Der Schlüssel zu sachgerechten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Public-Private-Partnerships (PPP) ist der Public Sector Comparator (PSC). In der Praxis ist dabei eine Konzentration auf kaufmännische Kosten festzustellen. Öffentliches wirtschaftliches Handeln sollte aber auch das Nutzen von volkswirtschaftlichen Chancen beinhalten. Die Eignung des PSC, dieser Zielsetzung zu entsprechen, wird am Beispiel des Transrapid München diskutiert.°°Nach einer sozio-ökonomischen Einordnung des Magnetschnellbahnprojektes werden die PPP-Struktur sowie ein möglicher Public Sector Comparator für das Vorhaben in München herausgearbeitet. Auf Grundlage ausgewerteter Gutachten werden die Grenzen des PSC bei der Bewertung volkswirtschaftlicher Effekte identifiziert. Es wird ein Economic Public Sector Comparator entwickelt, mit dessen Hilfe es gelingt, den Problemen des PSC bei der Bewertung öffentlicher Beschaffungsvorhaben zu begegnen. Am Beispiel von drei Projektalternativen wird ein Wirtschaftlichkeitsvergleich anhand dieses Economic Public Sector Comparators für das Vorhaben in München durchgeführt. Die Ergebnisse verdeutlichen die besondere Zielsetzung der Arbeit: Bei Beachtung volkswirtschaftlicher Effekte können auch kostenintensivere Projektentscheidungen wirtschaftlicher als kostengünstigere Alternativen sein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schlüssel zu sachgerechten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Public-Private-Partnerships (PPP) ist der Public Sector Comparator (PSC). In der Praxis ist dabei eine Konzentration auf kaufmännische Kosten festzustellen. Öffentliches wirtschaftliches Handeln sollte aber auch das Nutzen von volkswirtschaftlichen Chancen beinhalten. Die Eignung des PSC, dieser Zielsetzung zu entsprechen, wird am Beispiel des Transrapid München diskutiert.°°Nach einer sozio-ökonomischen Einordnung des Magnetschnellbahnprojektes werden die PPP-Struktur sowie ein möglicher Public Sector Comparator für das Vorhaben in München herausgearbeitet. Auf Grundlage ausgewerteter Gutachten werden die Grenzen des PSC bei der Bewertung volkswirtschaftlicher Effekte identifiziert. Es wird ein Economic Public Sector Comparator entwickelt, mit dessen Hilfe es gelingt, den Problemen des PSC bei der Bewertung öffentlicher Beschaffungsvorhaben zu begegnen. Am Beispiel von drei Projektalternativen wird ein Wirtschaftlichkeitsvergleich anhand dieses Economic Public Sector Comparators für das Vorhaben in München durchgeführt. Die Ergebnisse verdeutlichen die besondere Zielsetzung der Arbeit: Bei Beachtung volkswirtschaftlicher Effekte können auch kostenintensivere Projektentscheidungen wirtschaftlicher als kostengünstigere Alternativen sein.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Vor dem Hintergrund zunehmender Verbreitung von Public Private Partnerships (PPP) in der BRD ist von Interesse, ob PPP tatsächlich ein Instrument zur effektiveren und effizienteren Leistungsbereitstellung öffentlicher Aufgaben darstellt und welche Faktoren den Erfolg einer PPP beeinflussen. Zur Klärung dieser in Theorie und Praxis nur fragmentiert beantworteten Frage identifiziert und bewertet diese Studie als Beitrag zu einer systematischen Erfolgsfaktorenforschung techno-ökonomische und sozioökonomischer Einflussgrößen im Rahmen einer quantitativen Studie. Die Befragung von 401 Projektleitern der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft bei 170 kommunalen deutschen PPPs mündet in einem Strukturgleichungsmodell zweiter Ordnung. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere detailliert festgelegte Anreiz- und Sanktionsmechanismen, eine ausgewogene Verteilung der vertraglich fixierten Risiken und ein hohes Unterstützungsniveau bei (politischen) Stakeholdern Treiber für den Erfolg sind. Überdies werden die PPPs von den Projektleitern beider Seiten als insgesamt sehr erfolgreich bewertet, so dass von einem Win-Win-Konzept gesprochen werden kann.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Der Schlüssel zu sachgerechten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Public-Private-Partnerships (PPP) ist der Public Sector Comparator (PSC). In der Praxis ist dabei eine Konzentration auf kaufmännische Kosten festzustellen. Öffentliches wirtschaftliches Handeln sollte aber auch das Nutzen von volkswirtschaftlichen Chancen beinhalten. Die Eignung des PSC, dieser Zielsetzung zu entsprechen, wird am Beispiel des Transrapid München diskutiert.°°Nach einer sozio-ökonomischen Einordnung des Magnetschnellbahnprojektes werden die PPP-Struktur sowie ein möglicher Public Sector Comparator für das Vorhaben in München herausgearbeitet. Auf Grundlage ausgewerteter Gutachten werden die Grenzen des PSC bei der Bewertung volkswirtschaftlicher Effekte identifiziert. Es wird ein Economic Public Sector Comparator entwickelt, mit dessen Hilfe es gelingt, den Problemen des PSC bei der Bewertung öffentlicher Beschaffungsvorhaben zu begegnen. Am Beispiel von drei Projektalternativen wird ein Wirtschaftlichkeitsvergleich anhand dieses Economic Public Sector Comparators für das Vorhaben in München durchgeführt. Die Ergebnisse verdeutlichen die besondere Zielsetzung der Arbeit: Bei Beachtung volkswirtschaftlicher Effekte können auch kostenintensivere Projektentscheidungen wirtschaftlicher als kostengünstigere Alternativen sein.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Investitionen geht häufig ein Vergabeverfahren voraus. Die Realisierung der Investition hängt in solchen Fällen vom Zuschlag ab. Sieht ein ausländischer Bieter sein Projekt bereits im Vergabeverfahren durch unfaire Behandlung, Diskriminierung oder intransparente Vergabeentscheidungen gefährdet, stellt sich auch die Frage nach der Geltung des im Bereich des Marktzugangs zurückhaltenden Investitionsschutzrechts.
Die Arbeit untersucht die Anwendung des Investitionsschutzrechts in der Frühphase einer Investition und betrachtet Vergabeverfahren mit verschiedenen Bieter-Konstellation aus investitionsschutzrechtlicher Perspektive. Ein Vergleich typischer vergabe- und investitionsschutzrechtlicher Standards zeigt, wie die Prüfung vergaberechtlicher Sachverhalte nach investitionsschutzrechtlichen Maßstäben gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Investitionen geht häufig ein Vergabeverfahren voraus. Die Realisierung der Investition hängt in solchen Fällen vom Zuschlag ab. Sieht ein ausländischer Bieter sein Projekt bereits im Vergabeverfahren durch unfaire Behandlung, Diskriminierung oder intransparente Vergabeentscheidungen gefährdet, stellt sich auch die Frage nach der Geltung des im Bereich des Marktzugangs zurückhaltenden Investitionsschutzrechts.
Die Arbeit untersucht die Anwendung des Investitionsschutzrechts in der Frühphase einer Investition und betrachtet Vergabeverfahren mit verschiedenen Bieter-Konstellation aus investitionsschutzrechtlicher Perspektive. Ein Vergleich typischer vergabe- und investitionsschutzrechtlicher Standards zeigt, wie die Prüfung vergaberechtlicher Sachverhalte nach investitionsschutzrechtlichen Maßstäben gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Investitionen geht häufig ein Vergabeverfahren voraus. Die Realisierung der Investition hängt in solchen Fällen vom Zuschlag ab. Sieht ein ausländischer Bieter sein Projekt bereits im Vergabeverfahren durch unfaire Behandlung, Diskriminierung oder intransparente Vergabeentscheidungen gefährdet, stellt sich auch die Frage nach der Geltung des im Bereich des Marktzugangs zurückhaltenden Investitionsschutzrechts.
Die Arbeit untersucht die Anwendung des Investitionsschutzrechts in der Frühphase einer Investition und betrachtet Vergabeverfahren mit verschiedenen Bieter-Konstellation aus investitionsschutzrechtlicher Perspektive. Ein Vergleich typischer vergabe- und investitionsschutzrechtlicher Standards zeigt, wie die Prüfung vergaberechtlicher Sachverhalte nach investitionsschutzrechtlichen Maßstäben gelingen kann.
Aktualisiert: 2018-08-03
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18 % des nominellen Bruttoinlandsproduktes der Europäischen Union, über € 2.500.000.000.000, über zweitausendfünfhundert Milliarden Euro, wenden die EU-Mitgliedstaaten für die öffentliche Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf.
Die Vergabe-Richtlinie 2014/24/EU und mit ihr das Bundesver-gabegesetz 2018 ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, inno-vationsfördernd zu beschaffen – das heißt, zweitausendfünfhun-dert Milliarden Euro so auszugeben, dass nachhaltiges Wirt-schaftswachstum bestmöglich induziert wird.
• Was aber ist Innovation?
• Kann man Innovation messen?
• Welche unmittelbaren Vor- und Nachteile von IÖB?
• Verfahren?
• Immaterialgüterrechte?
• Pre-Commercial Procurement
• Public Procurement of Innovation?
• Wettbewerblicher Dialog?
• Innovationspartnerschaft?
Dieses Buch bietet einen Überblick über Hintergründe und Ent-wicklung der nachfrageseitigen Innovationsförderung und liefert Denkanstöße für die Konzeption innovationsfördernder Verfahren.
Aktualisiert: 2022-09-09
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Der Schlüssel zu sachgerechten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von Public-Private-Partnerships (PPP) ist der Public Sector Comparator (PSC). In der Praxis ist dabei eine Konzentration auf kaufmännische Kosten festzustellen. Öffentliches wirtschaftliches Handeln sollte aber auch das Nutzen von volkswirtschaftlichen Chancen beinhalten. Die Eignung des PSC, dieser Zielsetzung zu entsprechen, wird am Beispiel des Transrapid München diskutiert.
Nach einer sozio-ökonomischen Einordnung des Magnetschnellbahnprojektes werden die PPP-Struktur sowie ein möglicher Public Sector Comparator für das Vorhaben in München herausgearbeitet. Auf Grundlage ausgewerteter Gutachten werden die Grenzen des PSC bei der Bewertung volkswirtschaftlicher Effekte identifiziert. Es wird ein Economic Public Sector Comparator entwickelt, mit dessen Hilfe es gelingt, den Problemen des PSC bei der Bewertung öffentlicher Beschaffungsvorhaben zu begegnen. Am Beispiel von drei Projektalternativen wird ein Wirtschaftlichkeitsvergleich anhand dieses Economic Public Sector Comparators für das Vorhaben in München durchgeführt. Die Ergebnisse verdeutlichen die besondere Zielsetzung der Arbeit: Bei Beachtung volkswirtschaftlicher Effekte können auch kostenintensivere Projektentscheidungen wirtschaftlicher als kostengünstigere Alternativen sein.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Sowohl das deutsche als auch das englische Vergaberecht haben sich im Zuge der Europäisierung grundlegend gewandelt. Entscheidender Grund hierfür sind vom Gemeinschaftsgesetzgeber erlassene Richtlinien, die oberhalb bestimmter Schwellenwerte Anwendung finden müssen. In beiden Rechtsordnungen folgte der Umsetzungsgesetzgeber dieser Zweiteilung und stellt somit das eigene Recht bewusst dem harmonisierten Recht gegenüber. Diese Entwicklung hat v. a. auch vertragsrechtliche Konsequenzen, steht doch am Ende des Beschaffungsvorganges regelmäßig der Abschluss eines Vertrages zwischen öffentlichem Auftraggeber und einem Bieter. In einem ersten Teil, der den beiden Ausgangsrechten gewidmet ist, werden deren Zielsetzungen und Rechtsnatur sowie das konkrete vertragsrechtliche Verhältnis zwischen den am Vergabeverfahren Beteiligten untersucht. Letzteres erstreckt sich von der Ausschreibung, über die Angebotsphase und Zuschlagserteilung bis hinein in das Erfüllungsstadium. Die besondere Aufmerksamkeit ist dabei der Frage gewidmet, wie beide Rechtsordnungen die vergabeverfahrensrechtlichen Anforderungen in den allgemeinen Vertragsschlussmechanismus integrieren. Der zweite Teil widmet sich dann ganz dem Einfluss des Europarechts auf das beschriebene vergabevertragsrechtliche Verhältnis. Im Mittelpunkt steht dabei die Fragestellung, welche konkreten Auswirkungen das moderne Vergaberecht auf den Vertrag hat. Namentlich das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes für erfolglose Bieter wird dabei als der eigentliche Auslöser für die vielfältigen vertragsrechtlichen Diskussionen hervorgehoben. Mit dem deutschen und dem englischen Recht werden durch den Autor jeweils repräsentative Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Systems und des Common Law ausgewählt. Anhand ihres Vergleiches werden nicht nur Entwicklungslinien nachgezeichnet, sondern auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der vertragsrechtlichen Erfassung des Auftraggeber-Bieter-Verhältnisses bzw. im Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben herausgestellt. Der Autor geht ferner den Fragen nach, inwieweit Lösungen der einen auch für die andere Rechtsordnung verwertbar sind und wie sich die Harmonisierung des Vergaberechts als ein Vertragsrecht in die Bemühungen hin zu einem Europäischen Vertragsrecht einfügt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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