und „Auf was sollte unsere Organisation achten?“. Um darauf Antworten zu finden, werden aus den Quellen greifbare Standard-Anforderungen für die Aufbau- und Ablauforganisation abgeleitet. Sowohl KMU als auch Konzerne sollten sich hier wiederfinden.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gehört zu den zentralen Organisationspflichten eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Unternehmen. Das gilt für Verantwortliche innerhalb der EU, aber zunehmend auch für solche außerhalb der EU.
Im Datenschutzmanagement bildet das VVT nach Art. 30 DSGVO einen wichtigen Träger, auf den sich andere Pflichten der DSGVO stützen lassen oder mit ihm verbunden sind. Dieses Werk hat zum Ziel, die verschiedenen Formen, das Potenzial und die Herausforderungen dieser bisher eher im Verborgenen blühende Organisationspflicht aufzuzeigen.
Um für Leserinnen und Leser den dafür größtmöglichen Mehrwert zu schaffen, wurde darauf geachtet, dass der Großteil der Quellen öffentlich zugänglich ist. Herangezogen wurden mehr als 600 Quellen aus mehr als 40 Ländern. Dazu zählen beispielsweise: Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden, Umfragen und amtliche Prüfungsergebnisse, Landesgesetze und gesetzgeberische Initiativen, Praxis- und Umsetzungsberichte, Binding Corporate Rules (BCR), Verhaltensregeln (CoC) und Normungen.
Mit dem Werk sollen Anwenderinnen und Anwender in der Lage sein, zwei zentrale Fragen beantworten zu können: „Wie machen es denn andere?“ und „Auf was sollte unsere Organisation achten?“. Um darauf Antworten zu finden, werden aus den Quellen greifbare Standard-Anforderungen für die Aufbau- und Ablauforganisation abgeleitet. Sowohl KMU als auch Konzerne sollten sich hier wiederfinden.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gehört zu den zentralen Organisationspflichten eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Unternehmen. Das gilt für Verantwortliche innerhalb der EU, aber zunehmend auch für solche außerhalb der EU.
Im Datenschutzmanagement bildet das VVT nach Art. 30 DSGVO einen wichtigen Träger, auf den sich andere Pflichten der DSGVO stützen lassen oder mit ihm verbunden sind. Dieses Werk hat zum Ziel, die verschiedenen Formen, das Potenzial und die Herausforderungen dieser bisher eher im Verborgenen blühende Organisationspflicht aufzuzeigen.
Um für Leserinnen und Leser den dafür größtmöglichen Mehrwert zu schaffen, wurde darauf geachtet, dass der Großteil der Quellen öffentlich zugänglich ist. Herangezogen wurden mehr als 600 Quellen aus mehr als 40 Ländern. Dazu zählen beispielsweise: Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden, Umfragen und amtliche Prüfungsergebnisse, Landesgesetze und gesetzgeberische Initiativen, Praxis- und Umsetzungsberichte, Binding Corporate Rules (BCR), Verhaltensregeln (CoC) und Normungen.
Mit dem Werk sollen Anwenderinnen und Anwender in der Lage sein, zwei zentrale Fragen beantworten zu können: „Wie machen es denn andere?“ und „Auf was sollte unsere Organisation achten?“. Um darauf Antworten zu finden, werden aus den Quellen greifbare Standard-Anforderungen für die Aufbau- und Ablauforganisation abgeleitet. Sowohl KMU als auch Konzerne sollten sich hier wiederfinden.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gehört zu den zentralen Organisationspflichten eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Unternehmen. Das gilt für Verantwortliche innerhalb der EU, aber zunehmend auch für solche außerhalb der EU.
Im Datenschutzmanagement bildet das VVT nach Art. 30 DSGVO einen wichtigen Träger, auf den sich andere Pflichten der DSGVO stützen lassen oder mit ihm verbunden sind. Dieses Werk hat zum Ziel, die verschiedenen Formen, das Potenzial und die Herausforderungen dieser bisher eher im Verborgenen blühende Organisationspflicht aufzuzeigen.
Um für Leserinnen und Leser den dafür größtmöglichen Mehrwert zu schaffen, wurde darauf geachtet, dass der Großteil der Quellen öffentlich zugänglich ist. Herangezogen wurden mehr als 600 Quellen aus mehr als 40 Ländern. Dazu zählen beispielsweise: Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden, Umfragen und amtliche Prüfungsergebnisse, Landesgesetze und gesetzgeberische Initiativen, Praxis- und Umsetzungsberichte, Binding Corporate Rules (BCR), Verhaltensregeln (CoC) und Normungen.
Mit dem Werk sollen Anwenderinnen und Anwender in der Lage sein, zwei zentrale Fragen beantworten zu können: „Wie machen es denn andere?“ und „Auf was sollte unsere Organisation achten?“. Um darauf Antworten zu finden, werden aus den Quellen greifbare Standard-Anforderungen für die Aufbau- und Ablauforganisation abgeleitet. Sowohl KMU als auch Konzerne sollten sich hier wiederfinden.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernisiert worden. Ein zentrales Ziel des ArbSchG liegt in der Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Der Autor weist anhand der Grundpflichten des § 3 ArbSchG nach, daß der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz als Managementaufgabe auszugestalten ist, an der neben dem Arbeitgeber und den besonderen Funktionsträgern des Arbeitsschutzes auch Führungskräfte, Betriebsräte sowie die einzelnen Arbeitnehmer mitzuwirken haben. Es werden im einzelnen die rechtlichen Anforderungen der neuen Verfahrens- und Organisationspflichten vorgestellt, die prägend für das betriebliche Arbeitsschutzmanagement sind. Die Arbeit wird abgerundet durch eine eingehende Analyse der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Grundpflichten des § 3 ArbSchG. Ulrich Faber problematisiert auf diesem Wege verallgemeinerungsfähig wichtige Rechtsfragen, die sich aus der aktuellen Debatte um die Deregulierung des Arbeitsschutzrechts ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gehört zu den zentralen Organisationspflichten eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Unternehmen. Das gilt für Verantwortliche innerhalb der EU, aber zunehmend auch für solche außerhalb der EU.
Im Datenschutzmanagement bildet das VVT nach Art. 30 DSGVO einen wichtigen Träger, auf den sich andere Pflichten der DSGVO stützen lassen oder mit ihm verbunden sind. Dieses Werk hat zum Ziel, die verschiedenen Formen, das Potenzial und die Herausforderungen dieser bisher eher im Verborgenen blühende Organisationspflicht aufzuzeigen.
Um für Leserinnen und Leser den dafür größtmöglichen Mehrwert zu schaffen, wurde darauf geachtet, dass der Großteil der Quellen öffentlich zugänglich ist. Herangezogen wurden mehr als 600 Quellen aus mehr als 40 Ländern. Dazu zählen beispielsweise: Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden, Umfragen und amtliche Prüfungsergebnisse, Landesgesetze und gesetzgeberische Initiativen, Praxis- und Umsetzungsberichte, Binding Corporate Rules (BCR), Verhaltensregeln (CoC) und Normungen.
Mit dem Werk sollen Anwenderinnen und Anwender in der Lage sein, zwei zentrale Fragen beantworten zu können: „Wie machen es denn andere?“ und „Auf was sollte unsere Organisation achten?“. Um darauf Antworten zu finden, werden aus den Quellen greifbare Standard-Anforderungen für die Aufbau- und Ablauforganisation abgeleitet. Sowohl KMU als auch Konzerne sollten sich hier wiederfinden.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Informationen und ihre ordnungsgemäße Verarbeitung stellen für Unternehmen und ihre Stakeholder nicht mehr nur einen betriebswirtschaftlichen Erfolgsfaktor dar. Der Umgang mit Informationen unterliegt vielmehr zunehmend rechtlichen Regelungen. Daher gilt der bislang gültige Grundsatz, wonach die Geschäftsleitung bei ihrer Informationspolitik ein weites unternehmerisches Ermessen hat, nur noch eingeschränkt. Sie unterliegt im Gegenteil zahlreichen rechtlichen informationellen Pflichten.
Diese informationellen Pflichten stammen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und stehen ungeordnet nebeneinander. Ziel muss es sein, diese in einer "Informationsordnung für Unternehmen" zusammenzufassen. Sven Schneider unterscheidet zu diesem Zweck zwischen Informationspflichten und Informationssystemeinrichtungspflichten und beschreibt beide für Einzelgesellschaft und Konzern. Differenziert wird dabei jeweils nach Informationen bzw. Informationssystemen für und über ein Unternehmen. Diese Einteilungen bilden kein Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander. Dadurch entsteht eine mehrdimensionale Matrix der verschiedenen Informationsarten. Der Autor zeigt die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen den Bereichen auf und versucht, diese unter Berücksichtigung des amerikanischen Rechts und der aktuellen Corporate Governance Diskussion harmonisch aufeinander abzustimmen.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der ESC Esche Schumann Commichan Stiftung, Hamburg, 2006.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gehört zu den zentralen Organisationspflichten eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Unternehmen. Das gilt für Verantwortliche innerhalb der EU, aber zunehmend auch für solche außerhalb der EU.
Im Datenschutzmanagement bildet das VVT nach Art. 30 DSGVO einen wichtigen Träger, auf den sich andere Pflichten der DSGVO stützen lassen oder mit ihm verbunden sind. Dieses Werk hat zum Ziel, die verschiedenen Formen, das Potenzial und die Herausforderungen dieser bisher eher im Verborgenen blühende Organisationspflicht aufzuzeigen.
Um für Leserinnen und Leser den dafür größtmöglichen Mehrwert zu schaffen, wurde darauf geachtet, dass der Großteil der Quellen öffentlich zugänglich ist. Herangezogen wurden mehr als 600 Quellen aus mehr als 40 Ländern. Dazu zählen beispielsweise: Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden, Umfragen und amtliche Prüfungsergebnisse, Landesgesetze und gesetzgeberische Initiativen, Praxis- und Umsetzungsberichte, Binding Corporate Rules (BCR), Verhaltensregeln (CoC) und Normungen.
Mit dem Werk sollen Anwenderinnen und Anwender in der Lage sein, zwei zentrale Fragen beantworten zu können: „Wie machen es denn andere?“ und „Auf was sollte unsere Organisation achten?“. Um darauf Antworten zu finden, werden aus den Quellen greifbare Standard-Anforderungen für die Aufbau- und Ablauforganisation abgeleitet. Sowohl KMU als auch Konzerne sollten sich hier wiederfinden.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gehört zu den zentralen Organisationspflichten eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Unternehmen. Das gilt für Verantwortliche innerhalb der EU, aber zunehmend auch für solche außerhalb der EU.
Im Datenschutzmanagement bildet das VVT nach Art. 30 DSGVO einen wichtigen Träger, auf den sich andere Pflichten der DSGVO stützen lassen oder mit ihm verbunden sind. Dieses Werk hat zum Ziel, die verschiedenen Formen, das Potenzial und die Herausforderungen dieser bisher eher im Verborgenen blühende Organisationspflicht aufzuzeigen.
Um für Leserinnen und Leser den dafür größtmöglichen Mehrwert zu schaffen, wurde darauf geachtet, dass der Großteil der Quellen öffentlich zugänglich ist. Herangezogen wurden mehr als 600 Quellen aus mehr als 40 Ländern. Dazu zählen beispielsweise: Entscheidungen von Gerichten und Aufsichtsbehörden, Umfragen und amtliche Prüfungsergebnisse, Landesgesetze und gesetzgeberische Initiativen, Praxis- und Umsetzungsberichte, Binding Corporate Rules (BCR), Verhaltensregeln (CoC) und Normungen.
Mit dem Werk sollen Anwenderinnen und Anwender in der Lage sein, zwei zentrale Fragen beantworten zu können: „Wie machen es denn andere?“ und „Auf was sollte unsere Organisation achten?“. Um darauf Antworten zu finden, werden aus den Quellen greifbare Standard-Anforderungen für die Aufbau- und Ablauforganisation abgeleitet. Sowohl KMU als auch Konzerne sollten sich hier wiederfinden.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) begründet der Gesetzgeber neue Compliance-Anforderungen, die große Unternehmen und ihre Zulieferer betreffen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschen, die Waren für Deutschland produzieren.
Dieser neue Kommentar bietet praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des LkSG. Er stellt direkt anwendbare Lösungsansätze für die mit einem neuen Gesetz verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten in Unternehmen, Gerichten, Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Verfügung. Dabei werden Organisationspflichten ebenso beleuchtet wie Haftungs- und Sanktionsrisiken sowie rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte im Bereich unternehmerischen Handelns.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt. Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Informationen und ihre ordnungsgemäße Verarbeitung stellen für Unternehmen und ihre Stakeholder nicht mehr nur einen betriebswirtschaftlichen Erfolgsfaktor dar. Der Umgang mit Informationen unterliegt vielmehr zunehmend rechtlichen Regelungen. Daher gilt der bislang gültige Grundsatz, wonach die Geschäftsleitung bei ihrer Informationspolitik ein weites unternehmerisches Ermessen hat, nur noch eingeschränkt. Sie unterliegt im Gegenteil zahlreichen rechtlichen informationellen Pflichten.
Diese informationellen Pflichten stammen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und stehen ungeordnet nebeneinander. Ziel muss es sein, diese in einer "Informationsordnung für Unternehmen" zusammenzufassen. Sven Schneider unterscheidet zu diesem Zweck zwischen Informationspflichten und Informationssystemeinrichtungspflichten und beschreibt beide für Einzelgesellschaft und Konzern. Differenziert wird dabei jeweils nach Informationen bzw. Informationssystemen für und über ein Unternehmen. Diese Einteilungen bilden kein Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander. Dadurch entsteht eine mehrdimensionale Matrix der verschiedenen Informationsarten. Der Autor zeigt die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen den Bereichen auf und versucht, diese unter Berücksichtigung des amerikanischen Rechts und der aktuellen Corporate Governance Diskussion harmonisch aufeinander abzustimmen.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der ESC Esche Schumann Commichan Stiftung, Hamburg, 2006.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernisiert worden. Ein zentrales Ziel des ArbSchG liegt in der Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Der Autor weist anhand der Grundpflichten des § 3 ArbSchG nach, daß der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz als Managementaufgabe auszugestalten ist, an der neben dem Arbeitgeber und den besonderen Funktionsträgern des Arbeitsschutzes auch Führungskräfte, Betriebsräte sowie die einzelnen Arbeitnehmer mitzuwirken haben. Es werden im einzelnen die rechtlichen Anforderungen der neuen Verfahrens- und Organisationspflichten vorgestellt, die prägend für das betriebliche Arbeitsschutzmanagement sind. Die Arbeit wird abgerundet durch eine eingehende Analyse der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Grundpflichten des § 3 ArbSchG. Ulrich Faber problematisiert auf diesem Wege verallgemeinerungsfähig wichtige Rechtsfragen, die sich aus der aktuellen Debatte um die Deregulierung des Arbeitsschutzrechts ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) neugeordnet und modernisiert worden. Ein zentrales Ziel des ArbSchG liegt in der Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Der Autor weist anhand der Grundpflichten des § 3 ArbSchG nach, daß der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz als Managementaufgabe auszugestalten ist, an der neben dem Arbeitgeber und den besonderen Funktionsträgern des Arbeitsschutzes auch Führungskräfte, Betriebsräte sowie die einzelnen Arbeitnehmer mitzuwirken haben. Es werden im einzelnen die rechtlichen Anforderungen der neuen Verfahrens- und Organisationspflichten vorgestellt, die prägend für das betriebliche Arbeitsschutzmanagement sind. Die Arbeit wird abgerundet durch eine eingehende Analyse der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Grundpflichten des § 3 ArbSchG. Ulrich Faber problematisiert auf diesem Wege verallgemeinerungsfähig wichtige Rechtsfragen, die sich aus der aktuellen Debatte um die Deregulierung des Arbeitsschutzrechts ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Informationen und ihre ordnungsgemäße Verarbeitung stellen für Unternehmen und ihre Stakeholder nicht mehr nur einen betriebswirtschaftlichen Erfolgsfaktor dar. Der Umgang mit Informationen unterliegt vielmehr zunehmend rechtlichen Regelungen. Daher gilt der bislang gültige Grundsatz, wonach die Geschäftsleitung bei ihrer Informationspolitik ein weites unternehmerisches Ermessen hat, nur noch eingeschränkt. Sie unterliegt im Gegenteil zahlreichen rechtlichen informationellen Pflichten.
Diese informationellen Pflichten stammen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und stehen ungeordnet nebeneinander. Ziel muss es sein, diese in einer "Informationsordnung für Unternehmen" zusammenzufassen. Sven Schneider unterscheidet zu diesem Zweck zwischen Informationspflichten und Informationssystemeinrichtungspflichten und beschreibt beide für Einzelgesellschaft und Konzern. Differenziert wird dabei jeweils nach Informationen bzw. Informationssystemen für und über ein Unternehmen. Diese Einteilungen bilden kein Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander. Dadurch entsteht eine mehrdimensionale Matrix der verschiedenen Informationsarten. Der Autor zeigt die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen den Bereichen auf und versucht, diese unter Berücksichtigung des amerikanischen Rechts und der aktuellen Corporate Governance Diskussion harmonisch aufeinander abzustimmen.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der ESC Esche Schumann Commichan Stiftung, Hamburg, 2006.
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