Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Regelung des § 93 InsO soll verhindern, dass sich ein Gläubiger der dort genannten Gesellschaften in deren Insolvenz Vorteile dadurch verschafft, dass er vor anderen Gläubigern auf zusätzlich haftendes Gesellschaftervermögen zugreift. Jens Schmidt untersucht, ob diese Regelung zu der beabsichtigten Ausweitung der par condicio creditorum geführt hat und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf das Gesellschaftervermögen auch nach Schaffung des § 93 InsO weiter möglich ist. Verhindert wird nur die Durchsetzung der gesetzlichen Gesellschafterhaftung. Persönliche Schuldverpflichtungen des Gesellschafters (Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt) berechtigen hingegen weiter zum Zugriff auf das Gesellschaftervermögen.
Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, dieses auch von der Rechtsprechung vertretene Regelungsverständnis grundlegend herzuleiten und methodisch sorgsam abzusichern. Zu diesem Zweck bemüht er die juristische Methodenlehre in geradezu beispielhafter Weise und ermöglicht mit Hilfe seiner Herleitungen und Argumentationsweisen eine neue Sicht des § 93 InsO im Hinblick auf persönliche Gesellschaftersicherheiten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Das Lehrbuch ist ein Standardwerk zum geltenden Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt im Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG und KG), der GmbH und in den Grundzügen des Aktienrechts.
Besonderen Wert legt die Darstellung auf die Behandlung der Grundstrukturen der Personengesellschaften und der Körperschaften. Darauf aufbauend werden die wichtigsten Abweichungen behandelt. Daneben werden jeweils auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten dargestellt, die zum Verständnis der gesellschaftsrechtlichen Regelungen erforderlich sind. Hinweise auf europäische und internationale Entwicklungen runden den Überblick über die Materie ab.
InhaltGrundlagen des GesellschaftsrechtsGesellschaft bürgerlichen Rechts und PersonenhandelsgesellschaftenGmbH-RechtDeutsche Aktiengesellschaft und Societas Europaea
Vorteile auf einen Blickdas gesamte Gesellschaftsrecht auf neuestem StandBerücksichtigung der Querverbindungen zu anderen Rechtsgebietenprägnante Darstellung
Zur Neuauflage
Die neue Auflage berücksichtigen neue Literatur, Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen und dabei insbesondere die Auswirkungen des MoPeG.
Zielgruppe
Für Studierende, Referendarinnen und Referendare, junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notariate.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Das Lehrbuch ist ein Standardwerk zum geltenden Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt im Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG und KG), der GmbH und in den Grundzügen des Aktienrechts.
Besonderen Wert legt die Darstellung auf die Behandlung der Grundstrukturen der Personengesellschaften und der Körperschaften. Darauf aufbauend werden die wichtigsten Abweichungen behandelt. Daneben werden jeweils auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten dargestellt, die zum Verständnis der gesellschaftsrechtlichen Regelungen erforderlich sind. Hinweise auf europäische und internationale Entwicklungen runden den Überblick über die Materie ab.
InhaltGrundlagen des GesellschaftsrechtsGesellschaft bürgerlichen Rechts und PersonenhandelsgesellschaftenGmbH-RechtDeutsche Aktiengesellschaft und Societas Europaea
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Das Lehrbuch ist ein Standardwerk zum geltenden Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt im Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG und KG), der GmbH und in den Grundzügen des Aktienrechts.
Besonderen Wert legt die Darstellung auf die Behandlung der Grundstrukturen der Personengesellschaften und der Körperschaften. Darauf aufbauend werden die wichtigsten Abweichungen behandelt. Daneben werden jeweils auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten dargestellt, die zum Verständnis der gesellschaftsrechtlichen Regelungen erforderlich sind. Hinweise auf europäische und internationale Entwicklungen runden den Überblick über die Materie ab.
InhaltGrundlagen des GesellschaftsrechtsGesellschaft bürgerlichen Rechts und PersonenhandelsgesellschaftenGmbH-RechtDeutsche Aktiengesellschaft und Societas Europaea
Vorteile auf einen Blickdas gesamte Gesellschaftsrecht auf neuestem StandBerücksichtigung der Querverbindungen zu anderen Rechtsgebietenprägnante Darstellung
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Die neue Auflage berücksichtigen neue Literatur, Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen und dabei insbesondere die Auswirkungen des MoPeG.
Zielgruppe
Für Studierende, Referendarinnen und Referendare, junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notariate.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Regelung des § 93 InsO soll verhindern, dass sich ein Gläubiger der dort genannten Gesellschaften in deren Insolvenz Vorteile dadurch verschafft, dass er vor anderen Gläubigern auf zusätzlich haftendes Gesellschaftervermögen zugreift. Jens Schmidt untersucht, ob diese Regelung zu der beabsichtigten Ausweitung der par condicio creditorum geführt hat und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf das Gesellschaftervermögen auch nach Schaffung des § 93 InsO weiter möglich ist. Verhindert wird nur die Durchsetzung der gesetzlichen Gesellschafterhaftung. Persönliche Schuldverpflichtungen des Gesellschafters (Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt) berechtigen hingegen weiter zum Zugriff auf das Gesellschaftervermögen.
Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, dieses auch von der Rechtsprechung vertretene Regelungsverständnis grundlegend herzuleiten und methodisch sorgsam abzusichern. Zu diesem Zweck bemüht er die juristische Methodenlehre in geradezu beispielhafter Weise und ermöglicht mit Hilfe seiner Herleitungen und Argumentationsweisen eine neue Sicht des § 93 InsO im Hinblick auf persönliche Gesellschaftersicherheiten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Lehrbuch ist ein Standardwerk zum geltenden Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt im Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG und KG), der GmbH und in den Grundzügen des Aktienrechts.
Besonderen Wert legt die Darstellung auf die Behandlung der Grundstrukturen der Personengesellschaften und der Körperschaften. Darauf aufbauend werden die wichtigsten Abweichungen behandelt. Daneben werden jeweils auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten dargestellt, die zum Verständnis der gesellschaftsrechtlichen Regelungen erforderlich sind. Hinweise auf europäische und internationale Entwicklungen runden den Überblick über die Materie ab.
InhaltGrundlagen des GesellschaftsrechtsGesellschaft bürgerlichen Rechts und PersonenhandelsgesellschaftenGmbH-RechtDeutsche Aktiengesellschaft und Societas Europaea
Vorteile auf einen Blickdas gesamte Gesellschaftsrecht auf neuestem StandBerücksichtigung der Querverbindungen zu anderen Rechtsgebietenprägnante Darstellung
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Die neue Auflage berücksichtigen neue Literatur, Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen und dabei insbesondere die Auswirkungen des MoPeG.
Zielgruppe
Für Studierende, Referendarinnen und Referendare, junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notariate.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Lehrbuch ist ein Standardwerk zum geltenden Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt im Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG und KG), der GmbH und in den Grundzügen des Aktienrechts.
Besonderen Wert legt die Darstellung auf die Behandlung der Grundstrukturen der Personengesellschaften und der Körperschaften. Darauf aufbauend werden die wichtigsten Abweichungen behandelt. Daneben werden jeweils auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Querverbindungen zu anderen Rechtsgebieten dargestellt, die zum Verständnis der gesellschaftsrechtlichen Regelungen erforderlich sind. Hinweise auf europäische und internationale Entwicklungen runden den Überblick über die Materie ab.
InhaltGrundlagen des GesellschaftsrechtsGesellschaft bürgerlichen Rechts und PersonenhandelsgesellschaftenGmbH-RechtDeutsche Aktiengesellschaft und Societas Europaea
Vorteile auf einen Blickdas gesamte Gesellschaftsrecht auf neuestem StandBerücksichtigung der Querverbindungen zu anderen Rechtsgebietenprägnante Darstellung
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Die neue Auflage berücksichtigen neue Literatur, Rechtsprechung sowie Gesetzesänderungen und dabei insbesondere die Auswirkungen des MoPeG.
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Für Studierende, Referendarinnen und Referendare, junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notariate.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Regelung des § 93 InsO soll verhindern, dass sich ein Gläubiger der dort genannten Gesellschaften in deren Insolvenz Vorteile dadurch verschafft, dass er vor anderen Gläubigern auf zusätzlich haftendes Gesellschaftervermögen zugreift. Jens Schmidt untersucht, ob diese Regelung zu der beabsichtigten Ausweitung der par condicio creditorum geführt hat und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf das Gesellschaftervermögen auch nach Schaffung des § 93 InsO weiter möglich ist. Verhindert wird nur die Durchsetzung der gesetzlichen Gesellschafterhaftung. Persönliche Schuldverpflichtungen des Gesellschafters (Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt) berechtigen hingegen weiter zum Zugriff auf das Gesellschaftervermögen.
Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, dieses auch von der Rechtsprechung vertretene Regelungsverständnis grundlegend herzuleiten und methodisch sorgsam abzusichern. Zu diesem Zweck bemüht er die juristische Methodenlehre in geradezu beispielhafter Weise und ermöglicht mit Hilfe seiner Herleitungen und Argumentationsweisen eine neue Sicht des § 93 InsO im Hinblick auf persönliche Gesellschaftersicherheiten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die „Einheit der Gesellschaft“ wird insoweit durch die „Vielheit der Gesellschafter“ verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr.
Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die „Einheit der Gesellschaft“ wird insoweit durch die „Vielheit der Gesellschafter“ verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr.
Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Reformkommentar zur GbR
Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die §§ 705 BGB u.a. in folgenden Bereichen vollständig neu:
Die GbR ist nunmehr rechtsfähig, umwandlungsfähig, mit eigenem Vermögen ausgestattet, registerfähig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht können eingetragene GbR künftig ihren Sitz im Ausland haben.
Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhältnisse Abfindungsansprüche neu geregelt.
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich für die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Verträge müssen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen geprüft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerführende Stellen und die Justiz müssen die neuen Abläufe ohne Übergangsfrist umsetzen.
Herausgeber und Autor:innen sorgen für höchsten Praxisbezug:
RA Dr. Thomas Heidel | RA Dr. Thomas Ammermann | RA Dr. Moritz Beneke | Prof. Dr. Diederich Eckardt | RAin Dr. Jessica Hanke | RiLG Dr. Max Noack | Prof. Dr. Alexander Schall | RA Dr. Hans-Claudius Scheef | Dr. Florian Schmitt
Aktualisiert: 2023-05-04
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Der Verfasser setzt sich mit dem Zustandekommen, der Wirksamkeit und den Wirkungen anfechtbarer Beschlüsse im Aktien-, Genossenschafts-, GmbH-, Wohnungseigentums- sowie Personenhandelsgesellschaftsrecht auseinander und arbeitet eine verbandsübergreifende Dogmatik heraus. Hierfür analysiert er unter Heranziehung historischer und verfassungsrechtlicher Aspekte die Teleologie anfechtbarer Beschlüsse. Darauf aufbauend zeigt er, dass das Zustandekommen eines anfechtbaren Beschlusses allein von der Ergebnisfeststellung abhängt. Ferner wendet er sich gegen das Dogma der "vorläufigen Wirksamkeit" und sieht in der Anfechtbarkeit einen Zustand, in dem über den Eintritt der Wirkungen adressaten- und situationsabhängig zu entscheiden ist.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Verfasser setzt sich mit dem Zustandekommen, der Wirksamkeit und den Wirkungen anfechtbarer Beschlüsse im Aktien-, Genossenschafts-, GmbH-, Wohnungseigentums- sowie Personenhandelsgesellschaftsrecht auseinander und arbeitet eine verbandsübergreifende Dogmatik heraus. Hierfür analysiert er unter Heranziehung historischer und verfassungsrechtlicher Aspekte die Teleologie anfechtbarer Beschlüsse. Darauf aufbauend zeigt er, dass das Zustandekommen eines anfechtbaren Beschlusses allein von der Ergebnisfeststellung abhängt. Ferner wendet er sich gegen das Dogma der „vorläufigen Wirksamkeit“ und sieht in der Anfechtbarkeit einen Zustand, in dem über den Eintritt der Wirkungen adressaten- und situationsabhängig zu entscheiden ist.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Aktualisiert: 2023-03-27
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