Reformabsolutismus und ständische Gesellschaft.

Reformabsolutismus und ständische Gesellschaft. von Birtsch,  Günter, Willoweit,  Dietmar
Das »Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten«, das auf einen Gesetzesbefehl Friedrichs des Großen vom 14. April 1780 zurückgeht, gehört zu den bedeutendsten Leistungen des europäischen Reformabsolutismus. Das sich auf nahezu alle Gebiete des materiellen Rechts erstreckende Gesetzbuch bietet eine umfassende Dokumentation der ständisch geordneten friderizianischen Rechts-, Staats- und Gesellschaftsverfassung. Es legt Zeugnis ab von dem Rechtswillen der absolutistischen preußischen Monarchie, den aufgeklärten Prinzipien der Gesetzesautoren und der ständischen Wertorientierung des Gesetzgebers. Der Band vereinigt die überwiegend erheblich erweiterten Vorträge, die im Rahmen des von der Preußischen Historischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 1994 in Berlin veranstalteten Symposions diskutiert wurden. Zwei Fragenkreise, auf die sich heute das wissenschaftliche Interesse konzentriert, standen dabei im Mittelpunkt. Einerseits setzen sich die Beiträge mit den geistesgeschichtlichen und institutionellen Bedingungen auseinander, unter denen die große Kodifikation im preußischen Staatswesen entstehen konnte. Andererseits lenken immer wieder die scheinbar unvergleichbaren rechtspolitischen Ziele - Ständeordnung und »rechtsstaatliche« Tendenzen - die Aufmerksamkeit moderner Beobachter auf das Allgemeine Landrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin (1819-1852).

Der Rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin (1819-1852). von Seynsche,  Gudrun
In Berlin wurde am 15. Juli 1819 der Rheinische Revisions- und Kassationshof als oberster Gerichtshof für die preußischen Rheinprovinzen eröffnet. Seine Juristen haben vor altpreußischem Publikum in öffentlichen Sitzungen das französische Recht angewandt, das in den preußischen Rheinlanden nach dem Ende der französischen Herrschaft beibehalten worden war. Gudrun Seynsche fragt einerseits nach der Bedeutung, die dem Gerichtshof von der preußischen Rechtspolitik für den Umgang mit dem französischen Recht zugemessen wurde und andererseits nach dem Einfluß der in Berlin mit dem französischen Recht arbeitenden Juristen auf die preußische Rechtsentwicklung. Darüber hinaus befaßt sie sich mit der Rolle der Kassationsrechtsprechung für das rheinische Recht und den Veränderungen, die das Kassationsinstitut in den Rheinlanden erfahren hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Königlich Preußische Literarische Sachverständigen-Verein in den Jahren 1838 bis 1870.

Der Königlich Preußische Literarische Sachverständigen-Verein in den Jahren 1838 bis 1870. von Nomine,  Rainer
Das preußische Gesetz zum Schutze des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst von 1837, das am Beginn der modernen deutschen Urheberrechtsgesetzgebung stand, sah u. a. die gutachterliche Beteiligung privater »Sachverständigen-Vereine« an den Gerichtsverfahren um das geistige Eigentum vor. Die heutige Rechtswissenschaft bescheinigt diesen bis etwa 1935 aktiven, aus Verlegern, Schriftstellern und Künstlern bestehenden Kollegien ohne weiteres, das Urheberrecht wesentlich weitergebracht zu haben. Gemacht werden muß diese Aussage allerdings ohne genauere Kenntnis des rechtlichen und sozialen Hintergrundes, auf dem die Vereinigungen agierten. Der Autor will nun einen Teil dieser Lücke schließen. Anhand zahlreicher unveröffentlichter Ministerialakten stellt er zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit dieses bedeutendsten der Vereine vor, um sodann deren tatsächliche Umstände (Gründung, Zusammensetzung, »Vereinsleben«), insbesondere aber auch das spannungsreiche Verhältnis zu den Gerichten zu beleuchten. Im dritten Teil zeichnet Rainer Nomine die materielle Vereinsarbeit nach. Hier findet man auch die aktenmäßige Darstellung berühmter Streitfälle (F. W. von Schelling ./. Paulus), wie die Beschreibung der bis dahin unbekannten Tätigkeit des Gremiums als Berater der Rechtspolitik (Recht des Verlagsvertrags, Literaturkonventionen Preußens). Zwei Anhänge enthalten die Namen der Mitglieder, eine umfassende Zusammenstellung der teils unveröffentlichten Vereinsgutachten, die auch die Votanten bezeichnet, und geben Auskunft über das Leben der damaligen Akteure.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934).

Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934). von Ebert,  Ina
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin (1819-1852).

Der Rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin (1819-1852). von Seynsche,  Gudrun
In Berlin wurde am 15. Juli 1819 der Rheinische Revisions- und Kassationshof als oberster Gerichtshof für die preußischen Rheinprovinzen eröffnet. Seine Juristen haben vor altpreußischem Publikum in öffentlichen Sitzungen das französische Recht angewandt, das in den preußischen Rheinlanden nach dem Ende der französischen Herrschaft beibehalten worden war. Gudrun Seynsche fragt einerseits nach der Bedeutung, die dem Gerichtshof von der preußischen Rechtspolitik für den Umgang mit dem französischen Recht zugemessen wurde und andererseits nach dem Einfluß der in Berlin mit dem französischen Recht arbeitenden Juristen auf die preußische Rechtsentwicklung. Darüber hinaus befaßt sie sich mit der Rolle der Kassationsrechtsprechung für das rheinische Recht und den Veränderungen, die das Kassationsinstitut in den Rheinlanden erfahren hat.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Königlich Preußische Literarische Sachverständigen-Verein in den Jahren 1838 bis 1870.

Der Königlich Preußische Literarische Sachverständigen-Verein in den Jahren 1838 bis 1870. von Nomine,  Rainer
Das preußische Gesetz zum Schutze des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst von 1837, das am Beginn der modernen deutschen Urheberrechtsgesetzgebung stand, sah u. a. die gutachterliche Beteiligung privater »Sachverständigen-Vereine« an den Gerichtsverfahren um das geistige Eigentum vor. Die heutige Rechtswissenschaft bescheinigt diesen bis etwa 1935 aktiven, aus Verlegern, Schriftstellern und Künstlern bestehenden Kollegien ohne weiteres, das Urheberrecht wesentlich weitergebracht zu haben. Gemacht werden muß diese Aussage allerdings ohne genauere Kenntnis des rechtlichen und sozialen Hintergrundes, auf dem die Vereinigungen agierten. Der Autor will nun einen Teil dieser Lücke schließen. Anhand zahlreicher unveröffentlichter Ministerialakten stellt er zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit dieses bedeutendsten der Vereine vor, um sodann deren tatsächliche Umstände (Gründung, Zusammensetzung, »Vereinsleben«), insbesondere aber auch das spannungsreiche Verhältnis zu den Gerichten zu beleuchten. Im dritten Teil zeichnet Rainer Nomine die materielle Vereinsarbeit nach. Hier findet man auch die aktenmäßige Darstellung berühmter Streitfälle (F. W. von Schelling ./. Paulus), wie die Beschreibung der bis dahin unbekannten Tätigkeit des Gremiums als Berater der Rechtspolitik (Recht des Verlagsvertrags, Literaturkonventionen Preußens). Zwei Anhänge enthalten die Namen der Mitglieder, eine umfassende Zusammenstellung der teils unveröffentlichten Vereinsgutachten, die auch die Votanten bezeichnet, und geben Auskunft über das Leben der damaligen Akteure.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934).

Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934). von Ebert,  Ina
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Königlich Preußische Literarische Sachverständigen-Verein in den Jahren 1838 bis 1870.

Der Königlich Preußische Literarische Sachverständigen-Verein in den Jahren 1838 bis 1870. von Nomine,  Rainer
Das preußische Gesetz zum Schutze des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst von 1837, das am Beginn der modernen deutschen Urheberrechtsgesetzgebung stand, sah u. a. die gutachterliche Beteiligung privater »Sachverständigen-Vereine« an den Gerichtsverfahren um das geistige Eigentum vor. Die heutige Rechtswissenschaft bescheinigt diesen bis etwa 1935 aktiven, aus Verlegern, Schriftstellern und Künstlern bestehenden Kollegien ohne weiteres, das Urheberrecht wesentlich weitergebracht zu haben. Gemacht werden muß diese Aussage allerdings ohne genauere Kenntnis des rechtlichen und sozialen Hintergrundes, auf dem die Vereinigungen agierten. Der Autor will nun einen Teil dieser Lücke schließen. Anhand zahlreicher unveröffentlichter Ministerialakten stellt er zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit dieses bedeutendsten der Vereine vor, um sodann deren tatsächliche Umstände (Gründung, Zusammensetzung, »Vereinsleben«), insbesondere aber auch das spannungsreiche Verhältnis zu den Gerichten zu beleuchten. Im dritten Teil zeichnet Rainer Nomine die materielle Vereinsarbeit nach. Hier findet man auch die aktenmäßige Darstellung berühmter Streitfälle (F. W. von Schelling ./. Paulus), wie die Beschreibung der bis dahin unbekannten Tätigkeit des Gremiums als Berater der Rechtspolitik (Recht des Verlagsvertrags, Literaturkonventionen Preußens). Zwei Anhänge enthalten die Namen der Mitglieder, eine umfassende Zusammenstellung der teils unveröffentlichten Vereinsgutachten, die auch die Votanten bezeichnet, und geben Auskunft über das Leben der damaligen Akteure.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934).

Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934). von Ebert,  Ina
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin (1819-1852).

Der Rheinische Revisions- und Kassationshof in Berlin (1819-1852). von Seynsche,  Gudrun
In Berlin wurde am 15. Juli 1819 der Rheinische Revisions- und Kassationshof als oberster Gerichtshof für die preußischen Rheinprovinzen eröffnet. Seine Juristen haben vor altpreußischem Publikum in öffentlichen Sitzungen das französische Recht angewandt, das in den preußischen Rheinlanden nach dem Ende der französischen Herrschaft beibehalten worden war. Gudrun Seynsche fragt einerseits nach der Bedeutung, die dem Gerichtshof von der preußischen Rechtspolitik für den Umgang mit dem französischen Recht zugemessen wurde und andererseits nach dem Einfluß der in Berlin mit dem französischen Recht arbeitenden Juristen auf die preußische Rechtsentwicklung. Darüber hinaus befaßt sie sich mit der Rolle der Kassationsrechtsprechung für das rheinische Recht und den Veränderungen, die das Kassationsinstitut in den Rheinlanden erfahren hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Reformabsolutismus und ständische Gesellschaft.

Reformabsolutismus und ständische Gesellschaft. von Birtsch,  Günter, Willoweit,  Dietmar
Das »Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten«, das auf einen Gesetzesbefehl Friedrichs des Großen vom 14. April 1780 zurückgeht, gehört zu den bedeutendsten Leistungen des europäischen Reformabsolutismus. Das sich auf nahezu alle Gebiete des materiellen Rechts erstreckende Gesetzbuch bietet eine umfassende Dokumentation der ständisch geordneten friderizianischen Rechts-, Staats- und Gesellschaftsverfassung. Es legt Zeugnis ab von dem Rechtswillen der absolutistischen preußischen Monarchie, den aufgeklärten Prinzipien der Gesetzesautoren und der ständischen Wertorientierung des Gesetzgebers. Der Band vereinigt die überwiegend erheblich erweiterten Vorträge, die im Rahmen des von der Preußischen Historischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 1994 in Berlin veranstalteten Symposions diskutiert wurden. Zwei Fragenkreise, auf die sich heute das wissenschaftliche Interesse konzentriert, standen dabei im Mittelpunkt. Einerseits setzen sich die Beiträge mit den geistesgeschichtlichen und institutionellen Bedingungen auseinander, unter denen die große Kodifikation im preußischen Staatswesen entstehen konnte. Andererseits lenken immer wieder die scheinbar unvergleichbaren rechtspolitischen Ziele - Ständeordnung und »rechtsstaatliche« Tendenzen - die Aufmerksamkeit moderner Beobachter auf das Allgemeine Landrecht.
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