Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Den Untersuchungsgegenstand dieser Abhandlung bildet das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, eine Wachstumsbranche mit nach wie vor erheblichen Zuwachsraten. Den grundlegenden Ansatz bildet dabei der Rechtsvergleich mit der US-amerikanischen "private security". Es wird untersucht, ob und inwieweit diese beiden Institutionen vergleichbar sind, welche Aufgaben mit welchen Befugnissen von den jeweiligen Sicherheitsdienstleistern erfüllt werden und welche Möglichkeiten, aber auch Risiken, mit diesem Tätigwerden und insbesondere mit einem weiteren Wachstum der Branche verbunden sind. Zweck der Untersuchung ist dabei neben der Darstellung des rechtlichen Umfeldes und der damit verbundenen Problemstellungen primär das Aufzeigen der jeweiligen US-amerikanischen Lösungsansätze. Hieraus resultiert der wertende Vergleich mit Deutschland. Dabei wird festgestellt, daß die "private security" in den USA im Vergleich zu den staatlichen Polizeikräften zahlenmäßig einen wesentlich höheren Stellenwert einnimmt als das deutsche Sicherheitsgewerbe und dabei auch deutlich stärker in eigentlich dem Staat vorbehaltene Aufgabenbereiche vordringt, diese auch teilweise mit umfassenden hoheitlichen Befugnissen ausfüllt. Während die Entwicklung des Bewachungsgewerbes in Deutschland - insbesondere unter Heranziehung des staatlichen Gewaltmonopols - wachsam und kritisch beobachtet wird, findet eine Beurteilung der "private security" in den USA lediglich am Maßstab von Grundrechten einzelner, insbesondere von grundrechtlich manifestierten Beweisverwertungsverboten statt. Dies ist auch auf das teilweise grundlegend verschiedene Staatsverständnis in beiden Ländern zurückzuführen. Gerade im Hinblick auf die Gefahren, die von einem immer stärker wachsenden Sicherheitsgewerbe ausgehen, sollte jedoch die in Deutschland vorherrschende Wachsamkeit und Vorsicht auch bei der zukünftigen Entwicklung der Privaten beibehalten werden, sollte insbesondere auch sichergestellt werden, daß die in diesem Bereich Tätigen eine fundierte, ihrer Verantwortung und ihrem Gefährdungspotential gerecht werdende Ausbildung erhalten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Studienbuch stellt das Bau-, Kommunal- sowie Polizei- und Ordnungsrecht aus niedersächsischer Perspektive dar. Die Beschränkung auf diese Gebiete erfolgt mit Blick auf die Anforderungen der Juristischen Examina sowie der Großen Übung. Die Darstellung wird abgerundet durch Abschnitte zu den landesrechtlichen Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts, der Landesverfassung sowie der Verwaltungsorganisation.
Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Novellierung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Die Autor:innen lehren öffentliches Recht an jeweils einer der drei Juristischen Fakultäten in Niedersachsen: Göttingen, Hannover und Osnabrück:
Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia), Universität Osnabrück | Prof. Dr. Heike Jochum, Mag. rer. publ., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer | Prof. Dr. Thomas Mann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ., Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-31
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Den Untersuchungsgegenstand dieser Abhandlung bildet das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, eine Wachstumsbranche mit nach wie vor erheblichen Zuwachsraten. Den grundlegenden Ansatz bildet dabei der Rechtsvergleich mit der US-amerikanischen "private security". Es wird untersucht, ob und inwieweit diese beiden Institutionen vergleichbar sind, welche Aufgaben mit welchen Befugnissen von den jeweiligen Sicherheitsdienstleistern erfüllt werden und welche Möglichkeiten, aber auch Risiken, mit diesem Tätigwerden und insbesondere mit einem weiteren Wachstum der Branche verbunden sind. Zweck der Untersuchung ist dabei neben der Darstellung des rechtlichen Umfeldes und der damit verbundenen Problemstellungen primär das Aufzeigen der jeweiligen US-amerikanischen Lösungsansätze. Hieraus resultiert der wertende Vergleich mit Deutschland. Dabei wird festgestellt, daß die "private security" in den USA im Vergleich zu den staatlichen Polizeikräften zahlenmäßig einen wesentlich höheren Stellenwert einnimmt als das deutsche Sicherheitsgewerbe und dabei auch deutlich stärker in eigentlich dem Staat vorbehaltene Aufgabenbereiche vordringt, diese auch teilweise mit umfassenden hoheitlichen Befugnissen ausfüllt. Während die Entwicklung des Bewachungsgewerbes in Deutschland - insbesondere unter Heranziehung des staatlichen Gewaltmonopols - wachsam und kritisch beobachtet wird, findet eine Beurteilung der "private security" in den USA lediglich am Maßstab von Grundrechten einzelner, insbesondere von grundrechtlich manifestierten Beweisverwertungsverboten statt. Dies ist auch auf das teilweise grundlegend verschiedene Staatsverständnis in beiden Ländern zurückzuführen. Gerade im Hinblick auf die Gefahren, die von einem immer stärker wachsenden Sicherheitsgewerbe ausgehen, sollte jedoch die in Deutschland vorherrschende Wachsamkeit und Vorsicht auch bei der zukünftigen Entwicklung der Privaten beibehalten werden, sollte insbesondere auch sichergestellt werden, daß die in diesem Bereich Tätigen eine fundierte, ihrer Verantwortung und ihrem Gefährdungspotential gerecht werdende Ausbildung erhalten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Kompendium stellt die polizei- und ordnungsrechtlichen Regelungen des bevölkerungsreichsten Bundeslandes dar. Behandelt werden alle typischen Fallkonstellationen, angefangen bei der polizeilichen Generalklausel über die Standardmaßnahmen bis hin zu den Fragen der Datenerhebung, wie sie Gegenstand im Rahmen der Polizeiausbildung sind. Zahlreiche Beispiele sowie Wiederholungs- und Vertiefungsfragen helfen bei der Prüfungsvorbereitung.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Den Untersuchungsgegenstand dieser Abhandlung bildet das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, eine Wachstumsbranche mit nach wie vor erheblichen Zuwachsraten. Den grundlegenden Ansatz bildet dabei der Rechtsvergleich mit der US-amerikanischen "private security". Es wird untersucht, ob und inwieweit diese beiden Institutionen vergleichbar sind, welche Aufgaben mit welchen Befugnissen von den jeweiligen Sicherheitsdienstleistern erfüllt werden und welche Möglichkeiten, aber auch Risiken, mit diesem Tätigwerden und insbesondere mit einem weiteren Wachstum der Branche verbunden sind. Zweck der Untersuchung ist dabei neben der Darstellung des rechtlichen Umfeldes und der damit verbundenen Problemstellungen primär das Aufzeigen der jeweiligen US-amerikanischen Lösungsansätze. Hieraus resultiert der wertende Vergleich mit Deutschland. Dabei wird festgestellt, daß die "private security" in den USA im Vergleich zu den staatlichen Polizeikräften zahlenmäßig einen wesentlich höheren Stellenwert einnimmt als das deutsche Sicherheitsgewerbe und dabei auch deutlich stärker in eigentlich dem Staat vorbehaltene Aufgabenbereiche vordringt, diese auch teilweise mit umfassenden hoheitlichen Befugnissen ausfüllt. Während die Entwicklung des Bewachungsgewerbes in Deutschland - insbesondere unter Heranziehung des staatlichen Gewaltmonopols - wachsam und kritisch beobachtet wird, findet eine Beurteilung der "private security" in den USA lediglich am Maßstab von Grundrechten einzelner, insbesondere von grundrechtlich manifestierten Beweisverwertungsverboten statt. Dies ist auch auf das teilweise grundlegend verschiedene Staatsverständnis in beiden Ländern zurückzuführen. Gerade im Hinblick auf die Gefahren, die von einem immer stärker wachsenden Sicherheitsgewerbe ausgehen, sollte jedoch die in Deutschland vorherrschende Wachsamkeit und Vorsicht auch bei der zukünftigen Entwicklung der Privaten beibehalten werden, sollte insbesondere auch sichergestellt werden, daß die in diesem Bereich Tätigen eine fundierte, ihrer Verantwortung und ihrem Gefährdungspotential gerecht werdende Ausbildung erhalten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Studienbuch stellt das Bau-, Kommunal- sowie Polizei- und Ordnungsrecht aus niedersächsischer Perspektive dar. Die Beschränkung auf diese Gebiete erfolgt mit Blick auf die Anforderungen der Juristischen Examina sowie der Großen Übung. Die Darstellung wird abgerundet durch Abschnitte zu den landesrechtlichen Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts, der Landesverfassung sowie der Verwaltungsorganisation.
Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Novellierung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Die Autor:innen lehren öffentliches Recht an jeweils einer der drei Juristischen Fakultäten in Niedersachsen: Göttingen, Hannover und Osnabrück:
Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia), Universität Osnabrück | Prof. Dr. Heike Jochum, Mag. rer. publ., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer | Prof. Dr. Thomas Mann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ., Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Studienbuch stellt das Bau-, Kommunal- sowie Polizei- und Ordnungsrecht aus niedersächsischer Perspektive dar. Die Beschränkung auf diese Gebiete erfolgt mit Blick auf die Anforderungen der Juristischen Examina sowie der Großen Übung. Die Darstellung wird abgerundet durch Abschnitte zu den landesrechtlichen Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts, der Landesverfassung sowie der Verwaltungsorganisation.
Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Novellierung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Die Autor:innen lehren öffentliches Recht an jeweils einer der drei Juristischen Fakultäten in Niedersachsen: Göttingen, Hannover und Osnabrück:
Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia), Universität Osnabrück | Prof. Dr. Heike Jochum, Mag. rer. publ., Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer | Prof. Dr. Thomas Mann, Georg-August-Universität Göttingen | Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ., Leibniz Universität Hannover
Aktualisiert: 2023-04-25
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Das Kompendium bereitet erstmalig das gesamte Polizei- und Ordnungsrecht Niedersachsens systematisch auf. Unter Heranziehung von Literatur und Rechtsprechung werden die einzelnen Themen wie Aufgaben der Polizei, Organisation, Entwicklung auf EU-Ebene, Polizeiverfügung und -verordnung, Einzelmaßnahmen und Datenverarbeitung, Polizeizwang und Kosten eingehend erläutert.
Durch zahlreiche Beispiele und Musterformulierungen werden unentbehrliche Hinweise auch zur Lösung von Klausuren und praktischen Fällen gegeben. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Ausführungen auf praxisorientierten und rechtlich abgesicherten Lösungsansätzen. Aus diesem Grund ist das Lehrbuch für Studenten und für Verwaltungspraktiker eine unentbehrliche Hilfe.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-15
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